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geldes, ihres Erbes und ihrer grossmütterlichen und mütterlichen Gerade und sonstigen weiblichen Gerechtigkeiten langwierige Streitigkeiten entsponnnen, die endlich 1548 beigelegt wurden.

Nach dem betreffenden Vergleich sollte Hans Puster, der am längsten verheirathet war, 500 fl., jeder der drei andern 400 fl. und diejenigen der vier Frauen, welche von ihrem Vater mit güldenen Ketten,,,Damaschken“Röcken und beschlagenen Gürteln nicht ausgestattet wären, einen DamaschkenRock und beschlagenen Gürtel nachträglich von Georg Albrecht erhalten.

Georg Albrecht's Vettern, die Brüder Friedrich und Jobst, hatten sich in ihre Hälfte der Herrschaft Berka auch wieder getheilt, trotzdem aber wohnten alle drei Vettern auf dem Schlosse zu Berka, wo sich Jobst später ein eigenes Haus baute. Von ihrer Stiefgrossmutter her bestand auch noch die Theilung des Schlosses Berka in verschiedene Wohnungen. Wie es gar oftmals auch bei anderen Familien der Fall war, dass unter den auf einem Sitz hausenden Vettern heftige Streitigkeiten aus den geringfügigsten Ursachen entstanden, so geriethen auch Jobst und Georg Albrecht in mannigfache Irrungen. Von den getrennten Theilen des Schlosses führten besondere Gänge zu dem gemeinschaftlichen Brunnen, der auf Georg Albrechts Seite lag. Dieser entzog nun im Jahre 1557 seinem Vetter Jobst den Gebrauch des Brunnens, indem er die aus dessen Gang führende Thür verbaute und versperrte. Erst nachdem die Sache vor den Gleichenschen Gerichten durchgeführt war, erfolgte die Beilegung des Streits.

Georg Albrecht war dem Grafen Karl zu Gleichen als seinem Lehnsherrn mit 2 Pferden zu dienen verpflichtet, der damit wieder den Herzögen zu Sachsen, als Oberlehnsherren, dienen musste. In den damaligen bewegten Zeiten aber sah sich Georg Albrecht veranlasst, 4 und 5 Pferde und Knechte zu halten und war bemüht gewesen, möglichst gute Knechte zu werben. Jeder, den er annahm, musste ihm an Eides Statt geloben, im Haus und Felde Leib und Leben bei ihm zu lassen, und nie beim Rath, viel weniger bei einer That zu sein, die ihm oder den Seinen zum Nachtheil gereichen könnte. Mit diesem Handgelöbniss hatte sich auch Ostern 1562 Georg Lederer in seinen Dienst begeben.

Am Sonnabend, den 27. Juni 1562 ritt Georg Albrecht mit 2 Knechten und 3 Pferden zum Grafen Ludwig zu Gleichen nach Blankenhain und stieg im Wirthshaus ab. Während er den Grafen besuchte, hatte sich Georg Lederer gar überzecht", wofür ihm jedoch Georg Albrecht bei seiner Rückkunft nicht ein böses Wort sagte, vielmehr den Wirth bezahlte und

sich dann, zugleich mit des Grafen Schosser, anschickte, fortzureiten. Lederer marterte hierbei einen jungen Gaul, für den sein Herr 60 Thlr. gegeben hatte, auf eine unbarmherzige Weise, drängte, als sie später an den Wald gekommen waren, zwei mit Holz beladene Weibspersonen vom Stege und ritt einen armen Spittelmann über. Jetzt riss Georg Albrecht die Geduld und er kündigte dem Jorg Lederer den Dienst mit den Worten:,,Nicht weiter, Gevatter, wenn Ihr davon wollt, so wollen wir uns scheiden." Sofort griff Lederer zur Büchse, spannte den Hahn und schlug auf seinen Herrn, welcher aber eben so schnell die Büchse zur Hand hatte, an, zwischen Beide sprengte der Schosser. Der zweite Knecht ritt an Lederer heran und redete ihm zu, die Büchse einzustecken. Lederer aber wandte sich sofort gegen ihn und hielt ihm die Büchse auf den Leib, so dass diesem nichts übrig blieb, als zur Rettung des eigenen Lebens Lederer niederzuschiessen. In demselben Moment hatte aber auch Georg Albrecht, der den zweiten Knecht seinetwegen in Lebensgefahr sah, auf Lederer abgedrückt, ihn jedoch gefehlt. Der schwer verwundete Lederer wurde nach Blankenhain gebracht, wo er seinen Geist aufgab, nachdem er noch auf dem Todtenbette die Sache, wie wir sie mitgetheilt haben, erzählt und reuevoll gesagt hatte: ,,In solchem Wasser fängt man solche Fische."

Der andere Knecht flüchtete sich eiligst, nachdem ihm Georg Albrecht zwei Gulden gegeben hatte, schickte ihm jedoch am folgenden Tage das benutzte Pferd wieder zu.

Lederer's Wittwe verklagte bald darauf Georg Albrecht von Witzleben bei dem Herzog Johann Friedrich als den Todtschläger ihres Mannes, worauf Georg Albrecht der Frau, theils um den Herzog für sich zu gewinnen, theils weil die Wittwe sehr arm war und er bei ihrem Kind Gevatter gestanden hatte, 100 Thaler auszahlen liess.

Georg Albrecht wurde aber trotz dessen vor die Herzoglich Sächsischen Gerichte zur Untersuchung gezogen, stellte sich jedoch vorsichtiger Weise auf dem angesetzten Termine nicht, sondern sicherte sich zuvörderst durch zwei Rechtsgutachten, welche er sich von Leipzig und Wittenberg verschafft hatte.

Um das Jahr 1565 war auch Jobst von Witzleben in einen unangenehmen Handel verwickelt worden. Er und Balthasar Wurmb zu Stetten waren ,,in christlichen und ehrlichen Geschäften" in Eckstedt gewesen und von dort, nachdem sie ,,eine christliche Werbung gehalten", in der Richtung auf Wallichen, wo sie dem edlen Quirin von Volstedt über

die Werbung Bericht erstatten wollten, aufgebrochen. Als sie über das Gemeinde-Rieth zu Udestedt ritten, löste sich an Jobst's Sattel ein Steigriemen, in Folge dessen ,,er von seinem Rosse kam". Das Ross entlief zu den auf dem Rieth weidenden wilden Pferden der Udestedter Bauern und Jobst eilte mit seinem Freunde Wurmb hinterher, um es wiederzufangen.

Bauern, welche dies von Weitem sahen und glaubten, jene trügen nach einigen der weidenden Pferde Verlangen, stürzten mit Hellebarden und Büchsen aus dem Dorfe, schnitten den Rittern den Weg ab, und schlugen und stiessen sie mit ihren Wehren, so dass Jobst und Balthasar meinten, sie hätten sich,,mordlicher Entleibung" von ihnen zu versehen. Damit war aber der Bauern Thatendurst noch nicht gestillt, sie nahmen Beide vielmehr gefangen, brachten sie in des Heimburgen (Schulzen) Behausung und bewachten und verwahrten sie hier gleich den „,ärgesten Uebelthätern" ungeachtet jene ihre Namen und Wohnorte nannten und sich als gute Bekannte und Feldnachbaren zu erkennen gaben. Auch ohne dies waren. sie von den Bauern, welche Jobst ,,den langen Schelm von Berka" und Balthasar Wurmb,,einen dicken Bösewicht von Stetten" titulirten, längst erkannt.

Nachdem beide Freunde endlich auf Veranlassung des Erfurter Raths befreit waren, wurde ihnen vielfach gerathen, sich an den Udestedter Bauern zu rächen; sie wollten jedoch abwarten, ob nicht der Erfurter Rath, von dem bekannt war, dass er für sich und die Seinen immer schnell mit rechtlichem Austrage bei der Hand war, die landfriedbrüchigen Bauern strafen würde. Es geschah aber nichts, der Rath verwies die Ritter vielmehr auf den weitläufigen Weg Rechtens.

Jobst's und Balthasar's Freunde verfassten nun nochmals ein langes Schreiben an den Rath von Erfurt (16. April 1567), worin sie ihn schliesslich nach einigen Seitenhieben auf seine Partheilichkeit gegen Fremde, wohlmeinend ersuchten, gegen die Bauern mit ernstlicher Strafe, nämlich gefänglicher Einziehung und Belegung einer Geldbusse von wenigstens 1000 fl. vorzugehen. Die 1000 fl. sollten dann mit Vorwissen Jobst's und Balthasar's zu christlichen Almosen und dergleichen milden Sachen verwandt werden.

Ob der Rath diesem Wunsche nachgekommen ist, vermögen wir nicht zu sagen.

Am 20. Januar 1568 wurde Jobst von Witzleben vom Herzog Joh.

Wilhelm zu Sachsen als Oberstlieutenant zum Hauptmann der Festung Coburg, vorläufig auf 6 Jahre, bestellt, und erhielt als solcher jährlich 200 Fl. Gehalt und an sonstigen Emolumenten 30 Simmern Weizen, 60 S. Korn, 4 S. Erbsen, 80 S. Hafer, 2 Fuder Wein, 1 Gebräue Bier, 1 Ochsen oder 12 Fl., 8 Schöpse, 1/2 Ctr. Hechte, 1/2 Ctr. Karpfen, 8 Fuder Heu, 18 Schock Stroh (incl. 9 Schock Schütten), 1 Schock Michelshühner, /. Schock Fastnachtshühner, 1⁄2 Schock Gänse, 2 gemästete Schweine, 1 Ctr. Unschlitt, Gras für 2 Kühe und die Benutzung der bisher zu der Hauptmannschaft gehört habenden Ländereien und Gärten, jedoch mit Ausnahme des Probstackers und Wolfsgartens; ferner noch 2 Sommer- und Winter - Kleider oder statt ihrer 20 Fl.

In einem Schreiben an den Herzog vom 20. November 1572 sagte Jobst, dass er den ihm ertheilten Befehl, die Festung Coburg sorgfältig zu bewachen und zu bewahren und dieselbe weder bei Tage noch bei Nacht zu verlassen, bisher getreulich nachgekommen sei und dies auch in Zukunft thun werde. Er habe in dieser Zeit in einem Kämmerlein mehrere Hirschgeweihe, die theils gut und vollkommen gewachsen, theils aber nicht reif und noch weiss wären, zu 8 bis 12 Enden, und ein Häuflein kleiner Geweihe zu 6 Enden, darunter ,,etliche Spiess-Hirschengehürnlein", entdeckt, die alle schon eine geraume Zeit, wahrscheinlich seit den Tagen des Herzogs Johann Ernst, dort gelegen hätten. Er bittet, ihm diese Gehörne zu schenken, da er sie sehr gut zur Ausschmückung seines neuerbauten Hauses zu Berka gebrauchen könnte, wo er sie dem Herzog zu Ehren ,,aufmachen" wollte.

Das Amt eines Hauptmanns der Festung Coburg bekleidete Jobst volle 20 Jahre, bis zu seinem zu Coburg 1589 erfolgten Tode. Er war verheirathet mit Ursula Sützel von Mergentheim*) und hinterliess 3 Söhne, Caspar Wilhelm, Wolf Eberhard und Mathias, und eine Tochter Sibylla, welche sich 1585 mit Bernhard von Bibra zu Bibra, Fürstlich Bamberg. Geheimen Rath und Amtmann zu Schmachtenberg und Ebersberg, Ritterhauptmann des Cantons Rhön und Werra, vermählte und, nachdem sie 13 Kinder geboren hatte, als Wittwe am 29. November 1625 zu Irmelshausen starb, woselbst sie auch begraben liegt.

Ursula von Witzleben lebte noch 1591 als Wittwe zu Berka.

*) In der Leichenpredigt auf Wolf Jobst († 1630) wird sie Ursula Sützelin von Werthheim genannt.

Jobst's Bruder, Friedrich von Witzleben, war bereits im Jahre 1587 gestorben, mit Hinterlassung von zwei Söhnen: Wolf Siegmund, und Christoph.

5. Georg Albrecht und die Söhne seiner Vettern Friedrich und Jobst, sowie der Verkauf von Berka. 1589-1608.

Nach dem Tode der Brüder Friedrich und Jobst, also um das Jahr 1590, war der grosse Berkaesche Besitz derart vertheilt, dass Georg Albrecht seine volle Hälfte inne hatte, während die andere Hälfte von seinen Neffen, den Brüdern Wolf Siegmund und Christoph und deren Vettern, den Brüdern Caspar Wilhelm, Wolf Eberhard und Matthias, gemeinschaftlich besessen wurde. Von diesen starb Wolf Siegmundbereits im Jahre 1592, Christoph aber zu Anfang des Jahres 1603, mit Hinterlassung einer Wittwe, die sich 1604 wieder mit Hans Albrecht von Kessel vermählte.

Von den Söhnen Jobs't waren Wolf Eberhard und Matthias im Winter von 1589 bis 1590 nach Sitte der damaligen Zeit auf Reisen oder in fremden Kriegsdiensten. Matthias wird nirgends mehr erwähnt. Von 1603 an besitzen also die zweite Hälfte von Berka nur noch

die Brüder Caspar Wilhelm und Wolf Eberhard.

Letzterer hatte sich mit seiner Cousine Anna Christina, einer Tochter Georg Albrechts von Witzleben zu Berka, 1596 vermählt und ihr in der vom 19. Februar desselben Jahres datirten Eheberedung 2000 Fl. Hauptsumme, oder 200 Fl. jährlich, 490 Fl. zu einem Hause und das nothwendige Bau- und Brennholz, Alles von Berka zu entrichten, ausgesetzt. Den Ehekontrakt vermochte Anna jedoch nicht zu unterzeichnen, da sie des Schreibens unkundig war, was auf keinen hohen Bildungsgrad schliessen lässt.

Caspar Wilhelm war von dem Fürsten Georg Ernst von Henneberg erzogen, von ihm zur Erlernung der Reitkunst an den Hof Georgs Friedrich von Brandenburg geschickt und als Stallmeister, später als Kämmerer angestellt worden. Der Henneberger war ihm ungemein gewogen, verlieh ihm nicht nur im Jahre 1578 das kurz vorher der Herrschaft heimgefallene Rittergut und Schloss Rentwerthshausen (2 Stunden n.w. von Römhild), mit einem Vorwerk daselbst, als Sohn- und Töchterlehn, sondern richtete ihm auch, als er sich1579 zu Schleusingen mit Helena von Eringshausen aus Hessen, einer Tochter von Otto von Eringshausen und Katharina von Lehrbach, ver

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