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ein Ende zu machen. Daß sie hier als Nebenfrau gilt, zeigt das vorausgesetzte Erbrecht des Sohnes der Hagar. Sarah ist nach der Geburt ihres eigenen Sohnes Isaak eifersüchtig auf den Sohn der Hagar, weil er ,,mit ihrem Sohne erben soll".1 Die Nebenfrau untersteht aber nach dem Cod. Hammurabi, wenn sie auch der Hauptfrau nicht gleichsteht (CH 145) den Bestimmungen des Eherechts2, so betreffs des Rechts der Scheidung und des Güterrechts, vgl. CH 137, dem auch entnommen werden darf, daß die Nebenfrau in der Regel freier Herkunft ist. Will man jedoch annehmen, daß auch nach I Mos 21, 9ff. Hagar als Sklavin gedacht ist, so trifft auch dann die Voraussetzung der Eifersucht Sarahs im Sinne des Hammurabi-Rechts zu. Nur müßte man dann unterstellen, daß Abraham zu Ismael gesagt hat: „,,Du bist mein Sohn“, d. h., daß er ihn adoptiert hat:

Cod. Hamm. 170. Wenn jemandem seine Gattin Kinder geboren hat und seine Magd Kinder geboren hat und der Vater bei Lebzeiten zu den Kindern, die ihm seine Magd geboren hat, sagt: „meine Kinder" (das deutet die juristische Formel der Adoption an) und sie den Kindern seiner Gattin zurechnet: wenn darauf der Vater stirbt, so sollen die Kinder der Gattin und der Magd das väterliche Eigentum gemeinsam teilen. Das Kind der Gattin hat zu teilen und zu wählen.

1 Mos 29 ff. berichten, daß Jakob bei Lebzeiten seiner Ehefrau noch deren Schwester heiratet. Das gilt im späteren Recht 3 Mos 18, 18 als Blutschande, vgl. S 180. Das altbabylonische Privatrecht aber gestattet eine solche Ehe gleichzeitig mit zwei Schwestern. Ein Legendendichter späterer Zeit hätte gewiß im Interesse der Autorität des geltenden Rechtes vermieden, auf dergleichen alte Rechtsnormen zurückzugreifen.

Bei der Eheschließung zahlt der Bräutigam (außer den üblichen Geschenken) einen Frauenpreis (mohar) an den Vater der Frau: 1 Mos 31, 15; 34, 12; 2 Mos 22, 16; 5 Mos 22, 19, der in dem Falle Jakob-Laban abverdient wird. Ebenso kennt der CH und zwar neben einer širiķtu (Schenkung, Mitgift ihrer Familie) einen Frauenpreis (tirhatu), der nach CH 139 eine Mine und darüber beträgt, der aber auch wegfallen kann.+

1) 21, 9:,,weil er ein Spötter war" ist nachträglich eingeschoben von einem Erklärer, der die Situation nicht verstand, s. Gunkel, Gen. z. St. 2) S. Kohler und Peiser, Der Codex Hammurabi S. 121. 3) Die eigentliche Formel ist jedenfalls voller und feierlicher gewesen; vielleicht klingt in Ps 2, 7 die Formel wieder: „Du bist mein Sohn, heute habe ich dich gezeuget“, s. Kohler und Peiser, 1. c. S. 123. 4) S. Kohler und Peiser S. 118.

Rechtssitten zur Abrahamszeit.

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Wir fügen diesen beiden Rechtsfällen, die als ein wichtiges Zeugnis für die Historizität der Abrahamsgeschichten gelten dürften, die Erwähnung anderer Rechtssitten an, die nicht spezifisch altbabylonisch sind, sondern auch späteren bez. intergentilen Rechtszuständen entsprechen, die aber ebenfalls eine interessante Beleuchtung durch den Cod. Hamm. erfahren:

I Mos 24, 4. Der Vater wählt für den Sohn die Braut. Ebenso in Babylonien nach Cod. Hamm. 155 f.:,,Wenn jemand seinem Sohne ein Mädchen (kallatu) verlobt." Die Braut kommt im Cod. Hamm. durch Kauf in das Eigentum des Mannes; vgl. I Mos 24, 51; 31, 15 (Rahel und Lea: „Der Vater hat uns verkauft“). 159 ff. setzt voraus, daß das Mädchen als Braut (kallat; d. i. aber de facto gleichbedeutend mit Frau) im Elternhause bleiben und daß der Schwiegersohn dort wohnen kann, wie Jakob bei Laban, Moses bei Jethro.1 Der Mahlschatz wird in das Haus des Schwiegervaters gebracht, CH 159-161; ebenso bei der Werbung um Rebekka 1 Mos 24, 10. 53.

1 Mos 31, 32 setzt einen Diebstahl an sakralen Dingen voraus, der mit dem Tode zu bestrafen ist:

Cod. Hamm. 62: Wenn jemand Besitz von Gott (Tempel) oder Hof (König) stichlt, so soll er getötet werden.

1 Mos 31, 39 setzt voraus, daß der gemietete Hirte den Schaden, der bei der Herde entsteht, nur dann von rechtswegen ersetzen muß, wenn er ihn verschuldet hat.

Cod. Hamm. 267: Wenn der Hirt etwas versieht, in der Hürde ein Schaden entsteht, so soll der Hirt den Schaden ersetzen.

I Mos 20, 16. Die Schändung einer Ehefrau wird doppelt gesühnt: 1. durch eine Buße, die der Ehemann erhält 20, 14; 2. durch eine Augendeckung" (so daß man gewissermaßen die Beleidigung nicht mehr sieht), die in einer Geldzahlung besteht 20, 16. Hierfür fand sich bisher noch keine Parallele.

1) Winckler, AO IV, 43 26. Die besondere Situation bei Jakob und Moses genügt nicht zur Erklärung.

2) Hierzu und zum folgenden s. Joh. Jeremias, Moses und Hammurabi 2, S. 44.

3) Vgl. Cod. Hamm. 8 und vgl. hierzu den vermeintlichen Diebstahl der Brüder Josefs am ägyptischen Hofe 1 Mos 44, 9. Zur Todesstrafe bei sonstigem schweren Diebstahl s. S. 264.

Sodom und Gomorrha und die Feuerflut.

1 Mos 18, 22 ff.:,,Abraham stand vor Gott." Die Vorstellung von einem Fürbittenden, der vor der Gottheit steht, ist auch der babylonischen Religion geläufig. Wir finden sie häufig auf Siegelzylindern illustriert, s. Abb. 12 und 39.1

Abraham handelt von 50 Unschuldigen bis herab zu 10.

Das Motiv des Abhandelns findet sich auch in der arabischen Legende als bewußtes Gegenstück zu dieser Abrahams-Geschichte in der Reise Mohammeds durch die 7 Himmel, die genau der S. 11 geschilderten altorientalischen Vorstellung von den 7 Stufen entspricht (s. Winckler, MVAG 1901, 353 ff.). Mohammed werden von Allah hier 50 Gebete auferlegt, die aber auf Abrahams Einspruch auf 5 ermäßigt werden! I Mos 19, 5. Die Päderastie, die hier als „Sodomie“ erscheint, entspricht im ganzen vorderen Orient der Kehrseite des Ištar-Ašera - Kultus. Wie Tammuz das Seitenstück der Ištar ist, so gibt es Buhlknaben neben den Buhldirnen.

In der gesamten Erzählung vom Gericht über Sodom und Gomorrha, wie sie vorliegt, klingen die Motive einer Feuerflut an, die die Geschichte zum Gegenstück der Sintflut machen.2 1. Das Verderben kommt über Sodom und Gomorrha, das einst dem Paradiese glich (13, 10; „gleich Ägyptenland“ ist Glosse) um des Frevels

der Menschen willen.

2. Ein Gerechter wird mit seiner Familie gerettet, wie Noah bei der Sintflut selbacht.

3. Als Rettungsort wird ein Berg angewiesen, 19, 17; in Wirklichkeit ist der Rettungsort die Stadt Zoar.

4. Der für die Rettung Ausersehene wird verlacht, 1 Mos 18, 14. 5. Dem richtenden Gotte wird vorgehalten, daß er nur die Frevler mit dem Gerichte treffen sollte, 18, 25.

Zur Feuerflut s. S. 135. Auf biblischem Gebiet ist noch an folgende Stellen zu erinnern: Hiob 18, 15: „Über seine Wohn

1) Beim König ist der „Minister" der Fürsprecher (nazâzu ina pâni, ,,stehen vor“ ist der technische Ausdruck). Man spricht nicht selbst zum König. Deshalb wird der betende König vom Priester geleitet, der ihn bei der Hand nimmt (ṣabit kât).

2) Vgl. hierzu auch Jastrow, Rel. of Bab. 507 und ZA XIII, 288 ff. 3) Gunkel hat hierbei und anderwärts auf die zahlreichen Wortspiele hingewiesen, die zur orientalischen Erzählungskunst gehören. Das Anrühren mythologischer Motive gehört ebenfalls zu dieser eigentümlichen Kunst. Dabei kommt häufig genug der Zufall zu Hilfe; im übrigen werden die Berührungen durch kleine Schiebungen und durch eingefügte Nebenzüge künstlich herbeigeführt.

1 Mos 12 ff.

Der Verlauf der Vätergeschichte.

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stätte wird Schwefel gestreut“; Ps 11, 6: „Feuer und Schwefel“; Lc 9, 54; 2 Pt 3, 7.

Der Verlauf der Vätergeschichte

und das Schema der Zwölfstämme.

Der Verlauf der Vätergeschichte gibt sich als Geschichte einer Familie, von der die 12 Stämme herkommen, die dann ,,Kinder Israels" heißen. Später ist die Herkunft von einem Stammvater religiöses Dogma geworden: „Ich rief ihn, als er noch einer war" Jes 51, 2, aber ein verhängnisvolles Dogma, das zum Partikularismus führte, und dem die Predigt Johannes des Täufers und die Predigt Jesu energisch entgegentrat1.

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Die Familiengeschichte ist gewiß auch in ihrer Fortsetzung nicht freie Erfindung. Die Überlieferung mag Isaak und Jakob mit gutem Recht für die markantesten Wanderscheichs der Urzeit angesehen haben, die als legitime Nachfolger Abrahams gelten konnten. Aber diese Familiengeschichte ist schematisch zur Grundlage der Urgeschichte Israels gemacht worden und zwar so, daß sie die für die Väterzeit feststehenden 215 Jahre ausfüllt. Auch Jakob war gewiß eine historische Persönlichkeit, ein religiöser Führer der Vorzeit.3,,Schaddai, der Starke (eig. Stier) Jakobs hat einen Hirten zum Grundstein Israels gemacht“ (1 Mos 49, 23 f.). Er wird auch ungefähr zwölf Söhne gehabt haben, deren Geschicke (zur Geschichtlichkeit Josefs s. S. 239 ff.) einen großen Teil der Gemeinschaft nach Ägypten brachten. Einzelne Berichte und Geschlechtsregister der späteren Zeit haben den Zweck, gewissen Stämmen oder sozialen Korporationen 5 den Zusammenhang mit den Geschlechtern der Urzeit (1 Mos 30; 35, 25 ff.; I Mos 46, 8-27), die den Auszug erlebten, oder

1) Schon Jes 51, 1 „Abraham der Brunnen, aus dem ihr gehauen seid", hebt die religiöse Seite hervor, ebenso Ez 16, 13 vgl. 33, 24. Auch Jes 63, 16 ist so zu verstehen. Von einem „Kultus Abrahams“ ist weder hier (Duhm zu Jer 31, 15) noch sonst etwas zu spüren.

2) Klostermann S. 18.

3) Schwieriger liegt es bei Isaak. Sein Leben ist hie und da mit Schattenbildern der Abrahamsgeschichte ausgefüllt. 1 Mos 26, 1 ff. = 12, 1off. vgl. 20, 2 ff; 26, 5 ff. vgl. 21, 25; 26, 26 ff.

21, 22 ff.

*) Die Zahl 12 stimmt nicht; sie ist dem Schema zuliebe zurechtgemacht, s. unten S. 226 und vgl. 272. An sich könnte sie geschichtlich sein. Die Geschichte baut Schemen: Kaiser Wilhelm hat 6 Söhne und 1 Tochter; die 7 Planeten mit Venus. 5) Klostermann S. 30.

Jeremias, A. Test.

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speziell mit Dina 1, oder mit der Familie des Nahor, dem mesopotamischen Zuzug (1 Mos 35, 23 ff.), nachzuweisen. Jedem der ,,12 Stämme“, die übrigens eigentlich nie wirklich beisammen gewesen sind, wurde einer der ,,Stammväter" als Urvater beigegeben.2 Die Traditionen einzelner Clane sind mit der Familiengeschichte der Söhne Jakobs verwoben worden.

Die Zahlen des Schemas sind die des astralen Systems: 12 und 70 bezw. 72, je nach Mond- oder Sonnensystem. Die Tabelle 46, 8-27 ist nach beiden Zahlen konstruiert. Wie man 12 Stämme Israels zählt, so gibt es nach 25, 13 ff. 12 Ismael-Stämme und 1 Mos 25, 2ff. nach dem ursprünglichen Texte 12 Söhne des Abraham und der Ketura. Daß der 12-Zahl die Vorstellung des Tierkreises zugrunde liegt, ist für den Alten Orient selbstverständlich. Zum Überflußß beweist es der Jakobssegen, der auf die Tierkreisbilder anspielt, s. S. 248f.

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Zum System der 12 und 70 hat Steinschneider ZDMG 4 (1880), 145 ff; 27 (1903), 474ff. zahlreiche Beispiele beigebracht, die beliebig vermehrt werden können; vgl. auch Krauß ZATW 20, 38 ff.; Kampers, Alex. der Große S. 107 und f., oben S. 65.

Es ergibt sich nach den Spuren der biblischen Überlieferung folgender geschichtliche Verlauf. Der Kern der um Abraham sich gruppierenden religiösen Gemeinschaft hatte sich in Süd-Kanaan niedergelassen, im Negeb, in der Nähe des peträischen Arabien, und ist von hier aus wiederholt mit der unter ägyptischen Unterkönigen (Pharaonen) stehenden Landschaft Muṣru (s. S. 155f., später mit Misraim in Ägypten verwechselt) in Verbindung getreten. Die südlichen Sitze sind der spätern Zeit religiös gekennzeichnet durch die (ursprünglich 7) Brunnen Isaaks und durch die von Jakob geweihten Heiligtümer Mizpa Gilead, Pniel und Mahanaim. Dann hat sich die unter der religiösen Idee gesammelte Gemeinschaft weiter verbreitet. Ein großer Teil ist in Hungerzeiten nach den ägyptischen Grenzgebieten verschlagen worden.1 Auch hier hat eine markante

1) 1 Mos 46, 15 s. Klostermann S. 30.

2) Die Abzweigungen der Moabiter und Ammoniter, die sich im Ostjordanlande und in der Gegend des toten Meeres niederlassen, ebenso die der Edomiter und arabischen Stämme, die durch Beschneidung und andere religiöse Kultelemente den Sippen Abrahams auch später nahestehen, beruhen wie die Geschlechtsregister auf ,,gelehrter Forschung", nicht auf Überlieferung.

3) Klostermann.

*) Ähnliche Vorgänge setzen die Amarna-Briefe wiederholt voraus, s. S. 246.

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