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gebeten, diese Sache des Vogts halber meines Gefallens zu bestellen, so hab ich Funcken aus gar guter Wohlmeinung vielmals angeredet und höflichen vermahnet, dass er an seinem Dienste bleiben wollte, in Ansehung, was Ehr und Förderung ihm und den Seinen daraus entstehen könnte und ohne Zweifel geschehen würde; auch wiederum sollte er nur wohl bedenken, da er abzöge, wie ihm das bei denen von Werthern und männiglich vor ein argwöhnisch Nachdenken bringen würde; darum wollte ich ihm, als dem ich fürwahr alles gute gönnte, treulich rathen, er wollte von diesem seinem Vorhaben, welches ihm und den Seinen zu schimpflichem Nachtheile gereichte, abstehen und seines Dienstes bis zu Wolffs von Werthern Zurückkunft, der ich mich in Kürze vermuthet, auswarten; hätte er auch einigen Mangel oder Beschwerung, so sollte er dasselbige anzeigen, so wollte ich mich der Billigkeit nach dermassen erzeigen, dass er daran Gefallens haben sollte. Auf diese meine wohlgemeinte Erinnerung hat mir Funck angezeigt, dass er zu Beichlingen nicht bleiben wollte; des wäre vornehmlich diese Ursache, dass er nunmehr Unvermögens, zum andern hätte ihm Wolff von Werthern auf sein bittlich Ansuchen ein geistlich Lehen, darauf er seinen Sohn hätte wollen studiren lassen, zu leihen abgeschlagen, dass er sich dann nimmermehr versehen hätte, dass seine langwierigen und vielfältigen getreuen Dienste so geringschätzig sollten sein geachtet worden, er müsste es aber also Gott befehlen: dieweil ihm aber die gemeldete geringe Forderung nicht hätte widerfahren mögen, so könnte er sich einer grössern viel weniger getrösten; zudem hätte Wolff von Werthern einen Winzer von Strassburg gen Beichlingen geschickt, dazu er sich nichts guts versehen könnte, darum gedächte er des Orts aus angezeigten Ursachen nicht zu bleiben. Darauf ich Funcken allerlei zu Gemüth geführt und daneben angezeigt, mit was grosser schimpflicher Unbilligkeit er sich des abgeschlagenen Lehens halber be schwerte, es hat aber meine gute Wohlmeinung und Erinnerung bei ihm kein Ansehens gehabt. Nun hat sichs mit dem gedachten Lehen dergestalt zugetragen, dass Funcke nach Absterben des Vicars zu Beichlingen Wolffen von Werthern gen Strassburg, ihm das erledigte Lehen wie gemeldet zu leihen, geschrieben und gebeten. Auf solch Funckes Schreiben hat ihm Wolff von Werthern geantwortet, dass er seiner Bitte nicht stattgeben könnte, denn es wäre solch Lehen einmal zu Gottes Ehre gestiftet und gegeben worden, dazu und zu nichts anderm wollte er es auch gebrauchen lassen; wann aber sein Sohn (der die Zeit bei drei Jahren alt gewesen) erwachsen würde, so wollte er ihm von Jugend auf, so lange er das bedürfen würde, von dem Seinen zum Studio vorlegen und unterhalten. Es hat aber Funcke mit solcher Wolff von Wertherns christlicher und aufrichtiger Antwort nicht begnügig sein noch dieselbe vor dankwürdig achten können, sondern hat sich hin und wieder deshalb mit vielen verdriesslichen Nachreden vernehmen lassen, aus welchem allen wohl abzunehmen, worans Funcken gelegen gewest und ob er nicht unter dem Schein des Studirens dahin gedacht habe, wie Judas thäte, da er vor der Armen Almosen sorgete. Aber wie dem allen, da ich Funck untreu vermerkte, hab ich ihm letztlich angezeigt, ich könnte ihn zum Dienste nicht zwingen; nachdem er aber wüsste, dass er Wolffen von Werthern und mir von wegen seiner unmündigen Brüder, auch vor mich selbst von etzlichen Jahren her Rechnung zu thun schuldig, die sich meines Erachtens in die 50,000 Gulden erstrecken würde, derhalben möchte er sich danach achten, dass mir solche Rechnung der Billigkeit nach gethan oder derselben genugsamer Vorstand gemacht würde, ohne das aber wüsste ich ihn nicht von mir kommen zu lassen. Darauf Funcke vorgewendet, es wären seine Rechnungen noch nicht alle fertig, er wollte aber die, che dann er von Beichlingen zöge, fertigen und alsdann mir zu übersehen zustellen; da dann

einiger Mangel darinnen befunden und ihm angezeigt würde, so wollte er zu jeder Zeit, wenn er dazu erfordert, richtigen und genugsamen Bescheid zu geben verpflichtet sein, dass er aber darüber einigen Vorstand machen sollte, das wäre ihm seiner kleinen Kinder halber ungelegen, verhoffte auch, er wäre es zu thun nicht schuldig. Auf solches Funckens gleichmässig Erbieten hab ich ihn über wenig Zeit hernach mit Weibe, Kindern und Gesinde (wie er denn zu Beichlingen unter selb acht oder zehn nie gewesen), auch vielen beladenen Wagen nach Erfurt ziehen lassen. Da er mir aber seine Rechnungen zu übersehen zugestellt, darinnen hab ich viel und grosse betrügliche Mängel gefunden, derhalben ich Funcken etzliche Mal gen Beichlingen beschieden und ihm dieselben Gebrechen mit Erzählung allerlei Umstände und Berichts anzeigen lassen; ich habe aber niemals keine richtige oder glaubwürdige Antwort anders, denn dass er als ein Ehrliebender bestehen wolle, bekommen mögen. Wie ich nun solchen Funckens verdriesslichen Muthwillen offentlich gesehen, habe ich ihm seine Rechnungen wieder zustellen lassen mit Vermeldung, dass ich die aus Ursachen, so ihm vielmals angezeigt worden, keineswegs anzunehmen wüsste; er möchte sich aber nochmals in die Sache schicken, dass ich von ihm richtigern Bescheid, denn bisher geschehen, bekommen möchte. Ungefährlich aber über ein Monat hernacher hab ich ihn wieder gen Beichlingen beschieden in Zuversicht, er würde doch die augenscheinlichen und greiflichen Mängel der Rechnungen der Billigkeit nach geändert haben; wie ich ihn aber deshalben mit mehrerm Bericht, denn vormals geschehen, hab anreden lassen, da hat Funck viel unbeständiger Rede geführt und auf seiner vorigen Meinung beharret und gesagt, er wolle vor männiglich, wann und wo er sollte, als ein Ehrliebender berechnen. Darauf ich ihm sagen lassen, da er als ein Ehrliebender berechnen wollte, so müsse er je auf die Mängel, so ihm in der Rechnung angezeigt worden, beständige Antwort und Bericht oder genugsame Erstattung zu thun wissen, dieweil aber der keines von ihm noch bisher hätte geschehen wollen, so könnte ich mich mit seinem grossen Erbieten gar nicht zufrieden stellen, ich wüsste ihn auch solcher Gestalt der angezeigten Mängel, welche sich in etzliche viel tausend Gulden erstreckten, keineswegs zu erlassen. Auf dies mein Anzeigen hat mir Funck sagen lassen, er könnte noch wüsste ihm nicht anders zu thun, er wolle aber als ein Ehrliebender bestehen; welche Funckens verächtliche und spöttliche Antwort mir hoch zu Gemüthe gegangen, ich wollte mich auch dazumal, da ich ihn nicht beschieden, dermassen gegen ihn bezeigt haben, dass er mir etwas mehr, denn dass er ein Ehrliebender wäre, hätte antworten müssen, ich hab ihn aber durch den Verwalter zu Rossleben, wie ich wieder von Beichlingen hab reiten wollen, anzeigen lassen, er sollte befinden, ich wollte auf die Wege denken, dass ich dasjenige, was er mir zu thun schuldig, von ihm bekommen wollte. Ungefährlichen aber über ein halb Jahr hernacher hat sichs zugetragen, dass ich mit Paul von Teutleben seines Gutes halber von wegen der von Werthern in einem Kauf gestanden, derhalben wir uns in vergangenen Osterfeiertagen zu Beschliessung des Kaufs gen Beichlingen betaget. Wie ich nun des Ortes kommen und zuvor durch des Schossers zu Beichlingen Zuschreiben gewusst, dass Funck da gewesen, hab ich Teutleben gefragt, ob Funcke sein Beistand wäre, darauf er nein geantwortet, er wäre aber der Sachen zum besten da. Als ich mich aber mit Teutleben des Kaufs halber nicht habe vergleichen können und wieder nach dem Steine reiten wollen, hab ich etzliche vom Adel, Werthernsche Lehnsleute, so die Zeit des Ortes gewesen, desgleichen Funcken zu mir fordern lassen und in derselben vom Adel und anderer mehr Gegenwart Funcken angezeigt, er wüsste, was er mir für Rechnung zu thun schuldig, auch was ich ihm durch den Verwalter zu Rossleben hätte anzeigen lassen, darum

solle er seine Rechnungen, die er, wie ich berichtet würde, bei dem Schosser zu Beichlingen hinterlegt, zu sich nehmen und mit mir nach dem Stein reiten; von dannen sollt er nicht kommen, er hätte mir denn seinem vielfältigen Erbieten nach als ein Ehrliebender berechnet und bezahlet; dazu sollt es ihm an Zeit und Raum, auch guter Wartung nicht mangeln. Wiewohl solchs Funcken schwer eingegangen, so hat er doch mitreiten müssen; dass er aber seinem Schreiben nach als ein Gefangener (wie er dann das und ein viel Schmählichers wohl verdienet hätte) sollte sein geführt worden, das werden viel Leute vom Adel und sonsten, die es in beiden Häusern zu Beichlingen und zum Stein, auch unterwegen gesehen haben, anders zu berichten wissen, denn er ja sein Schwert und Feuerbüchse gleich einem andern Knecht, der mit mir geritten, geführt, er hat auch seine Büchse, weil er zum Stein gewesen, stets bei sich behalten und wieder mit sich genommen. Wie er aber gen Stein kommen, hab ich ihn in ein schön geraum Gemach, darinnen er ein Kamin, Tisch, Betten und andere Nothdurft aufs beste zugerichtet gehabt, gehen lassen, darinnen haben ihm meine Knechte und Jungen, die auf mich warten, allzeit ehe dann ich zu Tisch gesessen seinen Tisch mit Essen, Trinken, Silbergeschirr und anderm in aller Massen und nichts anders denn mir selber zugerichtet; da er auch jemand bei ihm hat haben wollen, der ist zu ihm gelassen worden, wann auch jemand von seinen Freunden oder sonsten zu ihm gewollt hat, dem ist es wohl gegönnt gewesen, haben Tag und Nacht bei ihm bleiben und von Küchen und Keller das beste und so viel sie gewollt holen lassen mögen, und mag mit Wahrheit sagen, da ich meiner lieben Freunde einen zu Gast gebeten, so wusst ich sein mit Essen und Trinken nicht besser warten zu lassen. Wie ich aber Funcken habe anzeigen lassen, dieweil er seine Rechnungen itzund bei sich hätte, die 'er mir zu übersehen hiebevor zugestellt und auf meine vielfältigen angezeigten Mängel niemals zu ändern gewusst oder ändern hätte wollen, sondern sich alle Wege erboten, als ein Ehrliebender daraus zu berechnen, so wollte ich derselben auf einen Tag, den ich ihm dazumal habe namhaftig machen lassen, gewärtig sein, darauf Funck geantwortet, dass es an seiner Rechnung kein Mangel haben sollte, er könnte aber seiner grossen Betrübnis halber in dem Gefängnis nicht rechnen, zudem so mangelten ihm etzliche Verzeichnisse, die er anderswo hätte und doch bei der Rechnung haben müsste; dagegen ich ihm habe anzeigen lassen, da es ihm an Verzeichnissen oder Leuten, die er zu der Rechnung bedürfte oder haben wollte, mangelte, die möchte er wohl holen lassen; es hat aber solches Funck nicht gefallen, sondern darauf beharret, er vermöge dergestalt nicht zu rechnen. Es haben auch mittlerweile etzliche vom Adel und Funckens Freunde um seine Entledung oder dass er doch im Schloss umhergehen dürfte Ansuchung gethan, darauf ich ihnen zum theil schriftlich geantwortet, dass ich mich gegen Funck dermassen bezeigen wollte, dass er sich mit Billigkeit keines Gewalts, Unrechts oder Mangels sollt zu beklagen haben, etzlichen aber habe ich dieselbe Meinung mündlichen angezeigt und daneben Bericht gethan, dass diese Sache wenig Tedingens bedürfte: es sollte mir Funcke seinem Erbieten nach berechnen, so wären diese Sachen schön richtig; dass ihm aber das Gemach, darinnen er itzund wäre, des Kamins halber, wie er sich hätte vernehmen lassen, beschwerlich, so wollte ich ihm meiner lustigsten Gemach eines, von Stuben und Kammern, einthun und darinne alle Nothdurft, wie bisher geschehen, verschaffen lassen, von dannen aber sollt er nicht kommen, er hätte mir dann der Billigkeit und seinem Erbieten nach berechnet; da aber sie, seine Freunde, es davor hielten, dass ich ihrem Freunde unbillige Dinge auflegte, so wäre mir nichts entgegen, ich könnte und wollte sie auch nicht darum verdenken, dass sie's an den Kurfürsten zu Sachsen, meinen gnädigsten Herrn, gelangen

liessen, was alsdann Seine kurf. Gnade nach gethaner meiner Antwort hierinnen befehlen würden, dem sollte unterthänigste billige Folge von mir geschehen. Dabei sie es auf das Mal haben wenden lassen, und ist Funck in der lustigsten Gemach eines, die ich habe, darinnen er eine Stube und etzliche Kammern gehabt, gelassen worden, darein hat es ihm, wie zuvor, an guter Wartung und Gesellschaft, auch grossen Trunken nicht gemangelt. Dass aber Funk in seiner Klageschrift anzeiget, dass ich ihm in die gefängliche Verwahrung habe sagen lassen, dass er in Monatsfrist berechnen sollte, welches ihm dann aus vielen Ursachen ungelegen gewesen (wie dann wohl zu glauben), derhalben seine Freundschaft verursacht, solches an den Oberhauptmann Wolff Koller klagweis gelangen zu lassen, ehe dann aber des Oberhauptmanns Befehl zum Wendelstein ankommen, so sei der angesetzte Monat schier um gewesen, es sei ihm auch von meinem eigenen Gesinde in der Verwahrung angezeigt worden, wie ich mich allerlei Bedrauunge und beschwerlicher Rede seinethalben vernehmen liesse, sonderlich aber, wenn der Monat um wäre und er seine Rechnung nicht thäte, sollten andere Wege gegen ihn vorgenommen werden, derhalben er allerlei betrachtet und um Aufklärung willen grösserer Gewalt die Wege gesucht, dass er aus dem Gefängnis kommen sei. Um dieses hält sichs also, dass mir von etzlichen, die es gesehen, angezeigt worden, dass sich Funcke mit weinen, Hände ringen, Haar und Bart raufen ganz erbärmlich stellete. Wie ich solches gehöret, hab ich gross Mitleiden mit ihm gehabt, und ist mir doch selbst zu ihm zu gehen und ihn zu trösten aus allerlei Ursach bedenklich gewesen; damit er aber mein Gemüth gegen ihm hat erfahren mögen, hab ich meiner Knechte einem, der Funcken Essen getragen, einen Zettel meiner Handschrift geben und ihm befohlen, wenn er zu Funcken käme, sollte er ihm sagen, ich hätte ihm was aufgezeichnet, das er ihm sagen sollte, derhalben wollt er den Zettel selbst verlesen, welches dann also geschehen. Des Zettels Inhalt aber ist dieser gewesen: Ludewig Funcken sollst du anzeigen, dass ich berichtet werde, wie er sich übel gehabe. Nun sollte er dasselbige nicht thun, denn er darf ihm, soferne er der Billigkeit und sein selbst Erbieten nach berechnen wird, gar nichts Leide gedenken; da er auch sonst einigen Mangel hat, den wolle er mir anzeigen lassen; wenn er auch jemand, der stets bei ihm in seim Gemach sein und auf ihn warten solle, haben will, der soll ihm auch verschafft werden. Wie Funcke den Zettel verlesen (des Abschrift er neben andern Copien gen Hof zu schicken nicht ungerne vergessen), hat er mir danken und bitten lassen, dass jemand stets bei ihm sein möchte, darauf ich ihm einen Knecht zugegeben. Derhalben hat Funck mit gutem Gewissen die gemeldete Bedrauung, der ich nie mit keinem Wort gedacht, nicht suchen können. Was aber anlangt, dass er in Monatsfrist berechnen sollte und dass derselbige Monat balde um gewesen sei, darum hält sichs also, dass am nächst vergangenen Sonnabend nach Misericordias Domini (d. i. 11. Mai) gegen Abend ein Bürger von Mühlhausen, Funcks Schwager, mit zwei Pferden zum Stein vor das Schloss kommen und sich ganz äusserlich vernehmen lassen, als hätte er vor zwei Tagen allererst erfahren, dass sein Schwager bestrickt wäre, darum wollt er gerne die Ursach wissen und ob um seinen Schwager nicht zu reden wäre. Wie mir solches angezeigt worden, hab ich ihm sagen lassen, da Funck seinem Erbieten nach berechnet, so hätte ich nichts mit ihm zu thun, da er aber seinen Schwager selbst ansprechen wollte, das wäre mir nicht entgegen, wollt er auch die Nacht dableiben, sollt er beherbergt sein; welches er zu Dank angenommen und eingezogen und ist die Nacht bei Funcken in seinem Gemach blieben. Auf den Morgen aber hat er mir durch meinen Schösser guter Herberge danken und bitten lassen, dass ich ihm den Zelter, darauf sein Schwager gen Stein kommen, zustellen

wollte, denn es wären seine Pferde ganz abgeritten. Darauf hab ich dem Schösser befohlen, dem Bürger anzuzeigen, dass ich den Zelter verschickt; sobalde er komme, wollt ich den gen Beichlingen schicken, allda möchte er ihn seiner Gelegenheit nach holen lassen; Funcken aber dem sollte er in Gegenwart des Bürgers, seines Schwagers, welchen ich vor aufrichtig gehalten, anzeigen, dass er sich gleichwohl zu seiner Rechnunge anders denn bisher geschehen schicken wollte, wenn das aber in Monatsfrist nicht geschehen sollte, so würde ich verursacht, andere Wege gegen ihn vorzunehmen. Wie ihm nun solches am vergangenen Sonntag Jubilate (12. Mai) um acht oder neun Uhr vor Mittag angezeiget worden, hat er die folgende Nacht mit Hülfe des Knechts, den ich ihm zugegeben, welchen er mit gleicher Untreu angestrickt, alle ihre Betttücher und Zichen zerschnitten und zusammengeknüpft und sich (über sein vielfältiges Schwören bei seiner Seelen Seligkeit und sonst vielen hohen Worten, dass er, da alle Thüren und Thor aufgestanden, mit keinem Fusse weichen oder wanken wollte, wie dann viel ehrlicher Leut vom Adel und sonst von ihm gehört haben) durch ein heimlich Gemach etzliche und zwanzig Ellen hoch als die vermeinten Ehrliebenden in innern Schlossgraben gelassen und auf Pferden, die ihnen meines Erachtens durch seinen Schwager von Mühlhausen bestellt gewesen, dazu dann der begehrte Zelter ohne Zweifel hätte sollen gebraucht werden, davon kommen. Diewohl dann Funck nach der Zeit, dass ich ihm in Monatsfrist Rechnung zu thun hab anzeigen lassen, über sechszehn Stunden in dem Gefängnis (wie ers nennt) nicht blieben, auch sein Vornehmen etzliche Tage zuvor, wie dann Anzeigung genug vorhanden, beschlossen, so ist gut abzunehmen, ob Funcke aus Ursachen, dass der angesetzte Monat schier um gewesen, des Oberhauptmanns Antwort, die den dritten Tag hernacher meines Abwesens durch Funckens Knecht gen Stein bracht, nicht habe erwarten können. Dass aber Funck seiner Rechnung und sonderlich des Oberhauptmanns Antwort nicht hat erwarten wollen, das ist sein bös Gewissen die vornehmste Ursach gewesen, dann er gewusst, wie wohl dem Oberhauptmann seine Frommkeit bekannt. Ob nun Funck meiner Bedrauung und Mangel der Rechnung halber, welche er vielfältig und doch nicht von dem, das ihm zu erwerben sauer worden, zu erstatten gehabt, oder seines bösen Gewissens halber sich in gemeldete grosse und schändliche Gefahr begeben habe, auch ob ich mit meiner erzeigten Lindigkeit und Wohlthat den kaiserlichen Landfrieden gebrochen, oder ob er um seiner untreuen und hochverdächtigen gestellten Rechnungen und schändlichen Flucht willen nochmals Gefängnis und peinliche Frage verdient habe, das will ich in aller frommen Leute Bedenken gestellt haben. Damit ich aber dennoch von Funcke sein schuldige und doch bisher geweigerte Rechnungen, daran mir meiner obliegenden Vormundschaft halber hoch und viel gelegen, der Billigkeit nach bekommen, auch die Ursach der hochgefährlichen Flucht gewiss erfahren möge, so ist an E. G. und Gunsten mein dienstlich und freundlich Bitten, E. G. und Gunsten wollen mir den vielgedachten Funcken zu Rechte dermassen ein- und annehmen und von dannen nicht kommen lassen, ich sei denn der vielgemeldeten Rechnung und anderer Zuspruch halber, wie zu Recht genugsam, von ihm zufrieden gestellt, und dass er der Leibesstrafe, so ihm die um bezeigter verdächtiger Untreu willen zu Recht zuerkannt möchte werden, gewärtig sein müsse. Da aber solches nicht geschehen sollte, so wollen doch E. G. und Gunsten zu Wohlfarth gemeines Nutzes gnädig und günstig bedenken, was doch dem muthwilligen Gesinde und sonderlich den ungetreuen Haushaltern vor eine unträgliche Kühnheit, die Obrigkeiten zu verachten und zu betrügen, daraus erfolgen wollte. Ich habe aber keinen Zweifel, E. G. und Gunsten werden sich hierinnen als die Hochverständigen und Liebhabere der Gerechtigkeit dermassen zu bezeigen wissen,

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