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nicht aufheben oder zerrütten; soll weltlicher Gewalt nicht Gefeß ma chen u. stellen von weltlichen Håndeln, wie denn auch Christus selbst gesagt hat: [Joh. 18, 36] Mein Reich ist nicht von dieser Welt. Item (Luk. 12, 14]: "Wer hat mich zu einem Richter zwischen euch gefeht? Und St. Paulus zun Philippern am 3, (20): "Unsere Bürgerschaft ist im Himmel." Und in der 2. zun Cor. 10, (4): "Die Waf fen unserer Ritterschaft sind nicht fleischlich; sondern mächtig vor Gott, zu verstören die Anschläge u. alle Höhe, die sich erhebt wider die Erkenntniß Gottes.“

Diefergestalt unterscheiden die Unsern beide Regiment u. Gewaltamt, und heißen sie beide, als die höchste Gabe Gottes auf Erden, in Ehren halten. Wo aber die Bischöfe weltlich Regiment u. Schwert haben, so haben sie dieselben nicht als Bischöfe, aus göttlichen Rechten, sondern aus menschlichen, kaiserlichen Rechten, geschenkt von Kaisern u. Königen, zu weltlicher Verwaltung ihrer Güter, und gehet das Amt des Evangelions gar Nichts an.

Derohalben ist das bischöfliche Amt nach göttlichen Rechten, das Evangelium predigen, Sünde vergeben, Lehre urtheilen u. die Lehre, so dem Evangelio entgegen, verwerfen, und die Gottlosen, dero gottlos Wesen offenbar ist, aus christl. Gemeinde ausschließen, ohne mensch liche Gewalt, sondern allein durch Gottes Wort. Und diesfalls sind die Pfarrleute u. Kirchen schuldig, den Bischöfen gehorsam zu sein, wie dieser Spruch Christi lautet Lk. am 10, (16): "Wer euch höret, der höret mich! Wo sie aber Etwas dem Evangelio entgegen lehren, sehen oder aufrichten, haben wir Gottes Befehl in solchem Fall, daß wir nicht sollen gehorsam fein Mt. am 7, (15): »Sehet euch vor vor den falschen Propheten! Und St. Paulus zun Galat. am 1, (18): »So auch wir, oder ein Engel vom Himmel euch ein ander Evange lium predigen würde, denn das wir euch geprediget haben, der sei verflucht! Und in der 2. Epistel zun Cor. am 13, (8): "Wir haben keine Macht wider die Wahrheit, sondern für die Wahrheit." Item [v. 10.]: "Nach der Macht, welche mir der Herr zu bessern, und nicht zu verderben, gegeben hat." Also gebeut auch das geistliche Recht *) 2. q. 7. in cap. Sacerdotes u. in cap. Oves. Und St. Augustin schreibet

*) Das hier u. mehrfach erwähnte geistliche oder kanonische, besser päpstliche Recht hat die Kanonen (Verordnungen) der Concilien, und die Bestimmun gen u. Entscheidungen (Decrete oder Decretalen) der röm. Bischöfe zu seiner Grundlage. Seit dem 6. Jahrh. waren mehre Sammlungen dieser einzelnen, nach und nach zu einer großen Anzahl angewachsenen Decretalen u. Kanonen entstanden. Die berühmteste veranstaltete (1140-1150) der Benedictinermönch Gratian zu Bologna. Sie enthält alle zu seiner Zeit rechtskräftige Geseze u. zerfällt in 3 Theile, wovon der erste in 101 Distinctionen oder Abschnitte, und diese in Kanones getheilt sind; der zweite in 36 Causas, und diese in Quästionen, die wiederum Kanones zu Unterabtheilungen haben; der dritte, von der Consecration, in 5 Distinctionen, und diese in Kanones. Später schlossen sich ihr noch 3 Sammlungen neuerer päpstl. Decretalen_an, deren lehte die Clementinen, d. h. die Sammlung der Kanonen des Concils von Vienne (1311) u. der Decretalen Clemens V. enthält. Sie zu sammen bilden das Corpus juris canonici. Als Nachträge stehen dann endlich die Extravaganten, d. h. 2 Sammlungen verschiedner päpstl. Decrete. Luther warf das kanon. Recht bekanntlich in's Feuer, und sagt davon: "Das geistliche Recht heißet auch darum geistlich, weil es kommt von dem Geiste, nicht von dem h. Geiste, sondern von dem bösen Geiste.“ Off. 2, 9.

in der Epistel wider Petilianum:*) "Man soll auch den Bischöfen, so ordentlich gewählet, nicht folgen, wo sie irren, oder Etwas wider die h. göttl. Schrift lehren oder ordnen."

Daß aber die Bischöfe sonst Gewalt u. Gerichtszwang haben in etlichen Sachen, als nåmlich: Ehesachen, oder Zehnten, dieselben haben sie aus Kraft menschlicher Rechte. Wo aber die Ordinarien **) nachlässig in solchem Amte, so sind die Fürsten schuldig, sie thun's auch gern oder ungern, hierin ihren Unterthanen, um Friedens willen, Recht zu sprechen, zu Verhütung Unfrieden u. großer Unruhe in Ländern.

Weiter disputiret man, ob auch Bischöfe Macht haben, Ceremonien in der Kirchen aufzurichten, deßgleichen Sahungen von Speise, Feiertagen, von unterschiedlichen Orden der Kirchendiener? Denn die den Bischöfen diesen Gewalt geben, ziehen diesen Spruch Christi an Joh. 16, (12): "Ich habe cuch noch Viel zu sagen, ihr aber könnet's jeht nicht tragen; wenn aber der Geist der Wahrheit kommen wird, der wird euch in alle Wahrheit führen.“ Darzu führen sie auch das Erempel Apg. am 15, (20), da sie "Blut u. Ersticktes verboten haben. zeucht man auch das an, daß der Sabbath in Sonntag ist verwandelt worden, wider die zehen Gebote, dafür sie es achten; und wird kein Erempel so hoch getrieben u. angezogen, als die Verwandlung des Sabbaths, und wollen damit erhalten, das die Gewalt der Kirchen groß sei, dieweil sie mit den zehen Geboten dispensiret, und Etwas daran verändert hat.

So

Aber die Unsern lehren in dieser Frage also, daß die Bischöfe nicht Macht haben, Etwas wider das Evangelium zu sehen, und aufzurichten, wie denn oben angezeiget ist,, und die geistlichen Rechte, durch die ganze neunte Distinktion, lehren. Nun ist dieses öffentlich wider Gottes Befehl u. Wort, der Meinung Gesetze zu machen, oder zu ge= bieten, daß man dadurch für die Sünde gnug thue, und Gnade erlange; denn es wird die Ehre des Verdienstes Chrifti verlåstert, wenn wir uns mit solchen Sahungen unterwinden, Gnade zu verdienen.

Es ist auch am Tage, daß um dieser Meinung willen in der Christenheit menschliche Aufsaßung unzählig überhand genommen ha ben, und indeß die Lehre vom Glauben, und die Gerechtigkeit des Glaubens, gar ist untergedruckt gewesen. Man hat tåglich neue Feiertage, neue Fasten geboten, neue Ceremonien, und neue Ehrerbietung der Heiligen eingeseht, mit solchen Werken Gnade u. alles Guts bei Gott zu verdienen.

Item, die menschliche Sahungen aufrichten, thun auch damit wider Gottes Gebot, daß sie Sünde sehen in der Speise, in Tagen, und dergl. Dingen, und beschweren also die Christenheit mit der Knecht schaft des Gesetzes, eben als müßte bei den Christen ein solcher Gottesdienst sein, Gottes Gnade zu verdienen, der gleich wäre dem levitischen Gottesdienst, welchen Gott sollte den Aposteln u. Bischöfen befohlen haben aufzurichten, wie denn Etliche davon schreiben; stehet auch wohl zu glauben, daß etliche Bischöfe mit dem Erempel des Gesebes Mofis find betrogen worden, daher so unzählige Sahungen kom

Einen Bischof der Donatisten.

**) Ordinarien heißen die Bischöfe, welchem nach kanon. Rechte eine ordentliche Gerichtsbarkeit in einer Diöcese (Kirchensprengel), so wie das Recht zukommt, geistliche Stellen zu vergeben.

men sind, daß eine Todsünde sein soll, wenn man an Feiertagen eine Handarbeit thue, auch ohne Ürgerniß der Andern; daß eine Lodsünde sei, wenn man die Siebenzeit *) nachläßt; daß etliche Speise das Ge wissen verunreinige; daß Fasten ein solch Werk sei, damit man Gott versöhne; daß die Sünde in einem vorbehaltenen Fall werde nicht ver geben, man ersuche denn zuvor den Vorbehalter desfalls, unangesehen, daß die geistlichen Rechte nicht von Vorbehaltung der Schuld, sondern von Vorbehaltung der Kirchenpön reden.

Woher haben denn die Bischöfe Recht u. Macht, solche Aufsäge der Christenheit aufzulegen, die Gewissen zu verstricken? Denn St. Pe ter verbeut in [den] Geschichten der Apostel am 15, (10): "das Joch auf der Jünger Hälse zu legen," und St. Paulus sagt zun Corinthern [2 Cor. 13, 10]: "daß ihm die Gewalt zu bessern, und nicht zu verderben, gegeben sei. Warum mehren sie denn die Sünde mit solchen Aufsätzen?

Doch hat man helle Sprüche der göttl. Schrift, die da verbieten, solche Aufsätze aufzurichten, die Gnade Gottes damit zu verdienen, oder als sollten sie vonnöthen zur Seligkeit sein. So saget St. Paulus zun Col. 2, (16): "So lasst nun Niemand euch Gewissen machen über Speise, oder über Trank, oder über bestimmten Lagen, nåmlich den Feiertagen, oder neuen Monden, oder Sabbathen, welches ist der Schatten von dem, das zukünftig war, aber der Körper selbst ist in Chrifto." Item [v. 20]: » "So ihr denn gestorben seid mit Christo von den weltlichen Satzungen, was Lasset ihr euch denn fangen mit Sahungen, als wäret ihr lebendig, die da sagen: Du sollt das nicht anrühren, du sollt das nicht essen noch trinken, du sollt das nicht anlegen, welches sich doch Alles unter Hånden verzehret, und sind Menschengebote u. Lehren, und haben einen Schein der Wahrheit." Item St. Paulus zum Tito am 1, (14) ver beut öffentlich, man soll nicht achten auf jüdische Fabeln u. Menschengebot, welche die Wahrheit abwenden."

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So redet auch Christus selbst Mt. am 15, (14) von denen, so die Leute auf Menschengebot treiben: "Laßt sie fahren, sie sind der Blin: den blinde Leiter, und verwirft solchen Gottesdienst, und sagt: "Alle Pflanzen, die mein himmlischer Vater nicht gepflanzet hat, die werden ausgereutet."

So nun die Bischöfe Macht haben, die Kirchen mit unzähligen Auffäßen zu beschweren, und die Gewissen zu verstricken; warum ver beut denn die göttl. Schrift so oft, die menschlichen Auffäße zu machen, und zu hören? Warum nennet sie dieselben Teufelslehren? Sollte denn der h. Geist solches Alles vergeblich verwarnet haben?

Derhalben, dieweil solche Ordnungen, als nöthig aufgerichtet, damit Gott zu versöhnen, und Gnade zu verdienen, dem Evangelio entgegen find; so ziemet sich keinesweges den Bischöfen, solche Gottesdienste zu erzwingen. Denn man muß in der Christenheit die Lehre von der christl. Freiheit behalten, als nåmlich, daß die Knechtschaft des Gesetzes nicht nöthig ist zur Rechtfertigung. Wie denn St. Paulus zun Galatern

*) d. h. die (nach Ps. 55, 18; 119, 164) festgesetzten Betstunden, in denen Mönche, Priester 2c. zu 7 bestimmten Tagszeiten gewiffe, (im röm. Brevicr enthal tene) latein. Gebete herlesen müssen. Diese Zeiten heißen: 1) die Matutine (bei Tagesanbruch), 2) die Prime (6 U. M.), 3) die Terz (9 ú. M.), 4) die Serte (12 U. Mitt.), 5) die None (3 U. N.), 6) die Vesper (6 U. A.), 7) das Completorium (9 U. U.)

schreibet am 5: "So bestehet nun in der Freiheit, damit uns Christus befreiet hat, und lasst euch nicht wieder in das knechtische Joch verknüpfen. Denn es muß je der vornehmste Artikel des Evangelions erhalten werden, daß wir die Gnade Gottes durch den Glauben an Christum, ohne unser Verdienst, erlangen, und nicht durch Dienste, von Menschen eingeseht, verdienen.

Was soll man denn halten vom Sonntag, und dergl. andern Kirchenordnungen u. Ceremonien? Darzu geben die Unsern diese Antwort, daß die Bischöfe, oder Pfarrherren mögen Ordnung machen, damit es ordentlich in der Kirchen zugehe; nicht, damit Gottes Gnade zu erlangen, auch nicht, damit für die Sünde gnug zu thun, oder die Gewissen damit zu verbinden, Solches für nöthigen Gottesdienst zu halten, und es dafür zu achten, daß sie Sünde thåten, wenn sie ohne Ürgerniß dieselben brechen. Also hat St. Paulus zun Corinthern verordnet [1 Cor. 11, 5], "daß die Weiber in der Versammlung ihr Haupt sollen decken." Item, daß die Prediger in der Versammlung nicht zugleich alle reden; sondern ordentlich, Einer nach dem Andern.

Solche Ordnung gebühret der christl. Versammlung um der Liebe u. Friedens willen zu halten, und den Bischöfen u. Pfarrherren in diesen Fällen gehorsam zu sein, und dieselben so fern zu halten, daß Einer den Andern nicht årgere, damit in der Kirchen keine Unordnung oder wüstes Wesen sei. Doch also, daß die Gewissen nicht bez schweret werden, daß man's für solche Dinge halte, die noth sein follten zur Seligkeit, u. es dafür achten, daß sie Sünde thäten, wenn sie dieselben ohne der Andern Ürgerniß brechen, wie denn Niemands sagt, daß das Weib Sünde thut, die mit bloßem Haupte, ohne Ürgerniß der Leute, ausgehet.

Also ist die Ordnung vom Sonntag, von der Osterfeier, von den Pfingsten u. dergl. Feier u. Weise. Denn die es dafür achten, daß die Ordnung vom Sonntag für den Sabbath als nöthig aufgerichtet sei, die irren sehr; denn die h. Schrift hat den Sabbath abgethan, und lehret, daß alle Ceremonien des alten Gesetzes nach Eröffnung des Evangelions mögen nachgelassen werden; und dennoch, weil vonnöthen gewest ist, einen gewissen Tag zu verordnen, auf daß das Volk wüßte, wenn es zusammen kommen sollte, hat die christl. Kirche den Sonntag darzu verordnet, und zu dieser Veränderung desto mehr Ge fallens u. Willens gehabt, damit die Leute ein Erempel håtten der chriftl. Freiheit, daß man wüßte, daß weder die Haltung des Sabbaths, noch eines andern Tags, vonnöthen sei.

Es sind viel unrichtige Disputationes von der Verwandlung des Gesetzes, von den Ceremonien des N. T's., von der Veränderung des Sabbaths, welche alle entsprungen sind aus falscher u. irriger Meinung, als müßte man in der Christenheit einen solchen Gottesdienst haben, der dem levitischen oder jüdischen Gottesdienst gemäß wåre, und als sollte Christus den Aposteln u. Bischöfen befohlen haben, neue Ceremonien zu erdenken, die zur Seligkeit nöthig wären. Dieselben Frrthümer haben sich in die Christenheit eingeflochten, da man die Gerechtigkeit des Glaubens nicht lauter u. rein gelehret u. geprediget hat. Etliche disputiren also vom Sonntag, daß man ihn halten müsse, wiewohl nicht aus göttlichen Rechten, stellen Form u. Maß, wie fern man am Feiertag arbeiten mag. Was sind aber solche Disputationes An

ders, denn Fallstricke des Gewissens? Denn wiewohl sie sich unterstehen, menschliche Aufsätze zu lindern u. epiiciren [mildern]; so kann man doch feine iniɛixetav oder Linderung treffen, so lange die Meinung stehet u. bleibet, als sollten sie vonnöthen sein. Nun muß dieselbige Meinung bleiben, wenn man Nichts weiß von der Gerechtigkeit des Glau bens, und von der christl. Freiheit.

Die Apostel, haben geheißen, man soll sich enthalten des Bluts u. Erstickten." Wer hält's aber jeho? Aber dennoch thun die keine Sünde, die es nicht halten; denn die Apostel haben auch selbst die Gewissen nicht wollen beschweren mit solcher Knechtschaft, sondern ha bens um Ärgerniß willen eine Zeit lang verboten. Denn man muß Achtung haben in dieser Satzung auf das Hauptstück christl. Lehre, das durch dieses Dekret nicht aufgehoben wird.

Man hålt schier keine alte Kanones, wie sie lauten; es fallen auch derselben Satzung täglich viel weg, auch bei denen, die solche Auffäße allerfleißigst halten. Da kann man dem Gewissen nicht rathen noch helfen, wo diese Linderung nicht gehalten wird, daß wir wissen, solche Aufsäge also zu halten, daß man's nicht dafür halte, daß sie no thig seien, daß auch dem Gewissen unschädlich sei, ob gleich solche Auffäße fallen.

Es würden aber die Bischöfe leichtlich den Gehorsam erhalten, wo sie nicht darauf drüngen, diejenigen Sahungen zu halten, so doch ohne Sünde nicht mögen gehalten werden. Jeho aber thun sie ein Ding, und verbieten beide Gestalt des h. Sacraments. Item, den Geistlichen den Ehestand; nehmen Niemand auf, denn er zuvor einen Eid gethan habe, er wolle diese Lehre, so doch ohne Zweifel dem h. Evangelio gemäß ist, nicht predigen. Unsere Kirchen begehren nicht, daß die Bischöfe, mit Nachtheil ihrer Ehr' u. Würden, wiederum Friede u. Einigkeit machen, wiewohl Solches den Bischöfen in der Noth auch zu thun gebühret; allein bitten sie darum, daß die Bischöfe et liche unbillige Beschwerungen nachlassen, die doch vorzeiten auch in der Kirchen nicht gewesen, und angenommen seien wider den Gebrauch der christl. gemeinen Kirchen, welche vielleicht im Anheben etliche Ursachen gehabt, aber sie reimen sich nicht zu unsern Zeiten. So ist es auch unleugbar, daß etliche Sagungen aus Unverstand angenommen sind. Darum sollten die Bischöfe der Gütigkeit sein, dieselben Sahungen zu mildern, fintemal eine solche Ünderung Nichts schadet, die Ei nigkeit christl. Kirchen zu erhalten; denn viel Sahungen, von den Menschen aufkommen, sind mit der Zeit selbst gefallen, und nicht nöthig zu halten, wie die päpstlichen Rechte selbst zeigen. Kann's aber je nicht sein, es auch bei ihnen nicht zu erhalten, daß man solche menschliche Sagungen måßige u. abthue, welche man ohne Sünde nicht kann halten; so müssen wir der Apostel Regel folgen, die uns gebeut: "Wir sollen Gott mehr gehorchen, denn den Menschen."

St. Petrus verbeut den Bischöfen die Herrschaft, als hätten sie Gewalt, die Kirchen, worzu sie wollten, zu zwingen. Jeht gehet man nicht damit um, wie man den Bischöfen ihre Gewalt nehme; sondern man bittet u. begehret, sie wollten die Gewissen nicht zu Sünden zwingen. Wenn sie aber Solches nicht thun werden, und diese Bitte verachten; so mögen sie gedenken, wie sie werden deßhalben Gott Antwort geben müssen, dieweil sie mit solcher ihrer Härtigkeit Ursach geben

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