Beweisführung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. X Theoretisch-praktisches Handbuch von Dr. Wilh. Langenbeck, vormals Hannoverschen Ober-Gerichts-Assessor, jezt Docenten der Rechte an der Vorrede. Zu dem in den vorliegenden Blättern enthaltenen Versuche eines Beitrags zur Lehre vom Beweise im gemeinen bürgerlichen Proceffe wurde der Verfasser zunächst durch die in seiner frühern practischen Rechtscarriere gewonnene Ueberzeugung bewogen, daß es troz aller vorhandenen Monographien über Beweisführung dennoch an einem Werke fehlt, aus dem sich der Jurist in Zweifelsfällen genügende Auskunft oder auch nur Anhaltspunkte zur Bildung einer Meinung in der Kürze verschaffen kann. Die älteren Arbeiten können aus dem Grunde wenig Nuzen mehr gewähren, weil deren Verfasser auf einem zu niedern Standpunkte wissenschaftlicher Bildung sich befanden, und von Ideen geleitet wurden, die wir als unrichtige längst aufgegeben haben; die neueren Abhandlungen beschränken sich fast durchweg auf einzelne Materien der Beweislehre (Beweislast, Beweisurtheil u. s. w.), und sind mehr oder weniger rein theoretisch, zum Theile auch in dem Grade rechtshistorisch gehalten, daß sie, überwiegend mit der Vergangenheit sich beschäftigend, auf die Frage, wie man h. z. T. zweifelhafte Dinge vor Gericht klar zu stellen habe und pflege, verhältnißmäßig farge Antwort ertheilen. Den großen Nugen der rechtsgeschichtlichen Forschungen unserer Zeit verkennen, hieße einen argen Mißgriff begehen, allein man darf so wenig ihren Werth überschäßend die Gegenwart vergeffen, als wenig rein theoretisch verfahrend die Praris ganz aus den Augen verlieren. |