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gab und die Untersuchung durch den Prokonsul und die Amphiktyonen anordnete.

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1

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11 20

6. Καλλείδας Εὐκλείδα

7. Γλαύκος Γενναίου

8. ̔Αγίων Εκεφύλου

9. ̓Αμύντας Εἰδώρου 10. Αζάρατος ̓Αντιχάρεος

11. Ευκλείδας Καλλείδα

12. Κλεόδαμος Πολυκράτεος 13. Μνασίδαμος Ξενοκρίτου

9. Πολυτιμίδας | ΜελισσίΜεγάρτας ( ωνος.

10.

Κλεόδαμος Κλέωνος.

12. | Ασανδρος Διονυσίου,

των Πολιτε

13. | Δίων Πολίτα.

50 tal. + 215 m. (= 30 tal. 35 m.).

Ferner müssen zur Majorität gehört haben (s. unten):

(14) [Καλλίδαμος ̓Αμφιστρά[του]

(15) ̔Αγίων Πολυκλείτου

(16) Βαβύλος Λαϊάδου

(17) Κλεόδαμος Φιλαιτώλου

(18) [Κλεώνδας Μ[ένητος]

(19) Ηράκων (Γενναίου)

(20) Ξένων ̓Αριστοβούλου
(21) "Αρχων (Ευαγόρα);

denn die der außerordentlichen Pylaia im Dezember 119/17 praesidierenden 2 delphischen Hieromnemonen nebst ihren 2 X 2 Pylagoren sind gewiß von der Mehrheitspartei gewählt, nämlich (Syll. n. 826 Β, col. Ig): der ἱερομν. [Καλλίδαμος ̓Αμφιστρά[του] (14) und sein 2. Pylagore (der erste ist verloren): (Ξενόκριτος Ταραντίνου = 4. Schuldner (oben); demgemäß ist in Syll. n. 626, Η die nota 60 zu streichen und in Text Η überall mit Colin Ξενόκριτος Ταραντίνου] beizubehalten, statt meines Vorschlags Ξενοκράτης ̓Αγησιλάου]. Sodann der ἱερομν. ̓Αμύντας Ευδώρου - 9. Schuldner, und seine 2 Pylagoren: der erste ist zwar verloren, war aber wohl Αγίων Πολυκλείτου [(15)], s. unten; der zweite ist ['Αμφλίστρατος Μνάσωνος] 5. Schuldner (diese Ergänzung ist in der Syll. nachzutragen).

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Sodann kommen in Betracht die als Kommissare fungierenden delphischen Gesandten und Archonten (Syll.3 n. 826 E, col. III15); erstere sind: 'Auirtas ~ ἐδώρου (9), 'Αγίων Πολυκλείτου [(15)], ̓Αμ[φίστρατος Μνάσωνος] (5), also wohl der 2. Hieromnemon mit seinen 2 Pylagoren (s. oben). Von den Archonten ist nur der Eponymos bekannt, Ευκλείδας Καλλείδα (11), die Buleuten fehlen noch [sind soeben z. T. aufgefunden, s. unten den 'Zusatz'].

Endlich bestehen die aus den heiligen Ländereien Ausgewiesenen gleichfalls zur Halfte aus obigen Schuldnern: [(16)] Βαβύλος Λαϊάδου n. 826 Ε ΠΙ28; [(17)] Κλεόδαμος Φιλ. ΙΠ2; (1) [Μνασίθεος Διοδ.] III3; [(18)] [Κλεώνδ]ας Μ. Π33; (3) und (2) Καλλικράτης καὶ ̓Αντιγένης οἱ Διοδ. II 34. 36; (8) oder (15) 'Αγίων IV3; (7) Γλαύκος καὶ (19) Ηράκων IV 4. - Und auch die ἐπιμεληταί fur die Verwaltung der heil. Heerden gehören hierher: (20) Ξένων ̓Αριστοβούλου und (21) "Αρχων (Εὐαγόρα) IV 26

[Zusatz. Soeben kommen Buleuten aus dem Eukleidasjahr zum Vorschein in einer unedierten Manumission, die ich als Text N. 128 noch einzuschieben vermag. Sie gehören dem II. Sem. an und heißen Κλεόδαμος, Καλλί

danoz, 79. Baẞthos. Alle drei sind bereits in der obigen Majorität enthalten und dienen als willkommene Probe auf das Exempel, daß in der Tat damals nur Anhänger der Mehrheit zu den öffentlichen Ämtern gewählt wurden; denn Kiɛódanog ist entweder der 12. Schuldner K2. Пovzoátɛog oder [(17)] K2. Φιλαιτώλου. Καλλίδαμος ist identisch mit [(14)] Καλλιδ. ̓Αμφιστράτου. Βαβύλος mit [(16)] Baß. Acïádov.]

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3

Hatte bei der ersten großen delphischen Stasis in der Mitte des VI. Jhdt.s unpolitischer Geschlechterhader, nämlich die Familienfeindschaft des Krates und Orsilaos, die Veranlassung gebildet, so bot zwei Jahrhunderte später die zweite große ordois des Astykrates und Genossen seit dem J. 363/2 das Bild eines gewaltigen politischen Aufruhrs, wie er in der Klio VI 89 ff., 400 ff. (vgl. Syll.3 n. 175-177) dargestellt war. Jetzt lernen wir, wieder nach etwa 200 Jahren eine dritte orάote στάσις kennen, die man als sakrale bezeichnen kann, da eine schließlich verbannte Minderheit unter der Führung des Nikatas lange und tapfer darum kämpft, daß die aus den vornehmsten Delphiern (darunter der eponyme Archont Eukleidas) bestehende Mehrheit endlich im J. 119/17 die entliehenen Summen dem Tempelschatz zurückgibt (Syll. 826 D u. H), die Zinsen bezahlt (826 F u. H), die Kopfzahl und den Zuwachs der von ihnen ausgenutzten heiligen Herden angibt (826 G) und zuletzt die usurpierten Stücke des heiligen Landes herausgibt und ihre darauf errichteten Häuser niederreißt (826 E not. 40). Daß diese Auffassung unserer neuen Urkunde richtig ist, bestätigen verschiedene Nebenumstände: wie bei den versteigerten Häuser- und Länderlisten der Jahre 363-330 der Name des Verbanntenführers Astykrates später nach seiner Rückkehr 150 mal auf den Steinen ausgelöscht wurde, um die Familienehre nicht dauernd zu belasten (Klio VI 404 u. 418), so haben die Amphiktyonen oben nur andeutungsweise in schonendster Form, ohne Namensnennung, von einigen, die gegen das Heiligtum Unrecht taten", gesprochen und da, wo bei Erwähnung der Gegengesandtschaft einige dieser Übeltäter hätten genannt werden müssen, - bricht der Text plötzlich ab und ward nie weitergeschrieben. Offenbar hat die vornehme Mehrheit, trotz ihrer Verurteilung, die Verewigung dieser Belobigung der Minderheit später dadurch verhindert, daß sie die Einmeißelung hintertrieb. - Sodann ist es schwerlich ein Zufall, daß allein aus dem Eukleidas-Jahr keine einzige rein delphische Urkunde erhalten ist, weder eine Proxenie noch eine Manumission'), während sie aus allen anderen Archontaten, deren Zugehörigkeit zur IX. Priesterzeit bezeugt ist, reichlich existieren. Man sieht hieraus, daß die orάorg dieses Jahres das öffentliche und private Leben in der Gemeinde auf das stärkste beeinflußt und gelähmt hat.

Auch der Einmeißelungsort für dieses Dekret, die Front des Aemilius-Paulus-Denkmals, ist charakteristisch; er wurde gewählt, weil die. Entscheidung des Senats den Ausschlag gab und offenbar den Vertriebenen günstig war, und es ist staatsrechtlich von Interesse, zu sehen, daß, auch als Griechenland längst unter dem Prokonsul stand, das liberum

1) [Soeben kommt Text Nr. 128 zum Vorschein, s. unten.]

oppidum Delphi die ihm im J. 189 verliehene Autonomie und die Befugnis des sozizar os au poin69 (oben Text Nr. 1191) ungehindert hat ausüben dürfen. Es konnte verbannen, wen es wollte, nicht nur die Metoiken (oben S. 132), sondern selbst einen Teil seiner vornehmen Bürger, - und der Senat durfte sich nur darum einmischen, weil die Angelegenheit keine rein delphische war, sondern vor allem die Amphiktycnen anging, denen die Oberaufsicht über das Hieron zustand, und die ihrerseits wieder den Anweisungen des Prokonsuls zu folgen hatten.

Zum Schluß sei auf die chronologischen und prosopographischen Zusammenstellungen über die Verbannten (S. 212f.) kurz eingegangen. Sie ergeben historisch interessante Resultate. So wie bei der zweiten orάots die durch Philomelos im Herbst 357 zurückgeführten Verbannten des J. 363 sogleich zu den städtischen Ämtern berufen werden1), sehen wir, daß der 1. Verbannte des J. 119/17, Nizáras Alzirov im Winter als Sprecher für Delphi, Ambrysos. Antikyra bei der durch die Minderheit erzwungenen Grenzkontrolle auftritt, er spielte als Verbanntenführer offenbar eine ähnliche Rolle wie Astykrates im J. 363- und daß der 2. Verbannte Iolitas 'Aoardoor sowie der 8. Apoóuazos Martia sogleich für a. 118/16 zum 1. und 2. Prytanen gewählt werden und daß beide als erste Mitglieder dieser achtköpfigen Behörde diejenigen Gelder in Empfang nehmen, zu deren Zahlung die Mehrheitspartei durch die Bemühungen der Verbannten verurteilt war. Ferner werden sogleich für das I. Semester 118/16 Nikatas, für das II. Pizor laráda (7) und Hortiuidas Meiosioros (9) zu Buleuten ernannt. Sodann erkennen wir, μίδας Μελισσίωνος wie die Angehörigen einer Sippe bei der Aufzählung meist zusammen genannt sind, daß sich also immer das ganze Geschlecht für die Sache der Verbannten eingesetzt hat: Δαμαίνετος Θρασυκλέος (3) und Εὔδοκος Hoco. (5) sind der dritte und zweite Bruder des Пousing Opco., zwischen ihnen steht ihr Vetter Mizzios Erdózov (4). Vgl. den Stammbaum der Praxias-Familie Neue Jahrbb. 1889, Tafel zu S. 560, und das bisher unbekannte Archontat des eben genannten ältesten Bruders Ipagias unten in Text Nr. 126. Sowohl dieser, als auch der ältere Bruder des Mikkylos (4) nämlich Erardoos Erdózov, waren damals wohl schon tot, sonst wären sie, wie die übrigen Angehörigen dieses Geschlechts. unter den Verbannten mitgenannt worden; Euandros war zuletzt im J. 126 (a. A300ázov) als Buleut bezeugt. Ähnlich stehen am Schluß der Liste, wohin man die Jüngsten der Verbannten verwies, zwei Vettern zusammen: "Aoardoos Atorvoíov (12) war der Neffe des einflußreichen 2. Verbannten lolitas Aбárdoor, während Aior Пozita (13) des letzteren Sohn ist. Da Dion nie wieder vorkommt, dürfte er in oder nach dem Exil gestorben sein; auch der nur einmal bezeugte, neben seinem Bruder "Aoardoos (12) als συνευδοκέων fungierende Αστόξενος Διονυσίου (a. 121/0, &. Αμύντα, Fouill. III 2 n. 174) ist wohl in der Verbannung gestorben. Denn bei

1) Aristoxenos wird Archont für a. 356 (Klio VI 98); Agesarchos wird a. 354 3 delph. vάoлotós, ebda. 100, 3; Menon wird Buleut a. 352/1, ebda. 101, 2; vgl. die Zusammenstellung in Syll.3 n. 175 not. 10.

diesem Geschlecht scheint nur der von dem echten Delphier Politas I. durch dessen Tochter Sotima, der Großmutter des Asandros (12), abstammende Zweig zur Minorität gehalten zu haben, während die Astoxenosund Sopolis-Linie, die aus Plygonion stammen, sich neutral verhielten 1).

Schließlich verdienen noch folgende Punkte eine Erörterung. Die in Syll. n. 826 not. 62 vollzogene Transponierung des a. Herakleidas (bisher a. 119) hinter das Eukleidas-Jahr dürfte durch obige Ausführungen über die schnelle Berufung der Verbannten in öffentliche Ämter (Prytanen und Buleuten) bewiesen sein. Wenn wir dagegen noch im I. Semester des oz. Amyntas (bisher a. 118) den 4. Verbannten Mikkylos als Zeugen, und sogar im II. Semester den 6. Agon als Buleuten bezeugt sehen, so muß man fragen, ob nicht das Pythienjahr 118 dem . Amyntas zu Unrecht gegeben sei (so schon Syll.3 n. 703 not. 6). Denn da die Verbannten bereits im Dezember 119/17 an dem großen Verwaltungsprozeß als Vertreter der Anklage teilnahmen (Nikatas als Sprecher, s. oben), SO können sie kaum noch im Nov. 120/18 als Zeugen, und unter keinen Umständen mehr im Juni 119/17 als Buleuten fungiert haben; letzteres findet aber statt in der unedierten Manumission des Amyntasjahres, die unten als Text Nr. 127 mitgeteilt wird. Wir müssen vielmehr für die in Text Nr. 125, Z. 6-10 geschilderten langen Mühsale und Anstrengungen nebst dem römischen Aufenthalt mindestens 1-2 Jahre ansetzen, also annehmen, daß die Verbannung spätestens im Winter 121/0 erfolgt sei. Demnach wäre. Amyntas um 1-3 Jahre emporzurücken (auf 121).

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Endlich schien ein Beweis gegen die Verbindung unserer Urkunde mit den Amphiktyonen-Urteilen der Jahre 119/17 und 118/16 darin zu liegen, daß sich unter den hier aus den usurpierten Ländereien Ausgewiesenen auch anscheinend unser 10. Verbannter befindet; vgl. Syll.3 826 E, col. III 3:3 ὃ ἐντὸς τούτων ορίων κατέχε[ι Μεγάρτζας Μελισσίωνος ἐκχωρείτω]. Diese Ergänzung war einst in Jahrbb. 1894, 674 gegeben und seitdem allgemein angenommen (auch von Colin, Bull. 27, 108 und 152). Jetzt lernen wir, daß sie falsch war; denn es gibt noch einen zweiten Delphier, der zu den Resten paßt, nämlich [K2ɛárd]ag M[irytos], den Archonten des J. 125 und späteren reozópos c. a. 90. Da ein dritter passender Delphier in jener Zeit nicht existiert hat und die Buchstabenlücken Weschers ganz willkürlich sind, so wird die Erklärung unseres neuen Textes nicht nur nicht durch jene Stelle desavouiert, sondern er hilft, den alten Fehler zu erkennen und verbessern.

Anhang. Die chronologische Fixierung. Das Jahr der dritten Stasis, d. h. der Archont Eukleidas, war in der Delph. Chronologie R-E IV S. 2645 mit Recht an den Schluß der sicheren Archontate der IX. Priester

1) Zu den detaillierten Stemmata-Rekonstruktionen fehlt hier der Raum; man vgl. vorläufig das der Astoxenos-Linie in Jahrbb. 1889, 577, das der Sopolis und Politas bei Nikitsky Altożizć I (Journ. d. Minist. Volksaufkl., 1900, Oktober) S. 21, das nach den obigen Belegen zu vervollständigen ist, indem man die Brüder "Aoardgog und'Aorógevoz orvoiov und ihren Vetter lior Пlonite anfügt.

zeit verwiesen worden, obwohl weder diese Priesterepoche, noch die Buleuten für ihn bezeugt waren, noch überhaupt rein delphische Urkunden dieses Jahres existierten (eben wegen der orάots, s. oben S. 153). Es läßt sich aber die Umgrenzung der IX. Priesterzeit jetzt weiterführen und damit auch die Bestimmung des Eukleidas-Jahres. Die Gleichung delph. a. Tipózoitos attischer . Tinaozos steht neuerdings fest auf a. 138 Τιμόκριτος nach Wilhelm und Kolbe (Att. Archonten S. 83), während früher nach Ferguson und Kirchner das Jahr 134 als wahrscheinlich galt (so in der Delph. Chron. 2643). Da nun unter Timokritos regelmäßig die Priester Aozor" Adauẞog bezeugt sind, begann die IX. Priesterzeit mindestens schon a. 138 (bisher a. 136). Andererseits reichte die ununterbrochene Archontenreihe des II. Jhdt.s bis zum J. 140, wo der ä. Eɛrózqitos in der VIII. Priesterzeit fungierte. Unter ihm war Mirns noch immer reozóoog, der sein Amt schon seit 26 Jahren bekleidete (a. 166), also nicht mehr lange gelebt haben kann. In der Tat kommt soeben der spätere νεωκ. Ατεισίδας bereits unter Timokritos, dessen νεωκόρος noch unbekannt war, zum Vorschein und zwar schon im Boathoos (3. Monat); vgl. den Text Fouill. III 2, n. 231, wo jedoch die Wichtigkeit dieses reozógos von dem Herausgeber nicht bemerkt ist.

Für das Zwischenjahr 139 stand bisher weder Archont, noch reozópos, noch Priesterzeit fest. Wir wußten nur, daß unter . Yoiraroos (bisher a. 136) nicht mehr der von LeBas (II 928) interpolierte Mirns als rɛozóoog zu gelten hatte, sondern statt dessen der zweifelnd von mir auf Abklatsch gelesene Ezine, vgl. Delph. Chronol. 2643 Anm. 2. Diese Lesung war richtig und ward kürzlich durch den neuen Text Fouill. III 2, n. 232 bestätigt, der gleichfalls unter Sosipatros den reoz. Etz27s bezeugt, was Colin wiederum nicht beachtete. Da nun Ateisidas auch noch in der XI. Priesterzeit, d. h. am Ende des II. Jhdt.s reozópos war (Delph. Chronol. 2649 beim J. 99), während ❝. Sosipatros in der IX. fungierte, so kann der νεωκ. Eukles nur zwischen νεωκ. Μένης und νεωκ. Ατεισίδας amtiert haben, d. h. er gehört in das einzige freie Jahr 139. Damit ist auch das Archontat des Sosipatros und der Anfang der IX. Priesterzeit auf 139 fixiert. Letztere begann also mit den zwei sicheren Archonten: Sosipatros a. 139, Timokritos a. 138.

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Nicht ganz so sicher läßt sich die Grenze nach unten ermitteln, wo früher unser Stasis-Archont Eukleidas (a. 117) und dann sein Nachfolger a. Hoazieídas (a. 116) die Reihe der sicher bezeugten Eponymen der IX. Priesterzeit abschlossen. Die unsicheren freilich schienen noch bis a. 111 zu reichen, vgl. Delph. Chronol. 2647. Wenn man aber erwägt, daß diese Priesterzeit schon bei dem Abschluß a. 116 die längste aller bekannten Epochen war und durch obige Nachweise noch um 3 Jahre nach oben verlängert wird (139 statt 136), so ist klar, daß sie unter keinen Umständen noch tiefer herabgeführt werden darf; denn im J. 116 hätte sie schon 24 Jahre gedauert und "Agzor wäre dann volle 28 Jahre Priester gewesen (seit a. 143). Nun war Syll.3 n. 704, not. 44 auseinandergesetzt, daß wichtige Gründe dafür vorliegen, des Eukleidas Archontat

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