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Da aber die Markgrafen Friedrich, Wilhelm I. und Georg nicht gleich im Stande sein mochten, jene 1000 Schock Groschen Mannschaftsgeld baar zu zahlen, so wiesen sie kurz darauf, am 9. Dezember 1392, Heinrich d. J. von Witzleben (7) und Heinrich von Paradies jährlich 100 Schock Freiberger Groschen auf ihre Jahrrenten zu Leipzig und Jena an, deren Bürgermeister und Rath sich besonders verpflichten mussten, jenen beiden diese Zinsen jährlich ohne Verzug zu zahlen. Am folgenden Tage, dem 10. Dezbr., gelobten sie ferner noch, bis auch jene Zinsen gelöst wären, ihnen aus ihrer Kammer 50 Schock Groschen zu geben oder von ihren Renten anzuweisen. Leuchtenburg verblieb trotz des Widerspruches der Grafen Schwarzburg von nun an im Besitz der Markgrafen, und jene 1000 Schock Groschen mögen wohl die Summe gewesen sein, für welche die Grafen von Schwarzburg die Leuchtenburg an Heinrich von Witzleben und seinen Schwiegervater verpfändet hatten. Immer aber bleibt zu bedenken, dass die Leuchtenburg erobert war, und es musste, um uns die grosse Milde der Markgrafen zu erklären, Heinrich von Witzleben (7) in dem Landgrafen Balthasar von Thüringen und Heinrich von Paradies in der Stadt Erfurt, deren Bürger er war, gewichtige Fürsprecher haben.

von

Im Jahre 1399 traten sämmtliche Enkel des Hofrichters, nämlich Heinrich (7) und Dietrich (11), Ritter, Kristan (8), Jorge (12), Kristan (9) und Dietrich (10) von Witzleben, zum Steine gesessen, gegen 100 Schock Freiberger Groschen in den Dienst der Markgrafen zu Meissen, um die Grafen von Honstein und Reinstein zu befehden.

Nach der im Jahre 1382 stattgefundenen Ländertheilung war nämlich Thüringen an Balthasar und Meissen an Wilhelm I. und Georg gefallen, so dass also, da die Besitzer des Wendelsteins als thüringische Vasallen keine Verpflichtung hatten, dem Markgrafen von Meissen zu dienen, diese sich ihre Dienste erkaufen mussten.

Wie hoch übrigens die Markgrafen Friedrich, Wilhelm und Georg den Beistand der Wendelsteiner achteten, geht daraus hervor, dass dieselben. in dem mit den edlen Herren zu Querfurt 1399 abgeschlossenen Schutzund Trutzbündnisse die Witzleben zum Stein gesessen als solche bezeichneten, gegen welche sie den Querfurtern nicht beistehen würden.

Uebrigens waren die edlen Herren von Querfurt ohnedies von Alters her den Wendelsteinern befreundet und erst vor Kurzem hatte der Erzbischof Albrecht, aus dem Geschlechte der Querfurter stammend, den Ritter

Dietrich von Witzlehen (11) am 4. Mai 1398 mit Einkünften von Stassfurt beliehen.

Heinrich (7) trat bald darauf gänzlich in die Dienste des Markgrafen Wilhelm I. oder Einäugigen, und trennte sich so von seinen Brüdern und Vettern zum Wendelstein.

Im Jahre 1407 starb der Markgraf und mit diesem Jahre hören auch alle Nachrichten über den meissenschen Ritter Heinrich von Witzleben auf, mit Ausnahme einer Urkunde vom September 1408, in welcher unter einer grossen Anzahl meissenscher Edelleute Er Heinrich von Witzleben (7) zu Otterwisch als Bürge genannt wird. Wahrscheinlich war Heinrich vom Markgrafen Wilhelm mit Otterwisch, dem grössten Dorfe und nutzbarsten Rittergute im Erbamte Grimma, beliehen und dadurch veranlasst worden, den Wendelstein zu verlassen und seinen Antheil daran seinen Brüdern zu übergeben. Im Jahre 1420 ist jedoch Otterwisch bereits in den Händen der Familie von Hirschfeld *) und mag daher wohl Heinrich von Witzleben bald nach 1408 ohne Kinder gestorben sein.

Nach Heinrich's Ausscheiden wurden seine Brüder und Vettern am 26. August 1404 vom Landgrafen Balthasar mit den Schlössern Wendelstein und Allerstedt mit allen ihren Zugehörungen und Lehn- und Burggütern belehnt, der treuen Dienste wegen, die ihre Eltern ihm geleistet, und die sie und ihre Erben ihm und seinen Erben fürder thun sollen.

Nach diesem Lehnbriefe erhielten die Brüderpaare: Ritter Dietrich (11) und Georg (12) und ihre Vettern: die Brüder Kristan (8), Kristan (9) und Dietrich (10) je die Hälfte der Besitzungen. Hinsichts der Vererbung wurde festgesetzt, dass, wenn von den Brüdern Ritter Dietrich (11), und Georg (12) der eine ohne Leibeserben stürbe, der andere Bruder dessen Antheil erben und erst, wenn beide ohne Erben abgegangen wären, ihre Hälfte an ihre Vettern, die Gebrüder Kristan (8), Kristan (9) und Dietrich (10) fallen solle, und diese sollten sich eben so zuvörderst untereinander beerben, so dass ihre Güter erst, wenn sie alle drei ohne Leibeserben verstorben wären, an ihre Vettern Ern Dietrich (11) und Georg (12) Gebrüder, oder deren Erben fallen würden.

2) Kristan d. Ä. (8) wurde der Stifter der Berkaer Linie, und wird unter dem Abschnitt ,,die Berkaer Linie" besonders erwähnt werden. 3) Kerstan von Witzleben (9), zum Unterschiede von seinem

*) Schumann St. P. u. Zeit. Lex. Art. Osterwisch, der sehr ausführlich ist.

zum

gleichnamigen Bruder, dem Herrn zu Berka, der Jüngere genannt, kommt zuerst 1399 vor, als er mit seinen Brüdern und Vettern, Steine gesessen, für 100 Schock Freiberger Groschen in den Dienst der Markgrafen zu Meissen gegen die Grafen von Honstein und Reinstein trat. Ebenfalls gemeinsam mit seinen Brüdern und Vettern wurde er am 26. August 1404 mit den Schlössern Wendelstein und Allerstedt nebst Zugehörungen belehnt, wovon er, nachdem sein Bruder Kerstan d. Ä. (8) Berka gekauft hatte und Dietrich (10) 1426 bei Aussig gefallen war, die Hälfte besass; jedoch seinen Theil von Allerstedt mit der Hälfte von Saubach und Zeisdorf an den Grafen Hans von Beichlingen verkaufte.

Frühzeitig trat er in die Dienste des kriegerischen und weltlich gesinnten Erzbischofs Günther zu Magdeburg (1404-1445), eines Grafen zu Schwarzburg, unter dessen Freunden und Mannen er vielfach als Bürge und Zeuge auftritt und dessen Vertrauen er sich in hohem Grade erwarb. Zu seinen vielfachen Kriegen, ebenso wie zu seinen Erwerbungen für das Erzstift, brauchte der Erzbischof viel Geld, wozu sein Vater und Bruder, die Grafen zu Schwarzburg, oft Rath schaffen mussten. So verkauften diese deshalb 1413 an Kerstan d. J. von Witzleben (9) 34 Mark Silbers Zinsen und Gefälle der Städte Arnstadt und Frankenhausen für 408 Mark Silber, wofür sie ihm das Schloss Ichstedt bei Frankenhausen zum Pfande setzten.

Aber auch unmittelbar musste Witzleben seinem Herrn helfen. Im Jahre 1419 gaben Kerstan von Witzleben (9), sein Bruder Kerstan d. Ä. (8) und dessen Sohn Georg dem Erzbischof 2000 ungarische Gulden, wofür dieser ihnen die Schlösser und Städte Alsleben und Cönnern verpfändete. Nach dem über diese Verfändung am 10. August 1419 ausgestellten Revers sollte bei etwaiger Wiedereinlösung jede der beiden Parteien ein halbes Jahr vorher kündigen. Wenn Günther die beiden Städte nicht wieder einlöse, könnten die von Witzleben sie anderweitig an Mannen des Erzstifts versetzen, doch nicht an Fürsten, Herren und Städte, oder seine offenbaren Feinde. Wenn es nöthig wäre, sollten die von Witzleben bis zu 300 Rheinische Gulden an dem Schlosse zu Alsleben verbauen können, die ihnen bei der Einlösung besonders erstattet werden würden. In Kriegsnöthen sollte dem Erzbischof Schloss und Stadt Alsleben und Cönnern offen sein; er sollte auch einen Hauptmann darauf halten dürfen, der unter Anderm die zwischen den von Witzlebenschen und Erzbischöflichen Mannschaften etwa entstehenden Irrungen zu schlichten hätte.

Interessant ist noch der Passus in dem Vertrage, dass die von Witzleben bei der Wiedereinlösung die Aecker so besäct und bestellt wieder abgeben wollen, wie sie dieselben empfangen haben; wäre es aber der Fall, dass sie mehr besäet hätten,,, mit Winter- oder Sommerkorn," so soll das Mehr besonders vergolten werden. Also schon 1419 Winter- und Sommersaat!

Im Jahre 1430 löste der Erzbischof Günther Alsleben und Cönnern wieder ein, versetzte sie aber sofort wieder an Kerstan d. J. (9), Kerstan d. Ä. (8) von Witzleben und Karl von Krosigk, und Kerstan d. J. (9)

ist noch 1438 im Besitz davon.

Im Jahre 1424 nahm Kerstan mit noch drei Herren vom Adel der Stadt Halle den Huldigungseid für den Erzbischof Günther ab und verglich die Stadt mit demselben 1426 und 1427 wegen des Salzwerks und der Abgaben davon.

Aber auch in ernsten Dingen anderer Art benutzte der Erzbischof die Dienste Witzleben's.

Als die Magdeburger Bürger im Jahre 1428 der herumstreifenden Hussiten wegen ihre Stadt, nach dem Beispiele anderer Städte, befestigten, und auf der,,Freiheit" des Domkapitels einen Thurm errichteten, wodurch der Eingang zu den Höfen des Erzbischofs und der Domherren verbaut wurde, erhob der Erzbischof hiergegen Einsprache. Der Zwist wurde so ernsthaft, dass die Stadt dem Erzbischof einen Absagebrief zuschickte, worauf dieser seine Preciosen und Heiligthümer zusammenpackte, und mit dem Domkapitel nach Calbe zog. Nun traten vielfache Verhandlungen zwischen beiden Parteien ein, welche von Seiten des Erzbischofs durch dessen Procuratoren Heise von Steinfurt und Kerstan d. J. von Witzleben geführt wurden. Aus einer dieser Verhandlungen 1432, Mittwoch nach Misericordiae, geht nebenbei erwähnt, hervor, dass Kerstan von Witzleben (9) und Heinrich von Byern einst auf Befehl des Erzbischofs dem Herzog Johann von Sagan in's Land gefallen waren und dort arg gehauset hatten, um das Recht der Bürger von Magdeburg gegen den Herzog zu wahren.

Von Calbe aus wandte sich Günther 6. September 1432 auch an den Rath von Zerbst, in der Absicht, die Zerbster von der Rechtmässigkeit seiner Sache gegen Magdeburg zu überzeugen, und sie als Vermittler zu gewinnen und bezeichnete als seine Procuratoren die oben Genannten. Unterm 20. September desselben Jahres schrieb aber auch der Rath von Magdeburg an den zu Zerbst und wusste diese Stadt auf seine Seite zu

ziehen. Die Verhandlungen führten jedoch zu keinem Resultat, der Krieg begann und dauerte bis in's Jahr 1435, in welchem der Erzbischof mit dem Kapitel am 21. September in Magdeburg wieder einzog.

Kerstan von Witzleben, welcher dem Erzbischof in dem soeben beendeten Kriege mit Rath und That treulich beigestanden, hatte denselben 1431 zum Concil nach Basel und 1422 auch auf den unerquicklichen Kriegszug nach Böhmen, welchen der Erzbischof im Verein mit anderen Fürsten gegen die Hussiten unternahm, begleitet *).

Für den Schaden, den Kerstan (9) in diesem Kriege und sonst im Dienste des Erzbischofs, namentlich an Pferden, erlitten, und zur Wiedererstattung der Baukosten, die er an die Burg Alsleben, während sie ihm verpfändet war, verwendet hatte, belehnte der Erzbischof Günther, Witzleben, der jetzt der Gestrenge," also Ritter genannt wird, und seine eheliche Hausfrau Anna am 2. September 1438 mit den Dörfern Seefeld und Prensdorf im Gerichte Dahme, mit allen Zugehörungen, für ihre Lebenszeit. Lange jedoch blieb Kerstan nicht im Genuss dieser Güter, da er noch vor dem Jahre 1440 starb.

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4) Kerstan's Bruder Dietrich (10) war um 1420 des Landgrafen Friedrich IV. Landvoigt von Meissen und bekleidete so ein bedeutend umfangreicheres Amt als die übrigen Amt- oder Hauptleute. Er kommt jedoch in den landgräflichen Urkunden sehr selten als Zeuge vor, und fiel, wie wir bei Erzählung des Hussitenkrieges näher erwähnen werden, 1426 in der Schlacht bei Aussig.

5) Der Ritter Dietrich (11) war des Landgrafen Friedrich IV. Rath und wird in beinahe allen Urkunden desselben bis 1429 unter den Zeugen aufgeführt. Einige 60 solcher Urkunden können wir nachweisen. 1408 war er Voigt zu Eckartsberge.

Der Landgraf hatte sich 1407 mit Anna, der Tochter des Grafen Günther von Schwarzburg vermählt, der einen solchen Einfluss auf ihn gewann, dass jener ihm die Verwaltung des thüringer Landes gänzlich überliess. In Folge dessen geriethen die voraussichtlichen Erben der Landgrafschaft, die Markgrafen Friedrich und Wilhelm von Meissen mit Günther und dem Landgrafen Friedrich in Streitigkeiten, an welchen sich des Landgrafen eigene Vasallen betheiligten, indem sie ein Bündniss gegen ihn schlossen, welches sie den ,, Löwenbund" oder die Löbengesellschaft"

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Ausführlich in Krantzii Sax. Lib. XI.

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