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Von Halberstadt aus zeigte Jobst Heinrich unterm 23. October 1593 dem Kurfürsten Christian II. und dessen Brüdern, den Herzögen Johann Georg und August zu Sachsen, seine Verlobung,,mit der Wohlgebornen, Edlen und Vieltugendsamen Jungfrau Margarethe, Tochter des Herrn Martin Freiherrn von Tilly" an, und theilte ihm mit, dass er am 20. November 1593 auf dem Hause zu Tilly im Stift Lüttich sein eheliches Beilager zu halten gedenke. Er ladete nun die Fürsten ein, sich am 19. November 1593 in Tilly einzufinden und am folgenden Tage, Gott zu Lob und dem heiligen Ehestand, so wie ihrer beiderseitigen Freundschaft zu Ehren, dem christlichen Werke und den dabei stattfindenden Ceremonien beizuwohnen und mit dem, was darauf an Speis und Trank aus Gottes Gnaden aufgetragen werden würde, vorlieb zu nehmen, und unterzeichnet sich: Jobst Heinrich von Witzleben, Burggraf zu Uppein und Oberster.

Nach diesem Briefe zu urtheilen, muss Jobst Heinrich am kursächsischen Hofe eine bekannte und gern gesehene Persönlichkeit gewesen sein die mit den jungen Fürsten auf so vertrautem Fusse stand, dass er sich' schon erlauben durfte, sie zur Hochzeit einzuladen. Ernst war wohl die Einladung nicht gemeint, da die Prinzen noch Kinder waren.

Der zehnjährige Kurfürst liess sich unterm 28. October bei Jobst Heinrich für die Einladung bedanken und verehrte ihm als Hochzeitsgeschenk einen „Scheuer" (Doppelbecher) im Werthe von 124 Fl. 5 Gr. 3 Pf.*)

Die Hochzeit muss jedoch aus unbekannten Gründen einen Aufschub erlitten haben. Vielleicht machten die Tserclaes Weitläufigkeiten, weil ihnen die Familie Witzleben nicht bekannt genug war. Gewiss ist, dass Witzleben seinen Gönner und Landsmann, den Grafen Peter Ernst von Mansfeld bat, für ihn zu zeugen. Dieser kam seinem Wunsche gern nach und stellte ihm am 31. December 1593 zu Brüssel einen Geschlechtsbrief aus, in welchem er erklärte, dass er von dem Obersten von Witzleben und seinen Eltern und Vorfahren gute Kenntniss und Wissenschaft habe, dass derselbe ehelich geboren und sowohl von väterlicher als mütterlicher Seite von zwei der vornehmsten und edelsten Geschlechter Deutschlands abstamme, nämlich von denen von Witzleben und von Germar, und dass

*) Staats- Archiv Dresden, Kammers. Kurfürstl. Sächs. Vormundschaft 1593, 4. Thl. Cop. 7299, wo auch der Einladungsbrief.

sich unter seinen Ahnen kein Bastard befinde. Daneben bezeugt er, dass der Oberst von Witzleben sich jederzeit tapfer, redlich und tugendsam verhalten, wie es sich für einen aufrichtigen und ehrlichen von Adel gebührt, und ersucht schliesslich alle Kaiserlichen Gouverneure, Statthalter und Offiziere, jenen auch dafür zu achten und zu halten, und diesem Zeugniss vollkommenen Glauben beizumessen. *)

Die Vermählung fand endlich am 1. Februar 1594 statt, nachdem an demselben Tage der Ehecontract abgeschlossen war.

Der Ehecontract enthält im Wesentlichen Folgendes:

,,Im Namen Gottes, Amen. Kund und zu wissen sei Allen, so jetzo sind und sein werden, dass am 1. Februar 1594 im Flecken und Schlosse zu Tilly geteidingt worden ist der Vertrag der künftigen Ehe, welche zur Freude Gottes in Kurzem feierlich begangen werden wird im Angesicht der heiligen Kirche zwischen dem edlen sächsischen Ritter, Herrn Jobst Heinrich von Witzleben, Obristen, und der edlen viel ehr- und tugendsamen Jungfrau, Margarethe von Tserclaes, ehelichen Tochter des Herrn Martin von Tserclaes etc. und der verstorbenen Frau Dorothea von Schierstedtin, der Gott gnädig sein möge, unter dem Beistand ihres Vaters und seines ältesten Sohnes des Ritters Jacob von Tserclaes, wie hier folgt:

Zum ersten verspricht Jobst Heinrich alle seine beweglichen und unbeweglichen Güter in eheliche Gemeinschaft zu bringen;

ferner, die Summe von 30,000 Fl.— entweder in klingender Münze oder in gekauften Renten oder Erbgrundstücken seiner künftigen Gattin sofort anzuweisen und ausserdem ein Haus mit einer dem Range der Jungfrau Braut angemessenen Einrichtung derselben als Wittwensitz zu überweisen. Ausdrücklich wurde verabredet, dass es beiden zukünftigen Ehegatten nicht erlaubt sein soll, dieses Heirathsgut oder Witthum zu veräussern, vielmehr soll dieses Geld und Haus den etwa aus dieser Ehe entsprossenen Kindern als Erbtheil folgen mit allen Erwerbungen, welche sie während ihrer zukünftigen Ehe machen könnten. In Ermangelung von Leibeserben und Kindern soll es der Ueberlebende der beiden zukünftigen Ehegatten sein Leben lang geniessen und nach dem Tode beider zu gleichen. Theilen den Verwandten beider Gatten heimfallen.

Endlich verspricht der zukünftige Gemahl, mit seiner zukünftigen

*) Das Original dieses Geschlechtsbriefes war 1630 in Namur deponirt, wie aus der im Staats-Archiv zu Magdeburg befindlichen Copie ersichtlich ist.

Lebensgefährtin nur Orte zu bewohnen, wo beide frei und ungehindert die römisch-katholische Religion ausüben können.

Dagegen verpflichtet sich der Vater, der Braut an Stelle des gesetzlichen Erb- und Töchtertheils sogleich nach vollzogenem Beischlaf die Summe von 2000 Fl. in klingender Münze zu zahlen, womit der zukünftige Ehegemahl ein für allemal abgefunden sein soll."*)

Es geht aus diesem Ehecontract hervor, dass Jobst Heinrich von Witzleben durch seine zweite Frau kein nennenswerthes Vermögen erwarb. Ob dies durch seine erste Gemahlin, Anne de Vaux, geschehen war, wissen wir nicht, nur so viel steht fest, dass Jobst Heinrich, von Hause aus unbegütert, jetzt ein reicher Edelmann war. Leider haben wir sein Testament, aus welchem die Besitzungen näher hervorgehen würden, nicht auffinden können, wir wissen nur mit Bestimmtheit, dass Jobst Heinrich Burggraf von Uppein (Vicomte d'Ipigny) war. Dieser Ort erfährt aber in den Urkunden so verschiedene Schreibweise: d'Espigny, Ypigni, Upigni, Pingy, Ipigny, Depigni, unter welcher kein Ort mehr existirt, dass die Annahme des Lütticher Archivs, es sei das heutige Heppignies, welches eine der bekannten Ortschaften auf dem Schlachtfeld von Ligny ist, als richtig angesehen werden dürfte. Ausserdem war Witzleben Herr von Charmoy und Gilet, deren Lage nicht angegeben werden kann, ferner von Beauraing, einem Flecken von jetzt 1700 Einwohnern in der Provinz Namur, und der Herrschaft Neuville, bei Huy gelegen, jetzt 160 Einwohner zählend. Die Herrschaft Neuville war ihm erst kurz vor seiner zweiten Verheirathung zugefallen, indem die bisherige Besitzerin derselben, Demoiselle Johanne Royer, am 28. Januar 1594 Neuville an Jobst Heinrich verkauft, oder ihm gegen geringe Rente als Schenkung überlassen hatte. **)

Abgesehen von diesen Gütern muss aber Jobst Heinrich auch über anderweitiges Vermögen verfügt haben. Die Verschreibung von 30,000 Fl. an Margarethe Tilly, so wie dass jede seiner beiden Töchter Ernestine und Anna nach seinem Tode 1000 Brabanter Gulden Rente resp. auf die Gü

*) Aus dem Lütticher Staats-Archiv: Convenances et testaments fol. 23. Das Aktenstück ist in altfranzösischer, schwer zu entziffernder Schreibweise abgefasst.

**) Staats-Archiv zu Lüttich. Cour allodiale 1594-1606 fol. 109. Wegen dieser Herrschaft führten die Erben Jobst Heinrich's einen Prozess mit Sebastian und Emanuel Baquenis, welchem die Verwaltung gegen Zahlung einer Rente von 3000 Fl. übertragen war.

ter Neuville und Franchoybergainge*) erhielt, während sein Sohn und Haupterbe diese und andere Güter erhielt, deuten auf ein grosses Vermögen hin. Die Kriegsobersten der damaligen Zeit bezogen allerdings ein hohes Einkommen und hatten im Kriege auch so manche Erwerbsquellen, Beutegelder etc., welche bei guter Wirthschaft zu einem bedeutenden Vermögen führen konnten. Auch Anne de Vaux hatte ihm vielleicht eine bedeutende Mitgift zugebracht, worüber freilich jeder Nachweis fehlt.

Es geht auch aus der, die Ausübung der Religion betreffenden Stelle des Ehecontrakts unzweifelhaft hervor, dass Witzleben katholisch war. Der erste Witzleben, welcher sich nachweislich zur lutherischen Kirche bekannte, war Heinrich, der Stifter der Klosterschule Rossleben, und fällt sein Uebertritt in die Mitte des 16. Jahrhunderts. Die Elgersburger Familie trat erst zu Anfang des folgenden (17.) Jahrhunderts über. Es ist daher an und für sich schon sehr wahrscheinlich, dass Jobst Heinrich in der katholischen Religion erzogen wurde, und wird dies durch obigen Passus in der Eheberedung zur Gewissheit, zumal es unglaublich erscheinen müsste, dass die streng katholischen Tilly's die Verheirathung ihrer Tochter mit einem Protestanten zugegeben hätten.

Endlich erwähnen wir die Sitte, welche wir aus dem Urtext dieser Urkunden erkennen, dass zu damaliger Zeit, zum wenigsten in Brabant, die Frauen mit ihrem ursprünglichen Namen zuerst genannt wurden. Es heisst z. B. statt wie heute:,,Frau Margarethe von Witzleben geb. Tserclaęs von Tilly" - Margarethe Tserclaes von Tilly, Gemahlin Jobst Heinrich's von Witzleben.

Bald nach seiner Verheirathung führte Jobst Heinrich seine junge Frau nach Halberstadt, wo er sich jedoch sehr wenig gefiel und sich durch ,,unleidliche und bedrohliche Reden" in so hohem Grade die Ungnade des Herzogs und Bischofs zuzog, dass dieser eine Untersuchung gegen ihn verhängte und ihm befahl, vor Austrag dieser Angelegenheit Halberstadt nicht zu verlassen. Indess noch an demselben Tage zog Jobst Heinrich unter dem Vorwande, dass er zu dem bevorstehenden von Kaiser Rudolph nach Regensburg berufenen Reichstage,,erfordert und beschrieben sei", davon,

*),,Sur les biens meubles et immeubles franchoy bergaigne". Staats-Archiv zu Lüttich: convenances et testaments fol. 182. Franchoy bergaigne ist das heutige Beauraing.

und liess dann auch sein Weib und all sein Geräthe heimlich hinweg schaffen. *)

Jobst Heinrich hatte sich aber nicht, wie der Halberstädter Bischof vermuthete, nach Hessen, sondern nach Sachsen gewandt und sich vorläufig in Naumburg niedergelassen. Von hier wurde er im Juli 1594 vom Kurfürsten nach Liebenwerda beordert, wohin ihn seine Gattin begleitete. Zur Fortschaffung seiner Haushaltung, die ziemlich bedeutend gewesen zu sein scheint, mussten ihm auf Kurfürstlichen Befehl die Städte Naumburg, Weissenfels, Leipzig, Eilenburg und Torgau, welche er auf seiner Reise nach Liebenwerda berührte, die nöthigen Pferde stellen. **) Um ihm den Aufenthalt in Liebenwerda angenehm zu machen, wurde ihm d. d. Torgau, den 9. August 1594 die niedere Jagd, so weit sie fiskalisch war, überlassen.

Kaum war ihm aber diese Vergünstigung zu Theil geworden, als er wieder zu kriegerischer Thätigkeit berufen wurde.

Der Kaiser Rudolph II. hatte vom Kurfürstenthum Sachsen zur Abwendung gegen die Einfälle der Türken und zum Schutz von Böhmen 500 wohlgerüstete Pferde und 2500 Mann Fussvolk verlangt. Friedrich Wilhelm, Herzog zu Sachsen-Weimar, Vormund und Administrator der Kur Sachsen, begann daher die Rüstungen und ertheilte d. d. Torgau, den 19. August 1594,,dem vesten unserm lieben getreuen Jobst Heinrich von Witzleben" die Kriegsbestallung, ***) ein Regiment guter redlicher wohlbewehrter deutscher Landsknechte, 2500 Mann stark, in 10 Fähnlein à 250 Mann, sammt den tauglichen Befehlsleuten zu werben, innerhalb Monatsfrist,,in Lauff zu bringen" und demnächst zu dem noch zu bezeichnenden Musterplatz zu gestellen. Der Oberst von Witzleben sollte dann das Regiment nach Böhmen führen und ,,all das Seinige dabei löblich, nützlich und rühmlich (durch Gottes Hülfe) leisten und vollbringen,

*) Aus einem im K. Staats-Archive zu Cassel befindlichen Schreiben des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig, Bischofs zu Halberstadt, an den Landgrafen Ludwig von Hessen vom 27. April 1594, worin der letztere gebeten wird, Witzleben, wenn er dessen habhaft werde, nach Halberstadt zu schicken. Die Antwort des Landgrafen vom 14. Mai 1595 sagt, dass er Witzleben nicht kenne, doch eventuell die Bitte des Halberstädters erfüllen wolle.

**) Diese Nachricht, so wie alle folgenden über Jobst Heinrich, bei denen keine andere Quelle angegeben ist, sind aus dem Staats-Archiv zu Dresden entnommen. ***) Staats-Archiv zu Dresden, Kriegsbestallungen fol. 623, im alten Schrank Lit. A. No. 147 fol. 15.

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