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welcher 1701 mit Kasper Samuel Hiering auf drei Jahre à 825 Gulden abgeschlossen wurde, unterschrieben z. B. nur Dietrich Wilhelm, Christian Arnold und Hartmann Ludwig von Witzleben. Nach dem Tode Wolf Friedrichs, der in der Nacht vom 10. zum 11. Apr. 1704 zu Petrowien in Polen in einer Scheune verbrannte, übernahmen alle 5 Brüder, Dietrich Wilhelm, Christian Arnold, Hartmann Ludwig d. J., Friedrich und Wolf Dietrich Arnold d. J., die Administration von Rossleben gemeinschaftlich. 1707 verpachteten sie das Klostergut an Johann Konrad Bischof auf drei Jahre à 825 Gulden. 1709 sahen sie sich genöthigt, wider den Herzog zu Weissenfels wegen unterschiedener Gravaminum beim Kurhause Sachsen Beschwerde zu führen, wobei auch „das dem Kloster Rossleben zugehörig sein sollende eigenthümliche Holz“ mit berührt wurde. In dieser Beziehung erklärten aber die herzoglichen Commissarien: „Dem Closter Rossleben sey niemals ein gewisses eigenthümliches Holz zugestanden oder eingeräumet worden; dargegen habe denen von Witzleben vielmehr zugestanden, vermöge Recessus de anno 1656 solches zu erweisen, welches aber nicht erfolget sey. Denn obzwar die von Witzleben ein und andere Abschriften von 5 bis 600 jährigen Documentis etwa communiciret, so sey doch bekannt, dass die copiae nicht vim probandi hätten, es sey auch aus solchen communicirten Abschriften wenig abzunehmen, weil darinne kein gewisser und bekannter Ort, wo solche Gehölze gelegen wären, angezeigt sey, welches doch allerdings seyn sollte, über dieses hätten seit so viel hundert Jahren her sich die Sachen merklich verändert, und könne wohl seyn, dass, wo vormals Holz gewesen, selbiges in so langer Zeit von dem Kloster nach und nach ausgerodet und zu Felde gemacht oder sonst verändert worden, dass also unbillig wäre, von neuen Holz hiervon zu praetendiren." Als nun die von Witzleben hiergegen dasjenige, was sie bereits zum öftern vorgebracht, wiederholten, konnten sich die herzoglich Weissenfelsschen Commissarien nicht versagen, zu bemerken, dass die von Witzleben in vielen langen Jahren de anno 1686 an das Closter zu Rossleben nicht wieder angebauet, noch die studirende Jugend durch gewisse Praeceptores unterrichten lassen, gleichwohl alle Pachtgelder und Intraden an sich gezogen und behalten haben. Ob nun durch solche Administration Gottes Ehre und der Jugend Bestes befördert, die obliegende allerunterthänigste Pflicht und andere Dinge, so des Closters Fundation erfordert, beobachtet worden, dasselbe würde zur Beurtheilung anheim gestellet."

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Trotz der Mahnung, die in diesen Worten lag, gelang es den Gebrüdern von Witzleben nicht, zum Neubau der Schule zu schreiten. Da wandte sich, unterm 18. Apr. 1718, die thüringische Ritterschaft an den Kurfürsten von Sachsen und König von Polen, Friedrich August I., und bat, die in Schutt und Trümmer begrabene ehrwürdige Bildungsanstalt durch Wiederherstellung des Schulgebäudes ihrer ursprünglichen Bestimmung wieder näher zu führen. Doch erst 7 Jahre später wurde die Sache ernstlich in Anregung gebracht, als eine eigene kurfürstliche Commission zur Untersuchung der geistlichen Stiftungen in Thüringen erschien.*) Inzwischen waren, nachdem 1720 Friedrich von Witzleben gestorben, Misshelligkeiten unter den 4 Brüdern entstanden, und da sich der älteste, Dietrich Wilhelm, bei der Regierung beschwert hatte, dass seine Brüder ihn von der Administration ausschliessen wollten, wurde. in einem am 1. Juli 1723 getroffenen Vergleiche bestimmt, dass, so lange Dietrich Wilhelm am Leben sei, die Administration von allen 4 Brüdern. coniunctim geschehen und bei den vierteljährigen und nöthigen Falls öfter zu haltenden Zusammenkünften in Rossleben der älteste Bruder den Vortrag thun, alle Brüder aber gleiche vota haben und, wenn auch nur einer dissentire, der Landesherr entscheiden solle. Hierdurch wurde indess der Frieden nicht vollständig hergestellt. Es kam zu neuen Verhandlungen mit der Regierung, welche zuletzt dahin führten, dass dieselbe unterm 10. Jan. 1727 verordnete, die Administration solle fortan nur einem der 4 Witzlebenschen Brüder und nicht eben dem ältesten, sondern demjenigen, welchen das kurfürstliche Oberconsistorium am tüchtigsten und geschicktesten hierzu ermessen werde, aufgetragen werden. Obgleich die Brüder von Witzleben gegen diese Verordnung, der sie keine Berechtigung zuerkennen konnten, remonstrirten, so wurde. doch durch ein am 22. Nov. 1728 erlassenes und am 20. Jan. 1729 erneuertes Rescript Hartmann Ludwig von Witzleben die Administration übertragen.

Die Ermittelung und Herstellung des Vermögens der Schule**) und der Wiederaufbau der Schulgebäude war, wie schon früher, in jener

*) Herold, p 35. In Bezug auf die neuere Geschichte der Administration der Klosterschule folgen wir (oft wörtlich) Herold, dem die Acten der Registratur der Klosterschule zu Gebote standen.

**) Die Pacht für das Klostergut, welche 1710 noch 825 Gulden betragen hatte, war seit 1719 auf 2100 Gulden gestiegen. Nach dem Pachtkontrackt von 1719,

Verordnung vom 10. Jan. 1727 ausdrücklich geboten worden. Wunsche des Administrators, den Bau ganz frei und ohne commissarischen Einfluss ins Werk setzen zu dürfen, wurde nicht Folge gegeben, vielmehr höhern Orts, unterm 19. Juni 1730, die Ausführung einer Commission, jedoch unter steter Zuziehung der Administration, aufgetragen. Später, im Jahre 1737, wurde die Einwirkung der Commission fast ganz ausgeschlossen; dieselbe leitete fast nur das Rechnungswesen. Den Plan hatte der kurfürstliche Bauinspector J. H. Lobenstein entworfen, der auch den Bau leitete. Die Ruinen des Klosters wurden beseitigt und ungefähr auf der Stelle, wo die alte Klosterkirche (deren Apsis mit dem Altar nach Osten gerichtet war) gestanden, erhob sich, die Hauptfront der Unstrut, also ziemlich dem Süden zugekehrt, dass schlossartige neue Gebäude.

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Hartmann Ludwig von Witzleben starb am 25. Juli 1735. Die Administration der Klosterschule ging in Folge der Verordnung vom 10. Jan. 1727 und weil sein Sohn noch nicht mündig war, auf seinen der auf 6 Jahre abgeschlossen war, hatte der Pächter Christian Lüttich aus RothenSchirmbach alle Sonntage den Pastor und Kantor und an Gerichtstagen den Gerichtshalter, die Gerichtspersonen und den Landknecht zu speisen. Dieser Contrakt mit Lüttich wurde 1725 auf 3 Jahre, 1728 durch Hartmann Ludwig von Witzleben auf 6 Jahre (wobei aber die Pachtsumme auf 1575 Thaler jährlich festgesetzt wurde) verlängert.

Bruder Wolf Dietrich Arnold d. J. über, welcher durch Rescript vom 6. Dec. 1737 als Administrator bestätigt wurde. Durch diesen ward 1737 ein neuer Pachtkontrakt mit Johann Christian Lüttich auf drei Jahre à 1650 Thaler abgeschlossen*) und in den nächstfolgenden Jahren der Bau des Schulgebäudes bis auf den vierten, zur Klosterkirche bestimmten, Flügel vollendet, so dass endlich am 2. Jan. 1742 die Schule wieder eröffnet werden konnte, wenn auch nur mit 1 Schüler, Karl Ludwig von Witzleben, einem Sohn des Erbadministrators. Diesem einen gesellten sich in den nächsten Tagen noch 2, im Laufe des Jahres noch 8 andere Schüler.

Nachdem am 18. März 1744 die Wittwe Johann Christian Lüttichs, die Frau Oberförsterin Christine Marie Ehrenbergin, in den Vertrag ihres verstorbenen ersten Mannes getreten war, wurde 1747 von der Kurfürstlichen Regierung eine Kommission ernannt, welche im Namen des Erbadministrators Wolf Dietrich Arnold von Witzleben einen neuen Pachtkontrakt mit Johann Anton Lüttich auf 6 Jahre à 2120 Thaler abschloss.**

Bald darauf sah sich der Administrator veranlasst, wegen des dem Kloster gehörenden Holzes wieder vorstellig zu werden. Aber obgleich unterm 3 Apr. 1748 seitens der kurfürstlichen Regierung dem Oberaufseher von Zedwitz, dem Kreisamtmann Thölden zu Tennstedt und dem Amtmann Wallbaum zu Wendelstein zur Erörterung dieser Sache Auftrag ertheilt wurde, so gelangten doch „sothane Streitigkeiten" immer noch nicht zur Entscheidung.

Wolf Dietrich Arnold d. J. von Witzleben starb auf dem rothen Hofe zu Wolmirstedt am 18. Febr. 1751; bei seinem Begräbniss am Abend des 22. Febr. waren sämmtliche Lehrer und Schüler der Klosterschule in Wolmirstedt zugegen.

Von der Regierung wurde unterm 12. März 1751 anerkannt, dass die Administration, dem Vertrage vom 26. Jan. (confirm. 16. Febr.) 1682 zufolge, eigentlich dem Sohne Hartmann Ludwigs von Witzleben zukomme; dieser aber, Friedrich Wilhelm von Witzleben auf dem blauen Hofe zu

*) 80 Acker waren zu besäen (auch schon früher); für das Inventar hatte der Pächter 1000 Meissnische Gulden Kaution zu stellen.

**) Als Kaution waren wieder 1000 Gulden (unverzinslich) zu erlegen. Der Pächter hatte das nöthige Getreide um 3 Gr. billiger, als der Marktpreis war, der Schule abzulassen und erhielt für die Beköstigung der Schüler (täglich 2 Mahlzeiten) pro Person wöchentlich 18 Groschen.

Wolmirstedt, schlug selbst den zweiten Sohn Wolf Dietrich Arnold's, den Stiftsrath Heinrich Arnold von Witzleben, vor, welcher am 7. Juni bestätigt wurde. Am 4. Oct. 1751 legte der neue Erbadministrator den Grundstein zu der im vierten (Nord-)Flügel zu erbauenden Kirche. Im nächsten Jahre wurden die Särge aus dem alten Witzlebenschen Erbbegräbniss in die neue Familiengruft unter der im Bau begriffenen Kirche übergeführt, dann aber schritt der Bau nur langsam fort und wurde 1756 ganz eingestellt; die Baugelder wurden zum Theil auf einen für die Klostermühle nöthigen Schleusenbau verwandt. Ueber 30 Jahre haben die fast bis unter das Dach fertigen Mauern ohne alle Bedeckung gestanden, bis sie endlich abgetragen werden mussten.

1759 schloss Heinrich Arnold von Witzleben mit Johann Anton Lüttich einen neuen Pachtkontrakt ab, welcher jedoch der Kurfürstlichen Approbation (durch den Prinzen Xaver von Sachsen) bedurfte. Die Pacht betrug 2200 Thaler, die unverzinsliche Kaution 1000 Gulden.*)

Während des 7jährigen Krieges erlitt die Anstalt keine Störung. Im Jahre 1763 trat die bereits von Wolf Dietrich Arnold d. J. von Witzleben projectirte, von Heinrich Arnold unterm 15. Dec. 1751 an den kurfürstlichen Kirchenrath eingereichte, von diesem revidirte und am 25. Oct. 1758 confirmirte Schulordnung endlich in Wirksamkeit. Das 2. Capitel handelt von den Rechten und Pflichten des Erbadministrators. Es wird demselben (§. 4) zur Pflicht gemacht: „solch geistliches Gestiffte nnter der Direction des Königl. Kirchen-Raths, als woselbsthin er in allen wichtigen und zweifelhafften Fällen seine Berichte zu erstatten hat, dergestalt und mit schuldiger Beobachtung auch Befolgung derer von Zeit zu Zeit ergangenen oder ferner ergehenden Hohen Befehle, auch gegenwärtiger Schul-Ordnung dermassen treulich zu administriren bedacht (zu) seyn, wie er es zuforderst gegen Gott den Allmächtigen, dann auch gegen Königl. und Churfürstl. Hohe LandesObrigkeit jedesmahl verantworten kann. Worbey er absonderlich dahin zu sehen hat, damit dieser Schulen weder durch seine Schuld, und zwar

*) Zum Klostergute gehörten cr. 500 Acker Feld und 120 Acker Wiesen, und der Pächter konnte 55 Stück Rindvieh, 1000 Schafe und 8 Zuchtsauen halten. Die Fröhner zu Rossleben und Ziegelroda mussten 6 Tage frohnen, wobei sie täglich zwei warme Mahlzeiten und 2 Pfund Brot erhielten; von den Klosterunterthanen wurde das Wintergetreide um das 9. geschnitten, Gerste und Hafer um Lohn gehauen und um das 16. gedroschen. Es wird eines besondern, mit Ziegeln gedeckten Pächterhauses (die jetzige Erbadministration) gedacht.

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