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Am 25. Juli 1507 bekennt ,,Dietrich von Witzleben zu Wolmirstedt, Ritter, dass das Kloster des Prediger-Ordens zu Erfurt ihm und seinem ehelichen Weibe, Frauen Ilsabeth, geb. von Hoym, gestattet habe, in die nach des Klosters Hof und Garten hinter dem Chore gehende Wand seines Hauses ein Fenster zu einer Badestube und eine Thür zu brechen und einen freien Gang durch jenen Hof und Garten nach dem Predigerkloster für ihn und sein Weib anzulegen. Dafür habe er dem Kloster 60 Fl. bezahlt. Den,, vorsichtigen Kerzenmeistern und sämmtlichen Altgesellen der Schneiderknechte" aber, über deren Kirchhof jener Gang auch führte, versprach er jährlich 1 Pfd. Wachs, ,,ihrem Geleuchte zu Hülfe, Gott und seiner Mutter Maria zu Lob und Ehren," zu geben. In welchem Ansehen Dietrich in Erfurt stand, dafür giebt uns ein Schreiben des dortigen Raths, der sonst nicht gerade sehr höflich war, wie wir an manchen Beispielen gesehen haben und sehen werden, einen Beleg. Dietrich hatte den Rath wegen fälliger Zinsen gemahnt, und darauf erwiederte dieser am 13. Januar 1510: Unsern freundlichen Dienst zuvor, Ehrenvester, gestrenger, lieber Er Dietrich, besonderer guter Freund. Euer Schreiben, etlichen Zins belangend, haben wir vernommen, waren auch willig, Euch darin zu willfahren, sind aber zu dieser Zeit dazu ungeschickt, stehen aber dennoch jetzt zu täglicher Mühe und Arbeit (d. h. geben uns grosse Mühe) und haben Aussicht, Geld zu erlangen, bitten daher freundlich, Ihr wollet mit uns und gemeiner Stadt geduldiges Mitleiden tragen und uns die Bitte nicht versagen. Das wollen wir geflissen sein, wiederum freundlich zu verdienen." Ein Jahr darauf spielt genau dasselbe Stück.

Beinah 80 Jahr alt (er war 1441 schon genannt), schrieb er am Sonntage Lätare 1510 eigenhändig sein Testament nieder und liess es am 28. April 1512 in der Gaststube des Predigerklosters zu Erfurt in Gegenwart des Provinzials dieses Klosters, Johannes Antonius, durch Jakob Doliator, Dechant, und Johann Berlemessen, Scolast der St. Severinkirche zu Erfurt, beider Rechte doctores, attestiren.

Das Testament lautet seinem Hauptinhalte nach:*),, In dem Namen der ungetheilten Dreifaltigkeit des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes, Amen. So einem jeglichen Menschen aufgesetzt ist, von diesem Jammerthal durch den Tod abzuscheiden, und nichts gewisser, denn der Tod, und nichts ungewisser, denn Zeit und Stunde des Todes, auch alle

*) Es befindet sich im Dresdener Archive.

Zeit einem jeden Menschen seine Werke nachfolgen, habe ich Dietrich von Witzleben, Ritter der Aeltere, wohnhaftig zu Wolmirstedt, in meinen alten Tagen solches zu Sinne gezogen und bedacht, dass ich in meinen Tagen viel Gottesdienst versäumt, auch durch mannigfaltige Sünde und Missethat in Gottes Zorn und Schuld gefallen, und darum Gott zu Lob und Ehren und zu Heil und Seligkeit meiner armen Seele, auch hierum, dass in zukünftigen Zeiten von meinen zeitlichen Gütern und Nahrung keine Zwietracht, Kiff (Streit) Hader oder andere unvorsichtliche Gefährlichkeiten erwachsen mögen, etc. und beschliesse meinen letzten Willen solcher Masse, als hier nach geschrieben steht. Zu dem ersten befehle ich meine Seele dem allmächtigen Gott, der sie geschaffen hat, in das bittere Leiden meines Erlösers Jesus Christus, in die Vorbitte seiner lieben Mutter Maria und besonders meines heiligen Engels, Apostels St. Thomas und Jungfrau St. Marien Magdalenen und der heiligen Väter Francisci und Dominici und aller Patronen, denen ich sonderlich pflege zu dienen, und allen Heiligen und Engeln, dass ich ja durch keinen Irrthum oder Anfechtung vom christlichen Glauben in meinen letzten Nöthen abwendig werde, sondern durch die heilsamen Sakramente möge Gnade erlangen. Und nach meiner Seele Abscheidung befehle ich, meinen armen Leichnam zu kleiden in eine graue Mönchskappe *) und mich damit in den Sarg zu legen und auf die Bahre eine schwäbische Leinewand, die Bahre damit zu decken, auch darauf fünf Ellen schwarzes leydensches Tuch und ein rothes Kreuz darauf genähet, und zwei graue Tücher, wie die Barfüsser Mönche zu Weimar zu Kappen tragen, und 4 Lichte, je eins zu 5 Pfund; auch sollen die Herren des Prediger-Ordens zu Erfurt mir einen Psalter lesen lassen und Virgilien halten, sobald ihnen mein Tod zu wissen wird, und auf den Morgen früh Seelmessen, so viel das sein kann, in dem Kloster und in der Pfarre zu St. Paul, und einem jeglichen Priester, der Messe hält, zwei Zinsgroschen geben, und mich gegen Weimar führen, und der Prior des Predigerklosters zu Erfurt mit etlichen seiner Brüder bei meinem Begräbniss zu Weimar sein und mich in das Barfüsserkloster ehrlich begraben lassen, auch den Mönchen zu Weimar vorher wissen lassen, dass die Leiche kommt, auch den Pfarrer und den Rath zu Weimar bitten, dass sie mit der Leiche zu Grabe gehen, und mit dem Pfarrer, dass er in der

*) Das Begräbniss in einem Kloster und in Mönchstracht galt in Dietrich's Zeiten als ein grosses Glück.

Pfarre Virgilien halte und Seelenmessen bestelle, so meist er Priester haben kann; so soll man dem Pfarrer einen Gulden geben und einem jeglichen Priester zwei Zinsgroschen geben, und dem Schulmeister, Baccalaurien, Locaten und Kirchnern geben, was sich gebührt; man soll auch den Herren in dem Kloster zu Weimar das Essen bestellen, genugsam, das tauglich ist, und Wein und nummers Bier (Naumburgisches) zu trinken geben. Auch soll man in der Pfarre Wolmirstedt und zu St. Paul zu Erfurt die vier Wochen mit Virgilien und Seelenmessen bestellen und dafür geben, was sich gebührt. Es sollen auch die Herren zu Erfurt in dem Predigerkloster mein vier Wochen begehen mit Virgilien und Seelenmessen, davon sollen sie 3 Fl. haben, und darüber sollen die jetzund genannten Prediger in ihrem Kloster uud in andern Klöstern und Pfarren, meiner Seele zum Troste tausend Messen in den ersten vier Wochen halten und für eine Messe einen Schneeberger Groschen erhalten.

Und ob ich eher stürbe, als mein Weib, so sollen der Prior und die Brüder des Predigerklosters zu Erfurt mein Weib ihr Begräbniss gegen Weimar in aller Masse, wie mein Begräbniss hier oben geschrieben, nichts ausgeschlossen, auch bestellen und das also zu halten verschaffen, auch tausend Messen in den ersten vier Wochen ihrer Seele zu Trost halten lassen und für je eine Messe einen Schneeberger geben.

Darüber (ferner) soll der Prior und die Herren des Predigerklosters in Erfurt mit allen ihren Mönchen, die sie jetzt haben oder in zukünftigen Zeiten gewinnen, dieweil das Kloster stehet, in allen Messen, die sie halten, mich und mein Weib in ihr Gedächtniss nehmen, das also geordnet und bestellt werde von einem jeglichen Prior, der jetzund ist oder zukünftig sein wird; so gebe ich zu solchem obgenannten Seelgeräthe, und also auch hiernach folgt, den mehrgenannten Herren und Brüdern des Predigerklosters zu Erfurt all mein baares Geld und all mein Korn, das ich in meinem Hause zu Erfurt habe und auf dem Boden in dem Lauenstein*), auch alle mein Bergwerk zu Ilmenau, das ich jetzund habe oder zukünftig gewinne, auch die zwei Weingärten, die ich zu Wachsenburg habe, der eine genannt der Eselshof, bei Holzhausen gelegen, der andere der Kriegberg, gegen Harhausen über; auch

*) Es kann nur das Schloss Lauenstein, 13, St. O. N. O. von Altenburg gemeint sein. Mit dem früheren Besitzer desselben, dem reichen Freiberger Fundgräber Hanz Münzer, oder dessen Söhnen, die auch an den Ilmenauer Bergwerken Theil hatten, scheint Dietrich durch letztere in Beziehung gestanden zu haben.

alle meine zinnernen Gefässe, Kannen, Teller und alle meine irdenen Töpfe, Maasse, Kessel, Wannen, die ich zu Wolmirstedt habe.

Auch was Austheilung auf dem genannten Bergwerk auf die Theile, die mein sind gewesen, wird, sollen die genannten Herren einnehmen, und wann das Noth ist, dass man Zubusse geben muss, soll der Prior von dem Gelde, das er eingenommen hat, Zubusse geben, auch das Korn nicht verkaufen oder an das Kloster Nutz wenden, sondern sie sollen das liegen lassen, bis wohl Geld gilt, dann sollen sie das Korn verkaufen und das Geld bei sich behalten, desgleichen, was ich baar Geld lasse und was von dem Bergwerk einkommt.

Es sollen die Herren des Klosters 25 Fl. jährlich von dem Gelde nehmen, dieweil das Geld währt, und zu ihrem Nutzen gebrauchen für ihre Mühe und Arbeit.

Auch sollen sie von dem Gelde sechzig armen Leuten, die ich dazu erwählt habe, alle Sonnabend einen Jeglichen vier gute Pfennige geben, deren zwölf einen Zinsgroschen ausmachen, und alle Jahr einem Jeglichen. sieben Ellen graues Tuch zu einem Rock geben, auf den Tag, also ich gestorben bin, so lange das Geld reicht, und den armen Leuten sagen, dass sie Gott den Allmächtigen für mich und mein Weib fleissig bitten; und so der armen Leute einer stirbt, soll der Prior einen andern an seiner Statt wählen, der nothdürftig und gebrechlich ist.

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die wür

Und dass solche meine Ordnung und letzter Wille unverhindert und ohne Abbruch ausgerichtet und gehalten werde habe ich zu Vormündern und Ausrichtern derselben erwählt und erkoren digen und geistlichen Väter und Brüder Caspar, Prior, Herrn Johann Seiler, Unterprior, Herrn Johann Gyrwigk, Custos gedachten Predigerklosters in Erfurt, und wer in zukünftigen Zeiten Prior, Unterprior und Custos daselbst sein wird.

Ich behalte auch mir hiermit Gewalt und Macht, diese meine Ordnung zu ändern, zu mindern, mehren, oder ganz abzuthun nach meinem Willen und Gefallen.

Zu mehrerer Urkund und Glauben habe ich diese Ordnung und letzten Willen mit meiner eigenen Hand unterschrieben und mit meinem Siegel versiegelt, geschehen nach Gottes Geburt unsers Herrn Christi im 1510. Jahre, auf Lätare."

In einem Nachtrage erklärte Dietrich noch, dass er seine Lehngüter,

die durch ihn gebessert seien, seinen Lehnserben überlasse, mit Ausnahme des seiner Gemahlin darauf festgesetzten Leibgedinges.

Es war ein Glück, dass der Ritter Dietrich die Lehngüter nicht auch den frommen Predigermönchen vermachen konnte, sie hätten ihn sonst auch noch dazu vermocht, denn der Magen der katholischen Kirche war damals unersättlich. Wie sehr aber das Predigerkloster den frommen alten Mann beherrschte, geht auch daraus hervor, dass er in seinem Testamente das Kloster zu Rossleben nicht einmal erwähnte, dessen Schirmvoigt er doch war.

Zu Anfang des Jahres 1523 starb Dietrich von Witzleben, über 90 Jahre alt, ohne Leibeserben, und am 14. Mai desselben Jahres werden. seine Neffen mit den yon ihm besessenen Gütern Wolmirstedt, Tauchard und Kahlwinkel vom Herzog Georg zu Sachsen belehnt.

Bodenstein singt von ihm:

„Nicht häufst Schätze Du auf, o Dietrich, hülfreich erbarmst Du

Selber der Darbenden Dich, bietest die rettende Hand.

Und wo Wolmirstedt dort die blühenden Fluren umkränzen,
Bauest die Kirche Du auf, baust ein prangendes Schloss.
Ueberglücklicher Du fürwahr, wenn Elisabeth Deinem
Lager ein edles Geschlecht noch für das Alter geschenkt.
Endlich gab Dir Dein Grab das weltberühmte Weimar
Und als Sterbegewand ward Dir die Kutte zu Theil."

Die Schwäger von Dietrich's Neffen, Hans Goldacker, Georg von Hopfgarten, beide Ritter, Beringer von Bendeleben und Rudolph von Watzdorf, mit Töchtern seiner Brüder Heinrich und Friedrich vermählt, machten Ansprüche an sein Allodialvermögen. Am Mittwoch nach Exaudi 1524 beschwerten sie sich über den Prior des Predigerklosters zu Erfurt, weil ihnen derselbe das Getreide Dietrichs, das ihnen ihrer Weiber wegen gebühre, nicht herausgeben wollte; er habe ihnen nach dem Tode des Letztern die Böden mit dem Weizen und Korn gezeigt, was er auf 200 Erfurtische Malter taxirt habe, und versprochen, ihnen solches abzuliefern, habe jetzt aber für 800 Fl. von dem Korn verkauft und auch noch anderes Geld eingenommen und weigere sich, es herauszugeben, unter dem Vorwande, es sei ihm durch das Testament Dietrich's vermacht worden. Darauf brachte das Kloster obiges Testament zum Vorschein mit dem Hinzufügen, die Erfüllung desselben sei ihm von den nächsten Lehnsvettern des Testators, den Rittern Dietrich und Friedrich, sowie dem Junker Georg von Witzleben zur Pflicht gemacht worden.

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