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stedt (1⁄2 Meile südlich von Buttstedt) und 1348 mit einem Hof und 10 Schock unverschlagener Groschen vom Geleite (Zoll) zu Buttstedt als Burglehen und anderen dergleichen Gefällen zu Spaal und Rodameuschel beliehen.

Zwei Jahre darauf 1350 starb der Landgraf. Seine Söhne Friedrich, Balthasar und Wilhelm, die ihm in der Regierung folgten, hielten gleich ihrem Vater, Christian von Witzleben hoch in Ehren und da auch die Grossmutter der jungen Landgrafen, die tüchtige und energische Landgräfin Elisabeth, welche die Zügel der Regierung während der Minderjährigkeit ihrer Enkel mit festen Händen führte, ein unerschütterliches Vertrauen zu Christian hatte, so war seine Stellung und sein Einfluss gesichert.

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Gleich nach dem Tode des Landgrafen Friedrich II. ward Christian zum Heimlichen" (Geheime Rath) der jungen Landgrafen und 1351 zu ihrem judex curiae (Hofrichter) ernannt. In dieser Stellung vereinigte Christian etwa die Machtvollkommenheiten eines heutigen Justizministers mit denen. eines obersten Gerichtshofes. Um sein Ansehen zu kennzeichnen, erwähnen wir hier nur, dass er von der Landgräfin Elisabeth und ihren Söhnen, zugleich mit dem Kanzler Heinrich von Kottwitz und dem Marschall Friedrich von Wangenheim, 1356 zum Schiedsrichter erwählt wurde, wenn zwischen den landgräflichen Brüdern Irrungen wegen der gemeinsamen Regierung entstehen sollten.

Christian von Witzleben bekleidete das hohe Amt des Hofrichters bis zum Jahre 1362 und wird als solcher in fast hundert uns bekannten Urkunden erwähnt.

Von der grössten Wichtigkeit für seine Nachkommen war die Erwerbung des Hauses Wendelstein.

Auf einer etwa 160 Fuss hohen felsigen Höhe, die nach der Südseite hin steil abfällt und deren Fuss von den Wassern der Unstrut bespült wird, lag das feste Schloss Wendelstein an dem linken Ufer des genannten Flusses zwischen den Klöstern Memleben und Rossleben, dem Städtchen Wiehe gegenüber.

In der frühesten germanischen Zeit diente der Felsen als Opferstätte, wozu er sich seiner Lage nach ganz vorzüglich eignete. Später wurde er, zum Schutz der kaiserlichen Pfalz Memleben, mit einer Veste gekrönt, welche als Grenzstein zwischen den fränkischen und sächsischen Landen von Wichtigkeit war. Wann die Grafen von Orlamünde in Besitz des Wendelsteins kamen, ist nicht festzusetzen, wir wissen nur, dass er von ihnen 1332 ausgebaut wurde. Zu der Burg gehörte, ausser den ihr an

liegenden Ländereien und Waldungen, Rossleben, Dorf und Kloster, Bottendorf, Willerstedt, Allerstedt, Schloss und Dorf, Kahlwinkel, Zeisdorf und Mechtilrode (jetzt Ziegelrode), Zinsen zu Nebra, Rieth, Heygendorf, Schoenewerda und Donndorf, Mühle und Sedel - Hof zu Wolmirstedt, Acker und Holz in Wenigen-Memleben, Weingärten zu Memleben und an der Wachsenburg (einer der drei thüringischen Gleichen).

Die Grafen von Orlamünde waren durch ihr rastloses Streben nach Macht und Herrlichkeit vielfach in Geldverlegenheit gerathen und sahen sich so genöthigt, den Wendelstein für 300 Mark löthigen Silbers (etwa 4200 Thlr.) an Christian von Witzleben zu versetzen. Diese Summe war im 14. Jahrhundert ein bedeutendes Kapital, und dass Christian von Witzleben über ein solches gebieten konnte, liefert den Beweis, dass er schon vor dem Besitz des Wendelsteins ein vermögender Herr war.

Die Orlamünder mussten im Frieden von 1346 unter anderen Besitzungen auch den Wendelstein den Landgrafen abtreten, erhielten denselben jedoch für ihre Lebzeiten wieder in Besitz, versetzten ihn aber, wie wir gesehen, an Christian von Witzleben. Die Söhne Friedrich II., Friedrich und Balthasar ertheilten im Einverständniss mit ihrer Grossmutter am 2. October 1355 an Christian von Witzleben aus Dankbarkeit für seine, ihnen und ihrem Vater geleisteten treuen Dienste die Mitbelehnschaft über den Wendelstein. Hierbei wurde festgesetzt, dass die Landgrafen für den Fall, dass die Orlamünder stürben, ohne die Veste eingelöst zu haben, Christian und seine Nachkommen von Neuem mit dem Wendelstein belehnen wollten; sollten jedoch die Grafen die Pfandsumme bezahlen, so sollte Christian oder seine Erben nach dem Tode der Orlamünder die 300 Mark löthigen Silbers an die Landgrafen geben und dafür das Schloss wiedererhalten.

Obgleich die nächst folgenden Belehnungen über den Wendelstein an Christian den Hofrichter und seine Söhne nicht nachzuweisen sind und die vorhandenen Lehnbriefe erst wieder mit dem Jahre 1404 beginnen, so bleibt doch das Jahr 1355 als das der Besitzergreifung des Wendelsteins durch Christian von Witzleben feststehen, denn von einer Wiedereinlösung durch die Orlamünder ist keine Rede, wohl aber geht aus dem Lehnbriefe von 1404 hervor, dass die Söhne des Hofrichters im Besitz des Wendelsteins gewesen waren, denselben also von ihrem Vater ererbt hatten.

Christian von Witzleben's Besitzungen lagen sehr zerstreut, dehnten sich von Blankenhain und Orlamünde in nördlicher und nordöstlicher Richtung, westlich an Naumburg vorbei bis nach Wendelstein und Rossleben

an der Unstrut aus und bestanden meist aus einzelnen Höfen mit den dazu gehörigen Ländereien in verschiedenen Ortschaften. Grössere Besitze waren Willerstedt und Wendelstein mit Rossleben, wahrscheinlich auch Wolmirstedt, über dessen Erwerb wir jedoch keine sichere Nachricht haben, in dessen Besitz die Witzleben'sche Familie jedoch bereits zu Anfang des 15. Jahrhunderts urkundlich war.

Nach dem Erwerb des Wendelsteins legte Christian den Schwerpunkt seines Grundbesitzes dahin, und suchte sich hier zu arrondiren. Deshalb gab er einzelne kleinere Güter zu Crölpa, Tultewitz, Roedigsdorf, Rehhausen, Freiroda, Lissdorf und Sachsenhausen an das Kloster Pforta und erhielt von diesem dafür den in der Nähe von Wendelstein gelegenen, etwa 2100 Morgen umfassenden Hof Osfort. Am 27. Dezember 1356 waren die Verhandlungen hierüber abgeschlossen, und Christian und seine Söhne, die Ritter Dietrich und Friedrich und der Knecht Heinrich gelobten, Osfort vom Abt zu Pforta zu Lehn empfangen und bei einem etwaigen Verkaufe dem Kloster das Verkaufsrecht zugestehen zu wollen.

Während sich Christian so an der Unstrut festsetzte, ward er 1356 mit den Gebrüdern Heinrich (dem Kanzler) und Friedrich von Kottwitz von dem Landgrafen Friedrich mit den Dörfern: Budichau, Gablenz und Matzdorf in der Niederlausitz (Sorauer Kreis) beliehen. Wie lange diese Güter in dem Besitz der Familie Witzleben geblieben sind, wissen wir nicht, wahrscheinlich hat sie schon Christian der Entfernung wegen selbst wieder veräussert.

Sowohl durch seine Stellung bei dem Landgrafen, namentlich aber durch seinen ausgedehnten Grundbesitz war das Ansehen Christian's von Witzleben und seiner Familie derart gestiegen, dass ihn nicht allein der Abt des berühmten Klosters zu Memleben zu seinem Schirmherrn (Voigt) erkor, sondern dass auch Gebhard, der edle Herr zu Querfurt, in nähere Verbindung mit den Wendelsteinern zu treten suchte und 1360 den 10. April ein Schutz- und Trutzbündniss mit ihnen abschloss. Danach versprachen Christian und seine Söhne, Dietrich und Friedrich, dass sie 'dem edlen Herrn von Querfurt in allen seinen Nöthen und Kriegen behülflich sein wollten gegen Jedermann, ausgenommen ihre Lehns- und Landesherren, die Markgrafen zu Meissen und den Bischof Ludwig zu Halberstadt, Bruder der Markgrafen, wogegen sich Gebhard von Querfurt verpflichten musste, auch ihnen zu helfen, wann und wo es nöthig sei.

Im Juni 1361 hielt sich Christian, wahrscheinlich im Gefolge des

Landgrafen, in Weissenfels auf, denn am 23. Juni d. J. ritten die Bürgermeister von Naumburg, Henze Thame und Ulrich Graback, dorthin, um mit ihm und dem Kanzler Heinrich von Kottwitz in Angelegenheiten der Stadt Naumburg zu verhandeln.

Die Verhandlungen mussten wohl einen für die Stadt günstigen Verlauf genommen haben, da am 3. Juli der Rath dem Hofrichter von Witzleben ein Fass Bier für 4 Schock Groschen verehrte und mit seinem Schreiber Werner, der das Bier holte, im Gasthofe 13 Gr. verzehrte. In demselben Jahre bezog auch die Frau von Witzleben (wahrscheinlich Christian's Gemahlin) ein Maass Elsässischen Wein's für 6 Groschen aus dem wohlassortirten Rathskeller zu Naumburg, wo man damals Elsässischen, Französischen und Landwein, wie auch Meth und Naumburger Bier schenkte. Kurz vor dem 27. Februar 1362 legte Christian das Amt des Landgräflichen Hofrichters nieder, blieb aber noch 12 Jahre, bis zu seinem Tode, im Gefolge der Landgrafen, denen er vielfach mit Rath und That zur Seite stand.

Noch als Hofrichter löste er 1361 das Schloss Ballhausen (jetzt KleinBallhausen im Kreise Weissensee), das die Landgrafen an Otto von Stutternheim versetzt hatten, und von diesem wahrscheinlich gekündigt worden war, für 360 Mark löthigen Silbers ein und schoss den Landgrafen noch 100 Mark vor, worauf diese ihm dann das Schloss für zusammen 460 Mark wiederkäuflich überliessen; für die letztere Summe trat es Christian jedoch bereits im folgenden Jahre mit Bewilligung der Landgrafen an Volkmar Kalb ab. Ausserdem schuldeten die Landgrafen an Christian und seinen Söhnen Dietrich, Friedrich und Heinrich noch 600 Mark löthigen Silbers.

Um nun diese Geldangelegenheiten zu ordnen, verglichen sie sich. 1362 den 12. Februar dahin, dass ihnen die Landgrafen zur Bezahlung des Kapitals auf 6 Jahre eine jährliche Rente von 100 Mark zu Eisenach aussetzten, sie mit den Zinsen aber an die neu eingeführte Bete (Abgabe) mehrerer Städte wiesen.

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An der Fehde der Landgrafen Friedrich, Balthasar und Wilhelm mit dem Herzoge Albrecht von Braunschweig, gewöhnlich nach seiner an der Leine gelegenen Burg Salz der Helden", Herzog von Salza genannt, nahm Christian von Witzleben mit seinen Söhnen thätigen Antheil. Der Herzog Albrecht war raubend und plündernd in Thüringen eingefallen und hatte auf die Drohungen des Landgrafen Friedrich übermüthig geantwortet:

...Er werde seine Lande und Burgen behaupten, wenn es auch thüringische Landgrafen regnen sollte."

Mit einem Heere von beinahe 18,000 Mann wurde 1365 des Herzogs Feste,,Salz der Helden" und seine Stadt Eimbeck eingeschlossen, doch zertrümmerte eine Bleibüchse des Herzogs Albrecht, die erste in dieser Gegend nach Erfindung des Schiesspulvers, das Belagerungsgeräth der Landgräflichen, so dass sie von der Belagerung der Burg und Stadt abstehen mussten. Dafür eroberten sie Heidenburg, Windhausen, Lichtenstein und andere Vesten und thaten dem Herzog Albrecht und seinen Landen solchen Schaden, dass er endlich gelobte, sich in Eisenach zu stellen und wegen des verlangten Schadenersatzes hinlängliche Bürgschaft zu leisten *).

Die Heidenburg blieb als Pfand im Besitz der Landgrafen, und um sie zu verproviantiren, sandten die Grafen Johann und Günther zu Schwarzburg, welche dem Landgrafen in diesem Feldzuge treuen Beistand geleistet. hatten, den tapfern und wohl versuchten Ritter Titzel von Witzleben in dieselbe, bei welcher Gelegenheit auch Beringer von Witzleben den Grafen von Schwarzburg zu Dienste ritt **).

Unter denen, welche bei der Belagerung der Heidenburg namhafte Verluste gehabt haben, wird auch Christian von Witzleben genannt.

Es war in damaligen Zeiten Sitte, dass die Fürsten ihren Rittern den Schaden, den diese in ihren Diensten erlitten, ersetzten. Die vorhandene Schuld der Landgrafen an Christian von Witzleben wurde daher durch seine Verluste bei der Belagerung der Heidenburg noch bedeutender; vielleicht half der reiche Besitzer des Wendelsteins auch sonst noch aus, und so kam es, dass die drei landgräflichen Brüder im Jahre 1367 an Christian von Witzleben und seine Söhne Dietrich, Friedrich und Heinrich, sowie an seinen Enkel Ulrich von Tennstedt,,, seiner Tochter Kind," Haus und Veste Elgersburg für 1000 Mark verpfändeten. Ueber die Einlösung der Elgersburg fehlen die Nachrichten, doch ist sie bald wieder in anderen Händen.

Drei Jahre später, 1370, lieh Christian den Landgrafen wiederum 500 Mark löthigen Silbers und erhielt dafür Schloss und Stadt Nebra zum Pfande, das ihm und seinen oft genannten drei Söhnen im folgenden Jahre, 1371, abermals um weitere 800 Mark versetzt wurde.

*) cf. Döring, Thür. Chron. p. 443, Fabric, Orig. Sax. p. 677.

**) P. Jov. Chron. Schwarzb. in Schöttgen u. Kreys. Dipl. et Script. I. p. 229. Der Ritter Titzel von Witzleben war aber nicht der Sohn des Hofrichters. S I. Thl.

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