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licher u. klärer behalten, und von allen Irrthümern unterschieden, und nicht unter gemeinen Worten Etwas verstecket u. verborgen möchte werden, uns von den vornehmsten u. hochwichtigsten Artikeln, so dieser Zeit in Streit gezogen, von Jedem insonderheit, hierüber deutlich u. ausdrücklich gegen einander erkläret, daß es ein öffentliches gewisses Zeugniß, nicht allein bei den Jehtlebenden, sondern auch bei unsern Nachkommen, sein möge, was unsrer Kirchen einhellige Meinung u. Urtheil von den streitigen Artikeln sei, und bleiben solle, nämlich:

1. Zum Ersten, daß wir verwerfen u. verdammen alle Keßerei u. Irrthüme, so in der ersten, alten, rechtgläubigen Kirchen, aus wahrem beständigen Grunde der h. göttl. Schrift, verworfen u. verdammet sein.

2. Zum Undern verwerfen u. verdammen wir alle Secten u. Kezereien, so in jestgemeldten Schriften des summarischen Begriffs der Bekenntniß unsrer Kirchen verworfen sind.

2. Zum Dritten, weil innerhalb dreißig Jahren, von wegen des Interims) u. sonsten etliche Spaltungen unter etlichen Theologen augsb. Confession entstanden; haben wir von denselben allen, und einem jeden insonderheit, unsern Glauben u. Bekenntniß rund, lauter u. klar, in Thesi et Antithesi, d. i. die rechte Lehre u. Gegenlehre, sehen u. erklären wollen, damit der Grund göttlicher Wahrheit in allen Artikeln offenbar, und alle unrechtmäßige, zweifelhaftige, verdächtige u. verdammte Lehre, wo auch dieselbige u. in was Büchern sie gefunden, und wer gleich dieselbigen ge= schrieben, oder sich noch derselbigen annehmen wollte, ausgeseßet werde, damit Männiglich vor den Irrthümern, so hin u. wieder in etlicher Theologen Schriften ausgebreitet, treulich verwarnet sei, und hierin durch keines Menschen Unsehen verführet werde. In welcher Erklärung sich der christl. Leser nach aller Nothdurft ersehen, und solche gegen oberzählte Schriften halten möge, daraus er eigentlich befinden wird, was von einem jeden Artikel in den summarischen Begriff unsrer Religion u. Glaubens, Anfangs bekannt, nachmals zu unterschiedlichen Zeiten erkläret, und durch uns in dieser Schrift wiederholet, keinesweges wider einander, sondern die einfältige, unwandelbare, beständige Wahrheit sei; und daß wir demnach nicht von einer Lehre zu der andern fallen, wie unsre Widersacher fälschlich ausgeben; sondern bei der einmal übergebenen augsb. Confeffion, und in einhelligem, christl. Verstande derselben, begehren uns finden zu lassen, und dabei durch Gottes Gnade standhaftig u. beständig, wider alle eingefallene Verfälschungen, zu verharren.

I. Von der Erbsündé.

Und erstlich hat sich unter etlichen Theologen augsb. Confession ein Zwiespalt von der Erbsünde zugetragen, was eigentlich dieselbe sei. Denn Ein Theil hat gestritten, weil durch Adams Fall ist ganz verderbt menschlich Natur u. Wesen, daß nunmehr nach dem Fall des verderbten *) Interim, d. h. ein unter Beiziehung angesehener Theologen_beider_Confef= fionen verfertigtes, auf dem Reichstage zu Augsburg am 15. März 1548 publicirtes Reichsgeseß, wie es einstweilen (interim) bis zu Austrag des (kurz zuvor aus Eifersucht gegen den Kaiser wiederum vertagien) Concils der Religion halber gehalten werden sollte, das auf beiden Seiten großes Mißvergnügen erweckte. Auch das unter Auctorität Melanchthon's entstandene Leipziger Interim, welches das augsburger Interim zwar modificirte; aber, den Päpsten u. Bischöfen zu nachgiebig, die Gewalt, und zu Manches als Mitteldinge (Udiophora) zugestand, fand großen Widerspruch.

Menschen Natur, Substanz, Wesen, oder ja das vornehmste, höchste Theil seines Wesens, als die vernünftige Seele, in ihrem höchsten Grad oder vornehmsten Kräften, die Erbsünde selbst sei, welche Natur- oder Personsünde genennet worden, darum, daß es nicht ein Gedanke, Wort, oder Werk; sondern die Natur selbst sei, daraus, als aus der Wurzel, alle andere Sünden entspringen, und sei derwegen jeßund nach dem Fall, weil die Natur durch die Sünde verderbet, ganz u. gar kein Unterscheid zwischen des Menschen Natur u. Wesen, und zwischen der Erbsünde. Der andere Theil aber hat dagegen gelehret, daß die Erbsünde eigent lich nicht sei des Menschen Natur, Substanz oder Wesen, d. i. des Menschen Leib, oder Seele, welche auch jehund nach dem Fall, in uns Gottes Geschöpf u. Creaturen sein u. bleiben; sondern sei Etwas in des Menschen Natur, Leib, Seel u. allen seinen Kråften, nåmlich: eine greuliche, tiefe, unaussprechliche Verderbung derselben, also, daß der Mensch der Gerechtigkeit, darinnen er Anfangs erschaffen, mangelt, und in geistlichen Sachen zum Guten erstorben, und zu allem Bösen verkehret, und daß von wegen solcher Verderbung u. angeborner Sünde, fo in der Natur stecket, aus dem Herzen alle wirkliche Sünde herflie ßen; und müsse also ein Unterscheid gehalten werden, zwischen des verderbten Menschen Natur u. Wesen oder seinem Leib u. Seele, welches Gottes Geschöpf u. Creaturen an uns auch nach dem Fall sind, und zwischen der Erbsünde, welche ein Werk des Teufels ist, dadurch die Natur verderbet worden.

Nun ist dieser Streit von der Erbsünde nicht ein unnöthiges Ge zånk; sondern, wenn diese Lehre aus u. nach Gottes Wort recht ge= führet, und von allen pelagianischen u. manichåischen Irrthümen abgesondert wird; so werden, wie die Apologia spricht, des Herrn Christi Wohlthaten, und sein theures Verdienst, auch die Gnadenwirkung_des h. Geistes, desto besser erkannt u. mehr gepreiset. Es wird auch Gott seine Ehre gegeben, wenn Gottes Werk u. Geschöpf am Menschen, von des Teufels Werk, dadurch die Natur verderbet, recht unterschieden wird. Derwegen, diese Zwiespalt christlich u. nach Gottes Wort zu erklären, und die rechte, reine Lehre von der Erbsünde zu erhalten; wollen wir aus vorgemeldeten Schriften die Thesin u. Antithesin, d. i. rechte Lehre u. Gegenlehre, in kurze Hauptstücke fassen.

1. Und erstlich ist's wahr, daß Christen für Sünde halten u. er: kennen sollen, nicht allein die wirkliche Übertretung der Gebote Gottes; sondern daß auch die greuliche, schreckliche Erbseuche, durch welche die ganze Natur verderbet, vor allen Dingen wahrhaftig für Sünde soll gehalten u. erkennet werden, ja für die Hauptsünde, welche eine Wurzel u. Brunnquell ist aller wirklichen Sünde, und wird von D. Luthero eine Natur- oder Personsünde genennet, damit anzuzeigen, dagleich der Mensch nichts Böses gedächte, redet, oder wirket, welches doch nach dem Fall unsrer ersten Ültern in diesem Leben menschlicher Natur unmöglich, daß gleichwohl seine Natur u. Person sündig, d. i. durch die Erbsünde, als mit einem geistlichen Aussah, durch u. durch, ganz u. gar, vor Gott vergiftet u. verderbet sei, um welcher Verderbung willen, und von wegen des Falls der ersten Menschen, die Natur oder Person, von Gottes Gesez beklagt u. verdammet wird, also, daß wir von Natur Kinder des Zorns, des Todes u. der Verdammniß sind, wo wir nicht durch das Verdienst Christi davon erlöset werden.

2. Zum Andern, ist das auch klar u. wahr, wie der neunzehnte Artikel in der augsb. Confession lehret, daß Gott nicht ist ein Schö pfer, Stifter, oder Ursach der Sünden; sondern aus Anstiftung des Teufels, durch einen Menschen ist die Sünde, welche ist ein Werk des Teufels, in die Welt kommen, Rôm. 5, (12), 1 Joh. 3, (8). Und noch heut zu Tage in dieser Verderbung schafft u. macht Gott in uns die Sünde nicht; sondern mit der Natur, welche Gott heut zu Tage an den Menschen noch schaffet u. machet, wird die Erbsünde durch die fleischlische Empfängniß u. Geburt, von Vater u. Mutter aus sündlichem Samen mit fortgepflanzet.

Und

3. Zum Dritten, was dieser Erbschade sei, weiß u. kennet keine Vernunft nicht; sondern es muß, wie die schmalkaldischen Artikel reden, aus der Schrift Offenbarung gelernet u. geglåubet werden. in der Apologia wird dasselbige kürzlich in diese Hauptstücke gefasset: 1. Daß dieser Erbschade sei die Schuld, daß wir allesamt, von wegen des Ungehorsams Adam u. Eva, in Gottes Ungnaden, und Kinder des Zorns von Natur sind, wie der Apostel zun Römern am 5 Capitel (B. 19) zeuget. - 2. 3um Andern, daß es auch [sei] eine ganzliche Darbung oder Mangelung der angeschaffenen Erbgerechtigkeit in Paradies, oder des Bildes Gottes, nach welchem der Mensch anfänglich in Wahrheit, Heiligkeit u. Gerechtigkeit geschaffen; und zugleich ein Unvermögen u. Untüchtigkeit zu allen Gottes Sachen, oder, wie die la= teinischen Worte lauten: "Descriptio peccati originalis detrahit naturae non renovatae et dona, et vim seu facultatem, et actus inchoandi et efficiendi spiritualia, d. i. die Beschreibung der Erbsünde benimmt der unverneuerten Natur die Gaben, Kraft u. alle Wirkung, in geistlichen Dingen Etwas anzufahen u. zu wirken. - 3. Daß die Erbsünde an der menschlichen Natur, nicht allein sei ein solcher gänzlicher Mangel alles Guten, in geistlichen, göttlichen Sachen; sondern daß sie zugleich auch sei anstatt des verlornen Bildes Gottes in dem Menschen, eine tiefe, böse, greuliche, grundlose, unerforschliche u. unaussprechliche Verderbung der ganzen Natur, und aller Kräfte, sonderlich der höchsten, vornehmsten Kräfte der Seelen, im Verstande, Herzen u. Willen, daß dem Menschen nunmehr nach dem Fall angeerbet wird, eine angeborne böse Art, und inwendige Unreinigkeit des Herzens, böse Luft u. Neigung, daß wir Alle von Art u. Natur solch Herz, Sinn u. Gedanken aus Adam ererben, welches nach seinen höchsten Kräften u. Licht der Vernunft, natürlich, stracks wider Gott u. seine höchste Gebot gesinnet u. geartet, ja "eine Feindschaft wider Gott ist" (Röm. 8, 7), was sonderlich göttliche, geistliche Sachen belanget. Denn sonst in natürlichen äußerlichen Sachen, so der Vernunft unterworfen, hat der Mensch noch etlichermaßen Verstand, Kraft u. Vermögen, wiewohl gar sehr geschwåchet, welches doch Alles auch durch die Erbsünde vergiftet u. verunrei nigt wird, daß es vor Gott Nichts taug. - 4. Die Strafe u. Pôn der Erbsünde, so Gott auf Adams Kinder u. auf die Erbsünde gelegt, ist der Tod, die ewige Verdammniß, auch andere leibliche u. geistliche, zeitlich u. ewig Elend, Tyrannei u. Herrschaft des Teufels, daß die menschliche Natur dem Reich des Teufels unterworfen, und unter des Teufels Gewalt dahin gegeben, und unter seinem Reich gefangen, der manchen großen, weisen Menschen in der Welt, mit schrecklichem Irrthum, Keherei, und anderer Blindheit betåubet u. verführet, und sonst

die Menschen zu allerlei Laster dahinreißet. — 5. 3um Fünften, der selbe Erbschade ist so groß u. greulich, daß er allein um des Herrn Christi willen, in den Getauften u. Gläubigen vor Gott zugedeckt u. vergeben muß werden; es muß auch u. kann die dadurch verrückte, verderbte menschliche Natur allein durch des h. Geistes Wiedergeburt u. Erneuerung geheilet werden, welches doch in diesem Leben nur angefangen, aber allererst in jenem Leben vollkommen sein wird.

Diese Puncte, so allhier alleine summarischer Weise angezogen, werden in obgemeldten Schriften der gemeinen Bekenntniß unser christ lichen Lehre ausführlicher erklåret.

Solche Lehre aber muß nun also erhalten u. verwahret werden, daß sie nicht abweiche, entweder auf die pelagianische, oder auf die manichaische Seiten. Derhalben soll auch kürzlich gemeldet wer den, welche Gegenlehre von diesem Artikel in unsern Kirchen ausgeseht u. verworfen werde.

1. Und erstlich, wider die alten u. neuen Pelagianer werden gestraft u. verworfen diese falsche Opiniones u. Lehren, als wäre die Erbfünde allein ein Reatus oder Schuld, von wegen fremder Verwirkung, ohne einiger unsrer Natur Verderbung.

2. Item, als wåren die sündlichen, bösen Lüste nicht Sünde; sondern Conditiones oder angeschaffene u. wesentliche Eigenschaften der Natur.

3. Oder, als wäre der obgemeldte Mangel u. Schade nicht ei gentlich u. wahrhaftig vor Gott solche Sünde, darum der Mensch auBer Christo ein Kind des Zorns u. der Verdammniß, auch im Reich u. unter der Gewalt des Satans sein müßte.

4. Es werden auch ausgeseht u. verworfen diese u. dergl. pelagianische Irrthüme, als daß die Natur auch nach dem Fall unverderbet, und sonderlich in geistlichen Sachen ganz gut u. rein, und in ihren Naturalibus, d. i. in ihren natürlichen Kräften, vollkommen sein solle.

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5. Oder, daß die Erbsünde nur von Außen ein schlechter, geringschäßiger, eingesprengter Fleck, oder anfliegende Mafel: "Vel corruptio tantum accidentium aut qualitatum, d. i. eine Verderbung allein etlicher zufälliger Dinge an des Menschen Natur wäre, dabei u. darunter die Natur gleichwohl ihre Güte u. Kraft auch zu geistlichen Sachen habe u. behalte.

6. Oder, daß die Erbsünde nicht eine Beraubung oder Mangelung, sondern nur eine äußerliche Hinderniß solcher geistlichen, guten Kräfte wåre. Als wenn ein Magnet mit Knoblauchsaft bestrichen wird, dadurch seine natürliche Kraft nicht weggenommen, sondern allein gehindert wird, oder daß dieselbige Makel, wie ein Fleck vom Angesicht, oder Farbe von der Wand, leichtlich könne abgewischt werden.

7. Gleichfalls werden auch gestraft u. verworfen, so da lehren, es sei wohl die Natur durch den Fall sehr geschwächt u. verderbet, habe aber gleichwohl nicht ganz u. gar alles Gutes, was zu göttlichen, geistlichen Sachen gehöret, verloren, sei auch nicht, wie man in unsern Kirchen singet: Durch Adam's Fall ist ganz verderbt menschlich Natur u. Wesen; sondern habe noch aus u. von der natürlichen Geburt, wie klein, wenig u. gering es auch sei, dennoch etwas Guts, als: Få: higkeit, Geschicklichkeit, Tüchtigkeit, oder Vermögen in geistlichen Sa chen, Etwas anzufangen, wirken, oder mitwirken. Denn was äußer

liche, zeitliche, weltliche Sachen u. Håndel, so der Vernunft unterworfen, belanget, davon soll in nachfolgendem Artikel Erklärung geschehen.

Diese u. dergl. Gegenlehre wird darum gestraft u. verworfen; denn Gottes Wort lehret, daß die verderbte Natur aus u. von ihr selbst, in geistlichen, göttlichen Sachen nichts Guts, auch nicht das Wenigste, als gute Gedanken, vermöge; und nicht allein das, sondern daß sie aus u. für sich selbst, vor Gott nichts anders, denn fündigen könne, Gen. 6, (5) u. 8, (21).

andern Seiten vor dem Derohalben werden auch

1. Also muß auch diese Lehre auf der manichäischen Irrthum verwahret werden. diese u. dergl. irrige Lehren verworfen, als, daß jeho nach dem Fall die menschliche Natur Anfangs rein u. gut geschaffen, und darnach von Außen die Erbsünde, als etwas Wesentliches, durch den Satan in die Natur eingegossen u. eingemenget werde, wie Gift unter Wein gemenget wird. Denn obwohl in Adam u. Eva die Natur erstlich rein, gut u. heilig geschaffen; so ist doch durch den Fall die Sünde nicht also in ihre Natur kommen, wie die Manichåer geschwärmet haben, als håtte der Satan etwas wesentliches Böses geschaffen oder gemacht, und mit ihrer Natur vermenget; sondern, da aus Verleitung des Satans durch den Fall, nach Gottes Gericht u. Urtheil, der Mensch zur Strafe die angeschaffene Erbgerechtigkeit verloren; ist durch solche Privation oder Mangel, Darbung u. Verwundung, so durch den Satan geschehen, die menschliche Natur also, wie droben gesagt, verkehrt u. verderbt, daß mit demselben Mangel u. Verderbung, jehunder die Natur, allen Menschen, so natürlicher Weise von Vater u. Mutter empfangen u. geboren werden, angeerbet wird. Denn nach dem Fall wird die menschliche Natur nicht erstlich rein u. gut geschaffen, und darnach allererst durch die Erbsünde verderbet; sondern im ersten Augenblick unser Empfängniß ist der Same, daraus der Mensch formiret wird, fündig u. verderbt. So ist auch die Erbsünde nicht Etwas für sich selbst, in, oder außer des verderbten Menschen Natur selbstständig, wie sie auch des verderb ten Menschen eigen Wesen, Leib, oder Seel oder der Mensch selber nicht ist. Es kann u. soll auch die Erbsünde, und die dadurch verderbte menschliche Natur, nicht also unterschieden werden, als wäre die Natur vor Gott rein, gut, heilig u. unverderbt; aber allein die Erbsünde, so darinnen wohnet, wåre böse.

2. Stem, wie Augustinus von den Manichåern schreibet, als ob nicht der verderbte Mensch selber, von wegen der angebornen Erbsünde fündigte; sondern etwas Anderes u. Fremdes im Menschen; und daß also Gott durch's Gesetz nicht die Natur, als durch die Sünde verderbet; sondern nur allein die Erbsünde darinnen anklage u. verdamme. Denn, wie droben in Thesi, d. i. in der Erklärung der reinen Lehre von der Erbsünde, gesehet, ist die ganze Natur des Menschen, so natürlicher Weise von Vater u. Mutter geboren wird, an Leib u. Seele, in allen Kräften durch u. durch, auf das Alleräußerste, was ihre im Paradies angeschaffene Güte, Wahrheit, Heiligkeit u. Gerechtigkeit betrifft u. anlanget, durch die Erbsünde verderbet u. verkehret. "Non tamen in aliam substantiam genere aut specie diversam, priori abolita, transmutata est,“ d. i. jedoch ist sie nicht ganz u. gar vertilget, oder in eine andere Substanz verwandelt, welche nach ihrem Wesen unser Natur nicht gleich, und also mit uns nicht eines Wesens sein sollte.

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