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Auf daß also, wie gesagt ist, drei Personen in einer Gottheit, und Ein Gott in drei Personen geehret werde.

Wer nun will selig werden, der muß also von den drei Personen in Gott halten.

Es ist aber auch noth zur ewigen Seligkeit, daß man treulich glaube, daß Jesus Christus unser Herr sei wahrhaftiger Mensch.

So ist nun dies der rechte Glaube, so wir gläuben u. bekennen, daß unser Herr Jesus Christus Gottes Sohn, Gott u. Mensch ist.

Gott ist er aus des Vaters Natur vor der Welt geboren; Mensch ift er aus der Mutter Natur in der Welt geboren.

Ein vollkommener Gott, ein vollkommener Mensch, mit vernünftiger Seelen u. menschlichem Leibe.

Gleich ist er dem Vater nach der Gottheit; kleiner ist er, denn der Vater, nach der Menschheit.

Und wiewohl er Gott u. Mensch ist, so ist er doch nicht zween, sondern Ein Christus.

Einer, nicht daß die Gottheit in die Menschheit verwandelt sei; sondern daß die Gottheit hat die Menschheit an sich genommen.

Ja Einer ist er, nicht daß die zwo Naturen vermenget sind, sondern daß er eine einige Person ist.

Denn gleichwie Leib u. Seel Ein Mensch ist, so ist Gott u. Mensch Ein Christus.

Welcher gelitten hat um unserer Seligkeit willen, zur Höllen gefahren, am dritten Tage auferstanden von den Todten.

Aufgefahren gen Himmel, fizet zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters.

Von dannen er kommen wird, zu richten die Lebendigen u. die Lodten.

Und zu seiner Zukunft müssen alle Menschen auferstehen mit ihren eignen Leibern.

Und müssen Rechenschaft geben, was sie gethan haben.

Und welche Gutes gethan haben, werden in's ewige Leben gehen ; welche aber Böses gethan, in's ewige Feuer.

Das ist der rechte christliche Glaube; wer denselben nicht fest u. treulich glaubet, der kann nicht selig werden.

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B. Die besonderen Bekenntnisse der lutherischen Kirche.

I. Die augsburgische Confession

oder

Bekenntniß des Glaubens etlicher Fürsten und Städte,

überantwortet kais. Majestät zu Augsburg, Anno 1530..

Vorrede.

Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster, Unüberwindlichster Kaiser, Ullergnädigster Herr! Als Ew. kais. Maj. kurz vorschiener Zeit einen gemeinen Reichstag allhier gen Augsburg gnädiglichen ausgeschrieben, mit Anzeig u. ernstem Begehr, von Sachen unsern u. des christl. Namens Erbfeind, den Türken, betreffend, und wie demselben mit beharr licher Hilfe stattlichen widerstanden, auch wie der Zwiespalten halben in dem h. Glauben u. der christl. Religion gehandelt möge werden, zu rath schlagen u. Fleiß anzukehren, alle eines Jeglichen Gutbedünken, Opinion u. Meinung zwischen uns selbst, in Lieb u. Gütigkeit zu hören, zu ersehen u. zu erwågen, und dieselben zu einer einigen christl. Wahrheit zu bringen u. zu vergleichen, Alles, so zu beiden Theilen nicht recht ausgelegt oder gehandelt wåre, abzuthun, und durch uns Alle eine einige u. wahre Religion anzunehmen u. zu halten, und, wie wir Alle unter Einem Christo sind u. streiten, also auch Alle in Einer Gemein schaft, Kirchen u. Einigkeit zu leben.

Und wir, die unten benannten Churfürst u. Fürsten, sammt un: sern Verwandten, gleich andern Churfürsten, Fürsten u. Stånden darzu erfordert; so haben wir uns darauf dermaßen erhoben, daß wir, sonder Ruhm, mit den ersten hieher kommen.

und alsdenn auch Ew. kais. Maj. zu unterthänigster Folgthuung berührtes Ew. kais. Maj. Ausschreibens, und demselbigen gemäß die ser Sachen halben, den Glauben berührend, an Churfürsten, Fürsten u. Stånden ingemein gnådiglichen, auch mit höchstem Fleiß u. ernstlich begehrt, daß ein Jeglicher, vermöge vorgemeldetes Ew. kais. Maj. Ausschreibens, sein Gutbedünken, Opinion u. Meinung derselbigen Ir rungen, Zwiespalten u. Mißbräuch halben zc. zu Deutsch u. Latein in Schrift stellen u. überantworten sollten. Darauf denn, nach genommenem Bedacht u. gehaltenem Rath, Ew. kais. Maj. an vergangener Mittwochen ist vorgetragen worden, als wollten wir auf unserm Theil das Unsere, vermöge Ew. kais. Maj. Vortrags, in Deutsch u. Latein auf heut', Freitag *), übergeben. Hierum, und Ew. kaif. Maj. zu un terthänigstem Gehorsam, überreichen u. übergeben wir unserer Pfarr*) Die Übergabe erfolgte erst Sonnabends, s. Einl.

herren, Prediger u. ihrer Lehren, auch unfres Glaubens Bekenntniß, was u. welcher Gestalt fie, aus Grunde göttlicher, heiliger Schrift in unsern Landen, Fürstenthümern, Herrschaften, Städten u. Gebieten predigen, lehren, halten u. Unterricht thun.

Und sind gegen Ew. kais. Maj., unsern allergnådigsten Herrn, wir in aller Unterthänigkeit erbötig, so die andern Churfürsten, Fürsten u. Stände dergleichen gezwiefachte schriftliche übergebung ihrer Meinung u. Opinion in Latein u. Deutsch ist auch thun werden, daß wir uns mit ihren Liebden u. ihnen gern von bequemen, gleichmäßigen Wegen unterreden, und derselbigen, so viel der Gleichheit nach immer möglich, vereinigen wollen, damit unser beiderseits, als Parten, schriftlich Vorbringen u. Gebrechen zwischen uns selbst in Lieb u. Gütigkeit gehandelt, und dieselben Zwiespalten zu einer einigen wahren Religion, wie wir Alle unter Einem Christo sind u. streiten, und Christum bekennen sollen, Alles nach laut oft gemeldetes Ew. kais. Maj. Ausschreibens u. nach göttlicher Wahrheit geführet mögen werden. Als wir denn auch Gott, den Allmächtigen, mit höchster Demuth anrufen u. bit: ten wollen, seine göttliche Gnade darzu zu verleihen, Amen!

Wo aber bei unsern Herren, Freunden, und besonders den Churfürsten, Fürsten u. Ständen des andern Theils die Handlung dermaBen, wie Ew. kais. Maj. Ausschreiben vermag, unter uns selbst in Lieb u. Gütigkeit bequeme Handlung nicht verfahen, noch ersprießlich sein wollte, als doch an uns in keinem, das mit Gott u. Gewissen zu chriftl. Einigkeit dienstlich sein kann oder mag, erwinden soll, wie Ew. kais. Maj., auch gemeldte unsere Freunde, die Churfürsten, Fürsten, Stånde u. ein jeder Liebhaber christlicher Religion, dem diese Sa chen vorkommen, aus nachfolgenden unsern u. der Unsern Bekenntnissen, gnädiglich, freundlich u. gnugsam werden zu vernehmen haben.

Nachdem denn Ew. kais. Maj. vormals Churfürsten, Fürsten u. Ständen des Reichs gnädiglichen zu verstehen gegeben, und sonderlich durch eine öffentliche verlesene Instruction auf dem Reichstage, so im Jahr der mindern Zahl 26*) zu Speier gehalten, daß Ew. kais. Maj. in Sachen, unsern h. Glauben belangend, zu schließen lassen, aus Ursachen, so dabei gemeldet, nicht gemeinet; sondern bei dem Papst um ein Concilium fleißigen u. Anhaltung thun wollten. Und vor einem Jahr, auf dem lehten Reichstag zu Speier [1529], vermöge einer schriftlichen Instruction, Churfürsten, Fürsten u. Stånden des Reichs durch Ew. kais. Maj. Statthalter im Reich, königl. Würden zu Hungern [Ungarn] u. Böhmen 2c. 2c., sammt Ew. kais. Maj. Öratoren u. verordneten Commissarien dies unter Andern haben vortragen u. anzeigen lassen, daß Ew. kais. Maj. derselbigen Statthalter, Amtsverwalter u. Råthen des kais. Regiments, auch der abwesenden Churfürsten, Fürsten u. Ständen Botschaften, so auf dem ausgeschriebenen Reichstag zu Regensburg [1527] versammlet gewesen, Gutbedünken, das Generalconcilium belangend, nachgedacht, und solches anzusehen auch für fruchtbar erkannt. Und weil sich aber diese Sachen zwischen Ew. kais. Maj. u. dem Papst zu gütem christl. Verstand schicken, daß Ew. kais. Maj. gewiß wäre, daß durch den Papst das

*) d. h. 1526. In Urkunden des 15. u. 16. Jahrh. stehen oft nur die Zehner u. Einer der Jahreszahl, und die Weglassung der das Jahrh. bezeichnenden Ziffern wird durch die obige Formel angedeutet.

Generalconcilium zu halten nicht geweigert; so wäre Ew. kais. Maj. gnådiges Erbietens, zu fordern u. zu handeln, daß der Papst solch Generalconcilium, neben Ew. kais. Maj., zumersten auszuschreiben bewil ligen, und daran kein Mangel erscheinen sollte.

So erbieten gegen Ew. kais. Maj. wir uns hiemit in aller Unterthänigkeit u. zum überfluß, in berührtem Fall ferner auf ein solch gemein, frei, christlich Concilium, darauf auf allen Reichstågen, so Ew. kais. Maj. bei ihrer Regierung im Reich gehalten, durch Churfürsten, Fürsten u. Stände aus hohen u. tapfern Bewegungen geschlossen, an welches auch zusammt Ew. kais. Maj. wir uns von wegen dieser großwichtigsten Sachen in rechtlicher Weise u. Form verschiener Zeit berufen u. appelliret haben, der wir hiemit nochmals anhängig bleiben, und uns durch diese oder nachfolgende Handlung, es werden denn diese zwiespaltigen Sachen endlich in Lieb u. Gütigkeit, laut Ew. kais. Maj. Ausschreibens, gehört, erwogen, beigelegt, und zu einer christl. Einigkeit vergleichet, nicht zu begeben wissen, davon wir hiemit öffentlich bezeugen u. protestiren. Und sind das unsre u. der Unsern Bekennt niße, wie unterschiedlichen von Artikeln zu Artikeln hernach folget.

Artikel des Glaubens und der Lehre.

Der 1. Artikel. Von Gott.

Erstlich wird einträchtiglich gelehret u. gehalten, laut des Beschluß Concilii Nicăni, daß ein einig göttlich Wesen sei, welches genannt wird, und wahrhaftiglich ist Gott, und sind doch drei Personen in demselben einigen göttlichen Wesen, gleich gewaltig, gleich ewig, Gott Vater, Gott Sohn, Gott h. Geist; alle drei Ein göttlich Wesen, ewig, ohne Stück, ohne Ende, unermeßlicher Macht, Weisheit u. Güte, ein Schöpfer u. Erhalter aller sichtbaren u. unsichtbaren Dinge. Und wird durch das Wort "Persona" verstanden, nicht ein Stück, nicht eine Eigenschaft in einem Andern; sondern das selbst bestehet, wie denn die Våter in dieser Sachen dies Wort gebrauchet haben.

Derhalben werden verworfen alle Kezereien, so diesem Artikel zu: wider sind, als: Manichải,*) die zween Götter gesehet haben, einen bösen u. einen guten. Item, Valentiniani, **) Ariani, ***) Eunomiani, Ma

*) Die Manichäer nahmen nach ihrem Stifter, dem Perser Mani, zwei Grundwesen an, ein gutes, und ein böses. Erstercs beherrschte das Lichtreich, lestres das Reich der Finsterniß. In einem Kampfe wider das Lichtreich gelang es dem bösen Dämon, einen Theil des Lichtes zu überwältigen. Diesen zurückzuführen, erschien Christus, der Sohn des Urlichtes; verbieß aber zur völligen überwältigung des bösen Geistes den Tröster (Paraflet), wofür sich Mani ausgab. Er ward 277 als Kezer hingerichtet. **) Die Valentinianer, so benannt von Valentinus († um 160), waren die einflußreichste Partei der Gnostiker, d. h. jener Irrlehrer, die seit dem 2. Jahrh. die Lehren der morgenländischen Weltweisen mit der christl. Relis gion zu verschmelzen suchten, und durch ihre vorgeblich tiefern Religionstenntnisse die Grundlehren des Christenthums wesentlich entstellten. Namentlich lehrten sie auch, in Christo, dem sie nur einen Scheinkörper aus den feinsten Stoffen zuschrieben, sei nicht Gott selbst; sondern nur der höchste aus Gott ausgegangene Geist (Neon) erschienen, und dieser habe sich bei der Taufe Christi mit dem ätherischen Körper vereinigt.

***) Arius, Presbyter zu Alexandrien († 336), nach dem sich diese Secte nannte,

hometisten *), und alle dergleichen, auch Samosatenani_alt_und_neu **), so nur Eine Person sehen, und von diesen zweien: Wort u. heiligem Geist, Sophisterei machen, und sagen, daß es nicht müssen unterschiedene Personen sein; sondern "Wort bedeute leiblich Wort oder Stimme, und der h. Geist sei erschaffene Regung in Creaturen.

Der 2. Art. Von der Erbsünde.

Weiter wird bei uns gelehret, daß nach Adams Fall alle Mens schen, so natürlich geboren werden, in Sünden empfangen u. geboren werden, das ist, daß sie alle von Mutterleibe an voller böser Lust u. Neigung sind, und keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott von Natur haben können; daß auch dieselbige angeborne Seuche u. Erbsünde wahrhaftiglich Sünde sei, und verdamme alle die unter'm ewigen Gotteszorn, so nicht durch die Taufe u. heiligen Geist wiederum neu geboren werden.

Hieneben werden verworfen die Pelagianer ***) und Andere, so die Erbsünde nicht für Sünde halten, damit sie die Natur fromm machen. durch natürliche Kräfte, zu Schmach dem Leiden u. Verdienst Christi.

Der 3. Art. Von dem Sohn Gottes.

Item, es wird gelehret, daß Gott der Sohn sei Mensch worden, geboren aus der reinen Jungfrauen Maria, und daß die zwo Naturen, göttliche u. menschliche in Einer Person also unzertrennlich vereinigt, Ein Christus sind, welcher wahrer Gott u. Mensch ist, wahrhaftig ge= boren, gelitten, gekreuziget, gestorben u. begraben; daß er ein Spfer wäre, nicht allein für die Erbsünde, sondern auch für alle andere Sünde, und Gottes Zorn versühnete.

Item, daß derselbige Christus sei abgestiegen zur Hölle, wahrhaftig am dritten Tage von den Todten auferstanden, aufgefahren gen Himmel, fißend zur Rechten Gottes; daß er ewig herrsche über alle Creaturen u. regiere; daß er Alle, so an ihn glauben, durch den h. Geist heilige, reinige, stärke u. tröste, ihnen auch Leben u. allerlei Gaben u. Güter austheile, und wider den Teufel, und wider die Sünde schüße u. beschirme.

Item, daß derselbige Herr Christus endlich wird öffentlich kom

leugnete die Gottheit Christi. Ein Theil dieser Partei, die Eunomianer, so benannt von Eunomius, Bischofe in Cappadocien, behaupteten noch bestimmter, Christus sei dem Vater dem Wesen nach ganz unähnlich, und nur das vollkommenste Geschöpf Gottes gewesen.

*) Die Mahomedisten betrachten Jesum nur als einen von Gott gesandten Menschen, Mahomed aber (geb. zu Mekka 571) als den höchsten Propheten Gottes.

**) Paul von Samosata, seit 260 Bischof zu Antiochia, lehrte: Christus, der durch den h. Geist als Mensch erzeugt sei, heiße nur deshalb Gottes Sohn, weil die göttl. Weisheit in ihm auf eine höhere Weise gewirkt habe, als in andern Propheten. Ähnliches lehrte auch Michael Servet (1553 öffentlich verbrannt), und er nebst seinen Anhängern sind hier wahrscheinlich unter den neuen Samosatenern zu verstehen. ***) Palagius, ein brittischer Mönch, war zwar von großer Sittenreinheit u. unbescholtenem Lebenswandel; aber geistlos genug, zu behaupten, die Erbsünde sei keine wahre Sünde, und noch weniger die menschliche Natur durch Adams Fall verderbt. Er gerieth darüber namentlich mit Augustinus, dem berühmten Bischofe zu Hippo in Afrika († 430), in einen heftigen Kampf.

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