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aber manch armer Mann mit Gewalt erleiden, darum sei er noch nicht ein,,Unchristenmann", sondern bleibe, wie bisher, ein frommer Christ.

Am 26. Juni bittet er wiederholt um Entscheidung, da es ihm sehr schwer werde zu ertragen, dass das Kloster ihm sein väterliches Gut und Erbe ohne alles Recht nähme.

Unterm 15. April 1455 veranlasste endlich der Herzog Wilhelm, dass der Bann aufgehoben wurde: im Uebrigen dauerten die Streitigkeiten fort und kamen erst 1458 zur ausführlicheren schriftlichen Verhandlung.

Der Probst habe ihn, so klagt Friedrich von Witzleben dem Herzoge, mit Gewalt von seinem Besitz vertrieben. Er beschuldigte daher den Probst des Raubes und verlangte für fünf Jahre einen jährlichen Schadenersatz von 100 Gulden, die Degradation und Amtsentsetzung des Probstes und für die ihm angethane Schmach 300 Gulden.

Der Probst setzte am 28. Juni 1458 die schon früher erwähnte ausführliche Entgegnung auf, rief seinerseits die Entscheidung des Pabstes oder des Abtes zu Hersfeld an, weil die beantragte Degradation nur von einem geistlichen Gericht ausgesprochen werden könnte, und beschuldigte Friedrich von Witzleben folgender Gewaltthaten.

1) Im Jahre 1446, da der grosse Tag zu Mühlhausen sein sollte, habe er 71 Kühe und 30 Pferde aus Memleben nach seiner Burg Wendelstein getrieben und daselbst behalten. Das Kloster habe ihn deshalb vor dem geistlichen Gerichte belangt, dies jedoch auf Ersuchen des Herzogs aufgeschoben.

2) Habe er das Kloster um 18 Hufen zu Wenigen-Memleben, die Mönchsleite genannt, beraubt und verlangt, dass das Kloster ihm damit dienen solle, und da sich der Probst dessen geweigert, habe er seit vier Jahren auch noch vom Hungerfleck, der nach Memleben gehöre, Besitz genommen, des Klosters Gras gehauen und das Heu behalten.

3) Habe Friedrich das zum Kloster gehörende Dorf Niemsdorf nebst der Pfarre, die doch vom Kloster zu Lehn gehe, verwüstet, die Pfarre abgebrochen, die Einwohner des Klosters Leute verjagt und Aecker und Holz, das die Leute besessen, für sich genommen, dann mit dem Acker einige anderswo Angesessene beliehen und so das Kloster seiner Gerechtigkeit beraubt.

4) Habe er dem Kloster den Gebrauch des Holzes zu Memleben und der Weide darin verwehrt und die Diener des Klosters bedroht, wenn sie ihre Schaafe daselbst weideten, unter dem Vorgeben, die Schaafe und Hunde verjagten ihm sein Wild.

5) Ebenso habe er die Weide auf den zwischen der Unstrut und Memleben liegenden Wiesen des Klosters sich angemasst, indem er sein Vieh auf dieselben treiben lasse; diese Weide habe aber dem Kloster und Dorfe Memleben zugestanden, ehe noch die Burg zum Wendelstein gebaut worden sei.

6) u. 7) Habe er im Jahre 1452 800 Schaafe und einige Kühe aus des Klosters Gerichten in seine Gewalt nach dem Stein treiben lassen und halte dieselben dort fest.

8) Endlich habe Friedrich auf seinem Grund und Boden zu Osfort*) einen Graben ziehen lassen, worin bei grossem Wasser die Fische aus der Unstrut gingen, während sie, wenn das Wasser fiele, nicht wieder herauskönnten, wodurch das Kloster an seiner Fischerei Schaden erlitte, zumal Friedrich auch nicht dulde, dass das Kloster in der Nähe dieses Grabens fischen lasse. Bei Anlegung des Grabens habe er das Kloster auch dadurch betrogen, dass er es gebeten habe, ihm Leute zur Anlegung eines Landwehres zu borgen, was das Kloster auch gethan habe; statt dessen sei der Graben entstanden und da, wo er in die Unstrut münde, habe Friedrich ebenfalls das Fischen verhindert und die Uebertreter seines Gebots mit Geschütz, Armbrust und Mordgewehr bedroht.

Im Ganzen schätzte der Probst den ihm zugefügten Schaden auf 6000 Rheinl. Gulden.

Die gegenseitigen Klagen und Streitigkeiten wurden bis zum Jahre 1465 fortgeführt, in welchem nach dem Tode Friedrich's von Witzleben eine Entscheidung getroffen wurde, der sich dessen Söhne, weniger starrsinnig als ihr Vater, fügten.

Der langwierige Streit wurde durch Bruno, Dechanten des Stifts Hers-feld und Hans Beringer, Schosser zu Weimar, am 29. April 1465 entschieden. Johann Northausen musste alle seine Forderungen an die von Witzleben wegen der Behandlung, die ihm der Ritter Friedrich von Witzleben in dem Gefängniss und sonst hatte angedeihen lassen, und wegen seiner Zehrung in diesen 14 Jahren, aufgeben, die Brüder alles Schadens, den er an seinen Lehen zu Lebzeiten ihres Vaters genommen hatte, quitt, ledig und los sagen und den Schaden, den Friedrich dem Kloster Memleben während eben dieser Zeit zugefügt hatte, ersetzen.

*) Was hiernach doch nicht ganz zu Kerstans Hälfte von Wendelstein gehört haben kann.

Dagegen sollten die von Witzleben dem Kloster Memleben die demselben entrissenen Güter sofort wieder herausgeben, wenn sie es nicht vorzögen, dieselben zu kaufen oder gegen andere einzutauschen. Den Taxwerth der

Güter sollte Hans Beringer mit einem vom Abt zu Hersfeld dazu Bevollmächtigten und 12 in der Umgegend angesessenen Männern bestimmen.

Die Brüder wählten den Tausch. Für 9 Hufen Landes zu Klein-Memleben, 450 Acker Holz darüber gelegen, eine Wiese, der Hungerfleck, und eine andere, die Schäferwiese genannt, einen Weingarten vor dem Wendelsteiner Holze und einen unter der Mönchsleite nach der Unstrut zu gelegen, überliessen sie dem Kloster 6 Hufen Landes zu Allerstedt, 30) Acker Holz, einen wüsten Hof zu Allerstedt, genannt der Altenburgische Hof, und die dazu gehörige Trift, die jedoch nicht mit Schaafen betrieben werden durfte.

Der Herzog Wilhelm gab seine Einwilligung zu diesem Tausch und belehnte beide Theile mit ihren neuen Besitzungen Anfangs Januar 1474. Am 29. September 1480 erklärte auch das Stift zu Hersfeld, dass jener mit Einwilligung des Herzogs Wilhelm stattgehabte Tausch auch mit seinem Wissen geschehen sei. Der Tausch selber muss aber schon vor 1471 stattgefunden haben, da in diesem Jahre, am 10. März, der Herzog Wilhelm das Kloster Memleben in seinen Schutz nimmt, und besonders die. Güter zu Allerstedt, die denen von Witzleben gehört hatten und von ihnen dem Kloster erb- und eigenthümlich übergeben waren."

Hiermit waren die Streitigkeiten der Wendelsteiner mit dem Kloster Memleben erledigt, aber auch das Band, welches seit Christian dem Hofrichter Beide verbunden, gelöst; denn seitdem wurde nie wieder ein Witzleben Voigt des altberühmten Klosters.

V. Abschnitt.

Heinrich. Ritter. Dietrich und Friedrich von Witzleben

zum Wendelstein und Wolmirstedt.

1441-1501 resp. 1523.

Wir begegnen hier drei Brüdern, welche dass für die damalige Zeit so

seltene, aber auch um desto ruhmvollere Beispiel von Eintracht gaben, wie verschieden auch ihre Charaktere, wie verschieden auch ihre Lebenswege waren. Wir meinen die Söhne des 1464 gestorbenen Ritters Friedrich von Witzleben: Heinrich, Dietrich und Friedrich. Sie wurden bereits 1441 genannt, als sie mit ihrem Vater die Anwartschaft auf Curt's von Witzleben Güter zu Witzleben, Molschleben und KleinFahnern erhielten. Diese Anwartschaft ging in Mitbelehnschaft über, als nach dem Tode Curt's dessen Söhne Conrad und Heinrich von Witzleben zu Molschleben 1485 vom Kurfürsten Ernst und dem Herzog Albrecht zu Sachsen belehnt wurden.

a. Heinrich von Witzleben.

Der älteste der drei Brüder, Heinrich, der nach dem Tode seines Vaters die Ritterwürde erhielt, ging frühzeitig an den Hof des uns aus dem Bruderkriege bekannten Herzogs Wilhelm des Tapfern, dessen Rath er wurde und den er 1461 auf einer Wallfahrt nach Jerusalem begleitete.

Gewiss trieben den Ritter von Witzleben andere Beweggründe nach dem gelobten Lande, als den Herzog, welcher bestrickt durch die Reize der Roslaer Käthe (Katharina von Brandenstein) seine Gemahlin Anna von Oesterreich verstossen und in Eckartsberge hatte einsperren lassen,

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und nun sein Gewissen durch eine Wallfahrt zu beruhigen suchte. Eine solche Pilgerfahrt erschien damals dem Seelenheil ebenso nothwendig, wie heut zu Tage eine Badereise nach Carlsbad dem erkrankten Körper. Das ganze Gefolge des Herzogs bestand, die Dienerschaft abgerechnet, aus 91 Personen. Nachdem sie am Donnerstag den 26. März von Weimar aufgebrochen waren, trafen die,, Wallebrüder" am 20. April in Venedig ein, gingen am 1. Mai unter Segel und erreichten nach stürmischer Fahrt und mancherlei Aufenthalten zu Candia und Rhodus am 16. Juni das heilige Land bei Joppe und am 18. Juni Jerusalem, wo sie mehrere Tage bei inbrünstigem Gebete verweilten. Am 29. Juni traten sie die Rückreise an und nach 28wöchentlicher Abwesenheit trafen alle, mit Ausnahme eines Bürgers aus Nordhausen, der zu Rhodus gestorben war, am 7. Oktbr. gesund und fröhlich wieder in Weimar ein. Gott habe das Lob und Ehre nun und immer mehre. Amen," schliesst der Chronist Har. Kammermeister*) die ausführliche Beschreibung dieser Reise.

Aber nicht allein an den Pilgerfahrten, sondern auch an den weltlichen Händeln des Herzogs Wilhelm musste Heinrich von Witzleben, als Rath und späterer Hofmeister desselben, Theil nehmen. So ward er u. a. zum Richter über die Grafen Ernst und Siegmund von Gleichen bestellt, welche der Katharina von Brandenstein, mit welcher sich der Herzog 1463 vermählt hatte, die geforderten Ehren, Graf Siegmund insbesondere den Titel, gnädige Frau“ - verweigert hatten und dafür die starke Hand des Herzogs empfinden mussten.

In dieser heiklichen Angelegenheit schrieb der Herzog am 17. Juli 1475 an Witzleben:,,Unserm Rathe und lieben Getreuen Ern Heinrichen von Witzleben, Ritter, Lieber Getreuer und Rath. Ihr seid gestern von uns geschieden und habt eine Aufzeichnung für den auf Mittwoch nach Vincula Petri hier zu Weimar angesetzten dritten und letzten Rechtstag in Sachen der Grafen von Gleichen mitgenommen. Wir haben diesen Termin aber nach Saalfeld verlegt und begehren deshalb von Euch, Ihr wollet am genannten Mittwoch zu Nachts bei Uns zu Saalfeld erscheinen, um am Donnerstag mit Andern zu Gericht zu sitzen."

1478 und 1479 war Heinrich des Herzogs Hofmeister **).

*) Bei Mencken III. p. 1231 u. 32, s. auch Müller, Annal. p. 34 (ausführlich) Spangenb. Mansf. Chron. Fol. 390b.

**) Der Hofmeister stand an der Spitze des Hofgesindes und war gewöhnlich gleichzeitig der Rath, welcher die allgemeinen Regierungsangelegenheiten besorgte

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