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welche es aber nicht achten, noch von ihm selbst kommen, die laffen wir auch fahren; das sollen sie aber wissen, daß wir sie nicht für Christen halten.

So lehren wir nun, wie trefflich, köstlich u. tröstlich Ding es ist um die Beichte, und vermahnen dazu, daß man solch theuer Gut nicht verachte, angesehen unsre große Noth. Bist du nun ein Christ, so [be]darfst du weder meines Zwangs, noch Papsts Gebot Nichts überall; sondern wirst dich wohl selbst zwingen, und mich darum bitten, daß du Solches mögest theilhaftig werden. Willt du es aber verachten, und so stolz ungebeichtet hingehen; so schließen wir das Urtheil, daß du kein Christe bist, und auch des Sacra: ments nicht sollt genießen; denn du verachtest, das kein Christ verachten soll, und machest damit, daß du keine Vergebung der Sünde haben kannst. Und ist ein gewiß Zeichen, daß du auch das Evangelium verachtest.

Summa, wir wollen von keinem Zwang wiffen; wer aber unsre Predigt u. Vermahnung nicht höret, noch folget, mit dem haben wir Nichts zu schaffen, soll auch Nichts von dem Evangelio haben. Wärest du ein Christ, so solltest du froh werden, daß du möchtest über hundert Meilen dar nach laufen, und nicht dich laffen nöthigen; sondern kommen, und uns zwingen; denn da muß der Zwang umgekehret werden, daß wir in's Gebot, und du in die Freiheit kommest. Wir dringen Niemand, sondern leiden, daß man zu uns dringet; gleichwie man uns zwinget, daß wir predigen u. Sa crament reichen müssen.

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Darum, wenn ich zur Beichte vermahne, so thu ich nichts Anderes, denn daß ich Jedermann vermahne, ein Christ zu sein, wenn ich dich dahin bringe, so habe ich dich auch wohl zur Beichte gebracht. Denn welche dar nach verlanget, daß fie gerne fromme Christen, und ihrer Sünde los wären, und fröhlich Gewissen haben wollten, die haben schon den rechten Hunger u. Durst, daß sie nach dem Brot schnappen, gleich als ein gejagter Hirsch vor His u. Durst entbrannt, wie der 42. Psalm sagt: Wie der Hirsch schreiet nach den Wasserbächen, so schreiet meine Seele, Gott! zu dir, d. i. wie weh u. bange einem Solchen ist nach einem frischen Born; so angst u. bange ist mir nach Gottes Wort oder Absolution u. Sacrament. Siehe, das wäre recht von der Beichte gelehret, so könnte man Lust u. Liebe dazu machen, daß die Leute herzukämen, und uns nachliefen, mehr, denn wir gerne hätten. Die Papisten lassen wir plagen u. martern sich u. andere Leute, so solchen Schat nicht achten, und ihnen selbst zuschließen; uns aber lafset die Hände aufheben, Gott loben u. danken, daß wir zu solchem Erkenntniß u. Gnade kommen sind. Amen.

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VI. Die Concordien: oder Eintrachtsformel.

[A. Epitome.]

Summarischer Begriff aller streitigen Artikel zwischen den Theologen augsburgischer Confession, in nachfolgender Wiederholung, nach Anleitung Gottes Worts, christlich erklåcet und verglichen.

Von dem summarischen Begriff, Regel u. Richtschnur, nach welcher alle Lehre geurtheilet, und die eingefallenen Irrungen christlich entschieden und erkläret werden sollen.

1. Wir glauben, lehren u. bekennen, daß die einige Regel u. Richtschnur, nach welcher zugleich alle Lehren u. Lehrer_gerichtet u. geurtheilt werden sollen, sein allein die prophetischen u. apostolischen Schriften A. u. N. T's., wie geschrieben stehet: "Dein Wort ist meines Fußes Leuchte, und ein Licht auf meinem Wege," Ps. 119, (105). Und St. Paulus: Wenn ein Engel vom Himmel käme, und predigte anders, der soll verflucht sein," Gal. 1, (8). Andere Schriften aber, der alten, oder neuen Lehrer, wie sie Namen haben, sollen der h. Schrift nicht gleich gehalten; sondern allezumal mit einander derselben unterworfen, und anders oder weiter nicht angenommen werden, denn als Zeugen, welchergestalt nach der Apostel Zeit, und an welchen Orten solche Lehre der Propheten u. Apostel erhalten worden.

2. Und nachdem gleich nach der Apostel Zeit, auch noch bei ihrem Leben, falsche Lehrer u. Keher eingerissen, und wider dieselbige in der ersten Kirchen Symbola, d. i. furze, runde Bekenntnisse gestellet, welche für den einhelligen, allgemeinen christlichen Glauben u. Bekenntniß der rechtgläubigen u. wahrhaftigen Kirchen gehalten, als nämlich: das Symbolum Apostolicum, Symbolum Nicaenum u. Symbolum Athanasii; bekennen wir uns zu denselben, und verwerfen hiemit alle Keßereien u. Lehre, so, denselben zuwider, in die Kirche Gottes eingeführt worden sind.

3. So viel aber die Trennung in Glaubenssachen belanget, zu unfern Zeiten eingefallen; halten wir für den einhelligen Consens u. Erflärung unsers christl. Glaubens u. Bekenntniß, besonders wider des Papstthums u. dessen falschen Gottesdienst, Abgötterei, Aberglauben, und andere Secten, als dieser Zeit unserm Symbolo, die erste ungeånderte augsb. Confeffion, Kaiser Carolo V. zu Augsburg Anno 30 2c. in der großen Reichsversammlung übergeben, sammt derselben Apologie, und Artikeln zu Schmalkalden Anno 37 gestellet, und von den vor. nehmsten Theologen damals unterschrieben worden. Und weil solche

Sachen auch den gemeinen Laien, und derselben Seelen Seligkeit betreffen; bekennen wir uns auch zu dem kleinen u. großen Katechismo D. Luthers, wie solche beide Katechismi in den Tomis Lutheri verfaffet, als zu der Laienbibel, darin Alles begriffen, was in h. Schrift weitläuftig gehandelt, und einem Christenmenschen zu seiner Seligkeit zu wissen vonnöthen ist.

Nach dieser Anleitung, wie oben vermeldet, sollen alle Lehren an gestellet, und was derselben_zuwider, als unsers Glaubens einhelliger Erklärung entgegen, verworfen u. verdammet werden.

Solchergestalt wird der Unterschied zwischen der h. Schrift A. u. N. T's., und allen andern Schriften, erhalten und bleibt allein die h. Schrift der einige Richter, Regel u. Richtschnur, nach welcher, als dem einigen Probierstein, sollen u. müssen alle Lehren erkannt u. geurtheilet werden, ob sie gut, oder bös, recht, oder unrecht sein. Die andern Symbola aber u. angezogene Schriften find nicht Richter, wie die h. Schrift; sondern allein Zeugniß u. Erklärung des Glaubens, wie jeder zeit die h. Schrift in streitigen Artikeln in der Kirchen Gottes, von den damals Lebenden verstanden u. ausgelegt, und derselbigen wider: wärtige Lehre verworfen u. verdammet worden.

1. Von der Erbsünde.

Status controversiae 1).

Die Hauptfrage in dieser Zwiespalt.

Ob die Erbsünde sei eigentlich u. ohne allen Unterschied des Menschen verderbte Natur, Substanz u. Wesen, oder ja das vornehmste u. beste Theil seines Wesens, als die vernünftige Seele selbst, in ihrem höchsten Grad u. Kräften? Oder, ob zwischen des Menschen Substanz, Natur, Wesen, Leib, Seele, auch nach dem Fall, und der Erbsünde ein Unterschied sei, also, daß ein Anders die Natur, und ein Anders die Erbsünde sei, welche in der verderbten Natur steckt, und die Natur ver derbt.

Affirmativa 1).

Reine Lehre, Glaube u. Bekenntniß, vermöge vorgesekter Richtschnur, und summarischer Erklärung.

1. Wir gläuben, lehren u. bekennen, daß ein Unterschied sei zwischen der Natur des Menschen, nicht allein wie er Anfangs von Gott rein u. heilig, ohne Sünde erschaffen; sondern auch, wie wir sie jezunder nach dem Fall haben, nåmlich zwischen der Natur, so auch nach dem Fall noch eine Creatur Gottes ist u. bleibet, und der Erbsünde, und daß solcher Unterschied so groß, als der Unterschied zwischen Got tes u. des Teufels Werk fei.

2. Wir glauben, lehren u. bekennen auch, daß über solchem Unterschied mit höchstem Fleiß zu halten, weil diese Lehre, daß zwischen unfrer verderbten Menschennatur, und der Erbsünde kein Unterschied sein sollte, wider die Hauptartikel unsers christl. Glaubens, von der Erschaffung, Erlösung, Heiligung u. Auferstehung unsers Fleisches streitet, und

1) Diese latein. überschriften, die sich bei den einzelnen Artikeln finden, find im Folgenden weggelassen.

neben denselben nicht bestehen kann. Denn nicht allein Adam's u. Eva Leib u. Seele vor dem Fall, sondern auch unser Leib u. Seele nach dem Fall, unangesehen, daß sie verderbet, Gott geschaffen, welche auch Gott noch für sein Werk erkennet, wie geschrieben stehet Hiob 10, (8) : "Deine Hånde haben mich gearbeitet u. gemacht, Alles, was ich um u. um bin. “ Es hat auch der Sohn Gottes in Einigkeit seiner Person solche menschliche Natur, doch ohne Sünde, und also nicht ein fremd, sondern unser Fleisch an sich genommen, und nach demselben unser wahrhaftiger Bruder worden Hebr. 2, (14): "Nachdem die Kinder Fleisch u. Blut haben, ist er's gleichermaßen theilhaftig worden." Item (16. 17): «Er nimmt nirgend die Engel an sich, sondern den Samen Abraham nimmt er an sich; daher muß er allerdings seinen Brüdern, ausgenommen die Sünde, gleich werden." Also hat es auch Christus erlöset als sein Werk, heiliget es als sein Werk, erwecket es von den Todten, und zieret es herrlich als sein Werk; aber die Erbsünde hat er nicht erschaffen, nicht angenommen, nicht erlöset, nicht geheiliget, wird sie auch nicht erwecken, an den Auserwählten weder zieren noch felig machen; sondern in der Auferstehung gar vertilget sein wird. Daraus der Unterscheid zwischen der verderbten Natur, und der Verderbung, so in der Natur stecket, und die Natur dadurch verderbet wor den, leichtlich zu erkennen.

3. Wir glauben, lehren u. bekennen aber hinwiederum, daß die Erbfünde nicht sei eine schlechte, sondern so tiefe Verderbung menschlicher Natur, daß nichts Gesundes oder unverderbet an Leib u. Seele des Menschen, seinen innerlichen u. äußerlichen Kräften geblieben, sondern wie die Kirche sfinget: "Durch Adam's Fall ist ganz verderbt menschlich Natur u. Wesen." Welcher Schade unaussprechlich, nicht mit der Vernunft, sondern allein aus Gottes Wort erkennet werden mag; und daß die Natur, und solche Verderbung der Natur, Niemand von einander scheiden könne, denn allein Gott; welches durch den Tod in der Auferstehung gänzlich geschehen, da unsre Natur, die wir jest tragen, ohne die Erbsünde, und von derselben abgesondert u. abgeschieden, auferste hen u. ewig leben wird, wie geschrieben stehet Hiob 19, (26): "Ich werde mit dieser meiner Haut umgeben werden, und werde in meinem Fleische Gott sehen; denselben werde ich mir sehen, und meine Augen werden ihn schauen.«

Negativa 1).

Berwerfung der falschen Gegenlehre.

1. Demnach verwerfen u. verdammen wir, wenn gelehret wird, daß die Erbsünde allein ein Reatus oder Schuld, von wegen fremder Verwirkung, ohne einige unsrer Natur Verderbung sei.

2. Item, daß die bösen Lüste nicht Sünde, sondern angeschaffene, wesentliche Eigenschaften der Natur seien, oder, als wäre der obgemeldte Mangel oder Schade nicht wahrhaftig Sünde, darum der Mensch außerhalb Christo ein Kind des Zorns sein sollte.

3. Desgleichen verwerfen wir auch den pelagianischen Irrthum, da vorgegeben wird, daß die Natur des Menschen auch nach dem Fall unverderbet, und sonderlich in geistlichen Sachen ganz gut u. rein in ih ren naturalibus, d. i. in ihren natürlichen Kräften, geblieben sei.

4. Item, daß die Erbsünde nur von Außen ein schlechter, gering. schäßiger, eingesprengter Fleck oder anfliegende Makel sei, darunter die Natur ihre guten Kräfte, auch in geistlichen Sachen, behalten habe.

5. Item, daß die Erbsünde sei nur eine äußerliche Hinderniß der guten geistlichen Kräften, und nicht eine Beraubung oder Mangel derselben, als wenn ein Magnet mit Knoblauchsaft bestrichen wird, dadurch seine natürliche Kraft nicht weggenommen, sondern allein gehindert wird; oder daß dieselbige Makel, wie ein Fleck vom Angesicht oder Farbe von der Wand, leichtlich abgewischet werden könnte.

6. Item, daß im Menschen nicht gar verderbet sei menschliche Natur u. Wesen; sondern der Mensch habe noch etwas Guts an ihm, auch in geistlichen Sachen, als nämlich: Fähigkeit, Geschicklichkeit, Tuch tigkeit oder Vermögen, in geistlichen Sachen Etwas anzufahen, zu wirken, oder mitzuwirken.

7. Dagegen verwerfen wir auch die falsche Lehre der Manichåer, wenn gelehret wird, daß die Erbsünde, als etwas Wesentlichs u. Selbst ständigs, durch den Satan in die Natur eingegossen, und mit derselben vermenget, wie Gift u. Wein gemenget werden.

8. Item, daß nicht der natürliche Mensch, sondern etwas Anders u. Fremdes im Menschen sündige; deswegen nicht die Natur, sondern allein die Erbsünde in der Natur angeklaget werde.

9. Wir verwerfen u. verdammen auch, als einen manichäischen Irrthum, wenn gelehret wird, daß die Erbsünde sei eigentlich u. ohne allen Unterscheid des verderbten Menschen Substanz, Natur u. Wesen selbst; also, daß kein Unterscheid zwischen der verderbten Natur nach dem Fall an ihr selbst, und der Erbsünde sollte auch nicht gedacht, noch mit Gedanken von einander unterschieden werden können.

10. Es wird aber solche Erbsünde von Luthero Natursünde, Personsünde, wesentliche Sünde genennet, nicht daß die Natur, Person oder das Wesen des Menschen selbst, ohne allen Unterscheid, die Erbsünde sei; sondern daß mit solchen Worten der Unterscheid zwischen der Erbsünde, so in der menschlichen Natur stecket, und den andern Sünden, so man wirkliche Sünde nennet, angezeiget würde.

11. Denn die Erbsünde ist nicht eine Sünde, die man thut; son: dern sie stecket in der Natur, Substanz u. Wesen des Menschen, also, wenngleich kein böser Gedanke nimmer im Herzen des verderbten Men schen aufstiege, kein unnůh Wort geredet, noch böse That geschähe; so ist doch die Natur verderbet durch die Erbsünde, die uns im sundlichen Samen angeboren wird, und ein Brunnquell ist aller anderer wirklichen Sünden, als böser Gedanken, Wort u. Werke, wie geschrieben stehet (Mt. 15, 19): "Aus dem Herzen kommen arge Gedanken." Item (Gen. 6, 5. 8, 21): "Das Dichten des menschlichen Herzens ist bös von Jugend auf."

12. So ist auch wohl zu merken der ungleiche Verstand des Wor tes Natur, dadurch die Manichåer ihren Irrthum bedecken, und viel einfältiger Leute irre machen. Denn zuzeiten heißet es des Menschen Wesen, als wenn gesaget wird: Gott hat die menschliche Natur ge schaffen; zuzeiten aber heißet es die Art u. Unart eines Dinges, die in der Natur oder Wesen stecket, als wenn gesagt wird: der Schlangen Natur ist Stechen, und des Menschen Natur u. Art ist Sündigen u. Sünde, da das Wort Natur nicht die Substanz des Menschen, son: dern Etwas heißet, das in der Natur oder Substanz stecket.

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