Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. ertheilen Unserem Justiz-Minister hierdurch den Auftrag, den Kammern in Unserem Namen die beiliegenden Entwürfe des Strafgesehbuchs für die preußischen Staaten und des Gesezes über die Einführung desselben zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorzulegen. Gegeben Bellevue, den 10. Dezember 1850. (gez.) Friedrich Wilhelm. Allerhöchste Ermächtigung. (gegengez.) Simons. DEC 27 19VT |