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für „,Göttin“ überhaupt wird und ständig zwischen einem Appellativum und Nomen proprium hin- und herschwankt. Die einzelnen Ištarn galten aber als besondere Göttinnen; ihre Zusammenfassung unter einem generellen Namen vollzog sich jedoch um so leichter, als sie keine starken individuellen Züge aufweisen und schon sehr nahe mit einander verwandt sind.

Vor allem sind sich Ninharsag und Gatumdug als Muttergöttinnen sehr ähnlich. Auch Nin-Isin ist „die große Herrin, die Mutter des Landes, die Leben gibt und das Land schafft" 1. Bau, welche die Pflanzenfruchtbarkeit repräsentiert, wird,,die Mutter, die im ē-sil-sir-sir Gudea Leben geschenkt hat", genannt, ist also ebenfalls Muttergöttin. Auch die mit ihr verwandte Ninā, das Kind von Eridu, die Göttin der Quellen und Wasserläufe,,,welche anschwellen und Überfluß ausbreiten" 3, heißt gelegentlich die ,,Mutter“, „,welche auf die Backsteine von Lagaš ihre getreue Sorgfalt verwendet" 4. Die Getreidegöttin Nisaba wird auf einem sumerischen Texte aus Tello angeredet als,,reines Rohr Nidaba, genährt mit heiliger Milch, siebenfaches Rohr" 6. In einem ähnlichen Texte, ebenfalls aus Tello", wird Nisaba qualifiziert als HI-LI-kur-kur =,,die Üppigkeit der Länder mit VII (d. h. zahllosen) Mutterleibern und VII Brüsten", sie hat aber auch XVIII Ohren 10. IV R 27 25/26a wird Nin-lil,,die große Mutter, die Fülle (baltu) von Ešara 11, die Üppigkeit (kuzbu = HI.LI) von Ēkur 12, der Schmuck der Unterwelt" 13 genannt.

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5

Nisaba ist aber zugleich die Göttin der Schreibkunst 14 und

1) Steintafel Arad-Sin's 1 ff. (Th.-D. 214f.).

2) Stat. H 3, 2 ff. (Th.-D. 86 f.).

3) Gudea Cyl. A 14, 20 (Th.-D. 104 f.).

4) Gudea Cyl. B 13, 7 (Th.-D. 134 f.).

5) Veröff. von Thureau-Dangin, RA VII, 107 SS.

"),Le roseau des sept nombres' erklärt Th.-D. als‚le roseau (avec

lequel étaient écrits) les sept nombres'.

=

7) Veröff. von Scheil, OLZ VII, 254.

3) ŠAL.ȚU vgl. die Bemerkungen von Scheil a. a. O.

9) GA.LA, s. ebenf, die Bemerkungen von Scheil a. a. O. 255.

10) oder XIV? Die letzten vier Keile stehen außerhalb der Zeile.

11)

=

Haus der Gesamtheit, Kosmos. 12)

13) So wird wohl bit gegunē

=

= Erde.

= ,,Haus der Gräber“ zu fassen sein.

14) Gudea Cyl. A 4, 25; 5, 22; Scheil, OLZ VII, 254, 10: Dupsar-maḥ ,,erhabene Schreiberin".

die Göttin der Weisheit überhaupt1, speziell ist sie die Zahlenkundige 2. Sie ist ,,die Herrin der Sterne", besonders ,,die Herrin des Sternes Dar-a4. Nina wird als ,,die Deuterin" bezeichnet, ebenso Nisaba. Eine andere Getreidegöttin ist Kir-gi-lu oder Nin-kir-gi-lu, an welche Gebete um befruchtenden Regen erhalten sind. Daß auch sie nur eine Form der Ištar ist, geht daraus hervor, daß sie Göttin des Tempels Ištar's ist. Daß soviele Getreidegöttinnen in Altbabylonien auftreten, ist bei einem Volke, dessen Reichtum in der Kultur des ungeheuer ergiebigen Bodens beruhte, leicht verständlich. Daß dabei das persönliche Prinzip der animalischen und vegetativen Fruchtbarkeit als Einheit gefaßt wurde, wird nicht befremden.

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Auch Innina- Ištar, deren Emblem, die Sternscheibe, von Gudea aufgestellt wird, ist als Flurengöttin betrachtet worden1o. Auf der Stele Anubanini's 11 wird sie neben Immer-Ramman aufgeführt; ob man daraus schließen darf, daß sie als dessen weibliche Seite galt (St. Langdon bei Thureau-Dangin 265), wage ich nicht zu bejahen, zumal auch die unmittelbar folgenden Götter Sin und Samaš nicht im Verhältnis von Mann und Weib zu einander stehen. Dagegen weisen die auf dem Relief Anubanini's aus den Schultern der Göttin sprießenden Blumenstengel auf ihren vegetativen Charakter hin (Vgl. oben S. 8). Vor allem aber ist Innina die in der animalischen Fruchtbarkeit sich auswirkende Göttin. Darum nennen sich verschiedene Herrscher, wie Eannatum 12, Ur-Ninib 13, Bur-Sin 1a, „(ausersehener, geliebter) Gatte der reinen Innina“.

1) CT XXIV, 41, 86 vgl. OBI Nr. 84 II, 14/15.
2) Gudea Cyl. A 19, 21; CT XXIV, 9, 32.
3) šal mul-mul-la Scheil, OLZ VII, 254 Z. 4.
5) Gudea Cyl. A 3, 26.

7) CT XV, 23 (Prince, erwähnt K 4629 Rs. III, 3f. 8) e-ninni-a-ra Vs. 4.

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4) RA VII, 107 Z. I.

6) Gudea Cyl. A 4, 26; 5, 23 ff.

JAOS XXX, 325 ff.); Nin-kir-gi-lum ist auch (Reisner, Hymnen 135).

9) Cyl. A 14, 27 (Th.-D. 104 f.).

10) Gudea Cyl. A 14, 24ff. (Th.-D. 104f.). Die Stelle ist jedoch nicht

ganz klar.

11) 1, 18 (Th.-D. 172f.).

12) Geierst. Rs. 6, 8 (Th.-D. 18f.).

13) Backst. 12f. (Th.-D. 204 f.).

14) Backst. 10 (Th.-D. 204f.).

Auch Bēlit-ilē steht in Beziehung zur Muttergöttin, insofern sie die Hebamme ist, welche die Geburten erleichtert, eine Funktion, die eigentlich der Göttin Mama oder Mami zugehörte, mit der Bēlit-ilē seit den ältesten Zeiten identifiziert wird1. Bēlit-ilē und die weise (erištu - sage-femme) Mami werden im Mythus von Ea und Atar-hasīs nebeneinander erwähnt als diejenigen, die nach der Flut die Neugeburt des Menschengeschlechtes ins Werk setzen 2. Bēlit-ile wird ferner der Ninmah3 gleichgesetzt, die gleichfalls als Muttergöttin angerufen wird. Nin-mah,,,die erhabene Herrin", ist identisch mit Mah, der,,erhabenen Göttin“, die hinwiederum Äquivalent der Bēlitile ist 5. Von der CT XVII pl. 42 beschriebenen nackten Göttin, die einen Säugling an der Brust trägt, heißt es II, 14: „Ihr Name ist Nin-tu, eine Form der Göttin Mah" ".

Gudea bittet Ninharsag als Göttin Nintu(d), „die Mutter der Götter", um Verlängerung seines Lebens. Nintu erscheint bei Hammurapi auch als besondere Göttin mit den Attributen 9: ,,Erhabene Herrin der Länder, die Mutter, die mich gebar", und wird gebeten, dem Herrscher, der gegen die Intentionen Hammurapi's verstößt, die Nachkommenschaft zu versagen. Neben ihr erscheint eine Göttin Ninkarrana 10 (=,,die Herrin, die Rettung bringt"), eine Tochter Anu's, die den pflichtvergessenen König mit schweren Wunden und Krankheit schlägt. Sie ist Heilgöttin und entspricht in ihrem Wesen Gula, der großen Ärztin, der Gemahlin Ninib's, die Doppelgängerin der Bau ist. Eine andere ebenfalls im Codex Hammurapi11 genannte Heilgottheit ist Nin-a-zu.

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3) VATh 211 Rs. 27/28 (Reisner, Hymnen 71).

4) Vgl. die Nin-maḥ-Inschrift KB III 2, 66 ff., spez. Col. II.

5) III R 67, 27a verglichen mit III R 68, 15cd.

") Thompson bemerkt dazu (Devils and evil Spirits II, 149 Anm. d),

Nintu und Maḥ seien beide Formen der Bēlit-ilē.

7) Stat. A 3, 4ff. (Th.-D. 66 f.) 8)

9) Cod. Rs. XXVI, 82.

= Herrin des Gebärens.

10) Cod. Rs. XXVIII, 50 ff. Zur Lesung vgl. Ungnad, Hammurabi 178, der für AK die Lesung sa vorschlägt, während Thureau-Dangin, LC 65. darauf hinweist, daß nach CT XII, pl. 10a 34 AK = na-a = epēšu ist.

11) Vs. II, 37.

In anderer Hinsicht berühren sich die alten sumerischen Göttinnen ebenfalls: Bau ist Tochter Anu's 1, desgleichen Ninkarrana und Nisaba 2. Letztere ist erzeugt im großen Hofe des Ib; Ib oder Ib-gal ist ein Teil von Eanna, dem Tempel Anu's und Innina's 3. Ebenso ist Nanā(i),,Tochter des großen Anu", dem,,sie an strahlender Pracht gleichkommt" 5. NinIsin ist,,die vornehmste Tochter des reinen Himmels" oder „Anu’s““, Innina wird ebenfalls mehrfach mit Anu zusammengestellt. Ištar von Erech ist Tochter Anu's, ihr Tempel E-anna; ebenso weist der Name Anunītu der Ištar von Agade auf ihre Zugehörigkeit zu Anu hin 8. Dagegen gilt Ištar von Ḥallab als Tochter Sin's und Schwester des Šamaš. Zwischen. Ištar von Nineve und Ištar von Arbēla aber besteht ein wesentlicher Unterschied nicht.

Wenn so in Ištar verschiedene gleich geartete Göttinnen mehr oder minder zusammenfließen, so stellt diese Gottheit doch auch umgekehrt das merkwürdigste Beispiel der Vereinigung heterogenster Eigenschaften in einer Person dar. Die Liebes- und Muttergöttin ist zugleich Kriegsgöttin 10. Schon Gudea nennt Innina,,die Herrin der Schlachten" 11, Ḥammurapi verehrt Ištar als „Herrin von Kampf und Schlacht, Entblößerin der Waffen" 12, Zamama und Ištar haben ihm die mächtige Waffe verliehen 13. Ebenso führt sie eine Bilinguis nach dem Kriegs

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1) Statue Urbau's 4, 5; Steintaf. 1, 7; Vase 1 f. (Th.-D. 60f., 62 f.). 2) Thureau-Dangin, RA VII, 108 n.4; Zimmern, Rit.-Taf. Nr. 89-90, 4; 95, 4.

3) Geierst. 4, 7 (Th.-D. 10 f.); RA VII, 108 n. 4.

*) Kanephore B Rīm-Sin's 1, 4.

5) Das. I, 2. Kugler, Sternkunde II 1, 136 Anm. 2 bestreitet die Berechtigung der Übersetzung ,,Himmel", weil ,,der Glanz einer Sterngottheit nur mit dem einer anderen Sterngottheit, nicht mit dem,des Himmels' verglichen werden könne“.

6) Steintaf. Arad-Sin's 1ff. (Th.-D. 214f.).

7) Lapis-lazuli-Tafel des Lugal-tar-si 1 ff. (Th.-D. 160f.). Kanephore B Rim-Sin's 2, 12 (Th.-D. 220 f.); Cod. Ham. Vs. II, 46.

8) Vgl. KAT3 424 Anm. 1.

9) Kanephore Arad-Sin's 1, 1f. (Th.-D. 214 f.).

10) Die astrale Erklärung dieser Eigenschaft kündigt Kugler, Sternkunde 1,9 für den 3. Bd. seines Werkes an.

11) Statue B 8, 60 (Th.-D. 74 f.). 12) Cod. Rs. XXVII, 92ff.
13) Cod. Rs. XXIV, 23 ff.

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gotte Ninib als die Göttin auf, die Hammurapi Kampf und Schlacht verleiht1. Besonders aber feiern sie die kriegerischen Assyrerkönige als die Kriegsgöttin, die mit Bogen, Köcher und Schwert ausgerüstet 2 in den Kampf zieht.

Noch auffallender ist die Doppelgeschlechtigkeit der Göttin, die vor allem die Personifizierung des weiblichen Wesens der Natur darstellt. Ištar ist als Morgenstern männlich, als Abendstern weiblich 3. Die männliche Ištar ist wie

Ašur mit einem Barte versehen 1.

Dieser Komplex von Gegensätzen in der Person der Göttin ergibt sich wohl aus den verschiedenen Erscheinungsformen des Venussterns und hat darum zunächst bloß astrale Bedeutung, allein er ist doch insofern außerordentlich lehrreich, als er zeigt, auf welche Weise die babylonische Religion in einer Person die unvereinbarsten Gegensätze zu vereinigen wußte.

Auf die Verwandtschaft Ištar's mit Tamūz, ihrem Buhlen, der gleichfalls die Fruchtbarkeit im Pflanzen- und Tierreich verkörpert, wurde bereits hingewiesen 5. Als Gatte oder Buhle der Himmelsherrin erscheint Tamūz häufig in den sumerischbabylonischen Tamūz-Liedern. Er bietet insofern ein interessantes Gegenstück zur männlichen Ištar, als auch er als weibliches Wesen betrachtet wird und häufig den Namen führt: Ama-ušumgal-anna ,,Mutter, Alleinherrscherin des Himmels" 6. Ebenso wird er mit der Vegetationsgöttin Ka-di identifiziert”. Gudea kennt Dumuzi-abzu auch als weiblich, wenn er ihn als ,,Herrin (Nin) von Ki-nu-nir" (seinem Tempel) bezeichnet.

Auch die Herrscherstellung der Göttinnen tritt zuweilen so stark hervor, daß sie bis zum Monarchianismus gesteigert erscheint.

Eine,,Götterherrin"s finden wir häufig schon in den Inschriften aus der Zeit der Könige von Ur und Isin. Aber auch einzelne Göttinnen erhalten diesen Titel als Auszeichnung9.

1) King, Letters III, 172 ff. Col. I, 16 ff.

2) Frank, Bilder und Symbole 18. 3) III R 53, 30bf. vgl. KAT3 423. 4) K 1286 Vs. 6 (Craig RT I, 7); Rm 103 Vs. 16 (Craig, Astrol.-astron. Texts 85); Frank, Bilder 18.

) Zimmern, Tamūzlieder 705.

= belit-ilē.

5) Oben 40.
1) Zimmern, à. a. O. 708, 718. 8) Nin-dingir-ra
9) Vgl. die Namen Gin-dingir Ba-ú-nin-dingir-ra „Magd der Bau,

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