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von Scheidungen Friedrich's Schuldner geworden. Friedrich verklagte nun Karl von Scheidungen, als dieser sich in Rückzahlung seiner Schuld säumig zeigte, bei dem Hofgericht zu Weimar und erstritt sich in diesem Prozess die Karl von Scheidungen gehörenden Güter Altengottern, Neunheilingen, Hayneck, Weissensee etc., welche er darauf aber bald wieder verkaufte. Karl von Scheidungen legte um 1458 zwar Appellation gegen das Erkenntniss des Hofgerichts ein, welches auch die Sache nochmals. vornahm, aber so in die Länge zog, dass Friedrich von Witzleben (15) darüber starb. Nach seinem Tode verglichen sich am 31. Mai 1465 seine Söhne Heinrich, Ritter Dietrich und Friedrich von Witzleben auf Anrathen des Hofgerichts mit Karl von Scheidungen dahin, dass sie ihm für alle seine Forderungen am nächsten Bonifaciustage über ein Jahr 600 Meissner Gulden zu Erfurt zu zahlen versprachen und dafür Bürgen stellten. Dagegen sollte ihnen aber Karl von Scheidungen seines Weibes LeibgutsBrief, oder, wenn derselbe verloren wäre, eine Verzichtleistung seines Weibes auf ihr Leibgedinge und eine Bescheinigung ihres Vormundes, des Amtmanns zu Thamsbrück, worin er seine Einwilligung zu der Verzichtleistung ausspricht, überantworten.

Friedrich von Witzleben war bereits während der Bruderkriege, wie wir später sehen werden, mit der seinem Vetter Kerstan zugehörigen Hälfte von Wendelstein vom Herzog Wilhelm III. beliehen worden, hatte dieselbe aber im Friedensschlusse an seinen frühern Besitzer wieder herausgeben müssen.

Dies mag ihm schwer genug geworden sein und als Kerstan (13) gestorben war, verweigerte er die Herausgabe des rechtmässigen Erbes an Christoffel von Witzleben, den Sohn Kerstan's, so dass sich die Vormünder desselben: Kerstan, Georg nnd Rinnewart von Witzleben zu Berka genöthigt sahen, die Hülfe des Herzogs Wilhelm III. in Anspruch zu nehmen. Dieser sandte im Frühjahr 1454 durch Thilo Braun, den Voigt zu Weimar, und einen Boten des Hofgerichts zu Weimar dem Ritter Friedrich von Witzleben den Befehl zu, dem Kinde von Witzleben, wie Christoffel bezeichnet wird, den ihm zustehenden Theil des Wendelsteins einzuräumen. Friedrich von Witzleben behauptete aber, Katharine Vitzthum, die Tochter des 1426 bei Aussig gebliebenen Dietrich von Witzleben (10), deren Interesse er wahrzunehmen hätte, habe noch Anrechte an diese, jetzt Christoffel gehörige Hälfte, und erst wenn sie in die Uebergabe an Christoffel willige, könne dieselbe stattfinden. Der Herzog nahm jedoch den Brief, den Friedrich in diesem Sinne schrieb, nicht an, sandte vielmehr Thilo

Braun abermals nach dem Wendelstein, um die Uebergabe an Christoffel zu veranlassen. Dem Abgesandten erwiderte nunmehr Friedrich; dass er die Hälfte des Wendelsteins nicht eher herausgeben werde, als bis er mit dem Kinde von Witzleben einen Burgfrieden hätte; als darauf Thilo Braun ihm sagte, die Vormünder Christoffel's wären eben zu diesem Zweck bereits mit ihren Freunden nach Memleben gekommen, entschuldigte er sich und meinte, so schnell könne er seine Freunde nicht herbeibringen, in acht Tagen wolle er jedoch zwei seiner Freunde stellen. Wenn dann ein Burgfrieden zu Stande käme, wie er von Alters her zwischen den Vettern auf dem Stein bestanden hätte, wolle er dem Kinde sein Theil übergeben. Mehr könne er nicht thun, schreibt er am 10. Mai 1454 dem Herzog Wilhelm; sollte dies jedoch dem Herzog nicht genügen, so wolle er sich dem Urtheil,, der Grafen", d. h. des höchsten Gerichtshofes, unterwerfen.

Am nächsten Tage, den 11. Mai, nachdem er ein Schreiben des Herzogs erhalten, wiederholt er sein Anerbieten, bittet aber den Herzog, ihn nun in dieser Sache nicht weiter zu drängen. Er mache durchaus keine Winkelzüge und vergehe sich auch nicht an des Herzogs fürstlichem Wesen und Rang; und wenn der Herzog schreibe, er müsse ihn für einen ungehorsamen,,vorfluchtigen" halten, so versichere er, dass er nur ungern dem Herzog ungehorsam oder „, vorfluchtig" sei in billigen Sachen, und dass er nur widerwillig den Herzog schmähen wolle, da er wohl wisse, dass er dies nicht thun dürfe.

Unterm 19. Mai wird Friedrich von Witzleben feierlich geladen, den 1. Juni bei rechter Tageszeit am Hof zu Gotha vor Gericht zu erscheinen und sich zu verantworten: freies Geleit wird ihm und Jedem, den er mit sich bringe, zugesichert. Friedrich erschien und verstand es, auf die Klagen des Herzogs derart zu antworten, dass die Richter

die Grafen Bodo

zu Stolberg, Heinrich zu Schwarzburg, Günther zu Mansfeld, Heinrich und Ernst von Honstein und Hans von Beichlingen, Bruno Edler zu Querfurt, Bernhard von Kochberg, Eckarius Schotte, Hans von Schlottheim, Dietrich von Tutchenrode, Ritter, und Fritz von Herda am 2. Juni bekannten, dass sie aus dem mündlichen Verfahren in der Sache nicht so klar, sähen (,,nicht habin ganczen grund geschoppfen mogen"), um eine Entscheidung treffen zu können. Der Herzog solle deshalb seine Klage innerhalb sechs Wochen schriftlich einreichen, Friedrich von Witzleben, dem dies Schriftstück zugesandt werden sollte, darauf nach weiteren sechs Wochen eben

falls schriftlich antworten, der Herzog dann einen Tag bestimmen, an welchem die Grafen und sonstigen Schiedsrichter zusammenkämen, die dann auch wieder binnen sechs Wochen Recht sprechen sollten. Würden sie hieran jedoch durch irgendwelche Ursache verhindert, so behielten sie sich vor, in den dann folgenden sechs Wochen die Entscheidung zu treffen, so dass also Aussicht vorhanden war, dass die ganze Angelegenheit in einem halben Jahre beendigt sein würde! Friedrich von Witzleben wurde aber angewiesen, sich bis zum Austrage der Sache gegen den Herzog Wilhelm, als seinen rechten natürlichen Erbherrn nicht anders denn aufrichtig zu halten."

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Kurz darauf beschwerten sich aber die Vormünder Christoffel's von Witzleben wieder über dessen Vetter Friedrich, weil er an Christoffel's Theil habe Holz hauen lassen, und der Herzog befahl ihm daher, dies und sonstige Bedrängungen seines Vetters oder dessen Vormünder unterwegs zu lassen, bis diese Angelegenheit ausgetragen sei.

Friedrich behauptete in seiner Antwort vom 26. Juni 1454, es sei sein Holz gewesen, das er gehauen habe, und er beeinträchtige weder seinen Vetter, noch dessen Vormünder.

Aus diesen Widerwärtigkeiten, die Christoffel schon als Kind zu bestehen hatte und die unter Friedrich's Söhnen sich erneuerten, mag die Abneigung Christoffel's gegen den gemeinschaftlichen Besitz von Wendelstein, welcher schliesslich zum Verkauf seines Antheils führte, entstanden sein. Während die Streitigkeiten um den Wendelstein spielten, lag sich Friedrich von Witzleben auch mit dem Voigt zu Nebra in den Haaren.

Dieser hatte ihn nämlich nach längerer Fehde vor dem Gericht zu Weimar verklagt, weil Friedrich ihm seine Schaafe weggenommen hatte. Friedrich schickte darauf seinen Schreiber nach Weimar, um sich verantworten zu lassen; in dem Beglaubigungsschreiben fehlte aber der Taufname des Bevollmächtigten und dieser wurde nicht angenommen, vielmehr erhielt der Voigt zu Nebra Recht. In Folge dessen wurde an demselben Tage, wo das Urtheil gesprochen war, ein Gerichtsbote in Friedrich von Witzleben's Dorf Willerstedt geschickt, und die Einwohner daselbst im Namen des Herzogs angewiesen, die Abgaben an den Voigt zu Nebra zu liefern und Friedrich von Witzleben keine Pflicht und Gehorsam zu leisten. Friedrich beschwerte sich hierüber am 26. Juni 1454 beim Herzog Wilhelm und meinte, dass ihm von des Herzogs Amtleuten grosses Unrecht geschehen sei; der Herzog möge es ihm nicht verdenken, wenn er sich

zu seinem Dorfe hielte und dasselbe zu seiner Nothdurft gebrauchte, was so viel heisst, als dass er die Abführung der Gefälle an den Voigt zu Nebra mit Gewalt verhindern werde.

Auch mit der Geistlichkeit hatte Ritter Friedrich manchen Strauss zu bestehen.

Im Geh. Arch. zu Weimar befand sich früher ein ganzes Aktenstück mit der Aufschrift: ,,Friedrich von Witzleben hat einen Pfaffen weggeführt 1455", welches aber verloren gegangen ist. Nur so viel wissen wir aus anderen archivarischen Nachrichten, dass der Priester Johann von Northausen, Probst zu Rossleben, mit Friedrich von Witzleben, dem Schutzherrn jenes Klosters, in Streitigkeiten gerathen war und in Folge dessen von diesem längere Zeit gefangen gehalten wurde. Der Priester trug seine Klage dem Conservator *) von Medburg (Magdeburg) vor und erlangte, dass Witzleben mit ,,peen und puss" (Acht und Bann) bedroht wurde. Witzleben wandte sich darauf an den Kaiser Friedrich III. und dieser bekannte 1455, Mittwoch nach d. h. Pfingsttage, dass er durch ,,Friedrich von Witzleben auf dem Wendelstein, Ritter" fleissiges Bitten und erbar Erbieten bewegt worden sei, ihn kraft kaiserlicher Macht von dem Fehler und Strafe zu ,,begeben, fallen zu lassen und müssig zu sagen" (frei und los zu sprechen). Die endliche Entscheidung in dieser Angelegenheit, welche gleichzeitig mit der Schlichtung des Streites der Herren von Witzleben mit dem Kloster Memleben erfolgte, wurde am 29. April 1465 durch den Kurfürsten von Sachsen dabei getroffen, dass Johann von Northausen die von Witzleben's alles Schadens, den er zu Lebzeiten Friedrich's an seinen Lehen genommen hatte, quitt, ledig und los sagen, alle Forderungen wegen seiner Zehrung, die er in der ganzen Zeit des Irrthums (Streites), vierzehn Jahre lang, angebracht hatte, fahren lassen und die Verpflichtung übernehmen musste, allen Schaden, den Friedrich von Witzleben und seine Söhne dem Kloster zu Memleben während jener Zeit gethan hatten, mit seinem Leibe und Gute dem Kloster zu erstatten.

Ferner war Friedrich von Witzleben im Jahre 1455 in Irrungen gerathen mit Hans von Wangenheim um 600 Fl., die er Letzterem seines Weibes wegen schulden sollte, und mit dem Grafen Hans von Beichlingen, der Jagd halber.

Ueber seine Streitigkeiten mit dem Kloster Memleben siehe S. 55.

*) General-Anwalt eines Mönchsordens.

Friedrich von Witzleben ist der erste, uns bekannte Besitzer von Wolmirstedt, das von den edlen Herren zu Querfurt zu Lehen herrührte und von allen Gütern am längsten im Besitz der Wendelsteiner Linie geblieben ist. Wahrscheinlich haben es bereits Friedrich's Vorfahren, bis zu Christian den Hofrichter hinauf, besessen, da sonst wohl irgend eine Nachricht über den Erwerb vorhanden wäre.

Friedrich von Witzleben schuldete dem Ritter Dietrich von Werthern 1500 Rhein. Gulden und bat seinen Lehnsherrn Bruno, edlen Herrn zu Querfurt, diese Summe auf Wolmirstedt schreiben zu dürfen. Bruno gestattete es und bekannte 1455, am Freitag nach dem St. Katharinentage Dietrich von Werthern und seinen Erben 1500 Gulden an dem Dorfe Wolmirstedt mit seinen Zugehörungen.

Zuletzt wird Friedrich von Witzleben den 16. August 1464 erwähnt, und zwar als Gevatter des Abts Johann zu Pforte, der auf seine Fürbitte an Hans von Nausitz die Vorwiese im Riethe zu Rossleben überliess. In demselben Jahre muss er aber noch gestorben sein, da seine Söhne bald darauf ein Drittel alles Einkommens des Wendelsteins versetzten*).

Am 31. Mai 1465 wird er ausdrücklich als verstorben bezeichnet. Von seiner Gemahlin Liese, welcher, wahrscheinlich nachdem Schönwerda 1452 verkauft war, vom Herzog Wilhelm III. ihres Mannes Theil am Schlosse Allerstedt nebst dem halben Dorfe daselbst als Leibgedinge verliehen war, deren Geschlechtsnamen wir aber nirgends haben finden können, hinterliess er drei Söhne: Heinrich, Ritter, Friedrich und Dietrich, und wahrscheinlich eine Tochter, die an Karl von Scheidungen vermählt war

Veränderungen im Grundbesitz.

Wir vermögen in Bezug auf den Grundbesitz den eben beschriebenen Zeitraum nicht als glücklich für die Familie zu bezeichnen.

Die Mitbelehnschaft Friedrich's (16) mit Erffa, Witzleben, Molschleben und Klein-Fahnen war resultatlos, da die betreffenden Familien nicht ausstarben. Ebenso war die Erwerbung der Güter Karl's von Scheidungen ohne Folgen, da sie Friedrich unmittelbar nach der Besitzergreifung wieder veräusserte. Es ist augenscheinlich, dass Friedrich von Witzleben's Aus

*) Albini Werthern p. 40.

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