Die Beweisführung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Abth. Den Gegenstand des Beweises behandelnd

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W. Engelmann, 1858

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˹éÒ 734 - Stuhl; noch bei der Erde, denn sie ist seiner Füße Schemel; noch bei Jerusalem, denn sie ist des großen Königs Stadt. Auch sollst du nicht bei deinem Haupt schwören, denn du vermagst nicht, ein einziges Haar weiß oder schwarz zu machen. Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein; was darüber ist, das ist vom Übel».
˹éÒ 734 - Ihr habt weiter gehört, daß zu den Alten gesagt ist: Du sollst keinen falschen Eid tun. und sollst Gott deinen Eid halten. Ich aber sage Euch, daß ihr allerdings nicht schwören sollt, weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Stuhl; noch bei der Erde, denn sie ist seiner Füße Schemel; noch bei Jerusalem, denn sie ist des großen Königs Stadt.
˹éÒ 269 - Anderer ganz oder zum Theil mit Erfolg vor Gericht geltend zu machen sucht, ist schuldig, die noch Ungewissen Thatsachen, deren Wahrheit das Recht oder die Befreiung als nothwendig voraussetzt, zu beweisen...
˹éÒ 121 - Den Punctum probationum betreffend, solle ad probandum nichts zugelassen oder von der Parthey zu probiren unternommen werden, was impertinent, unnothwendig, und worüber die Partheyen in facto nicht discrepiren oder streytig seynd.
˹éÒ 380 - Vorbringens in erster Instanz nicht Wissenschaft gehabt, oder solches dermalen nicht einbringen können , oder einzubringen nicht für dienlich oder nöthig geachtet, nunmehr aber davor halte, daß solches Alles zu Erhaltung seines Rechtens dienlich oder nothwendig seye,
˹éÒ 248 - Betrag der fraglichen Wildschäden, sondern zugleich auch in den Worten .oder wie viel weniger...
˹éÒ 264 - Wechsel unterworfen, doch die Wahrscheinlichkeit, daß von den unendlich vielen möglichen Veränderungen des Zustandes der Dinge sich...
˹éÒ 248 - Rehe nicht übermäßig gehegt habe, und daß er eingezogenen Erkundigungen nach nicht wisse und nicht glaube, daß durch dieses übermäßige Hegen der Rehe der Klägerin der in den Acten behauptete Wildschaden veraul ßt worden, und dieser Schaden zum Betrag von ZU Thlr. oder wieviel weniger zu »eranschlagen sei.
˹éÒ 72 - Dem im Namen der Bundesversammlung abzufassenden Erkenntnisse sollen jederzeit die vollständigen Entscheidungsgründe beigefügt werden.
˹éÒ 249 - Ueberzeugunq habe, auch nicht im Stande gewesen sei, sich eine solche Wissenschaft oder Ueberzeugung durch Erkundigungen zu verschaffen", 2) .daß Beklagter nicht wisse und nicht glaube, e...

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