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I Mos 14

Der Kriegszug. Melchisedek.

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teidigung der Persönlichkeit Abrahams. Abraham war ja auch sonst als Feldherrngestalt aufzufassen (s. S. 182 ff.). Das Auftreten des,,Hebräers" Abraham entspricht ganz den Verhältnissen jener Zeit, wie sie uns z. B. die Sinuhe-Geschichte zeigt.

1 Mos 14, 18: Und Melchisedek, der König von Šalem, brachte Brot und Wein heraus; derselbe war ein Priester des El-eljon. Salem ist nach Ps 76, 3 poetischer, also wohl archaistischer Name Jerusalems. Wie es scheint ist Šalem Gottesname, dann bedeutete der Name,,Stadt des Šalem".2 In den Amarna-Briefen begegnet uns nun, wie S. 200 ff. erwähnt, eine Reihe von Briefen aus Urusalim (s. Abb. 74), was hebräischem Jerûšalîm entspricht.3 Die Deutung als ,,Friedensstadt" ist spätere Volksetymologie. Der Fürst und Statthalter Abdhiba von Urusalim sagt von sich:

Siche, was mich anlangt (was das Gebiet dieser Stadt Urusalim anlangt), so hat nicht mein Vater, nicht meine Mutter mich eingesetzt (es mir gegeben), sondern der Arm des mächtigen Königs hat mich eintreten lassen in mein Stammhaus (hat es mir gegeben). KB V 102, 9 ff; 103, 25 ff. (s. Hommel, Altisr. Überl. 155).

Irgendwelchen religionsgeschichtlichen Zusammenhang damit muß die außeralttestamentliche Tradition über Melchisedek haben, die Hbr 7, 3 vorliegt: Melchisedek sei åñáτwo, åμýtwo, ayevɛakóryτos ,,ohne Vater, ohne Mutter, ohne Geschlechtsregister."

Der,,mächtige König“ ist in der erwähnten Stelle zunächst Amenophis IV. (Chuenaten), ein religiöser Reformator, der eine eigenartige Form des Sonnenkultus an Stelle aller andern ägyptischen Götterkulte setzte und für diesen Kult als heiliges Gebiet jene Stadt baute, die unter den Trümmern von Amarna liegt. Während andre Pharaonen sich damit begnügten, sich mit dem Sonnengotte zu vergleichen, wollte Chuenaten als die Inkarnation des einen großen Gottes verehrt sein. Die Statthalter von Kanaan gehen natürlich gehorsam auf die Forderung ein. Sie versichern dem König: ,,Siehe, der König hat gelegt. seinen Namen auf Jerusalem ewig, deshalb kann er nicht verlassen das Gebiet von Jerusalem.“ Aber hinter dieser Verbeugung vor Pharao verbirgt sich gewiß eine höhere religiöse Einsicht, die der Religion Abrahams wenigstens verwandt sein

1) Gunkel, Genesis 260.

2) Dieser Šalem, assyr. Šulman ist vielleicht eine Bezeichnung Ninibs. In der Nähe von Urusalimmu erwähnen die Amarna-Briefe eine Ortschaft Bit - Ninib, s. Zimmern KAT 3 475 f.

3) Zur Endung ajim auch in Naharajim, Mişrajim s. KAT3 29, 3.

kann. Zwischen den Abrahamsleuten, die dem El-'eljon von Jerusalem den Zehnten gaben, und dem Priesterfürsten Melchisedek besteht jedenfalls eine religionsgeschichtliche Verbindung, über die noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Die mehr oder weniger klar erkannte Anbetung,,Gottes des Höchsten" verbindet den frommen Babylonier und den frommen Kanaanäer. Der Segen Melchisedeks lautet:

,,Gesegnet sei Abram dem 'El-eljon,

dem Himmel und Erde gehören.

Und gesegnet sei 'El-cljon,

der deine Feinde in deine Hand gegeben hat.“

Er erinnert an Segenssprüche der Keilschriftliteratur, vgl.

S. 130.

Gunkel, Genesis 261, ist geneigt, Melchisedek für eine geschichtliche Persönlichkeit zu halten und zieht daraus weitgehende Schlüsse: Jerusalem sei wohl in vorisraelitischer Zeit Sitz eines bedeutenderen Städtebundes gewesen, wie ja Jos 10 der König von Jerusalem als Haupt eines kanaanäischen Städtebundes erscheine; an diese jerusalemische Tradition habe das spätere Judentum angeknüpft, wie etwa die deutschen Kaiser als Nachfolger der römischen Cäsaren erscheinen wollten, und Ps 110 bezeuge dann, wie die höfische Tradition von Jerusalem Wert darauf legte, daß der König Jerusalems Nachfolger Melchisedeks sei. Wir haben bei Gunkels Ausführungen den Eindruck, daß seine Sagenauslegung noch nicht bei der Weisheit letztem Schluß angekommen ist. Jedenfalls ist auf Grund unsrer historischen Kenntnis vom vormosaischen Kanaan der Schritt von der Anerkennung der Geschichtlichkeit des kanaanäischen Priesterfürsten Melchisedek von Jerusalem bis zur Anerkennung der Geschichtlichkeit des Hebräers Abraham von Hebron nicht mehr allzuweit.

1 Mos 14, 3. 8. 10: Statt siddîm ist šêdîm zu lesen (so schon Renan), s. 5 Mos 32, 17; Ps 106, 37. An den beiden letztgenannten Stellen sind es Dämonen, denen Opfer gebracht werden. Die Anbetung der Dämonen, Schutzgottheiten, des Hauses und Tempels, wird ähnlich zu beurteilen sein, wie bei den,,Teufelsanbetern" im heutigen Tigrislande. Man opfert ihnen, um Schädigung abzuhalten. Es ist durchaus nicht ausgemacht, daß ,,Opfer der Dämonen im Babylonischen nur gebracht worden sind, soweit es sich um Totengeister handelt."

1) Wir erklären dies,,Priestertum nach der Weise Melchisedeks“ nicht aus dem politischen, sondern aus dem religiösen Gedankenkreis. Der weitherzige, priesterliche (,,du bist ein Priester nach der Weise Melchisedeks") Dichter legte Wert auf die Tradition von dem frommen Priesterfürsten der Kanaanäer, der den Abraham gesegnet hat, in dem alle Heiden Segen empfangen sollen (Ps 72, 17).

1 Mos 14, 3-18, 4 Melchisedek. Glossen zur Abrahamsgeschichte.

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Das Wort ist babylonischen Ursprungs. Man unterscheidet in der babylonischen Dämonologie einen bösen und einen gnädigen šêdu. Hitzig und Wellhausen schlagen auch für Ho 12, 12 šêdim statt vor und Hoffmann, Phöniz. Inschriften S. 53 liest Hi 5, 21 šêd statt (s. Zimmern, KAT 3 S. 461).

1 Mos 15, I und 12 ff. s. S. 210.

I Mos 15, 10. 17 vgl. Jer 34, 18 f.: Das Schlachttier wird zur Versiegelung des Bundes zerstückt. Ob wohl zur Erklärung die symbolische Handlung beim assyrischen Vertragsschluß, wie sie zu 1 Mos 22, 13 mitgeteilt ist, heranzuziehen ist? Mit Gunkel, Genesis z. St. nahmen wir an, daß das hebr. 3 3 durch diesen Ritus seinem ursprünglichen Sinne nach erklärt wird (dagegen Zimmern KAT 3 606, Anm. 2.)

1 Mos 17 Abimelech s. S. 210. - I Mos 17, I s. S. 212. I Mos 18, 2 vgl. 19, 1. Der feierliche Gruß, bei dem das Gesicht im Staube liegt, ist im alten Orient nur der Gruß vor der Gottheit und vor dem König. Es ist der Gruß, den noch heute die arabische Gebetssitte kennt, und den nach Delitzsch die älteste BilderschriftDarstellung des Wortes,,Mensch" wiedergibt, s. Abb. 73. Die AmarnaBriefe kennen den Gruß:,,siebenmal falle ich auf den Rücken, siebenmal falle ich auf den Bauch". Der heutige Orientale grüßt ehrfurchtsvoll, indem er mit der rechten Hand den Erdboden und dann Herz und Stirn berührt.

Abb. 73: Altbabyl. Schriftzeichen für Mensch".

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1 Mos 18, 4: Die Gäste Abrahams. ... beim Essen. Das Verbum bedeutet eigentlich ,,sich aufstemmen“. Daß sie beim Essen ,,liegen", steht nicht da. Es ist ein Irrtum, wenn Gunkel annimmt, daß das Liegen beim Essen alte Beduinensitte sei. Die Beduinen hocken beim Essen. Liegen auf Polstern ist Prunksitte im Palast, vgl. Am 6, 4. Von den ältesten Zeiten an ist im Kulturlande das Sitzen auf Stühlen bezeugt; vgl. die alten Siegel, z. B. Abb. 12. 35. 39, die Reliefs aus

Abb. 74: Brief des Abdihiba aus Ursalim an Amenophis IV.

Kujundschik bei Botta, das bekannte Bild von Asurbanipal und Gemahlin in der Weinlaube, wo der König liegt und die Gemahlin sitzt.

Rechtssitten der Abrahamszeit.

I Mos 16, I ff. gibt Sarah, weil sie keine Kinder hat, Abraham ihre Magd Hagar als ,,Kebsmagd". Die gleiche Rechtssitte, von der im späteren Israel keine Spur zu finden ist, wiederholt sich 1 Mos 30, 1 ff.: Rahel gibt dem Jakob ihre Magd Bilha.

Im Kodex Hammurabi, der nach 1 Mos 14, 1 (S. 124, Anm. 3) als Zeitgenosse des „Babyloniers“ Abraham erscheint, heißt es CH 146:

Wenn jemand eine Frau nimmt und diese ihrem Mann eine Magd zur Gattin gibt und sie (die Magd) ihm Kinder gebiert, dann aber diese Magd sich ihrer Herrin gleichstellt, weil sie Kinder geboren hat: soll ihre Herrin sie nicht für Geld verkaufen, das Sklavenmal soll sie ihr antun (d. H. einrißen), sie unter die Mägde rechnen.

Die Situation entspricht genau dem Falle Abraham-Hagar. Hagar wurde dem Abraham zur Gattin gegeben. Als sie sich guter Hoffnung fühlte,,,sah sie ihre Herrin geringschätzig an“. Sarah spricht zu Abraham 16, 5: Fahve sei Richter zwischen mir und dir." Sie beruft sich auf den von Jahve sanktionierten Rechtszustand. In Babylonien würde sich die Beleidigte auf Samaš bez. auf den Kodex berufen, der die Gesetze enthält, ,,um Streitfragen zu entscheiden", und auf dessen Schlußwort es heißt:,,Der Bedrückte, der eine Rechtssache hat, soll vor mein Bildnis als König der Gerechtigkeit kommen, meine Inschrift soll ihm seine Rechtssache aufklären, sein Recht soll er finden, sein

1) Zur weiteren Illustrierung dienen die folgenden Vertragsurkunden aus der Zeit der ersten (kanaanäischen) Dynastie von Babylon. Bu 91-5, 9, 374 Cun. Inscr. VIII heißt es: Samaš-nûr, die Tochter des Ibi-Ša-aan, von Ibi-Ša-a-an, ihrem Vater, haben Bunini-abi und Beli-šunu (dessen Frau!) gekauft, für Bunini-abi zur Frau, für Beli-šunu zur Magd. Wenn Šamaš-nûr zu Beli-šunu, ihrer Herrin, sagt: „,Du bist nicht meine Herrin, dann soll sie sie scheeren und für Geld verkaufen etc. Aus der Regierung Hammurabis.“ Ein gleiches Verhältnis betrifft Bu 91-5—9, 2176 A (Cun. Inscr. II): „Tarâm-Sagila und Iltani, dic Tochter (Töchter) des Tarâm-Sagila, hat Arad-Šamaš zur Frau und Gattin genommen. Wenn Tarâm-Sagila zu Arad-Šamaš, ihrem Gatten, sagen: Du bist nicht mein Gatte, so soll man sie vom ... stürzen. Wenn Arad-Šamaš zu TarâmSagila, seiner Frau sagt: Du bist nicht meine Frau, so verläßt sie Haus und Mobiliar. Iltani soll die Füße der Tarâm-Sagila waschen und in ihrem Sessel zu ihrem Tempel tragen, im Schatten der Tarâm-Sagila sitzen, ihren Frieden genießen, ihr Siegel (aber) nicht öffnen." Vgl. Winckler, Gesch. Isr. II, 58.

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1 Mos 16, 1 ff.

Rechtssitten der Arahamszeit.

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Herz soll froh werden." Das Wort Sarahs:,,Jahve sei Richter", entspricht dem ständigen Ausdruck maḥar ilim,,vor der Gottheit" im Cod. Hammurabi. „Vor der Gottheit" werden die Rechtsentscheidungen vollzogen. Abraham erkennt den Rechtszustand an. Er gibt Rechtsbescheid und zwar wiederum im Sinne des im Cod. Hammurabi geltenden Rechts, wenn er 16, 6 sagt: „,Deine Leibmagd ist in deiner Gewalt; verfahre mit ihr, wie es dir gut dünkt." Sie hat also die Privilegien verwirkt, die ihr und ihrem Kinde durch ihre Erhebung zur Kebsmagd ihres Herrn zugefallen waren (vgl. CH 146, 171), ihre Herrin darf sie als Sklavin behandeln. Sarah macht von dem Rechtsbescheid harten Gebrauch; darum entflieht Hagar 16, 6.1

Das Gesetz Hammurabis unterscheidet von der,,Kebsmagd", der Sklavin, die dem Manne zum Zweck der propagatio beigegeben werden kann, scharf die sozial höher stehende Nebenfrau, die der Mann neben der rechtmäßigen Gattin nur dann nehmen darf, wenn er nicht bereits eine Kebsmagd akzeptiert hat.

Cod. Hamm. 144: Wenn jemand eine Frau nimmt und diese Frau (weil sie keine Kinder bekommt, vgl. 145) ihrem Manne eine Magd gibt und (diese) Kinder hat, jener Mann aber beabsichtigt, sich (neben der Magd auch noch) eine Nebenfrau zu nehmen, so soll man ihm das nicht gestatten und er soll keine Nebenfrau nehmen.

Cod. Hamm. 145: Wenn jemand eine Frau nimmt und sie ihm keine Kinder schenkt und er beabsichtigt, eine Nebenfrau zu nehmen: so mag er die Nebenfrau nehmen und in sein Haus bringen, es soll aber diese Nebenfrau mit der Ehefrau nicht gleichstehen.

Auch bei dieser Nebenfrau ist ausdrücklich gesagt, daß sie mit der Hauptfrau nicht gleichstehen darf. Nur ist hier keine besondere Strafbestimmung getroffen für den Fall, daß sie sich im Stolz ihrer Mutterschaft über die andere Frau erhebt.

Wie es scheint, setzt die Erzählung 1 Mos 21, 9ff., die einer anderen Quellschrift angehört, wie 16, 1 ff., voraus, daß Hagar nicht Sklavin, sondern Nebenfrau war. Sie weiß nichts von einer Anrufung des Rechts durch Sarah und von einer Degradierung der Hagar. Abraham schickt sie fort, um dem Streit

1) Mein Bruder, Ref. Edm. Jeremias, macht darauf aufmerksam, daß diese Anrufung des Rechts durch Sarah im Sinne des Erzählers voraussetzt, daß die sozialen Zustände unter den Abrahamsleuten dem Begriffe der Familie entwachsen sind. Man beachte auch, daß die Frau in diesem vorausgesetzten Gemeinleben ein gesondertes Recht hat. Ihr kommt die Vollstreckung des Urteils 1 Mos 16, 6 wie CH 146 zu. Darin liegt eine Bestätigung für unsere Auffassung der „Vätergeschichten" S. 181.

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