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Fünfte Abtheilung.

Rokleben.

Rosslebe

ossleben, ein grosses Dorf mit 2300 Einwohnern, liegt im Kreise Querfurt der preussischen Provinz Sachsen, nicht ganz 2 Meilen südwestlich von Querfurt, etwa 3/4 Stunden nördlich von Wiehe und 1/2 Stunde nordwestlich von Wendelstein, am linken Ufer der Unstrut, in einer der schönsten Gegenden der goldenen Aue und gehört zu den ältesten Ortschaften Thüringens. Schon in den heidnischen Zeiten, also vor dem 8. Jahrhundert, war diese Stelle bewohnt, wie mancherlei hier aufgefundene Alterthümer und zahlreiche in der Nähe entdeckte germanische Begräbnissplätze beweisen.

Urkundlich finden wir Rossleben zuerst genannt in einem Briefe des Papstes Innocenz II. vom 25. Febr. 1142, worin er „dilectis filiis, Petro praeposito et fratribus Ecclesiae B. Petri in Rostenleve" seinen Schutz ertheilt, die gegenwärtigen und zukünftigen Güter dieses jüngst gestifteten Klosters, ebenso wie diejenigen, welche Ludwig und dessen Gemahlin Mathilde demselben zugewendet haben, bestätigt, dem Convente die freie Wahl eines Probstes bewilligt, verordnet, dass die Regel des heiligen Augustin auf ewige Zeiten beobachtet werden soll und den Kirchenbann und Fluch über alle diejenigen ausspricht, welche die Rechte und Güter des Klosters verletzen würden.*)

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*) Original im Archiv zu Rossleben. Gedr.: I. M. Schamelius, Historische Beschreibung des vormahls berühmten Nonnenklosters zu Rossleben in Thüringen, Naumburg 1729, 4o, p. 54. Thur. Sacra, p. 738.

In welchem Jahre dieses Kloster zu Rossleben gestiftet worden ist, lässt sich nicht mit Bestimmtheit angeben, da die Stiftungsurkunde noch nicht aufgefunden ist, vielleicht auch nicht mehr existirt; wir können nur daraus, dass die päpstliche Bestätigungsurkunde im Jahre 1142 ausgestellt ist, schliessen, dass die Stiftung selbst wenige Zeit vorher, etwa um das Jahr 1140, stattgefunden habe. Die Stifter waren, wie namentlich aus der nachher noch zu erwähnenden Urkunde des Bischofs Ulrich zu Halberstadt vom 30. Juni 1177 hervorgeht, die oben genannten Ludwig ein Graf von Wippra und dessen Gemahlin Mathilde.*) Papst Innocenz spricht in seinem Briefe von geliebten Söhnen und Brüdern. Es ist dies das einzige Mal, dass von einem Mönchskloster zu Rossleben die Rede ist; es muss bald ein Wechsel in der Besetzung stattgefunden haben, denn alle nun folgenden Urkunden nennen das Kloster, wenn sie es nicht blos als Kirche bezeichnen, conventum oder coenobium sanctimonialium.**)

*) Graf Ludwig von Wippra, der schon 1129 vorkommt (Schamel., Rossleben, p. 51.), war im Jahre 1134 vom Erzbischof Konrad zu Magdeburg (einem Sohne des Grafen Gebhard von Querfurt) auf Bitten des Bruders Otto (Grafen von Röblingen), Stifters des Augustiner-Klosters zu Gottesgnade, zum Vogt dieses eben genannten Klosters ernannt worden (G. A. von Mülverstedt, Reg. Arch. Magdeb. I. p. 422; Bestätigung durch König Konrad p. 445.) und mochte in Folge dieses Verhältnisses Veranlassung gefunden haben, auch seinerseits ein Augustiner-Kloster zu gründen, ohne jedoch die religiöse Schwärmerei so weit zu treiben (wie seiner Mutter Schwester Sohn Otto von Röblingen), selbst die Kutte zu nehmen. In kaiserlichen, erzbischöflich Magdeburgischen und sonstigen Urkunden finden wir ihn wiederholt unter den Zeugen. Nach Angabe des Chron. Pegar. bei Mader, p. 260, obiit Ludovicus de Wippera 1152. Seine Söhne waren Kuno, Bernhard und Ludwig, von denen der letztere Domherr zu Magdeburg war. Das Geschlecht erlosch im Mannsstamme 1165 und die Herrschaft Wippra fiel durch Erbschaft an die Dynasten von Hakeborn. Dieser Zweig der Hakebornschen, im Mansfeldischen reich begüterten Familie kommt nach 1328 nicht mehr vor und scheint sich nach der Lausitz gewendet zu haben. Wahrscheinlich um diese Zeit kam die Herrschaft Wippra, zu der jedoch Rossleben nicht mehr in Beziehung stand, in den Besitz des Magdeburger Erzstifts und von diesem endlich 1384 an Bruno von Querfurt und dann 1440 an die Grafen von Mansfeld. cf. Die Grafen von Mansfeld, Eisleben 1872, S. 104.

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**) Dieselbe Erscheinung finden wir beim Kloster Katlenburg. cf. Leuckfeld, Antiq. Katlenburg. p. 19. F. Nebe (in seinem Artikel Rossleben" in Thür. u. d. Harz, I. p. 47.) macht sich die Erklärung dieser Erscheinung doch gar zu leicht, wenn er meint, Rossleben sei von Anfang an ein Nonnenkloster gewesen, aber bei Ausfertigung der Bestätigungsurkunde in Rom wäre offenbar ein Versehen vorgefallen.

Dass Wechsel in der Besetzung eines Klosters vorkamen, steht historisch fest (z. B. verwandelte der Kaiser Lothar das von einem Grafen von Haldensleben gestiftete

Am 21. Febr. 1174 ertheilt Kaiser Friedrich I. von Merseburg aus der Gotteskirche, welche in Rusteleve zu Ehren des Apostels Petrus errichtet ist, einen Schutzbrief, worin deren Güter namentlich aufgeführt werden,*) und am 30. Juni 1177 zählt auch der Bischof Ulrich zu Halberstadt in einer in Rossleben ausgestellten Urkunde die Güter und Einkünfte des Klosters auf und sichert sie demselben unter der Drohung, dass derjenige, der sie dem Kloster nehmen würde, alienus a santissimo corpore et sanguine Domini fiat, locum cum Diabolo et Juda proditore sortiatur.**)

Ausser der in die Ehre des Apostels Petrus, auch der beiden Apostel Petrus und Paulus, gestifteten Klosterkirche befanden sich nach der kaiserlichen Urkunde von 1174 noch zwei Kirchen in Rossleben, von denen die eine ebenfalls dem heiligen Petrus, die andere dem heiligen Lüdiger geweiht war, und 1263 wird auch noch einer daselbst. gelegenen Johanniskirche gedacht. Ferner existirte zu Rossleben ein Edelsitz, in welchem ein adliges Geschlecht hauste, das sich nach dem Dorfe nannte, dem Kloster mancherlei Einkünfte zuwendete und gegen Ende des 14. Jahrhunderts erlosch.***) Die Lehnsherren der von Rossleben waren anfänglich die Grafen von Wippra, vom Ende des 12. bis zu Anfang des 14. Jahrhunderts aber die edlen Herren von Hakeborn, von 1335 bis 1347 die Grafen von Orlamünde und dann die Landgrafen in Thüringen.

Jungfrauen-Kloster in Lutter 1135 in ein Benedictiner-Mannskloster. G. A. von Mülverstedt, Reg. Arch. Magdeb. I. p. 431.), und dass ein solcher in Rossleben stattgefunden, lässt sich vielleicht so erklären, dass nach dem Tode des Grafen Ludwig von Wippra, 1152, dessen Gemahlin Mathilde die Verwandlung des Mönchs- in ein Nonnenkloster veranlasste; ja sogar die Annahme, dass sie selbst den Schleier nahm und erste Aebtissin von Rossleben wurde, findet eine Unterstützung darin, dass sie in des Bischofs Ulrich zu Halberstadt Urkunde nicht nur Domina, (was sich ja allerdings nur auf ihre Geburt zu beziehen braucht), sondern auch sanctissima femina genannt wird. *) Orig. im Arch. zu Rossleben. Gedr.: Schamelius, Rossleben, p. 60. Mencken, Script. rer. Germ. III. p. 1124. Schultes, Direct. Dipl. II. p. 24.

**) Schamelius, Rossleben, p. 63.

***) Urkundlich werden genannt Erpo et Heinricus de Rusteleve 1209, Johannes de Rusteleve 1270 (Ludewig, Reliq. Manusc. V. p. 110.), Nicolaus, Johannes et Heinricus de Rusteleyben am 27. Okt. 1293, Lutherus, Thylo et Henricus fratres, filii quondam Thilonis militis dicti de Rusteleyben, Castellani in Potilndorff, am 30. Nov. 1308, Otto de Rusteleiben am 26. Oct. 1318, Thylo de Rusteleybin aṁ 24. Juli 1323, Hermann von Rusteleben, Pfarrer zu Sonneborn 1346 (von Wangenheim, Beiträge S. 236.) und Herman von Rusteleben, Probst zu Kapellendorf, 1363 (Mencken, Script. rer. Germ. I. p. 747).

Was den Namen Rossleben betrifft, so lautete derselbe 1142 Rostenleve, 1174 und 1177 Rusteleve, ebenso (wobei jedoch statt leve bald leyben, leybin, leuben, lewben, leben geschrieben wurde) während des ganzen 13., 14. und des grössten Theils des 15. Jahrhunderts, dann 1471 Rosteleuben und Rusteleubin, 1496 und 1526 Rosteleben, 1498 Rostleuben, in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts meist Rustleuben und nur ausnahmsweise 1529 auch Rossleben. Noch Heinrich von Witzleben spricht in seinem um das Jahr 1550 geschriebenen Aufsatz über die Einrichtung der Schule (s. S. 182) von seinem Kloster Rustleben, aber von dieser Zeit an finden wir nur die noch heute gebräuchliche Form Rossleben *)

Das Dorf und das Kloster Rossleben hatten seit jeher wenig mit einander gemein, sind auch in ihren Beziehungen zu dem Witzlebenschen Geschlecht scharf von einander zu trennen.

Am 2. Oct. 1355 verliehen die Landgrafen Friedrich und Balthasar in Thüringen „dem gestrengen Kristan von Witzleben das Haus zu dem Wendelstein mit dem Dorfe Rossleben, Aecker, Zehnten, mit allen Rechten, Ehren, Würden, Nutzen, Gewohnheiten und gemeinlich mit alle dem, was dazu gehört, wie das Namen mag haben, gesucht und ungesucht, als es die edeln Friedrich und Hermann Grafen zu Orlamünde und Herren zu Weimar bisher gehabt haben." Danach muss also das Dorf Rossleben schon vor 1355 Zubehör vom Wendelstein gewesen sein.**) Es blieb bei ihm, so lange der Stein im Witzlebenschen Besitz war und so lange demnächst das Amt Wendelstein bestand.

*) Die verschiedenen Deutungen dieses Namens (cf. Schamelius, Rossleben p. 47. Anm. a. J. G. Schmutzer, De ludo Coenobii Roslebiani instaurativo, Lipsiae 1748, p. 5. B, Wilhelm, Nachricht für Auswärtige über die gegenwärtige Einrichtung und das Lokale der von Witzlebischen Stiftsschule zu Kloster Rosleben, Weissenf. u. Leipz. 1803, p. 30. A. B. Wilhelm's Geschichte des Klosters Memleben, im V. Heft der Mittheilungen a. d. Gebiet hist. antiq. Forschungen, Naumb. 1827, p. 41. Dr. Th. Herold, Gesch. der v. d. Familie von Witzleben gestifteten Klosterschule Rossleben von 1554-1854, Halle 1854, p. 2.) übergehen wir, da wir genügend angegeben haben, wie der Name in den ältesten Zeiten geschrieben wurde und jeder sich selbst daraus seine Meinung bilden mag. Einen Zusammenhang mit Rossen oder Rosen vermögen wir nicht zu entdecken und können auch nicht umhin, die zuerst vom Rector Bodenstein in seinem Monumentum stemmatis et honoris Wizlebiaci, Lips. 1613, gebrauchten Benennungen Rosaelebium, ludus Rosaelebianus etc., sowie die in der Folge aufgekommenen, wie Rosarium scholasticum, Rhodoscia, ¿ódor oxia, für nichts weiter als dichterische Spielereien zu erklären,

**) In dem zwischen dem Landgrafen und den Grafen zu Orlamünde im Jahre 1347 errichteten Friedensvertrage, worin u. a. bestimmt wurde, dass die Grafen das

Nach dem Lehnbrief über Wendelstein vom 19. Juni 1430, dem ersten uns bekannten, der die Zubehörstücke specialisirt, und von da an in allen späteren Lehnbriefen wurde ausser dem Dorfe Rossleben auch der Zehnte an demselben Dorfe verliehen. Genauer angegeben finden wir dies in dem Vertrage vom 4. März 1471, durch welchen Christoph von Witzleben seinen Theil zum Stein" an Bruno Edlen Herrn zu Querfurt gegen das Schloss Scheidungen vertauschte. Nachdem die vor dem Steine gelegenen Güter aufgezählt sind, heisst es weiter: „Item Rosteleuben das dorff halb vnd das Closter halb mit dinsten, herlickeyten vnd gerichten obirst vnd nidderst Im dorffe vnd Im felde, Item den fruchtczehinden halb daselbist, eyn Jar den winter czehinden das korn, das ander Jar den sommer czehinden vnd den fleisch czehinden an swynen vnd lemmern halb am Closter alsviel myne vettern von Witczleubin zcum Steyne dar habin, Item alle Jar daselbist zcu Rusteleubin das zcehinde swyn an mynen menren, Item die zcehinde ganss an mynen menren daselbist, auch zcu Jglicher art drie frone pfluge am Closter vnd daselbist zcu Rusteleubin eilfftehalb schogk geldes am geschosse vnd czehin schogk an der schenckstad, Item vierczig huneren, Item eynem lammespuche, Item eynem zcinsskalbe, Item eyner schafftrifft, Item fumff agkern wesen, Item zcwien fischweiden vnd alle frone an mynen mennren vnd mit alle siner zcugehorunge, nichts vssgeslossen." *) Auch das Recht, das geistliche Lehn zu Rossleben, das die von Witzleben einst gestiftet, zu verleihen, ging durch Vertrag vom 15. Juni 1481 auf Bruno von Querfurt über.**) Im Jahre 1496 kam aber alles wieder an die von Witzleben zurück (s. S. 75).

Im Jahre 1525 bestanden im Dorfe Rossleben 55 Bauernhöfe, wie daraus hervorgeht, dass die Gemeinde nach dem Bauernkriege 550 fl. Strafe, der Hof 10 fl., zu erlegen hatte (cf. S. 102).

Haus Wendelstein und alle ihre Güter und Mannschaft, die sie vom Kaiser und andern Fürsten, Herren und Gotteshäusern zu Lehn trügen, dem Landgrafen auflassen und von demselben zu rechtem Lehn wieder empfangen sollten, wird Rossleben nicht genannt, es widerspricht dies aber nicht der Annahme, dass es zum Wendelstein gehörte. In der Schulordnung für das Kloster Rossleben vom Jahre 1758 wird Cap. I. §. 1. gesagt (ohne Quellenangabe), dass anno 1335 Albrecht und Ludwig Gebrüder von Hackeborn die ganze Herrschaft Rossleben nebst allen Gerechtsamen an den Grafen Hermann von Orlamünde für 80 Schock Grosch en verkauft hätten.

*) H. St. Arch. zu Dresden, Orig. 8105.

**) St. Arch. zu Magdeburg, s. R. Querfurt, No. 25.

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