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sie auf, je zwei ihrer Freunde zur Beilegung des Handels zu ernennen. Zeit und Wahlstatt sollte Dehne bestimmen und demselben, wenn er daselbst erscheinen wolle, Sicherheit und freies Geleit gegeben werden.

An dem Zuge des Herzogs Georg zu Sachsen gegen den Grafen Etzard von Ostfriesland 1514 nahm Daniel mit seinem Bruder Dietrich und seinem Vetter Friedrich Theil, gerieth aber, wahrscheinlich bei der Belagerung von Greveningen, in Gefangenschaft, in welcher er noch in demselben Jahre starb.*)

f. Die Gütertheilungen, 1509 und 1529.

Friedrich, Ritter, und sein Bruder Georg und deren Vettern, die Gebrüder Dietrich, Ritter und Doctor, und Daniel, alle von Witzleben, besassen nach dem Tode ihrer Väter Wendelstein, halb Allerstedt und Schönewerda gemeinschaftlich und bewohnten ebenso das Haus zum Stein. Es ist schwer zu ermessen, wer die Schuld trug, dass unter den Herren zum Wendelstein wenig Einigkeit herrschte, gewiss ist nur, dass Friedrich isolirt stand, da selbst sein Bruder Georg Parthei gegen ihn nahm. Vielleicht mag die eheliche Wirthin Friedrichs, Jakobe von Balgeth aus Brabant gegen ihren Willen zu manchen Zwistigkeiten Anlass gegeben haben, weil sie, aus fernem Lande, mit den Sitten der goldenen Aue unbekannt war und einen fremdartigen Accent hatte; indessen bildete doch das liebe Mein und Dein den Hauptstock zu dem obwaltenden Hader.

Das Haus zum Stein war wahrscheinlich aus den Zeiten der früheren Bewohner, der Vettern Friedrich und Kersten, dann derer Söhne und Bruno's von Querfurt her, in drei besondere Wohnungen, die Ober-, die Mittlere- und die Nieder-Behausung getheilt, und nach mannichfachen Streitigkeiten wurden Friedrich mit seiner Jakobe die niedere Behausung, die früher zum Querfurtischen Theil gehört hatte, zur Wohnung angewiesen, während Dietrich, Daniel und Jürgen die obere und mittlere Behausung, das eigentliche Schloss gemeinschaftlich bewohnten, wo Anna von Ende als eheliche Hausfrau den Tisch schmackhaft zu besorgen wusste und den an den Abhängen der Unstrut gewonnenen Wein kredenzte.

In dem Bereiche der Wohnungen dieser drei Verbündeten lag die

*) S. auch die alte Wolmirstedter Stammtafel und König, Ad. Hist.

Kapelle und als Friedrich dieselbe eines Tages betreten wollte, um daselbst die Messe zu hören, ward ihm der Eingang versperrt. Friedrich beschwerte sich darüber beim Herzoge Georg zu Sachsen, erhielt aber am 12. Februar 1508 den Bescheid, dass, da er sich den Gebrauch der Kapelle bei der Theilung nicht vorbehalten habe und zu derselben ohne Berührung der Gebäude und Befestigungen seiner Vettern und seines Bruders nicht gelangen könne, er sich enthalten müsse, dieselbe ohne Erlaubniss zu betreten; dagegen aber habe er Anrecht auf den vierten Theil der in der Kapelle aufbewahrten heiligen Geräthe, Kelche und Messgewänder, mit Ausnahme des vornehmsten Pacem*), worin die Heiligthümer, welche bei dem Stein verbleiben müssten, aufbewahrt werden.

Wir wissen nun leider nicht, wie diese Theilung vor sich gegangen ist, wollen aber mindestens wünschen, dass man nicht jedes einzelne Stück geviertheilt habe, wie es mit dem Forst geschah, damit Ritter Friedrich seinen vierten Theil davon zu seiner Nothdurft gebrauchen konnte. Ferner wurde Friedrich das Bierbrauen im Kloster Rossleben untersagt, dagegen eine Stimme bei Besetzung des Kloster-Vorstehers zuerkannt. Schliesslich wurden die Vettern ermahnt,,,sich einer gegen den andern bedrohlicher Worte nicht zu befleissigen", sondern friedsam und in guter Einigkeit mit einander zu leben.

Alles umsonst.

Wo zwischen Verwandten der Hass einmal Wurzel gefasst hat, keimt er, gleich dem Schwamme in einem Gebäude, immer von Neuem empor, man mag die Oberfläche noch so oft geglättet haben, und so auch hier.

Friedrich, erbittert gegen Bruder und Vettern, schraubte seine Ansprüche um so höher, je weniger man ihm gerecht wurde und die se wurden durch solche Prätensionen immer feindlicher gesinnt.

So verweigerten zuletzt die Verbündeten, an deren Spitze Dietrich, der Doctor und Ritter, stand, den Dienstboten Friedrichs, namentlich dem Wagenknecht, dem Schirrmeister und der Viehmagd den Eintritt zur Burg. Abermals ward der Herzog angerufen und dieser erliess 1509, am Sonnabend nach Corporis Christi, an den Doctor Dietrich den Befehl, dem Gesinde, so zu Friedrichs und seiner Frau Nothdurft erforderlich wären, den Eintritt in die Burg nicht zu verweigern.

Bei solcher Gereiztheit der Gemüther war man von offener Fehde

*) Kostbares Gefäss zur Aufbewahrung von Heiligthümern.

nicht fern, und so geschah es, dass die Bewohner des Schlosses eines Tages zu den Waffen griffen und mit ihrer Dienerschaft den Ritter Friedrich mit seinem Anhange ernstlich bekriegten. Der Herzog Georg sprach sich, als beiderseitige Klagen an ihn gelangt waren, sehr ernst gegen solch gewaltige Uebung und gegen den merklichen Aufruhr, in welchem Ezliche von ihnen ernstlich verwundet worden", aus, suchte jedoch, statt zu strafen, beide Partheien zu versöhnen. (März 1509.)

Das einzige Friedensmittel blieb aber die Entfernung Friedrichs aus der Burg, und das gelang, indem man ihm am 9. Juli 1509 das Gut Schönewerda überwies und ausserdem für die Verzichtleistung auf Wendelstein noch 4000 Fl. zahlte.

Wegen der Berechnung jener 4000 Fl. wurde am 10. October 1509 ein Recess errichtet, wonach Diedrich, Daniel und Georg die an den alten Ritter Dietrich von Witzleben zu Wolmirstedt, so wie an,,die Frau zu Gotha" zu zahlende Rente, übernahmen, Friedrich und Georg aber ihrer unverheiratheten Schwester jährlich 18 Gulden zu Kleidung und Unterhalt bestimmten, bis sie zum ehelichen Stand soll abgefertigt werden." Die,,Frau zu Gotha" scheint die Mutter Dietrichs und Daniels oder Friedrichs und Georgs gewesen zu sein.

Georg starb bald nach 1526, und da auch schon früher der Oheim Dietrich zu Erfurt verschieden, so waren nunmehr der Ritter und Doctor Dietrich und sein Vetter Friedrich die alleinigen Besitzer der Witzleben'schen Güter in der goldenen Aue.

Wie die Verhältnisse waren, lag es nahe, dass beide Theile vor einer Gütergemeinschaft einen grossen Abscheu empfanden, aber auch die Theilung ohne vielfache Streitigkeiten nicht zu beenden vermochten.

Endlich war man dahin gediehen, dass die Bevollmächtigten: die Ritter Hans von Werthern und Volkmar Koller auf Seiten Dietrichs, und Hans von von Trotha und Rudolph von Watzdorf (der Schwager Friedrichs) auf Seiten Friedrichs am 1. April 1529 zusammenkamen und den Vergleich soweit zu Stande brachten, dass Dietrich für den vierten Theil, den Friedrich am Wendelstein durch den Tod seines Bruders Georg besass, 9500 Fl. zahlen wollte, wogegen sich Friedrich verpflichtete, für den dritten Theil von Wolmirstedt, den Dietrich besass, 5000 Fl. und an ererbten Schulden seines Bruders Georg 2000 Fl., zusammen 7000 Fl. an Dietrich zu zahlen, so dass also Friedrich das Gut Wolmirstedt erhielt und von Dietrich noch 2500 Fl. zu bekom

men hatte. Da indessen Friedrich für sich und seine Erben die Oeffnung (Einlass) zum Wendelstein, welcher nun Dietrich allein gehörte, die gemeinschaftliche Regierung des Klosters Rossleben und die Jagd in Anspruch nahm, Dietrich dies aber nicht gewähren wollte, so zerschlug sich für jetzt die Verhandlung.

Dietrich wies nach, dass die Schirmvoigtei über Rossleben mit dem Wendelstein von Altors her vereinigt gewesen sei und es auch ferner bleiben müsse, und dass die Oeffnung des Wendelsteins ihm und seinen Kindern,,unleiderlich" sei. Dagegen ging Friedrich ärger ins Zeug. Er schrieb dem Herzog am 4. Juni 1529: „Ich und mein seliger Bruder Jürgen haben 8000 Fl. am Schlosse (Wendelstein) verbaut und die Schulden, so Jürgen bei Dietrich hat, stammen auch davon her, und nun soll mir davon nichts erstattet und nicht einmal die Oeffnung gelassen werden!

,,Die Freunde meines Vetters, namentlich Hans von Werthern und sein Sohn, hassen mich noch vom Bauernkriege her und ,,machen viel Sachen zurück mit meinem Vetter und mir," weil sie hoffen, durch unsere Uneinigkeit Wolmirstedt für 16000 Fl. zu bekommen, ja er ist sogar in guter Hoffnung, den Wendelstein auch noch zu erlangen.

,,Mein Vetterfährt Friedrich fort hetzt seinen Sohn (Heinrich war damals 20 Jahre alt) gegen meinen Sohn und mich und ich fürchte, es möchte daraus grosser Unrath erwachsen. Euer Fürstliche Gnaden mögen mich in meinen Rechten schützen und dem Doctor nicht verstatten, mich mit List aus dem Meinen zu verdrängen, denn er ist sein Lebelang ein Ratzenkauz oder Mäusekauz gewesen. In dem Niederland und in Baiern hat man ihm zugetragen, wie die Ratzen einem Kautz zu thun pflegen*). Weil dies ihm nun im Alter fehlt und ihm nichts mehr zugetragen wird, will er auch nicht mit mir und den Meinen essen.

,,Das Kloster Rossleben beschwert mein Vetter mit Bauern und Fuhren, und gedenkt es damit so zu machen, wie in Kursachsen, wo man den Klöstern nimmt, was sie haben.

,,Eure Fürstliche Gnaden wollen meine langen und treuen Dienste

*) Dieser Satz ist uns auch dann noch nicht vollkommen klar geworden, als wir in Erfahrung gebracht hatten, dass man damals, wie noch jetzt in Süddeutschland, unter Mäusekauz eine Fledermaus versteht. Wahrscheinlich ist Ratzenkauz soviel als Rattenkönig, dem von den andern Ratten Nahrung zugetragen werden soll,

beherzigen und ansehen, dass ich mehr als einmal Gut und Leben für Eure Fürstliche Gnaden eingesetzt habe, wie ich zu thun schuldig war."

Nach mannigfachen Verhandlungen kam endlich durch Vermittelung des Herzogs Georg zu Leipzig am 22. August, den Sonnabend nach Sebaldi, 1529 der erwünschte Vertrag zu Stande.

Danach trat Friedrich seinen Theil am Wendelstein seinem Vetter ab, wofür ihm Dietrich Wolmirstedt gänzlich überliess, 2500 Fl. zuzahlte und die Oeffnung am Schlosse Wendelstein in offenen Landkriegen, oder wenn es die Landesherren befehlen würden, gestattete. Ferner sollte Friedrich den dritten Theil von Allerstein, wie ihn der alte Ritter Dietrich besessen hatte, behalten und die Jagd zu Wolmirstedt und in den Allerstedt'schen Gehölzen allein haben, wogegen Dietrich die Jagd zum Wendelstein und auf den Rossleben'schen Gütern erhielt. Die Schirmvoigtei über das Kloster Rossleben blieb beim Wendelstein, doch wurde festgesetzt, dass, wenn es dazu kommen sollte, dass das Kloster erledigt" (aufgehoben) und Dietrich oder seine Erben sich die Güter zueignen würden, Friedrich und seine Erben den ihnen gebührenden Antheil haben sollten, als hätte er den Wendelstein nicht abgetreten.

Ueber seine Verzichtleistung auf Rossleben konnte sich Friedrich nie trösten, wie aus einem Briefe desselben vom 2. Februar 1539 an einen uns nicht bekannten Hauptmann hervorgeht. Er schreibt darin:

,,Meine Vettern (Heinrich und Friedrich von Witzleben zum Wendelstein) haben ihren Bastard-Bruder (Jason Witzleben) vor 6 oder 7 Jahren zum Probst des Klosters ernannt; an mich denken sie aber bei der Rechnungslegung gar nicht." Er beantragte daher, dass ihm oder seinem Sohne die Rechnungen vorgelegt würden, und, dass ohne sein oder seines Sohnes Wissen, kein Holz oder Korn des Klosters verkauft würde, überhaupt keine andere tapfere Sachen," die das Kloster betreffen, ohne ihn oder seinen Sohn verhandelt würden. Als Grund, warum er seinen Sohn ,,mit dreinziehe", giebt er an, dass er das Amt Salza zu verwalten habe, also nicht immer bei der Hand sei, während sein Sohn nur / Meile von seinen Vettern wohne und alle Angelegenheiten des Klosters besorgen könne. Es wäre zwar weit schöner gewesen, wenn die Brüder und Vettern gleich ihren Vätern auf dem Wendelstein in Liebe und Eintracht zusammen gelebt hätten, als dass sie sich unaufhörlich, selbst mit gezückten Schwerdtern, befehdeten, aber es scheint so in der Zeit und in dem gemeinschaftlichen Besitze gelegen haben. Erinnern wir uns doch, wie

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