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Christoffel von Witzleben gelobte, diese Güter von dem Herrn zu Querfurt zu Lehn zu nehmen und erbat für seine Vettern Kerstan und Rinnewart von Witzleben zu Berka die Mitbelehnung, wie er denn auch am 2. Juni über deren Güter zu Berka und Manstedt mitbelehnt ward.

Ebenfalls 1471 vertauschte Christoffel seine Güter und Zinsen zu Wundersleben, darunter namentlich den Sedelhof zu Wundersleben, auch an Bruno Herrn zu Querfurt, doch wissen wir nicht wogegen.

Das Schloss Scheidungen behielt Christoffel aber nicht lange Zeit in Besitz, denn zu Ende des 15. Jahrhunderts war es bereits Besitzthum des Hauses Anhalt, und dagegen finden wir Christoffel 1496 als Herrn auf Brücken.

Aber auch Brücken war nicht lange im Witzleben'schen Besitz, denn bereits am 29. August 1498 verkaufte Christoffel von Witzleben,, um seines und seiner Erben sonderlichen Nutzens und Frommen willen," Schloss und Flecken Brücken an seinen lieben Gevatter, den Ritter Hans von Werthern.

Die in den meisten Werken über die Familie von Werthern vorkommende Nachricht, dass Brücken 1501 (das Jahr der Belehnung) an diese Familie gekommen sei, ist hiernach zu berichtigen.

Ueber einen ferneren Gütererwerb Christoffels von Witzleben fehlen nun die Nachrichten, er muss aber in Thüringen geblieben sein und kommt 1499 als Amtmann zu Weissensee vor. Er nennt sich selbst so am 30. Mai d. J. in einem Schreiben an den Herzog Georg zu Sachsen, der ihn aufgefordert hatte, seinen Sohn Siegmund von Witzleben zu veranlassen, von der Fehde wider den Herzog von Braunschweig abzustehen. Christoffel antwortete darauf dem Herzoge, dass er den Aufenthalt seines Sohnes nicht kenne, ihn aber von Stund an suchen und ihm des Herzogs Befehl überbringen lassen wolle.

Nach 1499 ist eine kurze Zeit Hermann von Bock Amtmann zu Weissensee, aber zu Anfang des Jahres 1501 hatte Christoffel von Witzleben dieses Amt wieder in Besitz, und wird 1503 noch als Amtmann genannt.

Christoffel von Witzleben hinterliess drei Söhne: Gangloff, Siegmund und Christoph, die sich bald nach seinem Tode nach Franken wandten und die fränkische Linie bilden, welcher ein besonderer Abschnitt gewidmet werden wird.

c. Friedrich von Witzleben (15) Ritter zum Wendelstein. 1412-1464.

Friedrich von Witzleben (15), der Sohn des 1429 bei Grimma gefallenen Ritters Dietrich von Witzleben (11), war Mitglied des S. 27 erwähnten Löwenbundes, und muss danach in dem letzten Decennium des 14. Jahrhunderts geboren sein.

Bald nach dem Tode seines Vaters wurde er vom Landgrafen Friedrich IV. von Thüringen am 19. Juni 1430 mit allen Gütern beliehen, die sein Vater, der als des Landgrafen Rath und Heimlicher bezeichnet wird, auf ihn vererbt hatte, nämlich mit der Hälfte von Wendelstein, Rossleben, Esmannsdorf und Bottendorf, mit einem Viertheil von Memleben, mit dem Gericht zu Meinsdorf und mit dem Schutzrecht über das Kloster Rossleben *); ferner mit der Hälfte von Allerstedt, Saubach, Zeisdorf und der Wüstung Harfurth; mit Willerstedt und dem darum liegenden Gerichte, Kahlwinkel, den Wüstungen Meisberg und Kalthausen, und endlich mit dem Dorfe Reisen. Der Landgraf sprach dabei die Erwartung aus, dass ihm Friedrich von Witzleben treu dienen würde, wie es sein Vater gethan hätte.

Friedrich war von festem, energischem Charakter und einer unerschütterlichen Treue, aber auch eine heftige Natur und sicher einer der rauflustigsten Ritter seiner Zeit, dessen Leben von Fehden und Streitigkeiten erfüllt war. Gleichzeitig verband er mit dem Ringen nach Macht auch das Streben nach Reichthum, und wenn er darin nicht so glücklich war als der Stammherr Christian, so lag das weniger an ihm, als an der Schwäche und Undankbarkeit des Herzogs Wilhelm, dem er mit seltener Treue angehangen hatte.

Bald nach seiner Belehnung mit Wendelstein kündigte Friedrich mit Busso und Burchard (Bernhard) Vitzthum u. a. dem Stift und der Stadt Halberstadt Fehde an, über deren Verlauf uns jedoch die Nachrichten fehlen.

Friedrich wurde des Landgrafen Friedrich IV. Rath und wir finden

*) Schmutzer de lud. coen. Rossl. inst. p. VIII. u. nach ihm Wilhelm, p. 6. u. Herold, p. 6., sagen, Friedrich sei vom Herzog Wilhelm 1451 mit dem Schutzrecht über das Kloster Rossleben beliehen, zur Belohnung dafür, dass er ihm gegen die Räuber in Thüringen kräftige Hülfe geleistet hätte. Dem widerspricht der oben angeführte Lehnbrief von 1430, den jene nicht gekannt haben.

ihn in dessen Urkunden (einigen 30) bis zum Jahre 1440, in welchem der Landgraf am 4. Mai zu Weissensee starb.

Des Landgrafen Friedrich des Friedfertigen Regierung war aber nicht so friedfertig wie sein Name und Friedrich von Witzleben hatte für seinen Herrn oftmals seine Rüstung anzulegen und sein Schwerdt zu ziehen. Namentlich war dies im Hussitenkriege der Fall.

Für die im Dienste seines Herrn erlittenen Verluste erhielt er vielfach Ersatz, z. B. wurden ihm 1436 100 Gulden versprochen, auf Walpurgis (1. Mai) zu zahlen, für verdorbene Pferde und sonstigen Schaden; da dies Geld jedoch nicht gezahlt werden konnte, so erhielt er am Montag nach Pfingsten desselben Jahres eine Schuldverschreibung darüber, die er, wenn das Geld gezahlt wäre, dem Voigt zu Gotha übergeben sollte. Am 24. Februar 1439 erhielt er ferner eine Schuldverschreibung über 40,,sexer", zu Michaelis zahlbar, für 2 Pferde, die er in des Landgrafen Dienste zu Schanden geritten hatte, und am 16. September desselben Jahres nochmals eine über 60 sexer", ebenfalls Michaelis zahlbar von dem Münzmeister zu Sangerhausen, für einen grauen Hengst. Michaelis des nächsten Jahres sollte er wieder 156 Gulden erhalten, darunter 36 Gulden, die er ausgelegt, und 20 Gulden für ein Pferd, das er in Böhmen verloren hatte.

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Als Thüringen nach dem Tode des Landgrafen Friedrich IV. an den Kurfürsten Friedrich II. und dessen Bruder, den Herzog Wilhelm III. zu Sachsen fiel, welche anfänglich gemeinschaftlich ihre Länder regierten, trat Friedrich von Witzleben, welchen schon mancherlei Beziehungen an diese Fürsten knüpfte, als ,, Heimlicher" in deren Dienste und kommt in deren gemeinschaftlich ausgestellten Urkunden bis 1445 vor, wo er sich, wie wir weiter unten sehen werden, dem Herzog Wilhelm allein anschloss.

Seine ererbten Besitzungen suchte Friedrich von Witzleben vielfach zu mehren. 1433 wird er als Betheiligter des Bergwerks Harzgerode mit 16 Theilen aufgeführt. Am 14. Januar 1435 erhalten er und Busso Vitzthum d. J., auf Fürsprache des Kurfürsten Friedrich II. und des Herzogs Siegmund zu Sachsen, von dem Landgrafen Friedrich IV. für die Dienste, die sie und ihre Eltern dem landgräflichen Hause geleistet, die Exspectanz auf das Schloss Erffa mit allen Dörfern und sonstigen Zugehörungen für den Fall, dass der zeitige Besitzer Hans von Erffa ohne Leibeserben stürbe.

Ferner waren Friedrich von dem Erzbischof Günther zu Magdeburg 20 Mark Silbers verliehen gewesen, welche die Pfänner von Stassfurt ihm

zahlen mussten; vor ihm hatte sie Henning von Freckleben besessen und damit mag auch die Schuld von 130 Schock alter Groschen zusammenhängen, die Witzleben an Dietrich von Freckleben schuldete und welche 1441 der Erzbischof Günther von Magdeburg übernahm.

Um das Jahr 1436 war Curt von Witzleben (Bruder Heinrich's zum Liebenstein und Dietrich's zu Molsdorf) gestorben und hatte einen unmündigen Sohn, ebenfalls Curt geheissen, hinterlassen. Zu Vormündern dieses Curt hatte der Landgraf Friedrich IV. den Ritter Friedrich von Witzleben (15) und Bernd von der Asseburg ernannt, denselben aber auch gleichzeitig sämmtliche von ihm zu Lehn herrührende Güter ihres Mündels zu einem rechten Anfall geliehen. Ehe dies geschehen war, hatte aber Curt's Onkel Dietrich von Witzleben zu Molsdorf die Vormundschaft geführt und gerieth nun mit den neu ernannten Vormündern in Streit, welcher 1437 dahin entschieden wurde, dass Dietrich von Witzleben die Lehngüter des jungen Curt dem Ritter Friedrich von Witzleben und Bernd von der Asseburg überantworten, dagegen aber alles andere Geld und fahrende Habe in Vormundschaft behalten, die Schulden Curt's bezahlen und gleich den andern Vormündern Rechnung legen sollte.

Nach dem Tode des Landgrafen Friedrich's IV. bestätigte dessen Nachfolger, der Kurfürst Friedrich II. und Herzog Wilhelm III. zu Sachsen, 1441 die Belehnung ihres Raths und Ritters Friedrich von Witzleben und seiner Söhne Heinrich, Dietrich und Friedrich mit dem Anfall der Güter Curt's von Witzleben zu Witzleben, Molschleben und Klein-Fahnern.

In den wirklichen Besitz dieser Güter ist aber weder der Ritter Friedrich von Witzleben noch seine Nachkommen je gelangt, vielmehr erblühte durch Curt von Witzleben die Molschlebener Linie unseres Geschlechts. S. I. Thl.

Noch bei Lebzeiten des Landgrafen Friedrich IV. von Thüringen finden wir den Ritter Friedrich von Witzleben als sächsischen Rath bei dem Kurfürten Friedrich II. und dessen Bruder Herzog Wilhelm III. zu Sachsen in einflussreicher Stellung. Er war nicht nur auf dem Tage zu Pressburg, 3. Mai 1439, an welchem der Streit derselben mit dem von Plauen, Burggrafen von Meissen beigelegt wurde, anwesend und vertrat, nebst Landgraf Ludwig von Hessen, Graf Heinrich von Schwarzburg, das sächsische Interesse *), sondern gehörte auch, als im Jahre 1439 der Herzog Wil

*) Märcker, Burggr. Meissen p. 352.

helm III. an des Kaisers Albrecht II. Hof ging, um seine Vermählung mit dessen Tochter Anna vorzubereiten, nebst dem Bischof zu Merseburg, dem Landgrafen Ludwig zu Hessen und vielen anderen Grafen und Herren zu den Räthen, welche am 29. Mai d. J. zu Coburg die Art und Weise festsetzten, wie Kurfürst Friedrich II. während der Abwesenheit seines Bruders regieren sollte.

Ebenso hatte Friedrich von Witzleben, wie wir bereits gesehen haben, durch Verwendung des Kurfürsten Friedrich II. und des Herzogs Wilhelm III. die Anwartschaft auf Erffa erlangt; er muss also noch vor des Landgrafen Friedrich Tod dem Kurfürsten Friedrich und dem Herzoge Wilhelm wichtige Dienste geleistet haben.

Seine grösste Thätigkeit entwickelte Friedrich von Witzleben jedoch in dem für Thüringen so verderblichen Bruderkriege, in welchem er auf des Herzogs Wilhelm Seite stand, wie wir später ausführlich erzählen werden.

Für seine während des Bruderkrieges erlittenen Verluste scheint er noch während desselben entschädigt worden zu sein, denn am 19. Januar 1449 stellte ihm der Herzog Wilhelm eine Schuldverschreibung über 2392 Rhein. Gulden aus, womit er ihn an die Bergwerke und sonstigen Zubehörungen der Burg und des Amtes Altenstein, das am Südabhange des Thüringer Waldes liegt und damals zu Coburg gehörte, wies.

In Gemeinschaft mit Busso, Apel und Bernhard Vitzthum gelangte er in Besitz eines Schuldscheines, den 1432 die Balley Thüringen mehreren Juden aus Sangerhausen, Erfurt und Kahla für 200 Mark löthigen Silbers gegeben hatte und bot ihn dem deutschen Orden für 1000 Fl., incl. der Zinsen von vier Jahren, zur Einlösung an. Als die Bezahlung sich in die Länge zog, drängten Witzleben und Vitzthum den Orden und drohten, wenn sie nicht in Kurzem befriedigt würden, sich an die im Fürstenthum des Herzogs Wilhelm liegenden Ordensgüter zu halten, wodurch sich der Orden zum Zahlen gezwungen sah.

Am 23. Juli 1452 verkaufte Ritter Friedrich von Witzleben mit Einwilligung seiner Erben und seiner ehelichen Wirthin Liese, der es wahrscheinlich als Leibgedinge verschrieben war, das Dorf Schönewerda, das schon sein Grossvater und dessen Brüder besessen hatten, an Karl und Otto von Scheidungen, jedoch unter der Bedingung, dass er oder seine Erben es zu jeder Zeit für 2000 Fl. zurückkaufen könnten. Hierdurch und wahrscheinlich gleichzeitig durch einen andern Güterhandel, war Karl

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