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,1630 ist die Kriegsunruhe in das Land kommen", und zwar überzogen kaiserliche Truppen im Juni des genannten Jahres die Rosslebener Gegend. Von Ausschreitungen derselben gegen die Bewohner ist noch nicht die Rede. Nachdem am 31. Juli 1631 das Dorf durch eine Feuersbrunst zerstört worden war, wobei auch einige zum Kloster gehörende Gebäude eingeäschert wurden,*) begannen die Drangsale des 30jährigen Krieges. Genaueres über die Verwüstungen, durch welche das Kloster heimgesucht worden ist, haben wir in keinem Archiv und in keinem Actenstück gefunden, wir müssen uns daher meist mit den sehr allgemein gehaltenen Angaben Herolds u. a. begnügen. Im October 1631 brach ein Heerhaufen plündernd in die Anstalt ein",**) deren Bewohner sich aber bis zum 15. Nov. wieder sammelten. Hiernach zu urtheilen, ist das Kloster dieses erste Mal wol nur, um mit einem neuern Kunstausdruck zu sprechen, „leicht übergeplündert" worden. In den Tagen, welche der Lützener Schlacht vorhergingen, besonders am 22. und 23. Oct. 1632, hausten die Pappenheimer im Kloster. Sie waren, die „Merodebrüder" vorauf, von Hildesheim übers Eichsfeld an Buttstedt vorbei in die goldene Aue gekommen und zogen über Merseburg weiter nach Leipzig. „Die Anstalt wurde abermals rein ausgeplündert und die Bewohner zerstreut.***) Trotzdem die Sache dies Mal einen ernsteren Anstrich hatte, waren nach einem Jahre doch wieder 28 Schüler vorhanden, zu deren Rector Philipp Heinrich von Witzleben den M. Daniel Heimbürger aus Quedlinburg berief.

,,Bannericus

Die Bemerkung im Schulbuche von Kloster Rossleben: miles irruit", welche Herold (nach Wilhelm II. 21 und Schmutzer,

*) E. Churf. Durchl. soll Ich Vnterthänigst vnvermeldet nicht lassen (Wie Sie dan auss vnterschiedenen Meinen vnterthänigsten Supplicationibus, auch sonsten vnterthänigst berichtet worden seint), dass nunmehr vor zweyen Jharen, alss Ao. 1631, den 31. Julij, durch des Calvinisten Cristoff Junckers (welchen Ich auf Seine schmeichelnde, falsche vnndt arglistige wortt Mein Closter alhier und dessen Hausshaltung vertrauet) vnndt Seines vnachtsamen gesindes verwarlosung gemeltes Mein Closter zum theil vnnd das ganze Dorff Rossleben Jämmerlichen in die Aschen gelegtt worden," schreibt Philipp Heinrich von Witzleben d. d. Rossleben den 22. Julij Ao. 1633 an den Kurfürsten. Registr. zu Rossleben, 1. c. fol. 70.

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Am

**) Herold, p. 28, wo als Quelle Schmutzer p. XXV angeführt wird. 17. Sept. 1631 war Gustav Adolf mit seinem Heere von Halle aufgebrochen und über Querfurt an die Unstrut gezogen. (cf. Th. I. p. 267). Der oben erwähnte Heerhaufen kann daher nachrückenden schwedischen Truppen angehört haben.

***) Herold, p. 28.

p. XXV.) S. 28 ohne jegliche Zeitbestimmung, aber mit dem Zusatz anführt, dass auf die erste Nachricht von der Annäherung dieser Schweden 8 Zöglinge ihre Entlassung forderten, bezieht sich auf das Jahr 1636, in welchem Banér in Sachsen einbrach, um sich an dem Kurfürsten wegen dessen Abfalls von der schwedischen Sache (Prager Frieden, 1635) zu rächen, und u. a. der Wendelstein theilweise verbrannt und die dazu gehörenden Dörfer verwüstet wurden. Ueber das Schicksal der Schule in dieser Zeit haben wir nichts weiter ergründen können, als dass die Schweden circa 20 Malter Getreide verbrauchten, welches seitens der Wendelsteiner Amtsverwaltung im Kloster aufgeschüttet worden war. Wenn die Schule ein härteres Loos getroffen, würde desselben in der bald folgenden hierauf bezüglichen Correspondenz wohl Erwähnuug geschehen sein.

So lange Philipp Heinrich von Witzleben lebte, erholte sich die Klosterschule immer wieder, selbst nach so harten Schlägen wie im Herbst 1632; nach seinem am 12. Nov. 1638 erfolgten Tode aber genügte ein geringer Anstoss, dass die Schule zerging", und zwar auf volle 36 Jahre. Im Februar des Jahres 1639, als die Schweden abermals hier und in der Umgegend hausten, schied der letzte Rest von 1435 Schülern, welche die Anstalt seit 1554 gebildet hatte. ob temporis iniuriam dimissa,"" sagt das Schulbuch." *)

""Schola

Nach Philipp Heinrichs Tode hatten dessen Vettern Wolf Dietrich und Georg Friedrich von Witzleben zu Wolmirstedt (s. S. 166 und Tabl. II. 5.) die Administration der Klosterschule oder, richtiger ausgedrückt, des derselben gehörenden Besitzthums (denn die Schule existirte nicht) übernommen, wie klar und deutlich aus einem Schreiben d. d. Wolmirstedt den 9. Aug. 1639 hervorgeht, in welchem sich beide in Folge einer Getreideforderung, welche an das Kloster gestellt wurde, an die kurfürstlich sächsische Regierung wandten und um Absendung einer Untersuchungscommission baten.**) Sie behaupten darin, dass vor

*) Herold, p. 29. Es waren Trupps vom Ebersteinschen Regiment, welche in der goldenen Aue streiften und auch bald daranf, Ende April, den Schäfern zu Wendelstein, Rossleben und Heygendorf alles Vieh abtrieben, dem zu Rossleben das seinige aber gegen Erlegung eines Stück Geldes zum Theil zurückgaben. cf. S. 295. Von dieser Zeit an hörte die Lieferung des Deputats an Scheit- und Buschholz , weil keine Knaben in der Schule vorhanden gewesen." Registr. zu Rossleben, 1. c. fol. 52.

auf,

**) H. St. Arch. zu Dresden.

der letzten schwedischen Einquartierung (1636) der Verwalter zum Wendelstein oder die Müller, dem Herkommen und ihres Vetters Philipp Heinrich von Witzleben Wissen und Willen entgegen, Getreide in dem Kloster und der Schule Rossleben aufgeschüttet hätten, was darauf von den Schweden verbraucht sei, dessen Rückerstattung aber jetzt in Höhe von 20 Maltern gefordert werde; es sei ungewiss, wie viel es gewesen, jedenfalls sei es, da sie die Administration erst 1638 übernommen, vor ihrer Zeit geschehen und ihr Vetter Philipp Heinrich von Witzleben habe keine Wissenschaft davon gehabt; die Erben des vorigen Verwalters des Klosters, Fabian Sebastians Lindener, könnten auch nicht zum Ersatz angehalten werden, weil es casu fortuito et hostium impetu hinweggekommen, vielmehr habe den Verlust der Verwalter zum Wendelstein, Georg Nötzel, zu ersetzen, der das Getreide auf dem Hause. Wendelstein in Verwahrung hätte nehmen müssen, in welchem Falle dasselbe sicher gewesen und ausserdem die Schule nicht mit Einquartierung belegt und ruinirt worden wäre. Die Sache zog sich in die Länge. Georg Nötzel stellte sie anders dar und d. d. Dresden den 7. Juni 1641 erliess der Kurfürst Johann Georg folgendes Rescript an die von Witzleben zu Wolmirstedt:*) „Liebe Getreuen, Dieweil das von dem Wendelsteinischen Vorrath vff vnsern befehl in das Closter Rossleben anno 1635 abgefolgete getreidicht, wann zu wieder anrichtung der ruinirten hausshaltung daselbst höchlichen benotiget, die wieder erschüttung auch von eurem Vetter den alten Philip Heinrich von Witzleben vielfältig versprochen, alss zweifeln wir nicht, Ihr werdet alss Interessenten berührten Gutes euch selbsten bescheiden, von des Klosters einkünfften die wieder ersetzung an guten getreidicht voriger Verordnung nach ehestes zu Wegk richten und damit das Ambt lenger nicht aufhalten. In Verbleibung dessen ihr anders nichts zuegewarten, als dass in berürtes Closter vnd zu desselbigen sämbtlichen Intraden die angeordnete hülffe (d. h. Execution) volnstregket werden soll, Darnach ihr euch zu achten Vnd geschicht hieran Vnsere meinung." Die Drohung war vergebens es war nichts vorhanden. Berichtete der Wendel1643 an den Kurfürsten:

steiner Amtsverwalter doch selbst am 26. Jan.
„Das Kloster ist zwei Jahre ganz wüst und kein lebendiger Mensch
darin gewesen."**) Trotzdem drängte der Kurfürst von Jahr zu Jahr,

*) St. Arch. zu Magdeburg, Wendelsteiner Justiz-Amts-Acten.
**) Herold, p. 29.

sodass Wolf Dietrich und Georg Friedrich von Witzleben als Administratoren des Klosters den Kurfürsten d. d. Wolmirstedt den 16. Sept. 1646 endlich baten,*) ihnen die Getreideschuld, 636 Scheffel, zu erlassen, da das Kloster durch den Krieg so verarmt sei, „dass auch nicht ein Pfarrer mehr daselbst erhalten werden möge." Die ganze zweite Hälfte des Schreibens ergeht sich darüber, dass die Schuld dem Amte Wendelstein gar nicht viel nutze, dem Kloster aber schade, während es doch sehr nöthig sei, dass die Schule bald wieder in Aufnahme komme u. dergl. Während diese Bittschrift in Dresden lag, hatte der Amtsverwalter zum Wendelstein den Schulmeister sowie den Oel- und Mehlmüller zu Rossleben mit Thurmstrafe bedroht (wahrscheinlich, um sie zur Hergabe von Getreide zu veranlassen). Georg Friedrich von Witzleben schrieb ihm deshalb am 2. Nov. 1646 von Zeisdorf aus, dass es nicht des Wendelsteiner Amtsverwalters Befugniss sei, den Klosterbeamten etwas zu befehlen, sondern er dergleichen durch die von Witzleben erbitten müsse; ausserdem möge er aber auch bedenken, dass jetzt für Rossleben schlimme Zeiten seien, denn es müsse vor allem die Schule allda wieder repariret und restauriret werden, wie man dann einzigk vnd alleine dahin ziele, dass solche mit Verleihung Göttlicher Hülffe ehestens wieder angerichtet werden möge," auch erwarte man stündlich vom Kurfürsten eine allergnädigste Resolution, dass er die Getreideschuld womöglich ganz erlasse. Damit hatte es jedoch gute Wege. Die Bittschrift vom 16. Sept. wurde nach einem Vierteljahr, am 16. Dec. 1646, von Dresden aus dem Wendelsteiner Amtsverwalter zur Begutachtung zugesandt, der nicht unterlassen konnte, seine Randglossen dazu zu machen. So schrieb er, wo im Text der Satz steht, dass in kurzer Zeitt möchten ezliche Knaben darinnen wieder gehalten und die Schule allmehlich angerichtet undt dem lieben Vaterlande wie auch E. Churf. Durchl. zu ehren gelehrte Leuthe, gleich wie hiebevorn geschehen, daselbst auferzogen werden“, nachdem er gelehrte Leute unterstrichen, an den Rand: Lieber junge Hunde." Dem Befehl, zu berichten, kam er gar nicht nach, so dass, nachdem am 4. Dec. 1648 die Gebrüder von Witzleben abermals beim Kurfürsten um Erlassung der Schuld eingekommen waren, am 3. Apr. 1649 von Dresden wieder eine Aufforderung, dies zu thun, an ihn erging. Das

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*) St. Arch. zu Magdeburg, Wendelsteiner Justiz-Amts-Acten.

betreffende Actenstück im Staats-Archiv zu Magdeburg schliesst hiermit und scheint demnach die Sache im Sande verlaufen zu sein.

Auch um Bauholz für das Kloster verwandten sich die beiden Administratoren wiederholt. Der Verwalter zum Wendelstein, Georg Nötzel, suchte zwar die Gewährung ihrer Bitten zu hintertreiben, indem er z. B. am 29. Aug. 1639 behauptete, der verstorbene Philipp Heinrich von Witzleben habe das ihm am 11. Juli 1634 angewiesene Holz (77 Eichen, 57 Aspen und 12 Birken) nicht für das Kloster, sondern zur Erbauung einer Pulvermühle verwendet, musste aber schliesslich doch den Befehlen des Kurfürsten gehorchen und zu verschiedenen Malen Holz anweisen. Noch am 18. Juni 1651 wurden Georg Friedrich von Witzleben 200 Eichen zum Bau der Rosslebenschen Mühle gewährt.*)

Nachdem Wolf Dietrich von Witzleben 1649 und dessen Bruder Georg Friedrich als ultimus masculus der alten Wolmirstedter Linie 1651 gestorben war, ging die Administration der Klosterschule Rossleben auf die Lehnserben des letztern, die Söhne Philipp Heinrichs, denen sie von Rechts wegen seit 1638 zugestanden hatte, über. Anfangs versah Philipp Heinrich d. J. von Witzleben im Namen der Brüder die Geschäfte, wenigstens war er es, der d. d. Dresden den 26. März 1653 beim Kurfürsten über den Verwalter zum Wendelstein, Georg Nötzel, Beschwerde führte, weil dieser sich gegen das arme Kloster widerwärtig erzeige, sich allerlei ungebührliche Eingriffe erlaube und bei Eintreibung der herkömmlichen Zinsen seine Hülfe versage, namentlich aber die oben erwähnten 200 Eichen noch immer nicht geliefert habe.**) Später führte Wolf Dietrich Arnold d. Ä von Witzleben die Verhandlungen und schloss in seinem und seiner Brüder Namen am 3. Mai 1656 den Vertrag ab, durch welchen der Wendelstein dem Kurfürsten zu Sachsen erb- und eigenthümlich abgetreten wurde. Aus diesem Vertrage wiederholen wir hier des bessern Zusammenhanges wegen den die Klosterschule betreffenden Passus, welcher lautet: „Dagegen soll ihnen (den von Witzleben) die Schule zu Rossleben verbleiben, welche sie als

*) Was den Werth des Holzes anbetrifft, so wurden, nach einem Anschlag über das Haus Wendelstein und dessen Zubehörungen vom 31. Oct. 1651, die Klafter Scheitholz mit 10 gr. 6, 1 Acker Buschholz mit 2 fl., 2 Eichen (Bauholz) mit 1 fl. 3 gr., 2 Birken (Bauholz) mit 6 gr., 2 Roth- und 2 Weissbuchen (also 4 Stämme, Geschirrholz für die Mühle) mit 1 f. 3 gr. berechnet. Registr. zu Rossleben, 1. c. fol. 78 b.

**) Registr. zu Rossleben, 1. c. fol. 79 b.

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