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was einem tapfern Obristen und redlichen Kriegsleuten in solchen Fällen zu thun eignet und gebühret."

Damit nun der Oberst wüsste, wie er mit seinen Befehlsleuten und Knechten abschliessen sollte, erhielt er einen kurzen Extract über die Gehalte etc. zugestellt, wogegen er sich zur Abschaffung der bisher gebräuchlichen, ungeziemenden Vortheile verpflichtete. Es wurden ihm darauf 500 Fl. ausgezahlt, welche er unter die 10 Hauptleute vertheilen sollte, damit sie alsbald auszögen,,,ein Geschrei zur Werbung machten", und dadurch Leute an die Hand brächten. Zur Zeit des Zusammentritts des Regiments sollte dann der Musterplatz genannt und ihm 2500 Thlr. Laufgeld (Werbegeld), pro Mann 1 Thlr. à 24 Gr., gezahlt werden. Der Etat des Regiments war folgender:

Der Oberst erhielt für seinen Staat, alle seine Pferde, Wagen, Trabanten etc. monatlich 1000 Fl. und ausserdem wurde ihm zu seinem Staat besonders besoldet:

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Unter den 2500 Mann sollten sich 1250 Doppelsöldner (und zwar 1000 mit langen Spiessen und 250 mit kurzen Wehren als Schlachtschwerdtern und Hellebarden), 400 Musketiere und 850 Schützen befinden. Was deren Jeder an Sold erhalten würde, sollte erst nach der Musterung bestimmt werden, wo Jeder in Bezug auf seine Person und Geschicklichkeit u. s. w. geprüft werden würde.

Mit den nothwendigen Rüstungen, Wehren, Musketen, Schützen-Rohren und Kraut und Loth (Pulver und Blei) wurde das Regiment aus dem Zeughause zu Dresden versehen, jedoch der Taxwerth der einzelnen Stücke den Kriegsleuten in drei Monaten vom Solde abgezogen.

Jobst Heinrich führte, dem erhaltenen Befehle gemäss, sein Regiment nach Böhmen, wo er, da es nicht zum Türkenkriege kam, wahrscheinlich längere Zeit unthätig liegen blieb.

Zu Anfang des Jahres 1596 finden wir Jobst Heinrich wieder in Kursachsen, und zwar zu Meissen. Es wurde ihm abermals eine Kurfürstliche Wohnung überwiesen, und es erging deshalb am 9. Januar 1596 von Torgau aus, wo der Herzog Friedrich Wilhelm während der Minderjährigkeit des Kurfürsten Christian II. (1591-1601) die Hofhaltung aufgeschlagen hatte, an den Schösser zu Meissen der Befehl, den Obersten Jobst Heinrich von Witzleben alle Gemächer des dortigen Schlosses sehen zu lassen, damit er die für sich und die Seinigen nöthigen Räume aussuche, die dann auf Amtskosten hergestellt werden sollten.

Unterm 25. Januar dieses Jahres berichtet nun der Schösser Hiob Köhler über Jobst Heinrichs Anwesenheit im Schlosse, dass dieser ihm aufgetragen habe, in dem untersten Geschoss eine Stube nebst anstossender Kammer, die dazu gehörige Küche und drei Gewölbe herrichten zu lassen. In der Stube sollte ein grosser eiserner Ofen gesetzt, neue Fenster, zwei Tische mit Bänken und in der Kammer zwei Himmelbetten nebst vier ,,Spannbetten", was auf vier Kinder schliessen lässt, gemacht werden. Im dritten Geschoss müssten eiserne Oefen für die Stube, und

für die drei nächsten Gemächer neue Fenster beschafft werden, und schliesslich hätte Jobst Heinrich verlangt, dass die Röhrwasserleitung bis in das Schloss geführt würde.

Die Unkosten all dieser Veränderungen berechnete der Schosser auf 317 Fl. 16 Gr.

Im folgenden Jahre 1597 wurde dem Obersten Jobst Heinrich von Witzleben unter dem 27. Januar die Aufsicht über das Haus Eilenburg übertragen, weshalb der Schosser daselbst angewiesen wurde, ihm die Schlüssel zu übergeben und die Amtsstube einzuräumen, die Verhöre aber bis auf Weiteres in seiner eigenen Behausung vorzunehmen. Nur kurze Zeit kann Witzleben hier gewohnt haben, denn im April desselben Jahres wurde er zum Amtshauptmann von Liebenwerda ernannt und daselbst am Montag nach dem 6. April in Gegenwart aller im Amte angesessenen Edelleute, des Amtsschossers und der Amtsdiener, so wie der Unterthanen und Einwohner der Stadt und Dörfer von Ernst Friedrich von Starschädel eingeführt. Dieser berichtet am 22. April 1597 an die Kurfürstliche Regierung über die stattgehabte Einführung, und wie er dabei hervorgehoben habe, dass, weil das Amt Liebenwerda ein Grenzamt sei, es stets der Fürsten von Sachsen Sorge gewesen, dasselbe mit wohlerfahrenen und geschickten Amtleuten zu versehen, und dass aus diesem Grunde jetzt auch die Wahl auf den von der Kurfürstlichen Vormundschaft bestellten Kriegsrath und Obersten Jobst Heinrich von Witzleben gefallen sei.

Ueber Jobst Heinrichs Amtsführung wissen wir Nichts. Doch wohnte er in Liebenwerda, wie aus einem Schreiben, d. d. Torgau, den 1. Februar 1598 an den Schosser zu Liebenwerda hervorgeht, wonach der Vormund des Kurfürsten dem Schosser befahl, Jobst Heinrich von Witzleben, Burggrafen von Uppein, den Hafer für seine Pferde gegen Bezahlung zu überlassen.

Der Aufenthalt in der sumpfigen Liebenwerdaer Gegend sagte aber Jobst Heinrich nicht zu, namentlich da sowohl er wie die Seinigen an ihrer Gesundheit gelitten und auch sonst mit allerlei Ungelegenheiten zu kämpfen hatten; er bat daher die Kurfürstliche Regierung um die Erlaubniss, in Leipzig wohnen zu dürfen.

Dies wurde ihm unterm 7. Februar 1599 zugestanden und ihm auf Kurfürstliche, von der Rentkammer zu tragende Kosten,,bei der Pauline Dannerin" eine Wohnung gemiethet.

Zu diesem Schritt mochte Jobst Heinrich wohl auch dadurch bewogen

sein, dass er unterm 22. Januar 1599 von dem Administrator, Herzog Friedrich Wilhelm zu Sachsen, zum Obersten über 1000 redliche wohlbewehrte deutsche Landsknechte in 3 Fähnlein zu 333 Mann, die er anwerben und auf den Musterplatz gestellen sollte, ernannt war. Das Regiment war,,zur gebührlichen Beschützung des Landgrafen von Hessen” bestimmt, und Jobst Heinrich mochte bei seiner voraussichtlich längeren Abwesenheit von Hause seine Familie lieber in dem bedeutenden Leipzig, als in dem kleinen und ungesunden Liebenwerda aufgehoben sehen.

Der Etat des zu werbenden Regiments des Obersten nnd Kriegsraths Jobst Heinrich von Witzleben, Burggrafen zu Uppein, wie er in der Bestallung bezeichnet wird, war folgender:

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Von den sonach auf ein Fähnlein kommenden 181 Doppelsöldnern waren 160 mit langen Spiessen und 21 mit kurzen Wehren (Schlachtschwerdtern) und Hellebarden bewaffnet.

Das erste Fähnlein war weiss, darin das ganze Kurfürstliche Wappen mit Oelfarben gemalt, und kostete 69 Fl. 3 Gr. 6 Pf., das zweite war roth, gelb, grün, weiss und schwarz, und kostete 57 Fl. 15 Gr. 6 Pf.; das dritte

Fähnlein wurde vom Hauptmann Lochau aus dem Zeughause zu Dresden entnommen und dafür 51 Fl. 17 Gr. erlegt, so dass also alle 3 Fähnlein zusammen 178 Fl. 15 Gr. kosteten.

Die Armirung der Knechte geschah auf dem Musterplatze und der Werth der Waffen etc. wurde ihnen innerhalb dreier Monate vom Solde abgezogen.

Unter den geworbenen Gefreiten und Doppelsöldnern (mit 14-32 Fl. Sold) befanden sich Mitglieder der adelichen Familien Carlowitz, Berbisdorf, Schman, Minckwitz, Oblat, Bünau, Fürstenberg, Weissbach, Zehmen, Stammer, Leipziger, Günderode, Saxen, Melethau, Haugwitz und anderer. Als Ober-Hauptmann und Oberstlieutenant wurde Heinrich von Burkersrode und als Hauptleute Hans Zurkhaus und Fabian Winther angestellt. Das Regiment kostete den sächsischen Landen in den ersten drei Monaten 47,306 Fl. 10 Gr. 7 Pf. und wurde in Langensalza formirt, wohin sich Jobst Heinrich von Witzleben und die andern Befehlshaber sofort begaben. Sie zechten dort aber so übermässig, dass sich der Rath der Stadt bereits unterm 11. Februar 1598 genöthigt sah, bei der Kurfürstlichen Regierung Beschwerde darüber zu führen. Am 16. Februar erfolgte darauf die Weisung, dass die Befehlshaber mit dem, was ihnen an Speis und Trank vorgesetzt würde, um leidliche Bezahlung zufrieden sein sollten. Die Anfangs auf den 22. Februar angesetzte Musterung hatte bis zum 23. März verschoben werden müssen, und so wurde die Stadt acht Wochen lang mit dem Kriegsvolk belästigt, und,,des überflüssigen stetigen Bankettirens ward kein Ziel gesetzt". Am 1. März beschwerte sich die Stadt abermals und bat, dass die Befehlshaber das, was sie verzehrten, gleich bezahlen möchten, oder dass es ihnen am Solde abgezogen würde. Der Rath erhielt darauf die Vertröstung, dass, wenn die Gelder an die Kriegsvölker ausgezahlt worden wären, die Bürger auch bezahlt werden würden. Als jedoch die Befehlshaber alle zusammen am 28. März, nachdem am 23. die Musterung stattgefunden hatte, aufgebrochen und abgezogen waren, ohne einen Heller zu bezahlen, klagte der Rath am 5. April 1599 nochmals über die schlechte Mannszucht und legte die Berechnung der schuldig gebliebenen Zehrkosten vor, die sich für die Befehlshaber auf 4183 Fl. beliefen, mit der Bitte, diese Summe von dem Solde pro April zu bezahlen.

Jobst Heinrich von Witzleben, welcher bei Jonas Gutbier im Quartier gelegen, hatte in acht Wochen 151 Fl. 19 Gr. verzehrt. Diese Summe war sehr gering, wenn man vergleicht, dass der Oberstlieutenant von Burkers

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