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lieben Brief vom 9. November 1816 unbeanwortet gelassen habe. schuldigen will ich mich nicht, denn der drückenden Bürde onerachtet, die rücksichtlich der unbedeutenden Hülfe auf meinen Schultern liegt, musste sich immer so viel Zeit und Musse finden, Ihnen zu antworten. Glauben Sie übrigens, bester Vetter, mit voller Ueberzeugung, dass weder erkaltete Freundschaft. noch Mangel an Theilnahme an ihrem Ergehen Ursache meines Stillschweigens war, und trösten Sie sich mit meinen übrigen Freunden und Verwandten, denen Allen ich Antwort schuldig bin und die mich nicht selten bitter deshalb mahnen. Aber wahrlich kaum ist Privat-Correspondence meinerseits möglich.

Ihr vorjähriger Brief hatte mich gewiss recht sehr betrübt, dass man so schonungslos Ihnen Ihren Posten genommen hatte, ohne Sie in irgend einer Art vollständig zu entschädigen. Dies sagte ich einstmal meinem Sohn Job und nannte es empörend und himmelschreiend, einen wohlgedienten Offizier so zu behandeln, und forderte ihn dringend auf, sich bei dem König zu Ihrem Besten, wann sich eine Gelegenheit darzu darböte, zu verwenden. Vor einiger Zeit, circa vor 6 Wochen, sagte er mir, dass der König wohl 11/2 Stunden mit ihm von Ihnen gesprochen und sich Ihrer von der Rhein-Campagne her sehr wohl erinnert habe. Weiter aber äusserte er nichts.

Nun Gott Lob! dass diese Erinnerung des König für Sie, bester Vetter, so gute Früchte getragen hat. Ich habe eine kindische Freude über die Ihnen bewilligte so ansehnliche Pension gehabt, wovon Sie in Ihrem letzten Schreiben vom 26. v. M. mich benachrichtigen. Der König hat Ihnen dadurch einen redenden Beweis seiner Gnade und Zuneigung gegeben, denn 800 Thlr. ist die eigentliche Pension eines General-Majors, und es ist bis jetzt gewiss ohne Beispiel, dass Sie, als Capitain, eben so viel erhalten haben.

Möge Gott Sie nun noch viele Jahre in dem Genuss dieser Pension erhalten! Dies ist mein inniger und herzlicher Wunsch.

Es freut mich, dass sich Ihr körperlicher Zustand, mit Ausnahme der Spatzierhölzer, noch so gut befindet und Ihnen weder Schlaf noch Appetit fehlt. Diese beiden so richtigen Barometer prophezeihen Ihnen ein langes Leben, wozu der Himmel sein Gedeihen geben wolle!"

Die Barometer prophezeihten aber falsch. Christian Dietrich August von Witzleben ging nach 17jährigen körperlichen Leiden, die ihn Jahre lang an das Zimmer und Bett gefesselt hatten, heim zu seinen Vätern

am 28. Febr. 1821 zu Halle a. d. S. Seine Wittwe starb ebendaselbst am 27. Mai 1832. Beider Nachkommen s. Tab. II. 7.

f. Wolmirstedt.

Wolmirstedt, ein Dorf mit Rittergut im Kreise Eckartsberga der Preussischen Provinz Sachsen, 3/4 St. südöstlich von Wiehe, nicht ganz so weit südlich von Wendelstein gelegen und gegen Morgen mit Bucha, gegen Mittag mit Kahlwinkel und Lossa, gegen Abend mit Zeisdorf und Allerstedt und gegen Mitternacht mit Memleben rainend, wird schon in den frühesten Urkunden des Mittelalters genannt und gab einem adlichen Geschlecht den Namen, von welchem Gervodus de Wolmerstede, miles, und Otto de Wolmerstede in einer Urkunde vom 22. Juni 1244 vorkommen. (Schamel., Memleben, S. 111.)

Einige Höfe zu Wolmerstede gehörten nach dem zu Anfang des 9. Jahrhunderts aufgesetzten Breviarium des heiligen Lullus, des Schülers und Nachfolgers des heiligen Bonifacius auf dem erzbischöflichen Stuhle zu Mainz, zu denjenigen Gütern, deren Besitz Karl d. Gr. der Abtei Hersfeld bestätigt hatte.

Seine zur Stadt Wiehe gehörenden Güter in Wolmersteti schenkte Kaiser Otto III. am 21. Nov. 998 mit jener Stadt dem Kloster Memleben. Hieraus geht auch hervor, dass Wolmirstedt zum alten Thüringischen Wiehegau (provincia Wigsezi) gehörte. Von dessen Landdingen oder Gaugerichten ist nur das zu Wolmirstedt bekannt.

Im Anfange des 12. Jahrhunderts befand sich der untere Theil des Wiehegaus mit Wolmirstedt im Besitz der Grafen zu Rabenswalde, nach deren Aussterben, 1312, er an den Grafen Hermann von Orlamünde, den Gemahl der Gräfin Mechtilde zu Rabenswalde, gelangte. 1347 mussten die Grafen Friedrich und Hermann von Orlamünde dem Landgrafen Friedrich in Thüringen Haus und Stadt Wiehe, Bucha, Kloster und Dorf Memleben, Kloster und Dorf Donndorf, den Hof zu Hechendorf, Wolmarstete, Kleinroda, Lossa, Garnbach und Nausitz abtreten. Die Landgrafen verpfändeten die Herrschaft Wiehe an den Herzog Magnus von Braunschweig, welcher die Pfandschaft 1367 an Gebhard Edlen Herrn zu Querfurt abtrat. Dieser gab sie 1369 an die Herren zu Heldrungen, welche sie 1412 an den Kurfürsten zu Sachsen verloren, weil Friedrich von Heldrungen Landfriedensbruch getrieben hatte. Wiehe

mit Heldrungen erhielt dann 1413 der Graf Heinrich zu Honstein, welcher aber 1415 Haus und Stadt Wiehe mit Donndorf, Memleben und dem Hofe zu Hechendorf an Friedrich Grafen und Herrn zu Beichlingen verkaufte. Wolmirstedt wird nicht genannt, es gehörte also zu dieser Zeit nicht mehr zur Herrschaft Wiehe, scheint vielmehr schon von Gebhard Edlem Herrn zu Querfurt (wenn nicht gar dem Herzog Magnus von Braunschweig, mit dem der Hofrichter Christian von Witzleben in Verbindung stand) abgezweigt zu sein, denn als Querfurtsches Lehn finden wir es im Besitz der Herren von Witzleben. Ueber die Zeit der ersten Belehnung fehlen noch die Nachrichten.

Am 28. Nov. 1455 bekennt Bruno Edler Herr zu Querfurt auf Bitten des Ritters Friedrich von Witzleben zum Wendelstein dem Ritter Dietrich von Witterden (Werthern) 1500 Rh. fl. an dem Dorfe Wulmerstedt, von ihm (Bruno) zu Lehn rührend. Friedrichs Sohn, der Ritter Dietrich von Witzleben, verliess nach dem Tode des Vaters, 1465, den Wendelstein und richtete sich auf dem Oberhofe zu Wolmirstedt häuslich ein*), baute die Kirche und ein neues Herrenhaus, später der blaue Hof genannt, verbesserte und arrondirte das Gut auf jede ihm mögliche Weise und liess es 1486 seiner Gemahlin Ilse zum Leibgedinge verschreiben.

Eine andere Besitzung, nämlich eine Mühle oberhalb des Dorfes Wolmersted und ein Hof unten in demselben Dorfe gelegen und langen Heinrichs Hof genannt, beide zusammen früher die Oelmühle geheissen und (mit der Schmelzhütte zu Allerstedt) durch Tausch von den Mönchen zu Memleben an die von Witzleben gekommen, war sächsisches Lehn, gehörte zum Wendelstein und wird zuerst in dem Lehnbriefe vom 22. Juni 1483 erwähnt. Des langen Heinrichs Hof kam erst in der Gütertheilung 1529 von Wendelstein an den Ritter Friedrich von Witzleben zu Wolmirstedt, ebenso wie Zinsen und Gefälle zu Wolmirstedt, Tauhard, Saubach, Kahlwinkel, Donndorf, Bucha, Allerstedt. Wetzelshain, Harfurt, Meisberg, Kalthausen, Schönewerda, Essmannsdorf und Schafsdorf, so früher Georg und Wilhelm von Hopfgarten von Sachsen zu Lehn gehabt, aber 1502 an die von Witzleben zum Stein verkauft hatten.

*) Bibliothek zu Schul- Pforte, Urk. vom 2. Juni 1466: „Ich Ditterich von Wiczeloibenn wonhaftig zu Wolmerstet etc.“

In einem Schreiben vom 21. Oct. 1518, worin er dem Herzog Georg zu Sachsen anzeigt, wegen Alters und Krankheit nicht mehr persönlich Dienst thun zu können, gibt der Ritter Dietrich von Witzleben die Zahl seiner besessenen Männer folgendermassen an: „33 zu Wolmerstet, zu dawart 13, zu kolwinkel 12." Zu Allerstedt hatte er also keine zur Heeresfolge verpflichteten Unterthanen, obgleich ihm der dritte Theil (der Witzlebenschen Hälfte) des dortigen Schlosses und der dazu gehörenden Gehölze, Aecker, Gerichte etc. zustand.

Nach dem Theilungsvertrage vom 21. Aug. 1529 erhielt der Ritter Friedrich von Witzleben Wolmirstedt, wie es der alte Ritter Dietrich von Witzleben besessen hatte, und die Jagd auch auf denjenigen Allerstedtschen Hölzern, welche zum Wendelstein gehörten.

Am 23. Juni 1537 meldete Georg Friedrich von Witzleben dem Landeshauptmann in Thüringen, Grafen Günther zu Schwarzburg, dass er, anstatt seines Vaters, mit 4 gerüsteten Pferden und seine Unterthanen mit 16 zu Ross und 24 zu Fuss erforderlichen Falls erscheinen würden. Es waren dies aber die Wehrhaften aus Wolmirstedt und Schönewerda.

Nach dem Lehnbriefe vom 9. Aug. 1540 waren die Güter, welche Georg Friedrich von Witzleben zu Wolmirstedt vom Herzog Heinrich zu Sachsen zu Lehn trug, folgende: Das Dorf Wolmerstedt mit dem Hofe, das Dorf Tauhard und das Vorwerk daselbst, das Vorwerk zu Saubach, Kahlwinkel das Dorf, ein Hof im Dorfe Wolmerstedt, genannt langen Heinrichs Hof, etliche Zinsen und Lehen zu Saubach und Bucha, der dritte Theil (der Witzlebenschen Hälfte) am Schloss und Gehölz zu Allerstedt und Wetzelshain, 1/2 Hufen Landes, die da Specks (in späteren Lehnbriefen: Spechts) sind gewesen, das Gericht zu Harfurt, Meisberg und Kalthausen in Hölzern, Feldern und Fluren, (item Schönewerda das Dorf, Essmannsdorf und Dorf Sulze). Damit war Georg Friedrich Lehnsherr der Vicarei und der Pfarre zu Wolmirstedt, sowie der Pfarre zu Tauhard (Vis. Prot. von 1540). In den Lehnbriefen vom 25. Jan. 1558 und 29. Nov. 1586 heisst es: Wollmerstedt mit dem freien Edelmannssitze" u. s. w. wie vorstehend.

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Im December 1595 erstand Georg Friedrich von Witzleben, ein Enkel des vorher genannten, nach mancherlei Verhandlungen von Barthel Lauterbach zu Bucha 11 Hufen des Gutes Bucha, die früher zum Gute Steinburg gehört hatten, aber im Wolmirstedter Gerichte lagen. Nach

dem Lehnbrief vom 12. Aug. 1602 gehörten zu diesem Lauterbachschen Gut zu Wolmirstedt 11 Hufen Landes, 5 freie Höfe und etliche Lehen und Zinsen.

Der Kurfürst Christian II. zu Sachsen gab Georg Friedrich von Witzleben am 12. Aug. 1602 noch einen andern Lehnbrief über Güter, welche derselbe von den Brüdern Wolf Christoph und Hans Christoph von Heinitz zu Auerstedt gekauft hatte, nämlich ein frei Rittergütlein, als Haus, Hof und Garten, 32 Hufen Landes und 14 Acker Holz im Stein- und Birnthale, alles in und vor Wolmarstedt gelegen.

Georg Philipp von Witzleben hatte 1609 seine Hälfte des Gutes Wolmirstedt an Philipp Heinrich von Witzleben auf dem Wendelstein abgetreten, Georg Friedrich kaufte sie diesem aber 1611 und 12 ab, so dass er ganz Wolmirstedt wieder in einer Hand vereinigte. Der seinen Söhnen Wolf Dietrich, Georg Friedrich, Konrad Heinrich und Wolf Friedrich von Witzleben zu Wolmirstedt am 1. Mai 1623 ertheilte Lehnbrief lautete über: das Dorf Wolmirstedt mit den freien Edelmannssitzen und Ritterhöfen und allen seinen Ein- und Zugehörungen, Zinsen, Renten, Geschossen, Küchenspeise, Gärten, Hopfbergen, Aeckern, Wiesen, Gehölzen, Teichen, Wassern, Wasserläufen, Mühlen, Backöfen, Tafernen, Diensten, Beten, Weiden, Wonnen, Schaf- und Vieh-Triften, geistlichen. und weltlichen Lehen, Gerichten, obersten und niedersten, im Gehölze, Ried, Flur, Felde und Dorfe, nichts ausgeschlossen, gesucht und ungesucht, das Dorf Tauhard, das freie Vorwerk zu Saubach, Kahlwinkel das Dorf, ein Hof unten im Dorfe Wolmirstedt, genannt langen Heinrichs Hof, etliche Zinsen zu Saubach und Bucha, der dritte Theil (der Witzlebenschen Hälfte) am Schlosse Allerstedt und Wetzelshain mit allen. Bergen und Thälern, wie die Namen haben, keins ausgeschlossen, die hohe und niedere Jagd und allerlei Waidewerk, da sons die von Witzleben zum Stein auf der Seite, da Allerstedt gelegen, vor, Alters allewege gejagt, 1/2 Hufen Landes, die Spechts sind gewesen, das Gericht der Wüstungen zu Harfurt, Meisberg und Kalthausen in Hölzern, Feldern. und Fluren mit den Schaf- und Viehtriften und allen Nutzungen, den Fischbach zu Saubach, und diese vorgenannten Güter alle mit Gerichten. obersten und niedersten, über Hals und Hand, ferner den Weinberg vor dem Holz zu Schönewerda nebst etlichen Ackern neben demselben und dem freien Winzerhäuslein und 40 Acker Wiesen, im Schönewerdaer Ried gelegen, so alles früher nach Wolmirstedt gehört hatte und beim

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