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hoffe um so mehr auf die Erfüllung seines Gesuchs, als der Sohn als supernumerarius keinerlei Entschädigung verlange, auch bei der Preussischen Invasion mit grosser Gefahr dem Kreise alle erspriesslichen Dienste geleistet habe. Von einer Gewährung der Bitte ist uns nichts bekannt. geworden.

Raban Heinrich von Witzleben starb 84 Jahre und 5 Tage alt zu Ateritz am 3. Oct. 1757 und ward am 7. dess. M. in der Kirche zu Gomlo, wohin Gaditz und Ateritz eingepfarrt waren, mit einer Standrede und Parentation begraben. Seine Wittwe starb am 22. Jan. 1759 zu Schmiedeberg.

Hans Heinrich von Witzleben, bei dem Brandischen Regimente Cuirassierer Cornet, seit dem 31. Jan. 1734 Sous-Lieutenant, hatte am 22. Aug. 1734 den erbetenen Abschied erhalten, war aber am 20. Oct. dess. J. mit Beibehaltung seiner Anciennetät wieder angestellt worden. Nach der Polnischen Campagne nahm er dann, wie sein Vater berichtet, 1735, 25. Dec., definitiv den Abschied, vermählte sich 1737 mit Friedrike Sophie Katharina von Werder aus Brettin (bei Genthin), die eine Mutter von 15 Kindern wurde (Tab. II. 10), und kaufte um dieselbe Zeit, wohl von der Mitgift seiner Frau, von Hans Heinrich von Bardeleben das Gut Gaditz mit dem Dorfe Ateritz. Er muss ein besserer Wirth als sein Vater gewesen sein, denn er erhielt nicht nur diese Güter in gutem Zustand, sondern erwarb noch andere dazu. Dem Kammerherrn Karl Heinrich von Dieskau hatte er ein Kapital geliehen, wofür ihm dieser 1749 das Rittergut Kospuden (im Amte Leipzig II, ungefähr 1 St. südsüdwestlich von Connewitz) wiederkäuflich überliess. Der Wiederkauf muss jedoch bald in einen Erbkauf übergegangen sein, denn am 25. Juni 1750 wurde Hans Heinrich von Witzleben mit Kospuden belehnt. Der Verkäufer administrirte das Gut im Namen und in Abwesenheit des Besitzers noch bis 1766, worauf dieser es selbst übernahm, bald aber verpachtete und 1771 an Frau Christiane Sophie Sammet für 6300 Thaler verkaufte. 1752 hatte er ferner das ziemlich heruntergekommene Richtergut zu Lubast (1/2 St. südlich von Kemberg), das unter seine Gerichte gehörte, unter der Bedingung, es an niemand anders als an einen Bauersmann wieder zu verkaufen, gekauft und nach und nach mit vielen Kosten wieder in Stand gesetzt. d. d. Gaditz den 11. Juli 1766 schrieb er in Bezug auf Lubast an „einen hochlöblich engen Ausschuss von der Ritterschaft", das Gut

sei 4 Hufen gross, er habe die darauf haftenden Steuern ohne den mindesten Rest entrichtet. Trotzdem haben die Einwohner von Lubast „aus der bisher angewöhnten und in hiesiger Gegend jedermann bekannten malice und animosität, auch durch Verhetzung und Verstärkung anderer übelgesinnten gegen mich, weilen ich ihre schlechte und unordentliche Wirthschaft nicht dulden, sondern sie zu Betreibung ordentlicher Wirthschaft angehalten, einige unwahrhafte und ungegründete Beschwerden, sonderlich als ob ich den andern Inwohnern zum Nachtheil eine übermässige Schafheerde und dazu einen eigenen Hirten hielte, gleichwohl zur Erhaltung des Gemeinde-Hirten und Hirten-Hauses nichts beitrüge, auch zum Lehnträger keine tüchtige Person bestellet hätte, beym Kreiss-Amte Wittenberg angebracht, wovon sie doch nicht das mindeste zu erweisen im Stande sind, indessen hat der CommissionsRath und Creyss-Amtmann Hase zum Vortheil der Lubaster Einwohner etc. Bericht erstattet, worauf mir denn befohlen ist, das Gut zu verkaufen binnen 1/2 Jahr. Nun habe ich meine gleichfalls in Lubast belegene Mühle, wiewohl mit ansehnlichem Verlust, an den Müller Johann Christian Langen kürzlich verkauft, aber zum Verkauf des Richtergutes noch keine Gelegenheit gefunden." Es sei ihm unangenehm, der einzige zu sein, dessen Besitzthum von dem Ausspruche eines einzelnen abhänge; es hätten auch andere Edelleute Bauerngüter. Er bittet deshalb die Stände, denen es ja auch einmal so gehen könnte, während der Versammlung des Landtages die Herrschaft anzugehen, dass mit der angedrohten Subhastation noch Anstand zu nehmen sei.

Nachdem der Kreishauptmann Otto Wilhelm von Bodenhausen auf Radis am 18. Oct. 1754 zu Leipzig gestorben war, erhielt Hans Heinrich von Witzleben, der jenem schon adjungirt gewesen, die Rochlitzer Kreishauptmannschaft und behielt sie bis nach Beendigung des Krieges 1763. Die Stelle des adligen Kreissteuer-Einnehmers im Kurkreise, um die er d. d. Leipzig den 27. Mai 1760 gebeten hatte, ward ihm dagegen nicht zutheil, vielmehr begannen schon um diese Zeit die Unannehmlichkeiten, die schliesslich seinen Uebertritt in Preussische Dienste zur Folge hatten. Am 28. Mai 1760 spricht er von Bedrückung und gekränkter Ehre. 1763 war er mit einem Commissoriale in Dresden betraut; gegen ihn wird von einzelnen seiner Gegner aus der thüringischen Ritterschaft Beschwerde geführt, er verantwortet sich und erhält den Befehl, vor Austrag der Sache Dresden nicht zu verlassen. Dringende Geldgeschäfte

nöthigen ihn aber, auf einige Tage nach Leipzig zu gehen. Er nimmt hierzu schriftlich Urlaub, erhält keine Antwort, geht zum Minister, Kanzler von Stammer, wird auch angenommen, reist darauf ab und findet bei seiner Rückkehr, dass ihm der Ober-Amtmann Dr. Reinhold auf Befehl der Regierung zwei Mann Wache in die Stube gelegt hat. Unterm 26. Oct. 1763 bittet er nun den Kurfürsten, ihn von dieser Sicherheitsmassregel zu befreien, da es selbstverständlich sei, dass er Dresden nicht verlassen werde, bis seine Ehre gerettet sei, die nur auf Anhetzung einiger Feinde ohne allen Grund angetastet wäre. Unterm 6. Febr. 1764 befahl ihm aber das Hofmarschallamt, sich des Kurfürstlichen

Hoflagers zu enthalten. Eine solche Behandlung brachte ihn endlich

dahin, sich nach Preussen zu wenden, wo ihm 1767 die Kammerherrnwürde verliehen wurde. d. d. Gaditz den 12. Mai 1769 bat er den Kurfürsten von Sachsen, sich in Dresden wieder einfinden zu dürfen; er habe das Amt Wittenberg in Pacht gehabt und deshalb mit dem KammerCollegio zu thun, besitze zwei Rittergüter in Sächsischen Landen, sei auch sonst in verschiedene Processe verwickelt und habe aus diesen Gründen vieles bei den hohen Collegiis in Dresden zu besorgen. Was ihm zur Antwort wurde, vermögen wir nicht zu sagen. Wenige Jahre darauf, am 10. Dec. 1771, starb er zu Gaditz, wo ihm am 30. Aug. 1778 seine Wittwe folgte. Beide liegen in Gomlo begraben.*)

Von Hans Heinrichs von Witzleben 8 Söhnen setzten nur der dritte, Hans Friedrich Wilhelm (s. 4.), und der jüngste, Dietrich Eugen Heinrich (s. 5.), das Geschlecht fort, während der erste, fünfte und sechste in der Kindheit starben.

*) Im Gotha'schen geneal. Taschenbuch der Freiherrlichen Häuser, 1856, S. 771 befindet sich folgender Passus: „Ob er (Hans Heinrich von Witzleben) bereits den freiherrlichen Titel geführt, welcher den Nachkommen in der 6. Generation unbestritten zusteht, ist nicht mehr sicher nachzuweisen, da durch eine Ende des vorigen Jahrhunderts auf dem Schlosse Werben entstandene Feuersbrunst ein grosser Theil der Familienpapiere vernichtet ist." Aus den Acten des Hauptstaatsarchivs zu Dresden lässt sich aber mit grössester Sicherheit nachweisen, dass weder Hans Heinrich von Witzleben noch seine Söhne den Freiherrntitel geführt haben. Es ist allerdings schon im vorigen Jahrhundert vorgekommen, z. B. in den Wendelsteiner Processschriften, dass unser Geschlecht oder einzelne Glieder desselben von andern Personen Freiherren titulirt wurden, sich selbst aber so zu nennen ist erst eine Errungenschaft der neuesten Zeit. Dass jener Titel den Nachkommen in der 6. Generation unbestritten zustehe, ist eine Behauptung, deren Begründung zu hören wir sehr begierig wären. cf. die Einleitung zu dieser Geschichte unseres Geschlechts.

Hans Ernst Ferdinand von Witzleben, am 26. Mai 1740 zu Gaditz geboren, war von 1754 bis 57 Zögling der Klosterschule Rossleben, trat Ende 1775 seinen Antheil an Gaditz und Ateritz den Brüdern ab, vermählte sich mit Elisabeth Charlotte von Brehmer, der am 17. Mai 1754 geborenen Tochter von Gustav Lebrecht von Brehmer und Johanne Philippine von Stahr, und starb am 16. Nov. 1790 auf der Citadelle zu Magdeburg.

Hans Heinrich Ludwig von Witzleben erblickte am 8. Jan. 1744 zu Gaditz das Licht der Welt, besuchte ebenfalls die Klosterschule Rossleben und zwar von 1754 bis 1760, ward 1766 Königl. Preuss. Cornet Zettritzschen Regiments Husaren in Schlesien, später (nach dem 28. Febr. 1773) Lieutenant, ging von Leipzig aus in Holländische Dienste und ist seit dem Jahre 1790 verschollen.

Friedrich August Christian von Witzleben war am 5. Apr. 1749 zu Gaditz geboren und trat bei dem Voss'schen Grenadier-Bataillon zu Magdeburg in Königl. Preuss. Dienste. Durch A. C. O. d. d. Berlin den 30. Januar 1770 befahl Friedrich d. G. seinem Gouvernement zu Magdeburg in Gnaden, die Lieutenants Voss'schen Grenadier-Bataillons von Donep und von Witzleben wegen Vergehens gegen die Subordination, wann selbige mittelst dieses alldort abgeliefert werden, den p. von Donep auf Vier und den p. von Witzleben auf Zwei Jahr Festungs-Arrest anzunehmen und ihnen diese Strafe gehörig aushalten zu lassen." Beide waren schon am 20. Dec. 1769 abgeliefert worden. d. d. Potsdam den 24. October 1771 erliess der König folgende Ordre: „Mein lieber General-Lieutenant von Saldern. Ich will zwar auf Eure Vorstellung vom 22 sten dieses wohl gestatten, dass Ihr denen Lieutenants von Donep und von Witzleben Meusel'schen Grenadier-Bataillons des ihnen zu halten noch obliegenden Festungs-Arrestes erlassen möget. Ihr werdet aber auch auf derselben conduite Obacht nehmen und selbige, dass sie sich in dem Maasse, dass Ihr davon zufrieden zu sein Ursach habt, auch wirklich bessern, anzuhalten nicht unterlassen. Ich bin Euer wohlaffectionirter König." 1776 hiess das Bataillon 1776 hiess das Bataillon „von Romberg", später gehörte es zum Regiment Jung-Larisch. Mit diesem rückte Friedrich August Christian von Witzleben in den Rheinfeldzug, aus welchem er nicht heimkehrte, ohne dass wir jedoch angeben können, wo er geblieben.

4) Hans Friedrich Wilhelm von Witzleben auf Werben

und seine Nachkommen

(die Wartenburg-Werbener Linie),

1741-1880.

Hans Heinrichs von Witzleben auf Gaditz und Ateritz dritter Sohn, Hans Friedrich Wilhelm, war am 28. Sept. 1741 zu Gaditz geboren. Nachdem er 1754-58 die Klosterschule Rossleben besucht hatte, trat er in Preussische Militärdienste, ward 1766 zum Lieutenant befördert, um 1780 aber 1780 aber wegen kränklicher Umstände" mit dem Capitains-Charakter dimittirt. Um dieselbe Zeit verkauften er und seine drei jüngeren Brüder das väterliche Gut Gaditz mit dem Dorfe Ateritz. 1781 verlobte und am 17. Nov. 1782 vermählte er sich zu Werben mit Margarethe Gottliebe von Maltitz, durch welche er in den Besitz zweier Antheile von Werben gelangte.

Werben, im Kreise Kottbus, 3/4 St. südöstlich von Burg (Reg.-Bez. Frankfurt a. O.) und 2 St. nordwestlich von Kottbus gelegen, ist ein altes Familiengut der von Schönfeldt, welche den ersten Lehnbrief darüber 1481 erhielten. Durch Theilung des Besitzes unter mehrere Erben waren nach und nach einzelne Antheile entstanden, von denen die meisten durch Heirath in fremde Hände übergingen. Jetzt existiren noch fünf Antheile: I Müller, II von Bomsdorff, III und IV von Oettinger, V von Schönfeldt. Antheil I, Kaspers Hof, und Antheil II, Sigismunds Hof genannt, besass um die Mitte des vorigen Jahrhunderts Hans August von Schönfeldt, der sie auf seine beiden Töchter vererbte und zwar Kaspers Hof auf Helene Charlotte, geb. 1719 und 1755 an Georg von Maltitz, Erbherrn auf Mittweida, verheirathet, Sigismunds Hof auf Margarethe Amalie, geb. 1720 und 1768 an den Rittmeister vom Regt. Garde du Corps Hans Albrecht von Rochow († 1769) verheirathet. Die erstere starb 1781 und hinterliess Antheil I ihrer Tochter Margarethe Gottliebe von Witzleben (geb. den 3. Nov. 1761 zu Werben). „Am 23. Juni 1783 war," nach einem Tagebuche vom Ende des vorigen Jahrhunderts, „die Uebergabe von Kaspers Hof an den Hauptmann von Witzleben,“ und schon am 11. Juli dess. J. schlug der Blitz in Witzlebens Hof, so dass drei Scheunen und fast alle Ställe abbrannten. Hans August's von Schönfeldt zweite Tochter, Margarethe Amalie von Rochow, starb 1787

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