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Mitteilungen und Nachrichten.

Die Zahl der σιτοφύλακες in Athen.
Zu Lysias 22 § 8.

Von Wilhelm Göz.

In der von Wilamowitz1) eingehend behandelten Rede des Lysias gegen die Getreidehändler heißt es § 8 bei der Wiedergabe der Aussage der otoqiλακες, auf die sich die Getreidehändler berufen hatten: καὶ οἱ μὲν δύο οὐδὲν ἔφασαν εἰδέναι τοῦ πράγματος, Ανυτος δ' ἔλεγεν ὡς τοῦ προτέρου χειμώνος κ. τ. λ. So lautet die Überlieferung der maßgebenden Hs. X2), mit der die andern Hss. übereinstimmen.

Die Stelle ist insofern von Wichtigkeit, weil aus ihr, wenn man die Überlieferung hält, die Dreizahl der otopiλazɛç zur Zeit der Rede, die Wilamowitz in die ersten Monate des Jahres 386 v. Chr. verlegt, sich ergibt. Für Boeckh3) stand denn auch, gerade im Hinblick auf unsere Stelle, die Dreizahl als die zuerst überlieferte Zahl fest. Th. Bergk1) unternahm zuerst den Versuch einer Besserung unserer Stelle. Er schlug vor, wohl veranlaßt durch Harpokration"), statt des überlieferten dio Tέoбages zu lesen, so daß sich die Gesamtzahl fünf ergab. Und zwar meinte er hiemit die oogikazɛç des Piraeus.

Thalheim verwarf dies freilich in seiner Ausgabe des Lysias (Teubner 1901), kehrte aber ebenfalls nicht zur Überlieferung zurück, sondern wollte 1) Aristoteles und Athen II, S. 374 ff. Hierauf ist für alle den Inhalt der Rede angehenden Fragen zu verweisen.

2) Siehe Hude in der praefatio seiner Ausgabe (1912) S. III.

3) Staatshaushaltung der Athener, 1. Aufl. S. 91; 2. Aufl. S. 118 und Anm. 1. 4) Commentationum de reliquiis comoediae Atticae antiquae libri duo (1838) S. 18... sed puto levem errorem subesse, scribendum potius est zaì oì μìv téooages, Arvros de ut intelligantur quinque illi, qui in Piraeo rem frumentariam curabant. Siehe dazu Boeckh-Fraenkel, Staatshaushaltung der Athener II, S. 23*. Die Konjektur Bergks ging in der Folgezeit in die Ausgaben von Scheibe (Teubner 1852, 1874, 1880) und Rauchenstein-Fuhr (Schulausgabe bei Weidmann, 10. Aufl.), ebenso in die neueren Darstellungen des attischen Staatswesens und die Enzyklopädien über. Siehe Wilamowitz a. a. O. I, S. 220; Gilbert, Handbuch der griech. Staatsaltertümer I, S. 289 f.; Schömann-Lipsius, Griechische Altertümer I, S. 448; Daremberg-Saglio, Dictionnaire des antiquites grecques et romaines IV 2, S. 1537 (oitopiλazes), wo Ch. Michel unsere Stelle als passage corrompu bezeichnet. Lübker, Reallexikon des klass. Altertums, 8. Aufl. 1914, S. 955.

5) Harpokration s. v. atopikazes ed. Bekker. Endgültig in Ordnung gebracht wurde die Zahlangabe erst durch Vömel, Zeitschr. f. Altertumswissenschaft 1852, S. 32.

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schreiben: οἱ μὲν νῦν οὐδὲν ἔφασαν εἰδέναι τοῦ πράγματος, Ανυτος δὲ κ. τ. λ. Zugegeben, daß die Entstehung des dio aus ver palaeographisch nicht allzu schwierig zu erklären wäre, so vermißt man die Erwähnung der Amtsgenossen des Anytos. Diese mußten doch so gut wie Anytos befragt werden. Ferner erfordert, wie uns dünkt, das rer ein entsprechendes apótegor, da zur Herstellung des Gegensatzes die § 9 erwähnte Angabe, daß Anytos im vergangenen Jahre otrgihag war, auf die sich Thalheim beruft, nicht genügt. Daher würde man vermuten: οἱ μὲν νῦν οὐδὲν ἔφασαν εἰδέναι τοῦ πράγματος, τῶν δὲ πρό τερον Ανυτος κ. τ. λ. Konservativ schließlich ist der Standpunkt, den C. Müller in seiner Ausgabe (Didot, Paris 1877) und neuerdings C. Hude (Lysiae orationes, recognovit C. Hude Oxford 1912) eingenommen haben. Unseres Erachtens, wie wir zu zeigen versuchen werden, mit vollem Recht.

Eine Hilfe allen Versuchen gegenüber, an der Überlieferung unserer Stelle zu rütteln, ersteht dieser in einer Inschrift aus Priene '). Hier liest man Ζ. 1.: Ἔδοξε τῆς βουλῆς καὶ τῶν δήμων· Ενετι Απολλωνίου εἶπεν· ἐπειδὴ αἱρε θέντες σ[ιτοφύλακες ὑπὸ τοῦ δήμου Ηγησίας Θρασυβούλου, Φίλισκος] ̓Απολλωνίου, Ζωίλος Ευαγόρου κοινὴν ἐποιήσατο τὴν ἀρχὴν καὶ τοῦ τε σίτου καὶ [τ]ῶν ἄλλων τῶν] κατὰ τὴν ἀγορὰν τὴν σιτοπωλιν πωλουμένων ἀεὶ] τὴν ἐνδεχομένην ἐπιμέλειαν ἐποιήσα[ντο κατὰ τοὺς νόμους κ. τ. λ. Von dem entscheidenden Wort σιτοφύλακες sind zwar nur noch wenige Buchstaben erhalten, doch ist es durch den Inhalt des Folgenden gesichert. Die Annahme liegt nun nahe bei dem starken, von Athen ausgeübten Einfluß, mit dem wir bei der Neugründung Prienes wohl zu rechnen haben"), daß hier nach dem Muster der athenischen autoqikazeg eine ebensolche Behörde ins Leben gerufen wurde. Daher auch die Dreizahl des Kollegiums in beiden Städten.

Auf eine gewisse Schwierigkeit stoßen wir freilich, wenn wir den Geschäftsbereich der athenischen und prienischen oroinazes vergleichen. Zur Zeit unserer Rede3) nämlich und noch bei Demosthenes1) erscheinen sie für die Versorgung der Bürgerschaft im Großen mit hinreichendem und genügend billigem Getreide verantwortlich und mit der Oberaufsicht über die Getreidezufuhr in den Piraeus betraut. Im Anschluß an die Einführung des Amtes der urogiov ayeżytai (Ar. 49. xo., c. 51, 4) ist dann nach Wilamowitz die Änderung ihrer Kompetenz) erfolgt. Denn bei Aristoteles (49. 70. c. 51, 3) sehen wir sie in ganz anderer Weise tätig: sie überwachen den Kleinverkauf des Getreides auf dem Markt, wobei sie Preisüberschreitung zu verhindern haben. Ebenso unterstehen die Bäcker und Müller ihrer Kontrolle, die sich auch auf die Nachprüfung des von ihnen festgesetzten Gewichts der Brote er

1) Inschr. v. Priene, herausgeg. v. Hiller v. Gaertringen nr. 81 = Inscript. in the British Mus. nr. 413 = = Michel, Recueil 482.

2) Siehe Hiller v. Gaertringen a. a. O. S. Xf., S. XIV. Von großer Bedeutung ist, daß z. B. die Phylennamen in Priene, soweit wir sie kennen, sich sämtlich mit den kleisthenischen Athens decken. Auch das Amt des laì tis divizijoros (J. v. Pr. 4, 14, 33, 87) zeigt attisches Gepräge.

3) Siehe bes. §§ 8. 9 der Rede; vgl. Wilamowitz a. a. O. II, 374 ff.; I, S. 220. 4) Rede gegen Leptines § 32, wo von der Getreidespende Leukons, des Beherrschers des Bosporus, die Rede ist. Hier führen sie Listen über das eingeführte Getreide (§ 32 καὶ τοῦτ' ἐκ τῆς παρὰ τοῖς σιτοφύλαξιν ἀπογραφῆς ἄν τις ἴδοι). 5) Wilamowitz a. a. O. I, S. 220.

streckt, was früher Sache der Agoranomen war1). In überraschend ähnlicher Weise, nur etwas kürzer und gedrängter als bei Aristoteles, wird in unserer Inschrift das Wesen der prienischen Groqihazɛs gekennzeichnet.

Bekennen wir uns zu der Ansicht, daß, was als wahrscheinlich erscheint, Priene, ohne irgendeine Änderung an Zahl und Geschäftsbereich der oitopikazuiç vorzunehmen, bei der Einsetzung des neuen Amtes sich streng nach Athen gerichtet hat, so kommen wir über die Annahme verschiedener Stufen in der Entwicklungsgeschichte der athenischen otoqiżczɛg nicht hinweg.

Zuerst, soweit unsere Überlieferung reicht, findet sich in Athen das Dreimännerkollegium der otopikazes, dem wir mit der schon geschilderten Kompetenz gerade in unserer Rede begegnen. Dieses wird durch die Behörde der εμπορίου ἐπιμεληταὶ dem Wirkungskreis nach abgelist. Ob wir bei den airogikazɛç der früheren Kompetenz je einen besonderen Zweig für Stadt und Piraeus annehmen dürfen, womit wir zur Sechszahl gelangen würden, ist fraglich, da die urogiov Eriɛkytel (Ar. 49. noλ. c. 51, 4), obwohl viel stärker an Zahl, bei Aristoteles auch nicht geteilt erscheinen. Denn hauptsächlich im Interesse der Stadt befassen sie sich mit der Getreideeinfuhr in den Hafen und sorgen, daß zwei Drittel dieser Einfuhr der Stadt Athen zu gute kommen.

Hierauf müssen wir, wenn man an der Beeinflussung Prienes durch Athen festhält, eine Kompetenzänderung des athenischen Dreimännerkollegiums der otopinazɛç annehmen, nämlich den Übergang zur Aufsicht über den Kleinhandel mit Getreide und über die Müller nnd Bäcker. Da in Stadt und Hafen Verkaufsstellen waren, wo Brot und Mehl feilgeboten wurde), darf man jetzt unbedenklich je drei strogihazɛg voraussetzen. Mit diesen Befugnissen ausgestattet, ist das Amt von Athen nach Priene gekommen, wie eine Vergleichung der betreffenden Stelle unserer Inschrift (Z. 5-8) mit Ar. 49. no. c. 51, 3 sofort lehrt. Die Vermehrung der oogikazeg von je 3 auf je 5 ist wohl sehr bald erfolgt, woraus sich das Schweigen des Aristoteles über diese Zwischenstufe erklären würde.

Denn wir müssen noch eine genügende Spanne Zeit für das Wirken der je fünfköpfigen Behörde bekommen, von der Aristoteles allein spricht, und die in dieser Stärke auch nicht allzu lange tätig war. Diese wurde nach der ansprechenden Vermutung von Wilamowitz beträchtlich vermehrt zur Zeit der großen Teuerung, die Athen in den Jahren 330–326 v. Chr. heimsuchte, so daß Aristoteles für seine Zeit 20 atropikazeg in der Stadt und 15 im Piraeus kennt3).

1) Plut., rei publ. ger. praec. c. 15 Wilamowitz a. a. O. I, S. 220.

com. Att. fragm. III nr. 1325 Kock, dazu

2) Eine quóяonię oroά in der Stadt und im Piraeus s. Wachsmuth, Stadt Athen im Altertum II 1, S. 96, 101, 465 f. und Pauly-Wissowa, RE I, S. 1637 f.; ferner Judeich, Topographie von Athen in Müllers Handbuch III 2, 2, S. 325 und S. 395.

3) 49. лo. c. 51, 3. Die Zahl erscheint verderbt, da die Gesamtzahl 35 für eine attische Behörde sehr wenig einleuchtet und bis jetzt auch nicht belegt ist; s. Wilamowitz Ar. u. Ath. I, S. 219 Anm. 64. Mit Wilamowitz aber insgesamt 30 und so gleich eine Verdreifachung anzunehmen, sehen wir keinen Grund. Wir möchten vielmehr in zoot die vorangestellte Gesamtzahl erblicken, die bei Harpokration für die stooróuo (vgl. Vömel, Zeitschr. f. d. Altertumswissenschaft 1852, S. 32) und die zehn Mitglieder zählende Behörde der otoqihazıg zu finden ist und daher auch mit Recht von Blass in den Text seiner Ausgabe aufge

Wann die Toqiλazes zu Athen ihre ursprüngliche Kompetenz mit der neuen vertauschten, darüber können nur Vermutungen angestellt werden. Um die Mitte des 4. Jahrhunderts nimmt man die Neubegründung Prienes an1). Vor dieser Zeit muß also die Änderung von statten gegangen sein, wie man aus dem Amt der prienischen autogiżczɛç, das schon ein ganz anderes Gesicht zeigt, ersieht. In der Rede gegen Leptines") (355/4) erscheinen die atoqiazes der alten Kompetenz zum letzten Mal, die εμπορίου ἐπιμελητα, die an ihre Stelle treten, zum ersten Mal in der Rede gegen Lakritos3). So gewinnen wir auch von hier aus die Mitte des 4. Jahrhunderts als den Zeitpunkt, der für die Veränderung der Kompetenz der otoqiiazes in Betracht kommt.

Unsere Inschrift ist jünger und gehört dem 3. Jahrhundert an. Dies nötigt fast zur Folgerung, daß das Amt der Togikazes von Priene bis zu dieser Zeit seit dem Wiedererstehen der Stadt seinen alten Charakter unverändert bewahrt hat.

Mag nun auch manches von dem, was hier angeführt wurde, als allzu hypothetisch erscheinen, die Hauptsache war uns, durch den Hinweis auf die Inschrift von Priene der Überlieferung des Lysias zu ihrem alten Rechte zu

verhelfen.

Stuttgart.

Die Bauspekulation des Crassus.

(Zu Plutarch, Crass. 2.)

Von Herman Gummerus.

Für unsere Kenntnis der Bauspekulation im alten Rom ist die bekannte Notiz .im zweiten Kapitel der Crassus-Biographie Plutarchs fast die einzige Quelle. Nachdem der Biograph hier erzählt hat, wie der römische Kapitalist sich durch den Ankauf der Güter der von Sulla Proskribierten bereicherte, fährt er fort:

Πρὸς δὲ τούτοις ὁρῶν τὰς συγγενεῖς καὶ συνοίκους τῆς Ῥώμης κῆρας εμπρησ μοὺς καὶ συνιζήσεις διὰ βάρος καὶ πλῆθος οἰκοδομημάτων, ἐωνεῖτο δούλους ἀρχιτέκ τονας καὶ οἰκοδόμους. Εἶτ' ἔχων τούτους ὑπὲρ πεντακοσίους ὄντας ἐξηγόραζε τὰ καιόμενα καὶ γειτνιώντα τοῖς καιομένοις διὰ φόβον καὶ ἀδηλότητα τῶν δεσποτῶν ἐπ' ὀλίγης τιμῆς προϊεμένων, ὥστε τῆς Ῥώμης τὸ πλεῖστον μέρος ὑπ' αὐτῷ γενέσθαι.

nommen wurde; vgl. Ar. '49. noi. edd. Blass-Thalheim 1909. Daher schlagen wir vor (c. 51, 3) νῦν δεἴκοσι μὲν εἰς ἄστυ δέκα(ι) δ' εις Πειραιέα. Zu berücksichtigen ist ferner, daß es nach dem Beispiel der dyogaróuoi, uɛrgovóuoi und der vorhergehenden otoqiżczeg angezeigt erscheint, die Behörde gleichmäßig auf Stadt und Hafen zu verteilen. Auch aus diesem Grunde ist die Zahl anstößig s. Wachsmuth, Stadt Athen im Altertum II, S. 5.

1) Inschr. v. Priene, S. XI.

2) Siehe Blass, Att. Beredsamkeit III 19, S. 264; Thalheim bei PaulyWissowa, RE V, S. 185.

3) Die Rede gegen Lakritos ist nach Blass a. a. O. III2 1, S. 564 vielleicht 351, wahrscheinlicher 341 gehalten. Thalheim entscheidet sich (Pauly-Wissowa, RE V, S. 187) für die Schlacht von Chaeronea (338 a. Chr. n.) als terminus ante quem.

τοσούτους δὲ κεκτημένος τεχνίτας οὐδὲν ᾠκοδόμησεν αὐτὸς ἢ τὴν ἰδίαν οἰκίαν, ἀλλ' ἔλεγε τοὺς φιλοικοδόμους αὐτοὺς ὑφ' ἑαυτῶν καταλύεσθαι χωρὶς ἀνταγωνιστών.

Crassus pflegte also die abgebrannten zaóueva ist nicht brennende" zu übersetzen, sondern iterativ aufzufassen: ein Kaufkontrakt konnte doch schwerlich während der Feuersbrunst zustande kommen Häuser und dazu noch angrenzende Gebäude, deren Besitzer das Wiederaufbauen und die Verbreitung des Feuers befürchteten, spottbillig aufzukaufen. Daß er mit den eingestürzten Häusern das gleiche Geschäft trieb, wird zwar nicht gesagt, ist aber aus dem Vorhergehenden zu schließen. So hat er allmählich den größten Teil der Stadt in seinen Besitz gebracht. Wozu hat er aber jene fünfhundert Bauhandwerker, die er eben wegen dieser Spekulation gekauft hatte, gebraucht? Natürlich, um die zerstörten Häuser wieder aufzuführen). Sehr möglich ist es auch, daß sie bei der Löschung der Feuersbrünste guten Dienst leisteten. Ist es doch wahrscheinlich gemacht worden, daß in Rom in republikanischer Zeit, wie in der Kaiserzeit in den Munizipalstädten, das collegium fabrum als Feuerwehr diente.

Zu dieser Interpretation scheinen nun zwar die Schlußworte ToGotors de zextíuevos repritov zt. im Widerspruch zu stehen. Sollte Plutarch mit dem Zusatz: Obwohl er aber so viele Handwerker besaß, hat er doch selber nichts als sein eigenes Haus gebaut," wirklich sagen wollen, daß Crassus überhaupt nur Bodenspekulation, nicht aber Bauspekulation im eigentlichen Sinne getrieben habe? Das ist in der Tat die Ansicht von Rob. Poehlmann, der die Stelle eingehend behandelt hat). Nicht um zu bauen, meint er, sondern um möglichst teuer wiederzuverkaufen, habe Crassus die Brand- und Trümmerstätten gekauft. Seine fünfhundert Arbeiter hätte er folglich nicht selbst beschäftigt. „Das Institut der Sklaverei ermöglichte es ihm, auch das Angebot an Arbeitskräften für den Hausbau bis zu einem gewissen Grade in seiner eigenen Hand zu konzentrieren und dadurch den Arbeitspreis zu seinen Gunsten zu beeinflussen, ein Gewinn, der natürlich ebenfalls in einer Erhöhung der Herstellungskosten der Bauten zum Ausdruck kommen mußte. So kaufte Crassus allein ein halbes Tausend unfreier Bautechniker und Bauhandwerker auf, um sie wieder an Bauunternehmer zu vermieten, die sich durch derartige gewiß nicht vereinzelt dastehende Spekulationen nicht selten genötigt sehen mochten, neben Monopolpreisen der Baustellen auch noch solche der Arbeitskräfte in Kauf zu nehmen."

Diese Interpretation ist jedoch schwerlich richtig. Die Behauptung, Crassus habe die gekauften Baustellen wieder veräußert, steht in offenem Gegensatz zu der ausdrücklichen Aussage Plutarchs, daß Crassus allmählich den größten Teil des Grund und Bodens Roms in seine Hand brachte. Zweitens weiß Plutarch nichts davon, daß Crassus seine Handwerker an Bauunternehmer vermietet hätte. Vielmehr geht es aus seinem Bericht hervor, daß der Ankauf der αρχιτέκτονες und οἰκοδόμοι im engsten Zusammenhange mit seinen eigenen Bauspekulationen stand und eben von diesen veranlaßt wurde. Ganz unhaltbar ist die Erklärung, Crassus habe die Bauhandwerker gekauft, um „das Angebot an Arbeitskräften für den Hausbau bis zu einem gewissen Grade in

1) So wird die Stelle von den Meisten verstanden. Vgl. Marquardt, Privatleben2 162, 7. Drumann-Groebe, Gesch. Roms2 IV 124. Ihne, Röm. Gesch. VI 52. 2) R. Poehlmann, Die Übervölkerung der antiken Großstädte, Leipzig 1884,

S. 89.

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