ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

unter uns nur mit diesem Eindruck nach Hause ginge, daß hier über übelstände und Mizwirtschaft im Lande scharf geurteilt worden sei. Wir lehren, daß eine Obrigkeit, auch wenn sie von der rechten Bahn bürgerlicher Ehrlichkeit abweicht, doch noch Gottes Werkzeug ist, wodurch er dem Volke seine Wohltaten zufließen läßt. Sollte darum der eine oder andere unter uns zu einem bürgerlichen Amte schon gewählt sein oder noch einmal erwählt werden, weil er dazu tüchtig ist, so sehe er wohl zu, daß er der Menge nicht folge und sich vom Schimmer des Geldes nicht blenden lasse, sondern sich unermüdlich aller Treue und Gewissenhaftigkeit befleißige, Gott, dem Könige aller Könige, zu Ehren.

Wer die Lehre von der Rechtfertigung einigermaßen erkannt hat, wird zugeben, daß die weltliche Obrigkeit als solche in der Kirche durchaus nichts zu sagen hat. Sie hat höchstens zuzusehen, ob in der Kirche revolutionäre Grundsäße vom Prediger von der Kanzel verkündigt werden, wie das vielfach 1848 in Deutschland geschehen ist. Wohl tausend Stellen könnten angeführt werden, in denen Luther das weltliche Regiment in sein eigentliches Gebiet verweist. Eine Sammlung solcher Aussprüche findet sich im Theological Quarterly 4, 149.

Es möchte nun gefragt werden, warum Luther diese seine aus der Schrift geschöpfte Lehre nicht auch praktisch durchgeführt habe. Bedenken wir jedoch, daß Luther zwar gewiß eine freie Volkskirche im Sinne hatte und wünschte, daß aber die dem Stricke des Voglers entronnenen Gemeinden noch eine schwache Erkenntnis hatten. An eine Selbst= regierung der Gemeinden war da nicht zu denken. Darum wurden etliche herrliche Rechte der Gemeinden den Fürsten als „Notbischöfen“ übertragen, als, die Prediger zu berufen und Kirchenzucht zu üben. So geschah es, daß auf Luthers Rat dem Fürsten die Leitung der Visitationen und später auch die Errichtung des Konsistoriums übertragen wurde. (Siehe Baieri Comp. III, 734.)

Das Konsistorium bestand aus obrigkeitlichen Personen und Theologen und übte die Kollegialrechte im Namen des Landesherrn aus. V. Löscher bezeugt, daß sich jedermann beim Konsistorium informieren lassen konnte. Auch folgendes berichtet er: „Viele tiefsehende Theologen waren solcher Einrichtung . . . damals entgegen, denn sie be= sorgten, nicht ohne große Ursache, es würde die Kirchenfreiheit, das Reich Christi, der Lauf des Evangelii, Zucht und Ordnung in Gefahr stehen. Man lese davon Lutheri . . . und anderer Briefe und Schriften, . . . so wird man sehen, mit welcher Angst man zu solcher Einrichtung geschritten." (1. c.)

Was Luther jedoch, durch die Macht obwaltender Umstände genötigt, mit gepreßtem Herzen zuließ, das wurde später von vielen Seiten beansprucht und gefordert. Die Not wurde zur Regel und Tugend. Der Unglaube nistete sich an den Fürstenhöfen ein, die Kirche wurde als arme Staatsmagd, die Diener Christi als Staatsbeamte behandelt und der Zweck der Kirche gänzlich verkannt. Der Philosoph Hegel lehrte

3. B. im 19. Jahrhundert, die Kirche habe nur gute Staatsbürger auszubilden und müsse schließlich im Staat aufgehen. Als im Jahre 1638 die Fakultät zu Wittenberg in einem längeren Schreiben betonte, daß die Erwählung der Prediger und die ganze Kirchenzucht Sache der Kirche sei, wurde sie darum verlacht. Der Pietist Böhmer, ein eifriger Befürworter des Staatskirchentums, machte zu diesem Schreiben die Bemerkung: Ich wundere mich, wie die Theologen dies so dreist haben sagen und die Rechte des Staates in Zweifel ziehen können.“

"

Es ist beklagenswert, daß gerade auch die Theologen und Stimmführer obrigkeitliche Hilfe und Einfluß der Fürsten in Kirchensachen begünstigten und forderten. Im 17. Jahrhundert sind unsere Theologen vielfach von der rechten Bahn abgewichen. In fast jedem Buch ist die Gewalt des Staates über die Kirche gelehrt. Die Einmischung des Staates in die Kirche ist ein trauriges Erbe aus alter Zeit. Walther schreibt (2. u. W. 21, 67): „Die Dogmatiken jener Zeit, so unermeßlich reiche Schäße der Erkenntnis und Erfahrung auch darin aufgespeichert sind, so daß wir mit Lust und Freude Tag und Nacht daraus lernen, sind doch weder unsere Bibel noch unser Bekenntnis, vielmehr gewahren wir bei ihnen schon hie und da eine Trübung jenes Stromes, der im 16. Jahrhundert so kristallhell hervorsprudelte.“ Man lese

nur, was Baier (Comp. III, c. 15, § 4. 5. 6. 8.) lehrt, oder den Bericht des Westlichen Distrikts vom Jahre 1885, wo dieser ganze Abschnitt überseßt ist.

Mit der überhandnehmenden Zuchtlosigkeit in Lehre und Leben stand in engem Zusammenhang die offenbare Untreue vieler Diener des Evangeliums. Als im leßten Jahrhundert die gottmißfällige Kopulation zwischen der lutherischen und reformierten Kirche durch Agende, Kabinettsorder und mit Anwendung roher Gewalt vom Preußenkönig erzwungen wurde, waren es nur wenige Pastoren, die Lärm zu schlagen wagten gegen diese greuliche Anmaßung.

So wird heute in der Alten Welt großes Heil vom Staatskirchentum erwartet; hingegen werden die treuen Kinder der lutherischen Kirche auch da, wo einst die Wiege der Reformation stand, kaum noch geduldet. „Die sichtbare, geistlich tote Maschine des Staates will ein Reich regieren, das rein geistlicher Natur ist. Was kann da herauskommen? Das, was bei Einführung der Union dabei herausgekommen ist: Bekehrung durch Dragonaden, Gefängnisse, Geldstrafen. Und das Ende? Im besten Falle äußere Ordnung und Werkgerech= tigkeit, innerlich aber Verwirrung und Tod."

Traurig ist es, daß in den „lutherischen“ Ländern die Vermischung zwischen Staat und Kirche nach und nach entstand, aber noch trauriger ist es, wenn selbst viele Lutheraner behaupten, Luther habe es so ge= wollt, wie ja daraus zu ersehen sei, daß er die Konsistorien eingeführt habe. Die Konsistorien waren jedoch in der ersten Zeit nur beratende Störper, erst seit 1555, also neun Jahre nach Luthers Tod, erlangten

fie legislative Gewalt. Luther hat zeitig genug gerufen: „Wir müssen das Konsistorium zerreißen; denn wir wollen kurzum die Juristen und den Papst nicht darinnen haben!“

Man beruft sich mit Unrecht auf Schrift und Bekenntnis dafür, daß die Obrigkeit die Kirche irgendwie zu bevormunden habe. Wenn Gott Jes. 49, 23 die Könige „Pfleger und Säugammen“ der Kirche des Neuen Testaments nennt, so gibt er damit eine köstliche Verheißung, die gerade in unserm Lande sich bewahrheitet, weil hier die Obrigkeit sich nicht in das Gebiet der Kirche hineinmischt. Hier, im Lande der Religionsfreiheit, hat sich die Kirche ungehemmt entwickeln und ausbreiten können. Hier regiert die Kirche sich selbst nach den Rechten und nach der Gewalt, die ihr Gott verliehen hat. Viele fromme Seelen in andern Ländern seufzen unter den Fesseln der Staatsgewalt. Die Freikirche hätte, menschlich geredet, glücklichere Fahrt haben können, wenn die vom Hofe heraufbeschworenen Gegenwinde ihr nicht immer in die Segel gefahren wären.

In den Bekenntnisschriften heißt es S. 339: „Fürnehmlich aber sollen Könige und Fürsten als fürnehmste Glieder der Kirche helfen und schauen, daß allerlei Irrtum weggetan und die Gewissen recht unterrichtet werden, wie denn Gott zu solchem Amt die Könige und Fürsten sonderlich ermahnt im 2. Psalm: „Jhr Könige, laßt euch weisen, und ihr Richter auf Erden, laßt euch züchtigen! Denn dies soll bei den Königen und großen Herren die fürnehmste Sorge sein, daß sie Gottes Ehre fleißig fördern. Darum wäre es ja unbillig, wenn sie ihre Macht und Gewalt dahin wollten wenden, daß solch grenliche Abgötterei und andere unzählige Laster erhalten und die frommen Christen so jämmerlich ermordet würden." Was soll hier gesagt werden? Dies, daß die Fürsten, sofern sie Glieder des Reiches Christi sind, also den Heiligen Geist und Glauben im Herzen haben, nun auch an ihrem Teil das Wohl der Kirche fördern helfen durch Rat und Tat, wie auch andere Christen diese heilige Pflicht haben. So soll auch ein scharfsinniger Gelehrter der Kirche nüße sein und die Kezer eintreiben. Dadurch, daß z. B. ein christlicher Fürst seine Begabung und Macht recht anwendet, also liebestätig ist, bekommt er keine größere Macht über die Kirche. So stellen ja auch Reiche, Musiker, Maler u. a. ihre Gaben der Kirche zur Verfügung.

Es ist klar, daß die lutherischen Fürsten in der ersten Blütezeit unserer Kirche ihre Bemühungen um die Kirche als ihre hohe Christenpflicht angesehen haben. Es soll ihnen auch nicht vergessen werden, welchen Segen und Nußen sie geleistet haben. Von Kurfürst August berichtet die Geschichte, daß er beinahe eine Tonne Goldes ausgegeben habe, um die Auslagen der 15 von ihm im Interesse der Konkordienformel zusammenberufenen Konferenzen decken zu können.

Zum Schluß sei nur noch auf Johann den Standhaften hingewiesen. Er erklärte zu Augsburg 1530: „Da sei der liebe Gott für,

daß ich aus eurem Mittel ausgeschlossen sein sollte! Ich will mit euch meinen HErrn Christum bekennen." "Ich will tun, was recht ist, unbekümmert um meinen Fürstenhut. Ich will meinen HErrn bekennen, dessen Kreuz mir mehr gilt als alle Macht der Erde."

Von den Untertanen.

Wo Obrigkeit ist, da müssen auch Untertanen sein. Was hat nun ́ Gott diesen zu sagen hinsichtlich ihres Verhaltens gegen die, die mit dem Schimmer seiner Majestät umkleidet sind? Da führen unsere Väter zuerst die herrliche Aussage Christi an, die also lautet: „Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gotte, was Gottes ist.“ Um den Heiland in seiner Rede zu fangen, wagten sich die Pharisäer durch ihre Jünger an ihn heran. Die Herodianer fehlten auch nicht. Eine Erklärung von großer Tragweite begehrten sie aus seinem Munde. Die Herodianer waren Angestellte des Königs Herodes Antipas, die es auch als ihre Aufgabe betrachteten, etwaige revolutionäre Bestrebungen der Juden gegen die Römer zu ermitteln. Denn die Juden haßten die Römer bis aufs Blut, nicht bloß der schweren Abgaben wegen, die sie dem römischen Hofe entrichten mußten, sondern auch deswegen, weil sie wähnten, es sei gegen die Würde des Bundesvolkes Jehovahs, einem heidnischen Oberhaupt untertan zu sein. Wer sich nun in diesem Punkt gegen die Römer aussprach, konnte von den königlichen Polizeibeamten als gefährlicher Feind des Landes gebrandmarkt, wer dagegen sich gegen die Juden unvorsichtig aussprach, konnte als Verräter Israels hingestellt werden. Die an Christum gestellte Frage lautete nun: "Ist's recht, daß man dem Kaiser Zins gebe, oder nicht?" Der Heiland fordert: Weiset mir die Zinsmünze", das geläufige Geld! Sofort reichen sie ihm einen Denar hin. Da fragte er: „Wes ist das Bild und die überschrift?“ Die Antwort lautet: „Des Kaisers." Wenn die Juden zugeben mußten, daß sich auf dem gangbaren Gelde des Kaisers Bild und überschrift befand, so mußten sie anerkennen, daß dem Kaiser Zins zu geben sei. Dieser Schluß war unwiderleglich. Die Juden hatten keine Münze, aber das Geld aus des Kaisers Münze gebrauchten sie. Sie waren Untertanen des römischen Kaisers und ihm gegenüber steuerpflichtig.

"

Der HErr will sagen: Gebet der euch übergeordneten irdischen Gewalt das, was sie von euch zu fordern das Recht oder doch die Macht hat, willig und redlich; zugleich aber gebet auch Gotte, was er in seinem Wort euch aufs Gewissen gelegt hat. Beides schärft er ihnen ein. Zwar hatten die Juden es unter dem römischen Kaiser und dessen Unterbeamten nicht so gut wie einst unter Davids glückseligem Zepter; allein es war doch noch etwas ganz anderes, als wenn gar kein Regiment im Lande gewesen wäre. Die schlechteste Obrigkeit ist noch besser als gar keine. Und wenn es nun Gott so gefügt hatte, daß die Juden unter römische Botmäßigkeit gekommen waren, so sollten sie doch ihrer

Obrigkeit trop alles Widerstrebens ihres stolzen Herzens Steuern zahlen, ohne welche kein Regiment bestehen kann. · Aber ebenso gilt: „Gebt Gotte, was Gottes ist.“ Der bürgerliche Gehorsam ist eingeschränkt durch den Gehorsam, der Gott gebührt. Der Obrigkeit kommt zu, was Gott ihr als seiner Stellvertreterin eingeräumt hat, Hab und Gut, Leib und Leben, Dinge dieses Lebens; Gott kommt zu, was er sich vorbehalten hat, die Seele, die er selig machen will. Hiermit sind Gottes Reich und das Weltreich samt ihren beiden Regimenten bestätigt durch den Mund der ewigen Wahrheit. Während die Juden Bürger des Reiches Gottes waren oder doch sein konnten, durften und sollten sie als Bürger des Weltreiches dem römischen Oberherrn Gehorsam leisten. So konnten sie jedem, Gott und dem Kaiser, das Seine geben, ohne zu fürchten, daß der eine oder der andere in seiner Ehre verlegt oder hintangesezt werde. Rechte Scheidung beider Regimente schärft Christus hier ein. Warum will Christus beide Reiche geschieden haben? Glieder des Weltreichs sind alle Bürger des Landes, einerlei ob sie der wahren oder einer falschen Religion zugetan sind; Glieder der Kirche sind alle wahrhaft Gläubigen und durch Christum Ge= heiligten. Das Weltreich hat es mit Dingen dieses Lebens, Gottes Reich mit geistlichen, ewigen Gütern zu tun. Im Weltreich regiert das Licht der Vernunft, in Gottes Reich Gottes Wort. In jenem gilt Recht, Schwert und Gewalt, in diesem die überzeugung aus Gottes Wort, Gebet und Tränen". Dort gibt es Obere und Untere, Befehlende und Gehorchende; hier sind sie alle Brüder, und einer ist ihr Meister. Dieser Unterschied ist oft vergessen und verwischt worden. Auch in unserer Zeit gibt es solche, die die Grenzlinie zwischen beiden Reichen verschieben wollen. Darum sollen wir es uns auch einen rechten Ernst sein lassen, diesen Unterschied immer besser zu erkennen und die gewonnene Erkenntnis recht anzuwenden. Wir leben ja, Gott Lob! in einem Staatswesen, wo nun schon über hundert Jahre völlige Trennung zwischen Kirche und Staat besteht. Hier, wie in keinem Lande der Welt, mischt sich weder die Obrigkeit in das Gebiet der Kirche, noch diese, wenigstens nicht die rechtgläubige Kirche, in das ihr nicht übergebene Gebiet des Weltreichs.

"

Hingewiesen sei hier nur auf die, die sich unablässig mit dem Gedanken tragen, in unsere Konstitution den Satz einzufügen, daß unser Gemeinwesen ein christliches genannt werden und Christus der HErr der Nation sein solle. Aber einmal ist unsere Republik keineswegs auf die christliche Religion gegründet, und zum andern hat der Staat gar nicht die Aufgabe, Christum zu verkündigen und zu preisen. Diese und ähnliche Bewegungen dienen nicht dazu, den Unterschied zwischen beiden Reichen aufrechtzuerhalten. (Siehe Walthers „Brosamen", S. 499, und Gnadenjahr", S. 567.)

"

Darum, liebe Christen, erweiset euch allezeit als treue Bürger des irdischen und des himmlischen Reiches. Laßt euch die Grenze

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »