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Reiners, 27. Juni, Abends 9 Uhr 55 Min. Die Armee Sr. Königl. Hoheit des Kronprinzen ist bei ihrem weiteren Vormarsch in Böhmen heute früh auf stärkere Streitkräfte des Feindes gestoßen. Ein preußisches Truppencorps traf bei Nachod in Böhmen mit dem österreichischen Corps Ramming und der Reserve-Cavallerie-Divifion des Prinzen von Schleswigs Holstein zusammen. Nach heftigem Kampfe, der von 11 Uhr Vormittagbis 1 Uhr Nachmittags währte, wurden die Oesterreicher zum Rückzuge gewungen. Unsere Cavallerie ist noch in der Verfolgung begriffen.

Der Verlust der Oesterreicher ist bedeutend, der des Preußischen Corps gering. Unter den Augen Sr. K. Hoheit des Kronprinzen, der sich beim Corps befand, wurden 5 Geschüße, 2 Standarten und 1 Fahne erbeutet. Die Cavallerie hat viele Gefangene gemacht.

Schloß Sichrow, 28. Juni, 12 Uhr 12 Min. früh. Die Avantgarde der Truppen des Generals v. Herwarth ist gestern bei Hünerwaffer in Böhmen auf schwächere Abtheilungen des Feindes gestoßen, hat dieselben zurüdgeworfen und ihnen 50 Gefangene abgenommen. Berlin, den 28. Juni 1866.

Königliches Polizei- Präsidium.
v. Bernuth.

9. Depesche vom Kriegs-Schauplaz.

Gotha, 27. Juni 1866. Die Avantgarde des von Falkenstein'schen Corps hat gestern, unter Führung des Generals von Flies, die Nachhut der sich auf Tennstedt abziehenden Hannoveraner mit Entschiedenheit angegriffen und zum Stehen gebracht. Die von den hannoverschen Truppen bejezten Höhen bei Langensalza wurden mit stürmender Hand genommen und bis Mittag behauptet. Als um diese Zeit die Hauptkräfte der Hannoveraner fich gegen General v. Flies entwickelten, eine starke Kavallerie und ihre gesammte Artillerie in's Gefecht führten, zog sich die Avantgarde in guter Ordnung auf Westhausen zurück.

Die hannoverschen Truppen, welche gefolgt waren, bivouakiren_wieder bei Langensalza. Ein von ihnen abgeschickter Parlamentair, der unterhandeln wollte, wurde abgewiesen. Die Verluste sind noch nicht bekannt.

Aus Mühlhausen wird, aber nicht von militairischer Seite, gemeldet, die Hannoveraner hätten 2000 Mann verloren. Berlin, den 28. Juni 1866.

Königliches Polizei-Präsidium.
v. Bernuth.

10. Depesche vom Kriegs-Schauplaß.

Die Armee des Kronprinzen ist im ftegreichen Vorrücken geblieben. Das 5. preußische Armee-Corps unter General Steinmeß, welches am 27. nach hartem Kampfe das österreichische Corps Ramming auf Josephstadt zuridgeworfen hat, ist gestern von Neuem gegen den Feind vorgegangen. Es hat ihn nach blutigem heißen Kampfe zum Rückzuge gezwungen und neue Trophäen erbeutet. Das 5. Armeecorps hat mit heldenmüthiger Tapferkeit gefochten, seine Berluste nicht gering.

Das Gardecorps hat das österreichische 10. Corps Gablenz, welches am 7. einem preußischen Corps bei Trautenau gegenüberstand, gestern mit großer Energie angegriffen und nach hartnädigem Gefecht total geglagen. Mehrere Tausend Gefangene, Geschütze, Gewehre, Bagage, Munitionswagen und anderes Kriegsmaterial sind in unsere Hände gefallen. Die Ermattung der Truppen, die mit unübertrefflicher Bravour gefochten, rettete den Feind vor gänzlicher Vernichtung.

Die Armee des Prinzen Friedrich Carl hat ebenfalls am 28. ein

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warth ist gestern Münchengrätz genommen, es wurden 6-800 Gefangene gemacht. Der Feind zog sich auf Fürstenbrück zurück, seine Verluste betragen 2000 Mann, der unsrige ist erheblich geringer.

Die Hannoversche Armee hat heute früh die Waffen geftredt. Berlin, den 29. Juni 1866. Königliches Polizei-Präsidium. v. Bernuth.

11. Depesche vom Kriegs-Schauplaß.

Breslau, den 29., 1 Uhr 15. Min. früh.

Euer Majestät melde ich am 28. Juni einen zweiten Sieg, heißer und blutiger wie am 27. Viel Verlust an Offizieren und Mannschaften, doch der Verlust des Feindes entschieden größer. Wieder einige Trophäen erobert: die Zahl noch ungewiß. Zahlreiche Gefangene gemacht. Skalitz ist in meinen. Händen. Gegen mich nach aufgefundenem Befehl Benedeks heute Erzherzog Leopold mit dem 6. und 8. Corps. Meine Truppen sind nach zwei Schlach ten noch voller Muth und Freudigkeit. Sie brechen in lauten Jubel aus. Steinmez. Königliches Polizei-Präsidium. v. Bernuth.

12. Depesche vom Kriegs. Schauplah.

Von Nachod werden etwa 5000, von Trautenau 3000 gefangene Defters reicher nach Posen dirigirt.

Berlin, den 29. Juni 1866, Abends. Königliches Polizei-Präsidium. v. Bernuth.

13. Depesche vom Kriegs-Schauplaß.

Reichenberg, 1. Juli früh.

Die Armee in Böhmen ist im fiegreichen Fortschreiten. Die 5. und 3. Division haben am 29. Juni Gitschin mit Sturm genommen.

Unsere Verluste sind nicht unerheblich, da die Position des Feindes eine sehr starke war.

Der österreichische Verlust wird auf 4000 Mann geschäßt; noch immer treffen Züge von Gefangenen ein.

Berlin, den 1. Juli 1866.

Königliches Polizei-Präfidium.
v. Bernuth.

14. Depesche vom Kriegs-Schauplaß.

Die Resultate der dreitägigen Schlacht des 5. Corps nicht hoch genug anzuschlagen. Am 27 gegen das 6. Corps Ramming Brief des General Ramming aufgefangen, in welchem die Bitte, ihm zwei frische Brigaden zu schicken, unter deren Schuß er bivouacquiren könne, und das Geständniß, am folgenden Tage nicht schlagen zu können. Die Kämpfe des 5. Corps am 28. und 29. gegen die Corps 8., Erzherzog Leopold, und 4., Festetics, noch viel bedeutender. Das 10. österreichische Corps Gablentz ist durch die Garde völlig aufgelöst. Gesammtverluft des Feindes über 2000 Mann und 20 Geschütze, 5 Fahnen und 2 Standarten.

Berlin, den 1. Juli 1866.

Königliches Polizei-Präsidium.
v. Bernuth.

Berichtigung.

Die in der 14ten Depesche enthaltene Angabe, daß der Gesammt-Verlust des Feindes in der dreitägigen Schlacht vom 27. bis 29. v. M. fich auf

ftatt 2000 Mann heißen

Berlin, den 2. Juli 1866.

20,000 Mann.

Königliches Polizei-Präsidium.
v. Bernuth.

15. Depesche vom Kriegs-Schauplaz.

Heute am 2. Juli Mittags ist Se. Majestät der König in Gitschin an gekommen und dort vom Prinzen Friedrich Carl empfangen worden. Längs der Straße fanden sich überall Spuren heißen Kampfes, der sich bis in die Stadt fortgesezt hat. Der Feind ist in Unordnung unter dem Schuße der Racht geflohen. Die Bravour der Truppen war vortrefflich. Theile des Leib-Regiments schlugen wiederholte Cavallerie-Angriffe ab, ohne Quarré zu formiren. Das Haupt-Quartier des Prinzen Friedrich Carl ist über Gitthin hinaus verlegt. Die Verbindung der 1. und 2. Armee ist vollständig hergestellt. Noch immer werden Gefangene eingebracht, es sind bereits über 300. Die österreichischen Regimenter Hannover, Ramming, Martini sind fast ganz, das 18. Jäger-Bataillon ist bis zum letzten Mann aufgerieben. Berlin, den 2. Juli 1866. Königliches Polizei-Präsidium. v. Bernuth.

16. Depesche vom Kriegs-Schauplak.
Horsig bei Gitschin, 3. Juli, 11 Uhr.

An die Königin Augusta!

Berlin.

Einen vollständigen Sieg über die österreichische Armee nahe an Königsgräß, zwischen der Elbe und der Bistrit haben wir heute in einer 8 stündigen Schlacht erfochten Verlust des Feindes und der Trophäen noch nicht gezählt, aber bedeutend, einige 20 Kanonen.

Alle 8 Corps haben gefochten, aber große schmerzliche Verluste. Ich preise Gott fitr seine Gnade, wir sind Alle wohl! Der Gouverneur soll Victoria schießen!

Berlin, den 4. Juli 1866.

Wilhelm.

Königliches Polizei-Präsidium.
v. Bernut.

17. Depesche vom Kriegs-Schauplaß.

Hauptquartier Horsit, Mittwoch, 10 Uhr Vorm.

Garde Füfiliere nahmen 2 Geschüße, Regiment Elisabeth 10, erftes Garde-Regiment 8, zwölftes Husaren Regiment 4, von den übrigen noch keine Rachricht. Desterreicher fliehen nach Konigir gräß, geben Pardubiß auf, von Kavallerie vervolgt, aufgelöst. Der Weg ist mit Waffen und Gepäck bedeckt. Berlufte find wegen ausgedehnter Stellung noch nicht constatirt. Um Horfit 10,000 Gefangene gezählt.

Berlin, den 4. Juli 1866.

Königliches Polizei- Präsidium... v. Bernuth.

18. Depesche vom Kriegs-Schauplaß. Aus dem großen Haupt- Quartier wird am 4. Juli 8% Uhr Abends telegraphirt:

Drei Erzherzöge sind verwundet, der Corps Commandant Graf Thun einen Kopfschuß, Oberst B nder und ein anderer Stabschef sind todt, Fürst Lichtenstein und Fürst Windischgrätz gefangen.

Die Zahl der Todten und Verwundeten auf beiden Seiten ist noch nicht conflatirt. Unverwundete österreichische Gefangene sind bisher über 14,000

soeben als Parlamentair hier ein. Berlin, den 5. Juli 1866.

Königliches Polizei-Präsidium.
v. Bernuth.

19. Depesche vom Kriegs-Schauplaz.

Division Beyer hat heute bei Hünefeld ohne eignen Verlust bayrische Cavallerie und Artillerie durch einen gut treffenden Vierpfünderschuß verjagt. Division Goeben hat bei einem kurzen Vorstoß zur Deckung der linten Flanke gegen Neithardthausen und Celle glückliche Gefechte gegen bayrische Truppen gehabt. v. Falkenstein. Königliches Polizei-Präsidium. v. Bernuth.

Berlin, den 5. Juli 1866.

20. Depesche vom Kriegs-Schauplatz.

Nach der Schlacht besuchte der König auf dem Schlachtfelde die Ver wundeten, die ihn alle mit Jubel begrüßten.

General von Hiller ist unter den Gefallenen.

General Gablenz wurde als Parlamentair abgewiesen. Ueber 20,000 Gefangene.

Berlin, den 6. Juli 1866.

Königliches Polizei-Präfidium.
v. Bernuth.

21. Depesche vom Kriegs-Schauplaß.

Am 15. hatte der Kronprinz vor Olmüş kleine glückliche Gefechte gegen die Truppen, welche theilweise von dort nach Wien ziehen. 16 Kanonen genommen. General Herwarths Avantgarde Znaym besetzt. Bei der Main Armee hat die Division Goeben am 14. einen glänzenden Sieg bei Aschaffenburg, das mit Sturm genommen wurde, gegen Desterreicher, Kurheffen und Darmstädter, unter dem Feldmarschall Neipperg erfochten und den Feind über den Main zurückgeworfen. Berlin, den 17. Juli 1866.

Königliches Polizei-Präsidium.
v. Bernuth.

22. Depesche vom Kriegs-Schauplak.

Brünn, den 16. Juli 1866.

Prinz Friedrich Karl hat heute Morgen Lundenburg beseßt.

Königliches Polizei-Präsidium.
v. Bernuth.

23. Depesche vom Kriegs-Schauplaz.

Die Main-Armee unter General von Manteuffel hat von Aschaffenburg aus ihre Operationon gegen Süden begonnen, und meldet General von Manteuffel fiegreiche Gefechte seiner Avantgarde bei Bischofsheim und Werbach gegen vereinigte Würtemberger und Badenser; es scheint hiernach, als ob das achte Bundescorps sich an das fiebente (Bayrische) Corps angeschloffen habe.

Berlin, den 26. Juli 1866,

Königliches Polizei-Präsidium.
v. Bernuth.

24. Depesche vom Kriegs-Schauplaz.

Aschaffenburg, den 28. Juli 1866.

Main-Armee steht vor Würzburg und beherrscht mit ihren Batterien die

Stadt. Feind will parlamentiren.

(gez) von Manteuffel.)

Baireuth mit der Avantgarde besetzt, Sonntag rücke ich ein. Montag weiterer Vormarsch. Nur schwache Abtheilungen vor mir.

Berlin, den 29. Juli 1366.

(gez.) Großherzog von Mecklenburg.
Königliches Polizei-Präsidium.
v. Bernuth.

25. Depesche vom Kriegs-Schauplaß.

Baireuth, den 29. Juli 1866.

An Se. Majestät den König. Avantgarde gestern, ich heute Morgen hier eingerückt. Regierungs-Bezirk Oberfranken in Ew. Majestät Namen in Besitz genommen. Avantgarde heute Morgen ein Bataillon des Baierschen Leib-Regiments gesprengt. Erste Compagnie des mecklenburgischen Jägerbataillons, Füstlierbatallon des 4. Garde-Regiments, erste Eskadron des mecklenburgischen Dragoner-Regiments fich ausgezeichnet, Rittmeister von Boddin der erste im Compagnie Carré. Feind mehrere Todte und 4 Offiziere u. 205 Mann Gefangene. Morgen weiterer Vormarsch. Der kommandirende General des 2ten Reservecorps: Großherzog von Mecklenburg. Königliches Polizei-Präsidium. v. Bernuth.

Berlin, den 30. Juli 1866.

Bon Testamenten und Codicillen, von Erwerbung der Erbschaften 2c.

Jede einseitige Willenserklärung, wodurch Jemand zu einer Erbschaft berufen wird, heißt Testament. Die Erklärung des Testators, nach welher er nach seinem Tode den Inbegriff seines Nachlasses, einer oder mehreren Personen hat zuwenden wollen, wird Erbeseinsehung genannt. Diejenigen einseitigen Willenserklärungen, durch welche Jemand nur über einzelne und bestimmte Stücke, Summen, Rechte oder Pflichten auf den Todesfall verordnet, heißen Codicille.

Legate oder Vermächtnisse werden einzelne bestimmte, in einem Testamente oder Codicille Jemanden hinterlassene Summen oder Sachen genannt. Codicille sind auch ohne Testament gültig.

Der Befugniß, lettwillig zu disponiren, kann sich Jemand nur durch einen rechtsgültig geschlossenen Erbvertrag begeben. Minderjährige können nach zurückgelegtem 14. Jahre lettwillige Verordnungen errichten, ohne daß es der väterlichen oder vormundschaftlichen Einwilligung bedarf. Personen, welche das 18. Jahr noch nicht zurückgelegt haben, können ihren lezten Willen nur zum gerichtlichen Protokoll erklären. Taube und Stumme, welche sich schriftlich oder mündlich ausdrücken können, werden zu leztwilligen Verordnungen zugelaffen. Verschwender können zum Nachtheil ihrer gesetzlichen Erben nur über die Hälfte ihres Nachlaffes verordnen. Wird jedoch die über einen Verschwender angeordnete Vormundschaft vor seinem Tode wieder aufgehoben, so haben die während derselben von ihm getroffenen lettwilligen Berordnungen volle Gültigkeit. Dieß findet auch Statt, wenn der Verschwender während der Vormundschaft verstirbt und keine Ehegatten oder Verwandte innerhalb des 6. Grades hinterläßt.

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