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Die Verbandlungen zerschlugen sich, nachdem sie vierzehn Tage gedauert hatten. Nur darin kam man überein, sich zu einem abermaligen Sühneversuche in der freien Reichsstadt Mühlhausen nochmals zu versammeln. Zur Vorsorge erneuert aber der Kurfürst sein Bündniss mit dem Erzbischof von Magdeburg, Christian von Witzleben (13) und Andern wider Herzog Wilhelm und seine Helfer, darunter Friedrich von Witzleben am 30. April 1447 auf 26 Jahre. Die,, geschicht am nehstuorgangen montage durch Rudolph und Heinrich von Bünau an den festen gestrengen ern friederichen von witzleben Ritter vnd bartholomeus von bibra zeu Nuvenburg begangen" mit ihrem blutigen Ausgange verfehlte selbst in der damaligen Zeit nicht, grosses Aufsehn zu erregen, und Rudolph und Heinrich von Bünau mussten am 12. Mai 1447, Freitag nach Cantate, geloben, sich wegen derselben dem Urtheil des Kurfürsten Friedrich und Herzogs Wilhelm von Sachsen, der Markgrafen Friedrich, Johann und Albrecht von Brandenburg und des Landgrafen Ludwig zu Hessen, wie sie es auf der nach Mühlhausen am Sonntag nach Egidi (September) angesetzten Zusammenkunft sprechen würden, zu unterwerfen.

Inzwischen hatte Apel Vitzthum in Böhmen Hülfstruppen angeworben, welche Herzog Wilhelm halten musste, weil ausser den Grafen Heinrich von Schwarzburg, Siegmund von Gleichen, Friedrich von Witzleben und den Vitzthum's ganz Thüringen von ihm abgefallen war.

Auf der verabredeten Zusammenkunft zu Mühlhausen verurtheilten am 20. September 1447 die oben angeführten Fürsten (mit Ausnahme des Kurfürsten Friedrich II. von Sachsen) die Gebrüder Rudolph und Heinrich von Bünau wegen des an Friedrich von Witzleben begangenen Friedensbruches zu einer Pilgerfahrt nach Rom, einer Pilgerfahrt nach Aachen, zur Bezahlung von 61 Seelenmessen für den erschossenen Knecht, zur Errichtung eines steinernen Kreuzes auf seinem Grabe und Zahlung von 100 Fl. an seine hinterlassene Wittwe und Kinder, endlich zum Wehrgeld (heutzutage Schmerzensgeld) für Friedrich von Witzleben (15). Auch sollten alle Güter, welche die Gebrüder von Bünau vom Herzog Wilhelm zu Lehn hätten, demselben verfallen sein, dieser sie jedoch wieder damit belehnen, nachdem sie 2000 Fl. Sühngeld dem Herzoge gezahlt hätten. Schliesslich sollten die Gebrüder von Bünau zwei Jahre lang von Sachsen,

p. 2916., Spangenb. Chr. Sax. cap. 330., Schamel Klost. St. Georg von Naumb. p. 81. u. 83., Spangenb. Mansf. Chr. Fol. 382.

Meissen und Thüringen verbannt sein und von diesen Landesgrenzen zehn Meilen entfernt bleiben.

Auf den Verhandlungen zu Mühlhausen wurde durch die Räthe des Herzogs Wilhelm die Eintracht der fürtlichen Brüder abermals gestört, so dass nach drei Wochen Herzog Wilhelm die Versammlung verliess und sich in Begleitung der Vitzthume, Bernd's von Kochberg und Friedrich's von Witzleben (15) nach Erfurt begab*), wo schliesslich am 29. September eine Versöhnung zwischen beiden Brüdern und ein förmlicher Friedensschluss zu Stande kam.

Doch bald reizte Wilhelm den Kurfürsten wieder, indem er seinem mächtigen Günstling Apel Vitzthum immer grössere Gewalt einräumteSo überliess er ihm alle seine fränkischen Besitzungen, wofür ihm Apel von Vitzthum Rossla, Sulza und Reinstedt, unter der Bedingung des Wiederkaufs, abtrat. Auch die zerstörte Veste Gleissberg bei Jena (jetzt die Kunitzburg) und mehrere andere gebrochene Schlösser übergab der Herzog Wilhelm seinen getreuen Vitzthums und Friedrich von Witzleben, um sie von Neuem aufzubauen und gegen seinen Bruder den Kurfürsten zu befestigen **).

Der offene Kampf war bereits 1449 wieder zwischen den fürstlichen Brüdern ausgebrochen. Der Kurfürst rückte unter andern vor Molsdorf, welches Heinrich von Witzleben (Liebensteiner), der des Herzogs Wilhelm Mann war, inne hatte, und lag daselbst einige Tage, jedoch ohne Schaden zu thun, ausgenommen dass die Seinigen alles verfütterten und verzehrten ***). Wilhelm verwüstete dagegen das Land um Altenburg, Zeitz, Naumburg und Gera, wofür ihm der Kurfürst, nachdem er seine Truppen. bei Leipzig zusammengezogen, 1450 die Städte Eckartsberge und Buttstedt, das Schloss Hettstett und viele Friedrich von Witzleben gehörende um den Wendelstein gelegene Dörfer verbrannte. Gegen 60 Dörfer der goldenen Aue sollen an einem Tage niedergebrannt sein†). In diese Zeit fällt auch die Eroberung und Zerstörung der Stadt Gera durch den Herzog Wilhelm.

*) Goth. Dipl. p. 192. Schamel Anh. z. Bosau p. 57.

**) Mencken 1. c. p. 1210. Döring p. 485. Pfefferkorn Thür. Gesch. p. 248, wo jedoch Christian statt Friedrich v. W. steht.

***) P. Jov. Chr. Schw. in Sch. u. Kr. D. et Scr. I. p. 520. B. Meucken 1. c. p. 1202. Fabric. Orig. Sax. p. 763.

+) Mencken 1. c. p. 1203 u 1204. Goth. Dipl. p. 192. P. Jov. Chr. Schw. in Sch. u. Kreys. Dipl. et Script. h. G. I. p. 521. C.

Diesen Verwüstungen machte endlich, am 27. Januar 1451, der Friede zu Naumburg ein Ende.. Dagegen entzweite sich Herzog Wilhelm nunmehr mit den Vitzthums, gegen die er und der Kurfürst gemeinsam zu Felde zogen und deren Güter zerstörten, darunter auch Gleissberg, das lange wüst gestanden hatte, aber von den Vitzthumen und Friedrich von Witzleben (15) zusammen gehubit worden war"*).

Bis jetzt existirt, so viel uns bekannt ist, keine gute und ohne Parteifärbung geschriebene Geschichte des Bruderkrieges und so ist auch das Verhalten des Herzogs Wilhelm gegen Vitzthum nicht aufgeklärt. Wohl mag dieser mächtige Vasall übermüthig geworden sein, immerhin erscheint das Verfahren des Herzogs Wilhelm gegen ihn nicht in Uebereinstimmung mit der Dankbarkeit zu sein, die Wilhelm dem treuen, wenn auch eigennützigen Apel Vitzthum schuldete.

Auch gegen Friedrich von Witzleben erwies sich der Herzog in keiner Weise dankbar, und doch hatte Friedrich aus Treue gegen seinen Lehnsherrn selbst an seine alten Freunde Busso, Apel und Bernhard von Vitzthum einen Absagebrief gesandt, worin er erklärte, dass er um des Herzogs Wilhelm willen ihr Feind sein wolle.

In dem Friedensschluss von Naumburg war unter Anderem auch festgesetzt worden, dass der Kriegsschaden, den die Bewohner der verheerten Gegenden erlitten hätten, ersetzt werden sollte und daher finden wir unter den eingereichten Beschwerden auch mehrere von Kerstan von Witzleben, welcher Ersatz für die ihm geplünderten Weinberge und zwar zwei zu Weissensee, zwei zu Wundersleben, zwei zu Eckartsberge und einen zum Stein forderte.

e. Die Wendelsteiner und das Kloster Memleben.

Am Fusse des durch seine weite, entzückende Aussicht bekannten Orlasberges, am linken Ufer der Unstrut, eine Viertelmeile östlich von Wendelstein entfernt, liegt Memleben, wegen seiner anziehenden Lage und seines schätzbaren Jagdreviers einst der Lieblings-Aufenthalt der alten Herzöge von Sachsen, wie der deutschen Könige und Kaiser aus sächsischem Hause. Hier hielt oftmals der König Heinrich I. und dessen Sohn Otto der Grosse Hof, und beide endigten auch hier ihr thatenreiches Leben.

*) Gehoben, aufgebaut, Mencken 1. c. p. 1210;

Aus Pietät für Vater und Elternvater erbaute der Kaiser Otto II., geleitet von seiner Gemahlin der byzantinischen Prinzessin Theophania, eine Kirche, deren Ruinen noch heute den Beschauer entzücken, erhob Memleben um das Jahr 975 zu einer freien Abtei und besetzte das Kloster mit Benedictiner Mönchen.

Diese hohe Stellung wurde aber Memleben, sei es, weil die Mönche daselbst ein zuchtloses Leben führten, oder aus anderen Gründen, nach vierzig Jahren wieder entzogen, indem Kaiser Heinrich II. durch eine Urkunde vom 5. Februar 1015 das Kloster der Abtei Hersfeld unterordnete und dem Abte von Memleben nur einige besondere Vorrechte verlich, unter anderen, den Probst oder Schirmvoigt zu ernennen und zu entlassen. Die Aebte erkoren zu ihren Pröbsten einen der einflussreichsten in der Nähe von Memleben Sitz habenden Ritter und übertrugen demnächst diese Würde an Christian von Witzleben, den Hofrichter, nachdem dieser 1355 vom Wendelstein Besitz genommen hatte. Von diesem ging die Schirmvoigtei vom Vater auf Sohn bis zum Urenkel Christian's dem Ritter Friedrich von Witzleben über. Die Schirmvoigte waren die Schutzherren und Vertreter des Klosters in allen weltlichen Dingen und bezogen in der Regel den zehnten Theil der dem Kloster zustehenden Gefälle. In Memleben waren hierfür die Zinsen bestimmter Voigteigüter besonders ausgesetzt. Die Wendelsteiner Herren, namentlich Friedrich von Witzleben (15), behaupteten aber, ihr Verhältniss zu Memleben habe noch andere Grundlagen als die Klostervoigtei. Er bewies durch einen Brief des Herzogs Magnus von Braunschweig, dass der Herzog seinem Urgrossvater Christian von Witzleben das Dorf Memleben gegen das Dorf Gonna bei Sangerhausen vertauscht habe, und dass Christian's Nachkommen das Dorf Memleben neben der Klostervoigtei als Eigenthum genutzt und erblich besessen hätten.

Auch nach dem Lehnbrief über Wendelstein vom 19. Juni 1430 gehörte allerdings zum Wendelstein die Hälfte des Dorfes Memleben.

Bei diesen so verschiedenen Ansichten konnte es natürlich nicht ausbleiben, dass Friedrich mit dem Kloster bald in Streit gerieth, der schliesslich in Gewaltthätigkeiten ausartete.

Der Abt des Klosters, Johann Steinhauer, machte in Folge dessen von seinem angeblichen Rechte Gebrauch und entsetzte die Besitzer des Wendelsteins, Friedrich und Kerstan von Witzleben, der Voigtei, indem er den Voigteileuten verbot, an jene den Voigteizins und Dienst zu leisten, wogegen Friedrich von Witzleben mit Gewalt einschritt. Während des

Bruderkrieges bedrängte er das Kloster am meisten, welches selbstverständlich gegen den mächtigen Ritter sich nicht anders zu schützen vermochte als dadurch, dass es ihn in den Bann that, und sich beim Herzog Wilhelm zu Sachsen über ihn beschwerte.

Als der Streit auch nach dem Bruderkriege nicht aufhörte und Friedrich von Witzleben unter Anderem im Jahre 1452 des Klosters Fischer abfing und dem Kloster wehrte, auf dem eigenen Wasser zu fischen, schrieb der Herzog Wilhelm am 23. Oktober d. J. von Freiburg aus einen sehr ernsten Brief an Friedrich von Witzleben, in welchem er ihm streng befahl, den Fischer sofort ohne Lösegeld aus dem Gefängnisse zu entlassen und das Kloster ferner weder an seiner Fischweide noch sonst zu beeinträchtigen. Wenn er Ansprüche an das Kloster zu haben glaube, so solle er sich an ihn, den Herzog, oder den Amtmann zu Nebra*) wenden.

Ein andermal soll Friedrich von Witzleben vor das Kloster geritten sein und sich freventlich und muthwillig gegen die Mönche benommen haben. Darüber verantwortete er sich am 10. Mai 1454 gegen den Herzog und sagte: an solchem falschen Vorbringen thäten die Mönche gar unrecht; er sei vor das Kloster zu Memleben geritten und habe sich Berld von Mosbach und andere Freunde des Abts zu Hersfeld herausrufen lassen und mit ihnen nothwendige Dinge besprochen, die sie dem Abt berichten sollten. Er habe es nicht um den Herzog verdient, dass dieser ihn schmähe und sage, er betrage sich nicht wie ein,, Christenmann"; er sei ein frommer Christ und habe sich immer als solcher gehalten, und werde sich, so Gott wolle, auch ferner so halten. Schliesslich bittet er, der Herzog möge ihn, wenn er künftig verklagt werde, doch auch zur Antwort kommen lassen. In der Erwiderung auf dies Schreiben sagt der Herzog, er könne aus demselben nicht ersehen, ob Friedrich es mit dem guten Verhalten gegen die Mönche ernstlich meine; auch würde er, wenn er sich wirklich immer als ein Christenmann betragen hätte, nicht in den Bann gethan worden sein. Darauf antwortet Friedrich am 11. Mai 1454, wenn er sein Versprechen nicht hätte halten wollen, so würde er dies dem Herzoge geschrieben haben; er bäte nochmals um des Herzogs Entscheidung in der Memlebener Streitsache. In den Bann sei er ungerechter Weise gethan, den müsse

*) Diesem nahm Friedrich bald darauf Schaafe weg, wie wir oben gesehen haben, vielleicht für ein ungünstiges Urtheil in dem Streit mit Memleben.

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