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Im Jahre 1374 bekennt endlich der Landgraf Friedrich, dass er dem verstorbenen Christian von Witzleben und seinen Söhnen Dietrich, Friedrich und Heinrich das Geleite (den Zoll) zu Bischofsgottern (jetzt Grossengottern) um 200 Schock und 50 Mark verschrieben habe.

Woher der Hofrichter Christian die Mittel genommen hat, um seinen Landesherren, wie wir gesehen haben, so oft und recht bedeutende Geldvorschüsse zu leisten, ist nicht nachweisbar, wahrscheinlich veräusserte er angeerbte und neu erworbene, vom Wendelstein entfernt liegende Besitzungen, wie er schon früher 1351 die Güter zu Wechmar und Ohrdruff, die er mit Otto von Stutterheim von seinem Vetter, dem gestrengen Ritter Hermann von Witzleben, gekauft, an die Grafen Ernst und Heinrich von Gleichen veräussert hatte.

Während in damaliger Zeit die Hauptgüter, namentlich solche mit festen Burgen, den Familien unveräusserlich waren, boten Verkauf und Verpfändung der Nebengüter, vereinzelter Höfe oder Felder, sowie der nicht zum Hauptgute gehörigen Zinsen und Gefälle, dem Adel die Mittel, zu baarem Gelde zu gelangen.

Die Besitzergreifung des Wendelsteins, dieses mächtigen Dynastenschlosses, wodurch die angeerbten Güter für Christian von Witzleben und seine Nachkommen an Werth verloren hatten, wurde die Veranlassung, dass mit Christian und seinen Nachkommen eine zahlreiche Sippe des Witzleben'schen Geschlechts ihre eigentliche Heimath verliess und sich von den nördlichen Abhängen des grünen Thüringer Waldes östlich zur goldenen Aue wandte. Sie verzichtete nach und nach auf ihre alten Stammsitze oder veräusserte ihren Antheil daran und nach einigen Jahrhunderten ward die Zusammengehörigkeit der in der goldenen Aue gesessenen mit den im Thüringer Walde zurückgebliebenen kaum noch geahnet; als endlich sich 1485 die sächsischen Herzöge Ernst und Albrecht in die thüringischen Lande theilten, trennten sich die Herren vom Wendelstein von der übrigen thüringischen Ritterschaft und traten zur Meissenschen über, und so fehlte auch den politischen Interessen beider Linien das gemeinsame Band, welches sie erst in diesem Jahrhundert unter den Hohenzollern wiederfanden.

Obgleich, wie bereits erwähnt ist, Christian von Witzleben seit 1362 das Amt eines Hofrichters nicht mehr bekleidete, so finden wir noch in vielen Urkunden seinen Namen. Uns sind einige 40 aus der Zeit von 1362 bis 1374 bekannt. Wir erwähnen davon nur die Urkunde vom 24. October

1369, wodurch Christian nebst Heinrich von Starckenberg in dem zu Neuenkirchen abgeschlossenen Vergleich zwischen den Landgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm in Thüringen und dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg in Betreff der gegenseitigen Räubereien ihrer Unterthanen, Seitens der Landgrafen zum Schiedsrichter ausersehen wurde, für den Fall, dass Unterthanen der Landgrafen solche des Burggrafen beraubt hätten.

Zum letzten Male wird Christian in der Urkunde, in der die Landgrafen dem Städtchen Lauenstein einen Wochenmarkt geben, 1374 am Sonntag nach St. Jacobi-Tage (Juli) erwähnt.

Christian starb in der zweiten Hälfte des Jahres 1374. Von zweien seiner Söhne Dietrich und Friedrich, hatte er eine zahlreiche Nachkommenschaft, welche sich 1422 nach dem Erwerb der Herrschaft Berka und mehrerer fränkischer Güter in drei Linien, die Berkaer, die Fränkische und die Wendelsteiner spaltete und vollen Grund hatte, auf ihren Stammvater mit Stolz zurückzublicken. S. Stammtafel II. 1.

Aber wie tüchtig und angesehen auch der Ahnherr der Wendelsteiner war, wie fest er auch die Wohlfahrt der Familie auf drei Jahrhunderte hinaus begründet hatte, so war doch sein Andenken bei seinen Enkeln nach und nach gänzlich erloschen, und der in der Witzleben'schen Familiengeschichte ziemlich bewanderte Rector der Klosterschule Rossleben, Professor Bodenstein, durfte in seinem 1613 abgefassten Ehrendenkmal des Witzleben'schen Geschlechts ungestraft Dietrich, den Enkel Christian's, als Stammvater der Wendelsteiner bezeichnen. Erst unseren archivarischen Forschungen gelang es, Christian, dem judex curiae, die ihm gebührende Stelle auf der Stammtafel zurückzugeben.

Es folgt zum Schluss dieses Abschnittes eine Uebersicht der Neuerwerbungen des Ahnherrn der Wendelsteiner, wobei wir bemerken müssen, dass dieselben immerhin noch bedeutender sein können, weil vielleicht manche darauf bezügliche Urkunde nicht mehr vorhanden oder uns nicht zu Gesicht gekommen ist.

Christian von Witzleben kaufte:

um 1350 mit Otto von Stutterheim Güter zu Ohrdruff und Wechmar, die er aber bereits 1351 wieder verkaufte.

Er ward belehnt:

1347 mit dem Burglehn zu Willerstedt,

1348 mit einem Hof und 10 Schock unverschlagener Groschen vom Geleit zu Buttstedt,

1348 mit jährlich 3 Malter Getreide und 1/2 Viertung zu Willerstedt, 3 Schock Groschen zu Spahl,

1/2 Schock Groschen zu Rodameuschel,

1353 kaufte Christian mit Conrad Wurmb zusammen das ganze Dorf und die Baustatt zu Willerstedt (die Burg war im Grafen-Kriege

zerstört worden),

1355 ward er belehnt mit dem Hause Wendelstein,

1356 erwarb er von Schulpforta durch Tausch den grossen Hof Osfort, ward er belehnt zur Hälfte mit Budichau, Gablenz und Matzdorf,

1361 erwarb er pfandweis Schloss Ballhausen,

1367 ebenso die Elgersburg,

1370 ebenso die Stadt Nebra,

1374 ebenso das Geleit zu Gross-Gottern.

Ausserdem bezog er als Schirm-Voigt der Klöster Rossleben und Memleben den Zehnt von allen Gefällen beider Klöster.

Die wahrscheinliche Erwerbung des bedeutenden Besitzes von Wolmirstedt nehmen wir als unbewiesen nicht mit auf. Er besass aber daselbst eine Mühle und einen Sedelhof.

II. Abschnitt.

Die Söhne des Hofrichters Christian

von Witzleben

1350-1399.

a. Die Ritter Dietrich (2), Friedrich (4) und Heinrich (5).

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er Hofrichter Christian von Witzleben hatte das Glück mit gerechtem Stolz auf seine Söhne blicken zu können, denn alle waren tüchtige Männer und es lässt sich denken, mit welcher inneren Befriedigung der Hofrichter in Begleitung derselben erschien, wenn es galt, eine Fehde auszufechten oder einen wichtigen Vertrag abzuschliessen.

1. Ritter Dietrich *), oder nach damaliger Sprachweise Tyzel, war bereits 1350 31. August Amtmann der Landgrafen zu Thüringen, und ihm die Weissenburg für 100 Schock breiter Groschen auf 2 Jahre verpfändet. Er folgte Ludwig, dem jüngsten Bruder der Landgrafen, und Bischof zu Halberstadt um das Jahr 1358 nach Halberstadt, verliess diese Stadt jedoch wieder und trat als „, Heimlicher" in die Dienste der Landgrafen in Thüringen und Markgrafen zu Meissen; 1361 3. Juni kommt er als solcher bereits als Zeuge vor.

1379 im Januar, und wahrscheinlich schon 1378 war er des Stifts zu Hersfeld und des Markgrafen zu Meissen Amtmann zu Gebesee, und stiftete 1378 mit Hermann und Conrad Wurmb und andern eine ewige Messe in der Kapelle St. Albani zu Tunzenhausen bei Sömmerda.

*) Die Nummern sind auf der Stammtafel No. 2 zu finden.

2. Friedrich von Witzleben, der am 14. November 1373 Ritter zum Wendelstein genannt wird, gehörte von 1380-87 ebenfalls zu den landgräflichen Räthen.

Die beiden Brüder Dietrich und Friedrich von Witzleben besassen 1365 den Hof Fürstensee von den Landgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm zu Lehn, verzichteten aber für sich und ihre Erben darauf zu Gunsten des Marien-Klosters auf dem Berge Altenburg. Die Lage des Hofes Fürstensee kann nicht angegeben werden. Mit dem Berge Altenburg kann aber nur der, in der zu Eckhardtsberge gehörenden Vorstadt Mallendorf gelegene Berg gemeint sein, auf dem in alten Zeiten ein Bergschloss stand. Von einem Kloster auf demselben haben wir aber auch Nichts finden können, vielleicht ist das etwa 1 Stunde von Eckartsberge gelegene Kloster Marienthal (jetzt Rittergut) gemeint.

Bei der Wahl Christian's von Witzleben zum Bischof von Naumburg, 8. Dezember 1381, traten Dietrich und Friedrich von Witzleben als Bürgen auf, die Christian für seine Versprechungen stellte, und später 1387, machte Dietrich seinen Einfluss bei seinem Bruder Christian geltend, mit der Markgräfin Catharina zu Meissen und ihren Söhnen ein Bündniss zu schliesen, wie aus der Urkunde vom 21. Mai 1390 hervorgeht.

3. Heinrich scheint, während Dietrich und Friedrich von Witzleben auf dem Wendelstein hausten, andere Besitzungen erhalten zu haben, wenigstens wurde seiner Gemahlin Agnes *) zum Leibgedinge die Dörfer Röbschütz, Heilingen und das in einem reizenden Grunde gelegenen Reinstedt, alle etwa 1 Stunde westlich von Orlamünde, angewiesen und 1373 bestätigt.

Wenn auch die Brüder von Witzleben nicht immer zusammen wohnten, so hielten sie doch sonst fest zusammen und schlossen ihre späteren Erwerbungen, wie schon zu Lebzeiten ihres Vaters, immer gemeinschaftlich ab. So wurde ihnen 1375 von den Landgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm das Dorf Schönewerda mit allen Zugehörungen gegen Zahlung von 343 Mark löthigen Silbers und 8 Schock Pfennigen wiederkäuflich eingeräumt, und 6. Februar 1376 kauften sie und ihr Bruder Christian das Dorf Goldbach, zwischen Weimar und Apolda gelegen. Dieses blieb jedoch

*) Der Lage dieser Dörfer und der Zeit nach scheint Agnes die Gemahlin dieses Heinrich gewesen zu sein.

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