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mählte, eine hochansehnliche" Hochzeit aus, welcher mehrere Fürsten, Grafen und Herren, namentlich aber der Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg, beiwohnten.

Als am 27. Dezember 1585 der Fürst Georg Ernst von Henneberg, als Letzter seines Geschlechts, zu Henneberg gestorben war und am 7. Januar des folgenden Jahres von dem Schlosse Massfeld nach Schleusingen gebracht wurde, ritten zunächst vor der Leiche her die Kämmerer Moritz Marschall, Caspar Wilhelm von Witzleben und Haus Bronsart, und als am 9. Januar bei der Beisetzung der Leiche,,der Sarg in's Grab gelassen und Schildt vnd Helm (welches jämmerig vnd klaglich anzuschawen) mit Schauffeln zerstossen vnd zerbrochen vnd hinein auff den Sargk geworffen"*) wurden, fungirte Caspar Wilhelm ebenfalls in seiner Eigenschaft als Kämmerer.

Kurz darauf wurden die Hennebergischen Räthe und Diener entlassen, nachdem einem Jeden nach seinem Amt und Stand ein Gewisses zu seiner Abfertigung verehrt war. Der Kämmerer und Stallmeister Caspar Wilhelm von Witzleben erhielt ausser dem, was er bereits empfangen, noch 80 Fl., darunter 50 Fl. für ein Pferd, und das Bildniss des Fürsten.

Caspar Wilhelm trat darauf in Fürstlich-Sachsen-Coburgische Dienste und wurde 1586 zum Stallmeister und Kammerjunker ernannt.

Auch hier ward er wieder ausersehen, die Leiche eines unglücklichen und geliebten Fürsten in die Heimath zu führen. Als nämlich Herzog Johann Friedrich d. M. zu Sachsen am 9. Mai 1595 zu Steyer im Lande ob der Ens nach 28 jähriger Gefangenschaft gestorben war, wurden von den Herzögen Johann Casimir zu Coburg und Johann Ernst zu Eisenach zur Abholung der Leiche ihres Vaters je 2 Abgeordnete nach Steyer entsandt und zwar im Auftrage des Aelteren Veit von Heldritt und Caspar Wilhelm von Witzleben, welche am 15. October 1594 in Steyer anlangten und die Leiche am 16. November desselben Jahres nach Coburg brachten.

Und endlich am 11. October 1604 trug Caspar Wilhelm mit noch sieben von Adel die Leiche des im 8. Lebensjahre verstorbenen Prinzen Johannes von Sachsen-Weimar in Weimar vom Schlosse nach der Stadt-Kirche zum Begräbniss.

Die Herrschaft Berka war im Jahre 1603 nur noch im Besitz von

*) Müller Annalen p. 185 u. Scherdiger, Leichenpredigt auf den Fürsten Georg Ernst.

Georg Albrecht, Caspar Wilhelm und Wolf Eberhard. Letztere Beide hatten aber zu ihren eigenen bedeutenden Schulden, mit den Theilen von Berka, welche durch den Tod ihrer Vettern Wolf Siegmund und Christoph an sie gefallen waren, deren nicht unerhebliche Schulden übernehmen müssen. Wenn ihnen auch nach dem Tode Georg Albrechts die ganze Herrschaft zufallen musste, so scheint doch die Erhaltung derselben nicht möglich gewesen zu sein. Durch den Besitz von Rentwerthshausen, sowie durch Familien-Verbindungen hatte sich längst ihr Interesse mehr nach Franken gerichtet, und so gingen sie auf das Anerbieten des Herzogs Johann von Sachsen-Weimar ein, ihm die Herrschaft Berka zu verkaufen. Der Herzog wollte keinen Theil, sondern die ganze Herrschaft, Georg Albrecht mochte aber wohl keine Veranlassung haben, noch bei Lebzeiten altväterliches Erbe zu verlassen, und deshalb versprachen Caspar Wilhelm und Wolf Eberhard von Witzleben am 11. April 1604, nach dem Tode ihres Vetters auch dessen Hälfte, die an sie fallen musste, zu verkaufen.

Nach mancherlei Verhandlungen stellten die Brüder den Verkaufsbrief über ihre Hälfte aus.

Es heisst in demselben, dass sie ,,aus erheblichen genugsamen Ursachen“, nach Ueberlegung und mit Einwilligung des Grafen Volrab von Gleichen als Lehnsherrn, sowie ihres Vetters Georg Albrechts von Witzleben als Mitbelehnten, dem Herzog Johann zu Sachsen ihren halben Antheil am Gute Berka mit dem Schloss, Kloster, den Vorwerken etc. durch einen rechtmässigen Erbkauf für 34,000 Gulden verkauft haben, und diese Summe ihnen und ihren Gläubigern richtig bezahlt sei.

Von dem Kaufgelde erhielt Wolf Eberhard's Gemahlin Anna Christina geb. von Witzleben, die ihm 1000 Fl. baar in die Ehe mitgebracht hatte, wofür ihr 2000 Fl. Leibgut verschrieben waren, 2000 Fl. Sie quittirt darüber am 3. Mai 1605, lässt aber, da sie, wie wir wissen, ,,selbst nicht schreiben gelernt habe," die Bescheinigung durch ihren Vormund Hans Matthias von Dölzkau zu Gumperda attestiren.

Georg Albrecht, der seine Hälfte nicht hatte veräussern wollen, vielmehr noch zu Ende des Jahres 1605 seine Lehnspflicht für das Rittergut Berka leistete, starb am 21. Januar 1607. Von seiner Gemahlin Anna von Vitzthum aus Eckstedt hatte er nur Töchter, deren Namen wir auf der Stammtafel finden.

Georg Albrecht's Hälfte von Berka fie nun an seine Lehnserben Caspar Wilhelm und Wolf Eberhard, die sie ihrem am 11. April 1604 ge

gebenen Versprechen gemäss an die Söhne Herzog's Johann von SachsenWeimar am 10. Dezember 1607 für 30,000 Fl. verkauften.

Vielleicht trugen auch die häufigen Irrungen zwischen Caspar Wilhelm und seinem Ohm Georg Albrecht und dem Grafen Carl von Gleichen dazu bei, den Verkauf von Berka wünschenswerth zu machen.

Wir führen eine solche Streitigkeit, welche sich 1593 wegen der Besetzung der erledigten Pfarre zu Berka erhoben hatte, an, in welcher sich die Verhältnisse der Vettern zu einander und zu ihren Lehnherren abspiegeln.

Im Jahre 1593 war der Pfarrer zu Berka gestorben. Der alte Georg Albrecht von Witzleben in Gemeinschaft mit seinem Neffen Christoph, wünschte dem Pfarrherrn von Saalborn, Nicolaus Blossius (Bloss), die frei gewordene Stelle zu übergeben, sein anderer Neffe Caspar Wilhelm von Witzleben dagegen empfahl den früher wegen Ehebruch von Berka weggejagten Pastor Stephan Oschatz, wogegen ihr Lehnsherr Carl von Gleichen den Pfarrer Alexius zu Döllstädt begünstigte.

Die Herren von Witzleben auf Berka, uneinig unter sich über die Wahl des neuen Pfarrers, stimmten jedoch anfänglich darin überein, die Einmischung des Grafen von Gleichen zurückzuweisen.

Caspar Wilhelm der sich in dieser Zeit wahrscheinlich in Rentwerthshausen aufhielt, schrieb deshalb an seinen Vetter: ,,Lieber Vetter Georg Albrecht. Ich rathe nicht, dass wir den Grafen in unsere Kirche vor ein Superintendenten einlassen. Ihr wisset, dass er Geld bedarf, sonst auch gerne trinket. Er würde uns um den Kelch und Messgewand bringen. Er bestelle was andres dafür, wir wollen sehen, dass mit Gottes Hülfe unsere Kirch' auch bestellet werde."

Je entschiedener Georg Albrecht gegen Oschatz, den Candidaten seines Neffen, auftrat,,,dessen sündhaftes Leben und wie er die Kirche geärgert meniglich bewusst, der sich zwar mit der geärgerten Kirche versöhnt und derselben seinen unverschämten Fall gebührlich abgebeten, aber mit uns den Gerichtsherrn sich zur Zeit noch nicht vertragen hat" desto zäher hielt Caspar Wilhelm an Stephan Oschatz fest. Er weist in einem seiner Briefe hin auf die Geschichte von der Ehebrecherin, welche das gütige Herz, von welches Fülle wir alle Gnade um Gnade schöpfen, auch nicht habe verdammen mögen. Er erinnert daran, wie Herr Stephan 18 Jahre sein Amt,,treulich alle Gebühr noch" verrichtet, wie er für sein gegebenes Aergerniss,,poenitenz und was man sonst von ihm verlangt" willig ge

than und jetzt in guter Ehe (oder Ehr) ein unverweislich Leben führe." Alles dieses vermochte aber Georg Albrecht nicht, sich für die Kanditatur Oschatz's zu erklären, und da Caspar Wilhelm darauf bestand, so drohte der alte Onkel, nicht allein sich an den Grafen Carl oder gar an die fürstliche Regierung zu Weimar zu wenden, sondern bat, da dies keine Wirkung hatte, wirklich den Grafen in aller Form der Vasallenunterthänigkeit, im Fall Alexius aus Döllstädt (der Günstling des Gleichen) eine andere Stelle erhalten würde, Nicolaus Bloss nach Berka zu berufen. Der Graf war hiermit aber nicht einverstanden und verlangte den Pfarrer aus Döllstädt, welcher bei seinem Junker dem von Eschwege in höchste Ungnade gefallen, durch denselben seiner Pfarre entsetzt und mit Weib und Kinderlein an den Bettelstab getrieben sei, was ihm, dem Grafen, nicht wenig zu Gemüthe gehe, in Berka zu haben. Wollten jedoch die Patrone den armen Pfarrer in Saalborn anstellen, so habe er gegen die Berufung des Nicolaus Bloss aus Saalborn nichts einzuwenden. Hiermit war Caspar Wilhelm nun wiederum nicht einverstanden; er war in Person nach Berka gekommen, und bestand auf seinem Stephan. Endlich entschied Graf Carl,,aus Gråflicher Macht und Gewalt als der Oberlehnsherr der Kirche und Pfarre zu Berka, damit es weder den Berkaischen noch den andern Witzleben nach deroselben Willen gehe," dass Alexius aus Döllstädt am 1. Dezember 1593, investiret und confirmiret werde.

Hierauf wandte sich Caspar Wilhelm klagend an das Consistorium zu Weimar und dieses schrieb am 27. November 1593 an die Gebrüder und Gevettern von Witzleben,,uff und zu Berka", mit der Bestellung der Pfarre innezuhalten. Der Graf Carl von Gleichen jedoch nahm auf dieses ihm mitgetheilte Schreiben des Consistoriums keine Rücksicht und traf alle Vorkehrungen, dass am 2. Dezember die Einführung seines Alexius erfolge. Caspar Wilhelm hinderte dieselbe aber mit gewaffneter Hand. Der Graf befahl darauf, die Einführung am folgenden Tage also am 3. Dezbr. vorzunehmen und verfügte: „,Uff den Fall nuhn, da mit Gewalt wollte gefahren werden, wie wir nicht wollen verhoffen, wer kann dawider? So ist doch unser Will und Meinung nicht dabei." Aber auch an diesem Tage erfolgte der Act nicht, weil Caspar Wilhelm Miene machte, etwaiger Gewalt noch nachdrücklichere Gewalt entgegenzusetzen.

Jetzt erschien auch das Weimarische Consistorium auf dem Kampfplatze. Die vom Grafen entsandte Einführungs-Kommission, welche beim Wirth Andres Kaufmann 16 m. Fl. 8 Gr. 3 Pf. verzehrt hatte, die nun

Niemand bezahlen wollte, verliess Berka und der Graf von Gleichen beruhigte sich mit Protesten gegen die Anmaassungen der fürstlichen Regierung und mit Klagen über seinen ungehorsamen Vasallen, dessen Grossvater (Wilhelm von Witzleben) sich seinen gräflichen Brüdern und ihm in ähnlicher Weise ungehorsam bewiesen, weswegen schon ein Mann- oder Lehngericht in Aussicht genommen sei, das nur auf besondere Fürbitte unterblieben. Die Herren von Witzleben wurden aber zum 13. Dezember 1593 vor die fürstlichen Räthe zu Weimar geladen, wo nicht, wie der Graf gehofft, Caspar Wilhelm,,tüchtig durch die Hechel" gezogen, sondern die erledigte Pfarrstelle Nicolaus Bloss von Saalborn zugesprochen wurde. Der Superintendent Johann Beilnitz verlass bei der feierlichen Einführung des neuen Pfarrherrn am 16. Dezember die Vokation der Herren von Witzleben, in welcher sich diese ihr Patronatsrecht auf das Entschiedenste wahrten, und unterliess nicht, väterliche Ermahnungen an Nicolaus Bloss zu richten, indem er demselben zu Gemüthe führte,,,dass ihm nicht Ochsen, Schaafe oder Säue, sondern Menschen anvertraut wären."

Caspar Wilhelm setzte aber seinen Willen in so weit durch, dass Stephan Oschatz gegen den Wunsch des Grafen in die Pfarre von Saalborn eingesetzt wurde.*)

Von Wolf Eberhardt wissen wir nur, dass er sein Gut Ober-Rossla 1621 verkaufte. Nach Königs Ad. Hist. (Zedler und dergl.) soll er eine Tochter Elisabeth gehabt haben, die sich mit Jakob von Schierstedt vermählte.

Nach dem Aufgeben der schönen und bedeutenden Herrschaft Berka, die fast 200 Jahre lang in unserer Familie vom Vater auf den Sohn vererbt war, sagten die Verkäufer der alten Thüringer Heimath Valet und wandten sich nach Franken.

6. Caspar Wilhelms Nachkommenschaft.

Caspar Wilhelms Ehe mit Helena von Ehringshausen wurde mit 12 Kindern, 4 Söhnen und 8 Töchtern, gesegnet, von denen 1629 jedoch nur noch 1 Sohn und 4 Töchter am Leben waren, wie Justus Feuerborn in seiner Leichenpredigt auf Sabina Riedeselin angiebt.

Sabina, 1598 geboren, blieb bis zu ihrem 14. Jahre im elterlichen Hause, kam aber dann, nach dem Tode der Mutter, zu ihrer Base, der

*) Aus dem Kirchen- und Schulblatt. Weimar 1866 18. Heft. von Dr. Elle.

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