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Die Kläger hielten sich nun an diese und verklagten sie wiederholt, weil sie ihren leiblichen Schwestern, den Weibern der Kläger, die von dem alten Ritter Dietrich von Witzleben angefallene Erbschaft vorenthielten. Ob sie schliesslich Recht bekommen haben, ist aus den Akten nicht ersichtlich.

Veränderungen im Grundbesitz.

Von ihrem Vater hatten Heinrich, Friedrich und Dietrich von Witzleben folgende Güter geerbt:

Die Hälfte von Wendelstein mit den dazu gehörenden Pertinenzstücken, die Hälfte von Allerstedt, mit Zugehörungen und ganz Willerstedt; ferner Reisen, Wolmirstedt mit Tauchard und von den Scheidungischen Gütern Hayneck und das Burglehn zu Weissensee.

Die andere Hälfte von Wendelstein und Osfort besass Christoffel von Witzleben, der sie aber 1471 an Bruno, edlen Herrn zu Querfurt überliess, während die andere Hälfte von Allerstedt bereits Christoffel's Grossvater, Kerstan d. J. von Witzleben, an den Grafen Hans von Beichlingen und dieser an die von Werthern verkauft hatte.

Es mochte den Brüdern schwer ans Herz gehen, die Hälfte des Wendelsteins in andern Händern zu sehen, und wie noch jetzt die Wiedererlangung des verlorenen Stammgutes zu den immer wiederkehrenden Träumen der Familie gehört, so war das Trachten der Brüder: Heinrich, Friedrich und Dietrich dahin gerichtet, sich wieder in vollen Besitz des Wendelsteins zu setzen. Sie veräusserten, um eintretenden Falls die erforderliche Kaufsumme bereit zu haben, mehrere ihrer kleinen Besitzungen, und verglichen manche von ihrem Vater ererbte Streitigkeiten. Anfänglich schienen sie jedoch wenig Aussicht auf Erfüllung ihrer Hoffnungen zu haben, denn 1464 waren ihre Vermögensverhältnisse derartig, dass die drei Brüder / ihres Einkommens vom Wendelstein auf zehn Jahre für 1300 Fl. an Dietrich von Werthern und Georg von Hopfgarten verpfändeten *).

Um das Jahr 1472 nahmen die drei Brüder eine Theilung vor, in welcher der jüngste, Dietrich, Wolmirstedt mit Tauchard, die sonst zu Wendelstein gehörigen Weinberge bei Wachsenburg, das Burglehn zu Weissensee und eine Jahresrente von 200 Fl. bekam, und die beiden ältern Brüder die übrigen Güter gemeinschaftlich behielten.

In Wolmirstedt baute nun Dietrich das Schloss und die Kirche, *) Albini, Werthern. S. 40.

während Heinrich und Friedrich nicht weniger thätig waren und den Wendelstein mit Aufwendung namhafter Summen erweiterten und fester machten. Das Burglehn zu Weissensee verkaufte Dietrich später an die Brüder und Vettern Volkmar, Sittich, Martin und Albert Reiche, die damit 1487 belehnt wurden. Auch seine Brüder verkauften von ihrem Theil entfernt gelegene Güter, so bereits 1474 das Dorf Reisen mit der dazu gehörenden Wüstung Kröllwitz (im Amte Buttstedt) an Rudolph Schenk zu Weidenbach d. J. für 1500 Rhein. Gulden, wobei sich sowohl Heinrich's Gemahlin Anna, deren Leibgedinge auf Reisen stand, als auch der Verkäufer Bruder Dietrich von Witzleben zu Wolmirstedt, der gesammten Lehen verziehen, und im Jahre 1486 Hayneck mit seinen Zugehörungen für 800 Fl. an den Ritter Hans Goldacker.

Nach dem Tode des Herzogs Wilhelm des Tapfern belehnten am 22. Juni 1483 der Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht zu Sachsen die drei Brüder mit Wendelstein und Zugehörungen, die alle namentlich aufgeführt werden. Neu sind darunter Zinsen und Lehn zu Nebra, Rötha, Hayendorf, Schönewerda und Donndorf; die hohe Jagd auf der Finne, die Jagd an der Unstrut; die Wüstung Wetzelshayn mit ihrem Gehölz; alle Kupfer- und Eisenbergwerke, die auf dem Witzleben'schen Grund und Boden vorhanden wären oder aufkommen würden; Weingärten zu Wachsenburg; die Oelmühle oberhalb Wolmirstedt, ein Hof daselbst, genannt Langen-Heinrich'sHof (im Uebrigen war Wolmirstedt Querfurtisches Lehen) und die Schmelzhütte zu Allerstedt. Diese drei letzten Stücke waren durch Tausch von Memleben an die Wendelsteiner gekommen.

Mit dem Edlen Herrn zu Querfurt, dem Besitzer der 1471 von Christoffel von Witzleben verkauften Hälfte des Wendelsteins, geriethen die Brüder Heinrich und Friedrich von Witzleben bereits 1476 in vielfache Irrungen, bald wegen des gemeinschaftlichen Besitzes überhaupt und ihrer gemeinschaftlichen geistlichen Lehen insbesondere, bald wegen geringfügigere Dinge. So hatte z. B. ein Schäfer der Brüder Heinrich und Friedrich wahrscheinlich die Witzleben'schen Grenzen überschritten und Querfurtisches Gebiet betreten und war von dem Hauptmann zu Querfurt sofort gefangen worden.

Der streitigen Punkte wurden immer mehr, so dass bereits am 14. März 1483 zu Wendelstein Verhandlungen zwischen den guten Freunden beider Parteien, nämlich dem Grafen Siegmund zu Gleichen und dem Hauptmann Hans Bock für Bruno zu Querfurt und den Rittern Caspar von Schön

berg und Hans von Werthern für die drei Brüder von Witzleben, stattfanden, um Alles in Güte zu entscheiden. Man konnte jedoch nicht einmal über die Vorfrage einig werden, auf welche Weise entschieden werden sollte, wenn die Sache von den gegenwärtigen Unterhändlern nicht in Ordnung gebracht werden würde, so dass die Verhandlungen abgebrochen wurden.

In Folge dessen ladete der Ritter Heinrich von Bünau zu Droisig, des Kurfürsten Ernst und Herzogs Albrecht zu Sachsen Hofrichter, den Edlen Bruno von Querfurt (am 22. April) auf Mittwoch nach Cantate nach Weimar vor das Hofgericht. Bruno beschwerte sich darauf am 25. April, dass er vor das Hofgericht gefordert sei; die Herren zu Querfurt hätten ihre Angelegenheiten immer vor dem Landesherrn selbst, aber nicht vor dem Hofgericht zum Austrage gebracht. Er wurde aber damit abgewiesen und (am 12. Mai) nochmals auf den Donnerstag nach Pfingsten vorgeladen. Wie die Sache geendet, darüber enthalten die Akten nichts.

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Allen diesen Streitigkeiten machte aber der am 26. Februar 1496 erfolgte Tod Bruno's ein Ende, denn mit ihm starb das Geschlecht der Edlen zu Querfurt aus.

Die Güter fielen theils an den Erzbischof Ernst zu Magdeburg (der die Herrschaft Dahme erhielt) theils an den Herzog Albrecht zu Sachsen *) und die Aebtissin zu Quedlinburg.

Letztere belieh mit den ihr zugefallenen Gütern Oberschmon, Niederschmon, Grockstedt und Spielberg den Ritter Hans von Minkwitz auf Sonnenwalde, Obermarschall des Herzogs Albrecht des Beherzten, und die Brüder Heinrich, Ritter, und Friedrich von Witzleben, welcher Letzterer 1488 Stiftshauptmann zu Quedlinburg war, während der Herzog die Querfurtische Hälfte von Wendelstein an Hans von Minkwitz allein gab. In demselben Jahre noch, 1496, überliessen aber Heinrich und Friedrich von Witzleben ihren Antheil an Oberschmon, Niederschmon, Grockstedt und Spielberg an Hans von Minkwitz**) und kauften dafür dessen Hälfte von Wendelstein (mit der Hälfte des Klosters und Dorfes Rossleben, des Zehnten vom Kloster und Dorf, des Dorfes Bottendorf und der Wüstung Esmannsdorf mit allen Rechten und Gerechtigkeiten), so dass nun der Wendelstein wieder ganz im Witzlebenschen Besitz war. Am 3. Februar

*) Spangenb. Mansf. Chr. Fol. 401 b.

**) Müller, Annal. p. 57.

***) Kreysig. Betr. g. Gesch. d. S. L. II. p. 90.

1497 wurden alle drei Brüder: Heinrich, Dietrich (jetzt auch Ritter) und Friedrich von Witzleben mit dieser neuerworbenen Hälfte vom Herzog Georg zu Sachsen, im Namen seines Vaters Albrecht des Beherzten, belehnt. Derselbe Fürst hatte bereits 1406, Freitag nach Jubilate, nach dem Tode des letzten Querfurters, Dietrich, Rath und Ritter, und mit ihm Heinrich, Ritter, und Friedrich, Rath, alle Gebrüder von Witzleben, über Wolmirstedt und Tauchard, die an Sachsen gefallen waren, die Lehen erneuert.

Zu diesem Besitz hatten die Brüder ebenfalls von Hans von Minkwitz den vom Kloster Pforte zu Lehn gehenden Hof Osfort wieder erworben und ferner das Gut Schönewerda, welches ihr Vater 1452 an Carl und Otto von Scheidungen wiederkäuflich überlassen hatte und das dann in andere Hände gekommen war, von den Brüdern Georg, Ritter, und Wilhelm von Hopfgarten für 4230 Fl. zurückgekauft.

So war denn durch kluges Verfahren und gute Wirthschaft der drei Gebrüder die verloren gegangene Hälfte des Wendelsteins wiederum erworben und auch der Hof Osfort und Schönewerda zurückgekauft worden.

Auf wie schwachen Füssen der Besitz von Wendelstein für die Familie stand, als die drei Brüder 1464 auf zehn Jahr ihres Einkommens versetzen mussten, haben wir gezeigt; wie segensreich wäre es gewesen, jetzt nachdem Alles so glücklich wieder erworben war, den Besitz durch ein Familiengesetz fest und unveräusserlich zu machen.

Wie nahe liegt uns heute der Gedanke und wie fern lag er der damaligen Zeit.

VI. Abschnitt.

Friedrich, Ritter, und Georg, Dietrich, Ritter und Doctor, und Daniel von Witzleben. Bruder und Vettern zum Wendelstein und Wolmirstedt.

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1487-1540.

Die Gütertheilungen 1509 und 1529.

Der Bauernkrieg 1525.

ach dem Tode des Ritters Heinrich und Friedrich von Witzleben wurden 1501, 16. Juni deren Erben, nämlich 1) ihr Bruder, der alte Ritter Dietrich, 2) Friedrich, Ritter, und Georg, Heinrichs Söhne, und 3) Dietrich, Ritter und Doctor, und Daniel, Friedrichs Söhne, mit Wendelstein, der Hälfte von Allerstedt und mit Schönewerda vom Herzog Georg zu Sachsen belehnt. Einen anderen Lehnbrief von demselben Tage stellte ihnen allen der Herzog über Wolmirstedt und Tauchard aus. Ferner wurde ihnen die Jagd in den zum Wendelstein gehörenden Hölzern, deren Heinrich und Friedrich, ihre Väter, sich bis zur Nachweisung ihres Rechts daran enthalten sollten, 1502 auch zugesprochen, und endlich kauften sie, ebenfalls 1502 von Georg und Wilhelm von Hopfgarten Zinsen und Gefälle in den ihnen grösstentheils schon gehörigen Ortschaften und Wüstungen Wolmirstedt, Tauchard, Kahlwinkel, Donndorf, Bucha, Allerstedt, Wetzelshain, Harfurt, Meisberg, Kalthausen, Schönewerda Essmannsdorf und Schafsdorf.

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