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Strafe. So ward die Eintrachtsformel die Veranlassung vielfacher Zwietracht, und selbst die von 1577—79 vom Churfürsten August veranstal teten Zusammenkünfte zu Sangershausen (Sept. 1577), Tangermünde (März 78), Langensalza (März 78), Herzberg (August 78), Schmalkalden (October 78), Jüterbog (Januar 79) und Torgau (Febr. 79) vermochten nicht, die Abgeneigten umzustimmen. Nichts desto weniger trug man kein Bedenken, dieselbe, und zwar sogleich in Verbindung mit den übrigen allgemeinen Symbolen unsrer Kirche, am 25. Juni 1580, also grade 50 Jahre nach übergabe der A. C., unter dem Namen des Concordienbuches, worunter man sonach die Sammlung der gesammten allgemeinen Bekenntnißschriften der lutherischen Kirche versteht, mit einer auf dem Convente zu Jüterbog von den Theologen und fürstlichen Gesandten verfaßten Gesammtvorrede, welche die Veranlassung, den Zweck und Nugen, und die Art und Weise der Abfassung und Zusammenstellung dieser Sammlung der Symbole angibt, zu publiciren.

Das deutsche Concordienbuch hat manche Ausgaben erlebt. Die erste erschien zu Dresden 1580, und noch in demselben Jahre erfolgten daselbst mehre Abdrücke derselben (Walch führt deren allein sechs an). Unter den späteren sind zu nennen die Ausgaben von Pipping 1703, durch Weiß 1739 mit einer Schlußrede, unter Zugrundelegung des vom Churfürsten August der leipziger theologischen Facultät übersandten Exemplars, neu her ausgegeben; von Reineccius, deutsch und latein. 1708, Baumgarten 1747, Walch 1750. Die neuesten sind von Schöpff, zwei Theile,

Köthe, Deger.

Der in manchen Ausgaben befindliche Anhang, ein Verzeichniß der Zeugnisse heiliger Schrift und der alten reinen Kirchenlehrer enthaltend, und von Andrea und Chemnih verfaßt, ist kein integrirender Theil des Concordienbuches, und fehlt daher, wie in vorliegender, so in vielen Ausgaben des Concordienbuches.

Vorrede zu dem christlichen Concordienbuche.

Bom Jahre 1580.

Allen und Jeden, denen dieses unser Schreiben zu lesen vorkommt, ent: bieten wir, die hernach benannten, der augsburgischen Confession zugethane Churfürsten, Fürsten u. Stände im h. Reiche deutscher Nation, nach Er: forderung eines jeden Standes u. Würden, unsre gebührliche Dienste, Freundschaft, gnädigen Gruß u. geneigten Willen, auch unterthänigste, unterthänige u. willige Dienste, und hiemit zu wissen:

Nachdem Gott, der Allmächtige, zu diesen lehten Zeiten der vergängli= chen Welt, aus unermeßlicher Liebe, Gnade u. Barmherzigkeit dem menschlichen Geschlecht das Licht seines h. Evangelii u. allein seligmachenden Worts, aus der abergläubischen päpstischen Finsterniß, deutscher Nation, unferm geliebten Vaterlande, rein, lauter u. unverfälscht erscheinen u. vorleuchten lassen, und darauf aus göttlicher, prophetischer, apostolischer Schrift ein kurz Bekenntniß zusammengefaßet, so auf dem Reichstag zu Augsburg Anno 1530 weiland Kaiser Carolo V., hochlöblichster Gedächtniß, von un sern gottseligen u. christl. Vorfahren in deutscher u. lateinischer Sprache übergeben, vor allen Ständen des Reichs dargethan, und öffentlich durch die ganze Christenheit in der weiten Welt ausgebreitet worden u. erschollen ist; als haben sich folgends zu solchem Bekenntniß viel Kirchen u. Schulen, als dieser Zeit zum Symbolo ihres Glaubens in den vornehmsten streitigen Artikeln wider das Papstthum u. allerlei Rotten bekennet, und darauf in christlichem, einmüthigem Verstande, und ohne einigen Streit u. Zweifel sich gezogen, berufen, und die darin begriffene u. in göttlicher Schrift wohlgegründete, auch in den bewährten alten Symbolis kurz verfaßte Lehre für den einigen alten, und von der allgemeinen, rechtlehrenden Kirchen Christi geglaub ten, wider viele Kehereien u. Irrthümer erstrittenen u. wiederholten Consens erkannt, fest u. beständig gehalten.

Was aber bald auf den christl. Abschied des hocherleuchteten u. gott= seligen Mannes, D. Mart. Luther's, in unserm geliebten Vaterlande deut scher Nation für ganz gefährliche Läufte u. beschwerliche Unruhen erfolgt, und wie bei solchem sorglichen Zustande u. Zerrüttung des wohlgefaßten Regi ments der Feind des menschlichen Geschlechtes sich bemühet, seinen Samen, falsche Lehre u. Uneinigkeit auszusprengen, in Kirchen u. Schulen schädliche u. ärgerliche Spaltung zu erregen, damit die reine Lehre Gottes Worts zu verfälschen, das Band der christl. Liebe u. Einmüthigkeit zu trennen, und den Lauf des h. Evangelii hiedurch merklich zu verhindern u. aufzu halten, und welcher Gestalt dahero die Widersacher der göttlichen Wahrheit Ursach genommen, uns u. unsre Schulen u. Kirchen übel auszurufen, hier

Irrthümer zu bemänteln, und die armen verirrten Gewissen vom Erkennt niß der reinen evang. Lehre abzuwenden, und desto williger unter dem päpsti schen Joch u. Zwang, wie auch unter andern, wider Gottes Wort streitigen Irrthümern zu halten; solches ist zwar Männiglichen bewußt, offenbar u. unverborgen.

Wiewohl wir nun nichts Liebers gesehen, und von dem Allmächtigen gewünschet u. gebeten, denn daß unsre Kirchen u. Schulen in der Lehre Gottes Worts, auch lieblicher, christlicher Einigkeit erhalten u. wie bei Lebzeiten D. Luthers, nach Anleitung Gottes Worts, christlich u. wohl ange: stellt u. fortgepflanzet werden möchten; so ist doch gleicher Gestalt, wie noch bei der h. Apostel Leben, in den Kirchen, darinnen sie das reine, lautere Wort Gottes selbst gepflanzet, durch falsche Lehrer verkehrte Lehre einge schoben worden, also auch über unsere Kirchen, um unsrer u. der undank baren Welt Unbußfertigkeit u. Sünde willen verhänget worden.

Derowegen wir denn uns unsers von Gott befohlenen u. tragenden Amts erinnert, und nicht unterlassen haben, unsern Fleiß dahin anzuwenden, damit in unsern Landen u. Gebieten denselben darin eingeführten, und je länger je mehr einschleichenden, falschen, verführischen Lehren gesteuert, und unsre Unterthanen auf rechter Bahn der einmal erkannten u. bekannten göttlichen Wahrheit erhalten, und nicht davon abgeführt werden möchten. Inmaßen denn unsre löbliche Varfahren u. zum Theil wir auch derowegen uns zu dem Ende mit einander zu Frankfurt am Main des 1558. Jahrs, bei der damals vorgestandenen Gelegenheit des gehaltenen Churfürstentages, eines Abschiedes, und dahin verglichen, daß wir in einer gemeinen Versammlung zu Hauf kommen, und von etlichen Sachen, die von unsern Widerwärtigen uns u. unsern Kirchen u. Schulen zum Ärgsten gedeutet wor den, nothdürftiglichen u. freundlichen uns unterreden wollten.

Darauf denn folgends unsere seligen Vorfahren u. zum Theil wir uns gegen der Naumburg in Thüringen [im J. 1561] zusammen gethan, mehrgedachte augsb. Confession, so Kaiser Karl V. in der großen Reichsversammlung zu Augsburg Anno 1530 überantwortet, an die Hand genom: men u. solch christlich Bekenntniß, so auf das Zeugniß der unwandelbaren Wahrheit göttlichen Worts gegründet, damit künftiglichen auch unsre Nachkommen vor unreiner, falscher u. dem Wort Gottes widerwärtiger Lehre, so viel an uns, zu warnen u. zu verwahren, abermals einhelliglichen un terschrieben, und solcher Gestalt gegen der röm. kais. Maj., unserm allergnädigsten Herrn, und sonsten Männiglichen bezeugt u. dargethan, daß unser Gemüth u. Meinung gar nicht wäre, einige andre oder neue Lehre anzunehmen, zu vertheidigen oder auszubreiten; sondern bei der zu Augsburg Anno 1530 einmal erkannten u. bekannten Wahrheit, vermittelst göttlicher Verleihung, beständig zu verharren u. zu bleiben, der Zuversicht u. Hoff: nung, es sollten nicht allein dadurch die Widersacher der reinen evang. Lehre von ihrem erdichteten Lästern u. Verunglimpfungen wider uns abgestanden, und andre gutherzige Leute durch solche unsre wiederholte u. repetirte Be kenntniß erinnert u. angereizet worden sein, mit desto mehrerm Ernst der Wahrheit des alleinseligmachenden göttlichen Wortes nachzuforschen, beizu pflichten, und zu ihrer Seelen Heil u. ewigen Wohlfahrt dabei, ohne einige fernere Disputation u. Gezänk, christlich zu bleiben u. zu verharren.

Wir haben aber, dessen Allen ungeachtet, nicht ohne Beschwerung er: fahren müssen, daß diese unsre Erklärung u. Wiederholung unsrer vorigen christlichen Bekenntniß bei den Widersachern wenig geachtet, noch hierdurch

wir oder unsre Kirchen der ausgesprengten beschwerlichen Nachreden erlediget; sondern von den andern, unser u. unsrer christl. Religion widerwärtigen u. irrigen Opinionsverwandten auch solche wohlmeinende Handlung nochmals dahin verstanden u. gedeutet worden, als sollten wir unsers Glaubens u. Religionsbekenntnisses so ungewiß sein, und dasselbe so viel u. oft ver ändert haben, daß weder wir noch unsre Theologen wissen mögen, welches die rechte u. einmal übergebene augsb. Confession sei; durch welch ungegründet Vorgeben viele fromme Herzen von unsern Kirchen u. Schulen, Lehre, Glauben u. Bekenntniß abgeschreckt u. abgehalten worden. Darzu auch dieser Unrath kommen, daß unter dem Namen vielgedachter augsb. Confeffion die widerwärtige Lehre vom h. Sacrament des Leibs u. Bluts Christi, und andre irrige Opinionen hin u. wieder in Kirchen u. Schulen eingeschoben worden.

Wann denn solches etliche gottesfürchtige, friedliebende u. gelehrte Theologen vermerkt u. wohl gesehen, daß diesen falschen Verleumdungen u. den täglich weiter einreißenden Religionsstreiten besser nicht zu begegnen, denn so die eingefallenen Spaltungen von allen streitigen Artikeln gründlich_u. eigentlich aus Gottes Wort erkläret, entschieden u. falsche Lehre ausgesett u. verworfen, die göttliche Wahrheit aber lauter bekennet, dadurch den Widersachern mit beständigem Grunde der Mund gestopft, und den einfältigen frommen Herzen richtige Erklärung u. Anleitung vorgestellt würde, wie fie sich in solchen Zwiespalt schicken, und künftiglich durch Gottes Gnade vor falscher Lehre bewahret werden möchten; so haben obgedachte Theologen sich anfänglich durch ausführliche Schriften aus Gottes Wort gegen einander deutlich u. richtig erkläret, welcher Gestalt mehrgedachte ärgerliche Spaltun gen ohne Verrückung der göttlichen Wahrheit beigelegt u. aufgehoben, und dadurch den Widersachern aller gesuchter Schein u. Ursach zu lästern abgestrickt u. benommen werden könnte. Endlich auch die streitigen Artikel vor die Hand genommen, in Gottesfurcht betrachtet, erwogen, erklärt, und wie die eingefallenen Spaltungen christlich zu entscheiden, in eine Schrift verfasset.

Und als uns zum Theil von solchem christl. Werke Bericht einkom men, haben wir darob nicht allein ein gutes Gefallen gehabt; sondern dasselbe auch mit christl. Ernst u. Eifer zu befördern uns von wegen unsers tragenden u. von Gott befohlenen Amts schuldig geachtet.

Und demnach Wir, der Churfürst zu Sachsen c., mit Rath u. Zu thun etlicher unsrer religionsverwandten Chur- u. Fürsten, zu Beförderung der christl. Lehrer Einigkeit, etliche vornehme, unverdächtige, wohlerfahrne u. gelehrte Theologen gegen Torgau, der wenigern Zahl im 76. Jahre [im Jun. 1576] zusammen berufen, welche sich mit einander von den streitigen Artikeln u. der jezt angezogenen, derhalben gefaßten schrift: lichen Vergleichung christlich unterredet, und mit Anrufung Gottes, des Allmächtigen, zu seinem Lobe u. Ehre endlichen mit gutem Bedacht u. sorg: fältigem Fleiß, durch besondre Gnade des h. Geistes, Alles, so hierzu ges hörig u. nothwendig, in gute Ordnung zusammen gefaßet, und in ein Buch gebracht haben, welches hernach etlichen vielen der augsb. Confession ver wandten Churfürsten u. Ständen zugesandt u. begehret worden, daß ihre Liebden u. sie daffelbige durch ihre vornehmen Theologen mit befonderm Ernst u. christl. Eifer durchlesen, hin u. her erwägen, darauf ihre Erklärungen u. Censuras in Schriften verfassen lassen, und uns darüber allent halben ihr rathsames Bedenken ohne Scheu zu erkennen geben wollten.

Nachdem nun solche erholete Judicia u. Bedenken eingebracht, und in

denselben allerhand christliche, nothwendige u. nüßliche Erinnerungen gesche: hen, welcher Gestalt die in der überschickten Erklärung begriffene christl. Lehre wider allerlei gefährlichen Mißverstand mit Gottes Wort verwahret werden könnte, damit unter derselben künftiglich nicht unreine Lehre versteckt, sondern eine lautere Erklärung der Wahrheit auch auf unsre Nachkommen gebracht werden möchte; als ist daraus leztlich obberührt Buch der christlichen Concordien, wie hernach folgt, verfertigt worden.

Darauf unter uns Etliche, dieweil es bei uns Allen aus sonderbaren verhinderlichen Ursachen, wie auch bei etlichen andern mehr Ständen, noch zur Zeit nicht vorgenommen werden mögen, dasselbe ferner allen u. jeden unsrer Lande u. Gebieten Theologen, Kirchen- u. Schuldienern von Artikeln zu Artikeln vorlesen, und sie zu fleißiger u. ernstlicher Betrachtung der darinnen begriffenen Lehre erinnern u. ermahnen lassen.

Und nachdem sie die Erklärung der eingefallenen Zwiespaltungen zuvörderst dem Worte Gottes, und denn auch der augsb. Confession gemäß u. gleichförmig befunden, als haben sie, denen es obgehörter Maßen vorge: legt worden, mit erfreuetem Gemüthe u. herzlicher Danksagung gegen Gott, den Allmächtigen, dies Concordienbuch für den rechten christl. Verstand der augsb. Confeffion freiwillig, und mit wohlbedachtem Muth_angenommen, approbirt, unterschrieben, und Solches mit Herzen, Mund u. Hand öffentlich bezeuget. Derowegen dann auch dieselbe christl. Vergleichung nicht allein etlicher wenig unsrer Theologen, sondern ingemein aller u. jeder unsrer Kirchen- u. Schuldiener in unsern Landen u. Gebieten einmüthiges u. einhelliges Bekenntniß heißt u. ist.

Dieweil denn nun die vorgemeldten unsrer löblichen Vorfahren, und unsre zu Frankfurt am Main [1558] u. Naumburg [1561] aufgerichtete u. wohlgemeinte Abschiede nicht allein das begehrte Ende der christl. Einigkeit nicht erreicht; sondern dieselben auch von Etlichen zu Bestätigung ihrer irrigen Lehre haben wollen angezogen werden, da doch in unser Gemüth u. Herz nicht kommen, daß wir durch dieselbigen einige neue, falsche oder irrige Lehre einführen, beschönen, bestätigen, oder von der Anno 1530 übergebenen augsb. Confession im Geringsten abweichen wollten, und wir, so viel unser bei oberwähnter naumburg'schen Handlung gewesen, uns da mals vorbehalten u. erboten haben, wenn unser Bekenntniß von Jemand künftig angefochten, oder zu welcher Zeit es die Nothdurft erfordern würde, daß wir derwegen fernere Ausführung thun wollten: so haben wir uns zu endlicher Erklärung unsers Gemüths nunmehr gedachten Buchs der Concor dien u. Wiederholung unsers christl. Glaubens u. Bekenntniß christlichen vereinigt u. verglichen. Und damit sich durch unsrer Widersacher ungegründete Verleumdung, als sollten wir selbst nicht wissen, welches die rechte augsb. Confession wäre," Niemand dürfte irre machen lassen; sondern die, so jeho leben sowohl, als unsre lieben Nachkommen, eigentlich u. gründlich möchten berichtet werden, und endlich Gewißheit haben, welches dieselbe christl. Confession, darzu sich bis anhero Wir, und die Kirchen u. Schulen unfrer Lande jederzeit bekannt u. berufen, sei: haben wir in denselben nach dem reinen, unfehlbaren u. unwandelbaren Wort Gottes, uns einig u. allein zu der augsb. Confession, so Kaiser Carolo V. Anno 1530 in der großen Reichsversammlung zu Augsburg übergeben, wie die in unsrer seligen Vorfahren, welche dieselbige Kaiser Carolo V. auf jest gemeldetem Reichstage selbsten überantwortet, Archiven vorhanden gewesen, und hernach mit dem rechten dem Kaiser übergebenen Original, so in des h. Reichs Verwahrung

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