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geblieben, durch wohlbeglaubte Leute mit großem Fleiß collationirt, und hernach beide, das lateinische u. deutsche Exemplar allenthalben gleicher Meinung befunden, und zu keiner andern bekennen wollen, auch der Ursach solche damals übergebene Confession dieser nachfolgenden unsrer Erklärung u Concordienbuche einverleiben lassen, auf daß Männiglich sehen möge, daß wir in unsern Landen, Kirchen u. Schulen keine andre Lehre zu gedulden ge: meinet, denn wie dieselbe zu Augsburg Anno 1530 durch mehrgedachte Churfürsten, Fürsten u. Stände einmal bekannt worden; dabei wir auch, vermittelst der Gnade Gottes, bis an unser seliges Ende gedenken zu verharren, und vor dem Richterstuhl unsers Herrn Jesu Christi mit fröhlichen unerschrockenen Herzen u. Gewissen zu erscheinen. Und verhoffen demnach, es werden hinfüro unsre Widersacher, unser, auch unsrer Kirchen u. dersel ben Diener, mit den beschwerlichen Auflagen verschonen, da sie vorgeben, als ob wir unsers Glaubens ungewiß sein, und deswegen fast alle Jahr oder Monat eine neue Confession machen sollten.

Was denn die andre Edition [besonders im 10. Artikel geänderte vom J. 1540] der augsb. Confession anlangt, deren auch in der naumburg'schen Handlung Meldung geschehen, weil wir befunden, und Männiglich offenbar u. unverborgen ist, daß sich Etliche unterstanden, die Irrthümer vom h. Abendmahl u. andre unreine Lehre unter den Worten derselbigen andern Edition zu verstecken u. zu verbergen, und solches in öffentlichen Schriften u. ausgegangenem Druck den einfältigen Leuten einzubilden, ungeachtet, daß solche irrige Lehre in der zu Augsburg übergebenen Confession mit aus drücklichen Worten verworfen, u. viel ein Andres zu erweisen ist; so haben wir hiemit auch öffentlich bezeugen u. darthun wollen, daß damals, wie auch noch, unser Wille u. Meinung keinesweges gewesen, falsche u. unreine Lehre, so darunter verborgen werden möchte, dadurch zu beschönen, zu be mänteln, oder als der evang. Lehre gemäß zu bestätigen. Inmaßen wir denn die andre Edition, der ersten übergebenen augsb. Confession zus wider, niemals verstanden noch aufgenommen, oder andre mehr nüßliche Schriften Herrn Philippi Melanchthonis, wie auch Brentii, Urbani Regii, Pomerani ic., wofern sie mit der Norma, der Concordie einverleibt, übereinstimmen, nicht verworfen oder verdammt haben wollen.

Deßgleichen obwohl etliche Theologi, wie auch Lutherus selbsten, vom h. Abendmahl in die Disputation von der persönlichen Vereinigung beider Naturen in Christo, doch wider ihren Willen, von den Widersachern gezogen: so erklären sich unsre Theologen, Inhalts des Concordienbuchs zu der darinnen begriffenen Norma, lauter, daß unsrer u. des Buchs beständiger Meinung nach, die Christen im Handel von des Herrn Abendmahl auf keinen andern, sondern auf diesen einigen Grund u. Fundament, nämlich auf die Worte der Stiftung des Testaments Christi, gewiesen werden sollen, welcher allmächtig u. wahrhaftig, und demnach zu verschaffen vermag, was er ver ordnet, und in seinem Wort verheißen hat; und da sie bei diesem Grund unangefochten bleiben, von andern Gründen nicht disputiren, sondern mit einfältigem Glauben bei den einfältigen Worten Christi verharren, welches am Sichersten und bei dem gemeinen Laien auch erbaulich, der diese Disputation nicht ergreifen kann. Wenn aber die Widersacher solchen unsern einfältigen Glauben u. Verstand der Worte des Testaments Christi anfechten, und als einen Unglauben schelten, und uns vorwerfen, als sei unser einfäl: tiger Verstand u. Glaube wider die Artikel unsers christl. Glaubens, beson, ders von der Menschwerdung des Sohnes Gottes, von seiner Himmelfahrt

heimlich und verborgen zu halten, oder das Licht der göttlichen Wahrheit unter den Scheffel'u. Tisch zu sehen; so haben wir die Edition u. Publicirung desselben nicht länger einstellen noch aufhalten sollen, und zweifeln gar nicht, es werden alle fromme Herzen, so rechtschaffene Liebe zu göttli cher Wahrheit u. christl. gottgefälliger Einigkeit tragen, ihnen dieses heilsame, hochnöthige u. christl. Werk neben uns christlich gefallen, und an ihnen dießfalls zu Beförderung der Ehre Gottes, und der gemeinen, ewigen u. zeit: lichen Wohlfahrt keinen Mangel sein laffen.!

Dann wir, abermals schließlich u. endlich zu wiederholen, durch dieses Concordienwerk ́nichts Neues zu machen, noch von der einmal von unsern gottseligen Vorfahren u. uns erkannten u. bekannten göttlichen Wahrheit, wie die in prophetischer u. apostolischer Schrift gegründet, und in den dreien Symbolis, auch der augsb. Confession Anno 1530 Kaiser Carolo V., hochmilder Gedächtniß, übergeben, der darauf erfolgten Apologia, in den schmalkaldischen Artikeln, und dem großen u. kleinen Katechismo des hocherleuchteten Mannes, D. Luther's, ferner begriffen ist, gar nicht, weder in rebus [in der Sache selbst] noch phrasibus [in Redensarten] abzuweichen; sondern vielmehr durch die Gnade des h. Geistes einmüthiglich dabei zu verharren u. zu bleiben, auch alle Religionsstreite u. deren Erklärungen danach zu reguliren gesinnet, und darneben mit unsern Mitgliedern, den Churfürsten u. Ständen im h. röm. Reich, auch andern christl. Potentaten, nach In halt des h. Reichs Ordnungen u. fonderer Vereinigung, die wir mit ihnen haben, in gutem Frieden u. Einigkeit zu leben, und einem Jeden, nach sei nes Standes Gebühr, alle Liebe, Dienst u. Freundschaft zu erzeigen, ent: fchloffen u. gemeint find.

So wollen wir uns auch weiter freundlichen vergleichen, welcher Gestalt in unsern Landen durch fleißige Visitation der Kirchen u. Schulen, Auffe hung auf die Druckereien, und andre heilsame Mittel, nach unser selbst, und jedes Orts Gelegenheit, über diesem Concordienwerke ernstlich zu halten, und wo sich die jeßigen oder neue Streite bei unsrer christl. Religion wieder regen wollten, wie dieselbigen ohne gefährliche Weitläufigkeit zu Ver: hütung allerlei Ärgerniß zeitlichen mögen beigelegt u. verglichen werden. Zu Urkund haben wir uns mit einmüthigem Herzen unterschrieben, und unser Secret aufdrucken lassen.

Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, Churfürst.

Augustus, Herzog zu Sachsen, Churfürst.

Johanns George, Markgraf zu Brandenburg, Churfürst.

Joachim Friedrich, Markgraf zu Brandenburg, Administrator des Erzstifts Magdeburg.

Johann, Bischof zu Meißen.

Eberhard, Bischof zu Lübeck, Administrator des Stifts Verden.

Philips Ludwig, Pfalzgraf.

Herzog Friedrich Wilhelms, und

Herzog Johansens zu Sachsen Vormünde.

Herzog Johann Casimirs, und

Herzog Johann Ernstens zu Sachsen Vormünde.

Georg Friedrich, Markgraf zu Brandenburg.

Julius, Herzog zu Braunschweig u. Lüneburg.

Otto, Herzog zu Braunschweig u. Lüneburg.

Heinrich der Jüngere, Herzog zu Braunschweig u. Lüneburg.

Wilhelm der Jüngere, Herzog zu Braunschweig u. Lüneburg. Wolf, Herzog zu Braunschweig u. Lüneburg.

Ulrich, Herzog zu Meckelnburg.

Herzog Johansens, und

Herzog Sigismundens Augustens zu Meckelnburg Vormünde.
Ludwig, Herzog zu Würtenberg.

Markgraf Ernsts, und

Markgraf Jacobs zu Baden Vormünde.

Georg Ernst, Graf u. Herr zu Hennenberg.
Friedrich, Graf zu Würtenberg u. Mümpelgart.
Hans Günther, Graf zu Schwarzburg.
Wilhelm, Graf zu Schwarzburg.

Albrecht, Graf zu Schwarzburg.

Emich, Graf zu Leiningen.
Philips, Graf zu Hanau.
Gottfried, Graf zu Öttingen.
George, Graf u. Herr zu Castel.
Heinrich, Graf u. Herr zu Castel.
Hans Hoier, Graf zu Mansfeld.
Bruno, Graf zu Mansfeld.

Hoier Christoph, Graf zu Mansfeld.

Peter Ernst der Jüngere, Graf zu Mansfeld.

Christoph, Graf zu Mansfeld.

Otto, Graf zur Hoya und Burghausen.

Johannes, Graf zu Oldenburg u. Delmenhorst.

Albrecht Georg, Graf zu Stolberg.

Wolf Ernst, Graf zu Stolberg.

Ludwig, Graf zu Gleichen.

Karl, Graf zu Gleichen.

Ernst, Graf zu Reinstein.

Boto, Graf zu Reinstein.

Ludwig, Graf zu Lewenstein.

Heinrich, Herr zu Limburg, Semperfrei.

Georg, Herr von Schönburg.

Wolf, Herr von Schönburg.

Anark Friedrich, Herr zu Wildenfels.

Bürgermeister u. Rath der Stadt Lübeck.

Bürgermeister u. Rath der Stadt Landau.

Bürgermeister u. Rath der Stadt Münster in St. Georgenthal. Der Rath der Stadt Goslar.

Bürgermeister u. Rath der Stadt Ulm.

Bürgermeister u. Rath der Stadt Eflingen.

Der Rath der Stadt Reutlingen.

Bürgermeister u. Rath der Stadt Nördlingen.

Bürgermeister u. Rath zu Rotenburg auf der Tauber.

Stadtmeister u. Rath der Stadt Schwäbischen-Hall.

Bürgermeister u. Rath der Stadt Heilbrunn.

Bürgermeister u. Rath der Stadt Memmingen.
Bürgermeister u. Rath der Stadt Lindau.
Bürgermeister u. Rath der Stadt Schweinfurt.
Der Rath der Stadt Donawerda.

u. Siten zur Rechten der allmächtigen Kraft und Majestät Gottes, und demnach falsch u. unrecht; so solle durch wahrhaftige Erklärung der Artikel unsers christl. Glaubens angezeigt u. erwiesen werden, daß obgemeldter unser einfältiger Verstand der Worte Christi denselben Artikeln nicht zuwider sei.

Die Phrases und Modos loquendi, d. i. die Art u. Weise zu reden, welche im Buche der Concordien gebraucht, von der Majestät menschlicher Natur in der Person Christi, darein sie zur Rechten Gottes gesezt u. erhöht, betreffende, damit auch deßhalben aller Mißverstand u. Ärgerniß aufgehoben, dieweil das Wort "abstractum" nicht in einerlei Verstand von den Schulu. Kirchenlehrern gebraucht, erklären sich unsre Theologi mit lautern klaren Worten, daß ermeldte göttliche Majestät der menschlichen Natur Christi nicht außerhalb der persönlichen Vereinigung zugeschrieben, oder daß sie dieselbige an u. für sich selbst, auch in der persönlichen Vereinigung, essentialiter, formaliter, habitualiter, subjective, wie die Schullehrer reden, habe: dergestalt denn, und da also gelehrt würde, die göttliche u. menschliche Natur sammt derselben Eigenschaften mit einander vermischt, und die menschliche Natur der göttl. Natur nach ihrem Wesen u. Eigenschaften eräquirt [ganz gleich gemacht], und also verleugnet würde; sondern wie die alten Kirchen: lehrer geredet, ratione et dispensatione hypostaticae unionis, d. i. von wegen der persönlichen Vereinigung, welches ein unerforschlich Geheimniß ist.

Was denn die Condemnationes, Aussehung und Verwerfung falscher, unreiner Lehre, besonders im Artikel von des Herrn Abendmahl, betrifft, so in dieser Erklärung u. gründlichen Hinlegung der streitigen Artikeln ausdrücklich u. unterschiedlich gesezt werden müssen, damit sich Männiglich vor den felben wüßte zu hüten, und aus vielen andern Ursachen keineswegs umgangen werden kann; ist gleicher Gestalt unser Wille u. Meinung nicht, daß hiemit die Personen, so aus Einfalt irren, und die Wahrheit des göttlichen Worts nicht lästern, viel weniger aber ganze Kirchen in oder außerhalb des h. Reichs deutscher Nation gemeint; sondern daß allein damit die falschen u. verführischen Lehren, und derselben halsstarrige Lehrer u. Lästerer, die wir in unsern Landen, Kirchen u. Schulen keineswegs zu gedulden gedenken, eigentlich verworfen werden, dieweil dieselbe dem ausgedruckten Wort Gottes zuwider, und neben solchem nicht bestehen können, auf daß fromme Herzen vor denselben gewarnt werden möchten; sintemal wir uns ganz u. gar keinen Zweifel machen, daß viel frommer unschuldiger Leute, auch in den Kirchen, die sich bishero mit uns nicht allerdings verglichen, zu finden seien, welche in der Einfalt ihres Herzens wandeln, die Sache nicht recht verste= hen, und an den Lästerungen wider das h. Abendmahl, wie solches in unsern Kirchen nach der Stiftung Christi gehalten, und vermöge der Worte seines Testaments davon einhelliglich gelehrt wird, gar keinen Gefallen tragen, und sich verhoffentlich, wenn sie in der Lehre recht unterrichtet werden, durch Anleitung des h. Geistes zu der unfehlbaren Wahrheit des göttlichen Worts mit uns u. unsern Kirchen u. Schulen begeben u. wenden werden. Wie denn den Theologen u. Kirchendienern obliegen will, daß sie aus Gottes Wort auch Diejenigen, so aus Einfalt u. unwissend irren, ihrer Seelen Gefahr gebührlich erinnern, und davor verwarnen, damit sich nicht ein Blin= der durch den andern verleiten laffe. Derowegen wir denn auch hiemit vor Gottes, des Allmächtigen, Angesicht u. der ganzen Christenheit bezeugen, daß unser Gemüth u. Meinung gar nicht ist, durch diese christl. Ver: gleichung zu einiger Beschwerung u. Verfolgung der armen bedrängten Christen Ursach zu geben. Denn wie wir mit denselben aus christl.

Liebe ein besondres Mitleiden tragen, also haben wir an der Verfolger Wüthen einen Abscheu u. herzliches Mißfallen, wollen uns auch dieses Bluts ganz u. gar nicht theilhaftig machen, welches sonder Zweifel von der Verfolger Händen an dem großen Tage des Herrn vor dem ernsten u. gestren= gen Richterstuhle Gottes wird gefordert, sie auch dafür eine schwere Rechenschaft geben werden müssen.

Und dieweil unser Gemüth u. Meinung, wie oben gemeldet, allezeit dahin gerichtet gewesen, daß in unsern Landen, Gebieten, Schulen u. Kir chen keine andre Lehre, denn allein die, so in der h. göttlichen Schrift gegründet, und der augsb. Confession u. Apologia in ihrem rechten Verstande einverleibet, geführt u. getrieben u. dabei Nichts, so derselben zuentgegen, einreißen möchte, verstattet würde, dahin denn diese jchige Vergleichung auch gestellt, gemeint u. in's Werk gerichtet; so wollen wir hiemit abermals öffentlich vor Gott u. Allermänniglich bezeugt haben, daß wir mit vielgedach ter jehiger Erklärung der streitigen Artikel keine neue oder andre Confeffion, denn die, so einmal Kaiser Carolo V. christl. Gedächtniß, zu Augsburg Anno 1530 übergeben worden ist, gemacht; sondern unsre Kirchen u. Schu len zuvörderst auf die h. Schrift u. Symbola, dann auch auf erstermeldete augsb. Confession gewiesen, und hiemit ernstlich vermahnet haben wollen, daß besonders die Jugend, so zum Kirchendienst u. h. Ministerio auferzogen, in solcher mit Treue u. Fleiß unterrichtet werde, damit auch bei un jern Nachkommen die reine Lehre u. Bekenntniß des Glaubens bis auf die herrliche Zukunft unsers einigen Erlösers und Seligmachers Jesu Chrifti, durch Hilfe u. Beistand des h. Geistes, erhalten u. fortgepflanzt werden möge.

Wann dann dem also, und wir unsers christl. Bekenntnißes u. Glaubens aus göttlicher, prophetischer u. apostolischer Schrift gewiß, und dessen durch die Gnade des h. Geistes in unsern Herzen u. christl. Gewissen gnugsam versichert sind, und dann die höchste u. äußerste Nothdurft erfordert, daß bei so vielen eingeriffenen Irrthümern, erregten Ärgerniffen, Streit u. Langwierigen Spaltungen eine christl. Erklärung u. Vergleichung aller eingefallener Disputation geschehe, die in Gottes Wort wohl gegründet, nach welcher die reine Lehre von der verfälschten erkannt u. unterschieden werde, und den unruhigen, zankgierigen Leuten, so an keine gewisse Form der reinen Lehre gebunden sein wollen, nicht Alles frei und offen stehe, ihres Gefallens ärgerliche Disputation zu erwecken, und ungereimte Irrthümer ein zuführen u. zu verfechten, daraus nichts Anderes erfolgen kann, denn daß endlich die rechte Lehre gar verdunkelt u. verloren, und auf die nachkom: mende Welt Anderes nichts, denn ungewisse Opiniones u. zweifelhaftige, disputirliche Wahn u. Meinungen gebracht werden; und denn wir aus göttlichem Befehl, unsers tragenden Amts halben, unsrer eigenen u. unsrer zu gehörigen Unterthanen zeitlicher u. ewiger Wohlfahrt wegen, uns schuldig er: kennen, Alles das zu thun u. fortzusehen, was zu Vermehrung u. Ausbreitung Gottes Lob u. Ehren, und zu seines allein seligmachenden Worts Fortpflanzung, zu Ruhe u. Friede christl. Schulen u. Kirchen, auch zu noth wendigem Trost u. Unterricht der armen verirrten Gewissen dienstlich u. nüglich sein mag; und uns darneben unverborgen ist, daß viele gutherzige christl. Personen hohes u. niedriges Standes nach diesem heilsamen Werk der christlichen Concordien sehnlich seufzen u. ein besonderes Verlangen tragen. Dieweil denn auch Anfangs dieser unsrer christl. Vergleichung unser Gemüth u. Meinung niemals gewesen, wie auch noch nicht ist, die ses heilsame u. hochnöthige Concordienwerk im Finstern, vor Jedermann

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