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wenn Renan bemerkt, wäre der Pliniusbrief unecht, so wäre er zugleich die älteste lateinisch-christliche Urkunde, da wir vor Tertullian keine lateinisch-christlichen Schriften besässen. Dazu will dies Argument wenig besagen. Uebrigens macht es Renan auch geltend zu Gunsten des berühmten Hadrianrescripts, dessen Echtheit er verteidigt. Aufgefallen ist es Referent, dass weder Boissier noch Renan das schwerwiegende Argumentum e silentio für die Echtheit angeführt haben, welches man der Beobachtung, dass die Kaiserfreundlichkeit der Christen in dem Briefe nicht stark betont ist, entnehmen kann. Es ist in der Tat schwer glaublich, dass ein christlicher Fälscher des Briefs dort, wo er den Gottesdienst der Christen schildert, zu bemerken unterlassen hätte, dass die Christen regelmässig für die Kaiser und die Obrigkeit Gebete darbringen. Der zweite oben genannte Aufsatz Boissiers enthält eigentlich nur eine Besprechung der Aubé'schen Arbeit. Mit Recht empfiehlt auch er dieselbe, wie Renan und Overbeck, als kritisch und exact, trotz manches Tadelnswerten, was ihm nicht entgangen ist. Er selbst verbreitet sich im allgemeinen über das politische Verhältnis der Kirche zum Staat und geht näher nur auf die Neronische Christenverfolgung ein 1),

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1) Vgl. hierzu den oben S. 62 citirten Aufsatz von Weizsäcker. Verwiesen sei hier auf die Uebersetzung des bekannten Buchs des Grafen de Champagny,, Les Antonins" von E. Döhler. (,, Die Antonine". 69-180 n. Chr. Nach dem . . . Werke des Gr. de Champagny deutsch bearbeitet. 1. Band: Nerva und Trajanus. Halle 1876, Waisenhaus [XII, 255 S. in gr. 8o].) Leider hat es dem Herausgeber nicht gefallen, seinen Lesern anzugeben, nach welchen Grundsätzen er diese Bearbeitung" ausgeführt hat. Ref. hat zu seinem Erstaunen eine ganze Reihe der wichtigsten Abschnitte des französischen Werkes in dem deutschen nicht angetroffen. Es wird übrigens kaum nötig sein zu bemerken, dass die Champagny'sche Arbeit trotz ihrer Prämiirung seitens der französischen Academie mit der grössten Behutsamkeit zu gebrauchen ist; denn die Geschichtsschreibung steht hier ganz im Dienste des heiligen Stuhles. Andrerseits darf keiner, der sich gründlich über die Kaiserzeit orientiren will, das Buch übersehen. An dieser Stelle mag auch auf die Dissertation Sickels De fontibus a Cassio Dione etc. adhibitis (Göttingen 1876, Peppmüller) verwiesen sein, sowie auf die Abhandlung von V. Duruy, Du régime municipal dans l'empire romain aux deux premiers siècles de notre ère in d. Revue historique, I. Bd., 1. u. 2. Heft, S. 321–371.

die späteren Verfolgungen kurz berührend. Das Aubé'sche Buch reicht bekanntlich nur bis zu den Antoninen. Bei dem Tode Marc Aurels setzen die Görres' schen Abhandlungen über die Verfolgungszeiten ein. Kurz berührt Görres die Regierungen des Commodus, Septimius Severus, Caracalla, Elagabal, ausführlich erörtert er das Verhältnis des Kaisers Alex. Severus und Maximin I. zum Christentum und zur Kirche. Im allgemeinen gebürt diesen Untersuchungen das Lob, dass sie auf gründlichen Studien beruhen, durch keine Vorurteile entstellt sind und in wesentlichen Punkten richtige Erkenntnisse, soweit dieselben schon früher festgestellt waren, gegen alte und neue Irrtümer zum Ausdruck bringen. Dagegen aber ist zu bemerken, dass sie nach einer höchst ungeschickten, weitschweifigen Methode geführt sind, und dass der Verfasser Unsicherheit im Urteil verrät, sobald er eine Einzelfrage selbständig und exact zu lösen hat, cine Unsicherheit, die trotz der wortreichen Ausführungen deutlich hervortritt. Bei der Untersuchung über Alexander Severus ist bekanntlich gründlich vorgearbeitet 1); hier ist darum auch das Gesammtbild, welches der Verfasser gezeichnet hat, ein richtiges: aber in den Angaben über die Vorgänger und ihr Verhältnis zum Christentum und in einzelnen chronologischen Daten ist Genauigkeit zu vermissen. Dazu kommt, dass Görres es sich nicht klar gemacht zu haben scheint, welche Tragweite das mehr oder minder christenfreundliche Verhalten eines Kaisers für die Lage der Kirche in der Periode zwischen Commodus und Decius gehabt hat. Referent vermutet, dass Görres dieselbe überschätzt. In dem zweiten Aufsatz wird die Stellung des Maximin zur Kirche auf Grund aller einschlagenden Zeugnisse sehr sorgsam untersucht; aber der Hauptstelle (Euseb. H. e. VI, 28) ist Görres nicht gerecht geworden, und darum ist seine Beurteilung der Politik dieses Kaisers, der als erster systematisch gegen den christlichen Klerus vorgeschritten ist, resp. vorschreiten wollte, durchaus ungenügend 2). Ein sehr

1) Vgl. jetzt auch O. Porrath, Der Kaiser Alex. Severus. Halle 1876, Dissertation (60 S. in 8o).

2) Vgl. Theol. Lit.-Ztg. 1877, Nr. 7, S. 167-169.

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interessantes Buch ist die Geschichte der Diocletianischen Verfolgung von Mason. Eine durchaus selbständige und kritische Arbeit, die den Untersuchungen von Burckhardt, Keim, Hunziker ebenbürtig zur Seite tritt: Mason verschärft die Kritik, welche die letztgenannten beiden Gelehrten an der Darstellung Burckhardts geübt haben, setzt sich aber zugleich dadurch auch in Widerspruch zu ihnen. Die Hauptresultate seines Werkes sind folgende: 1) Die Zuverlässigkeit der mortes des Lactantius erprobt sich trotz der zugestandenen Tendenz, welche dieselben beherrscht, in noch weit grösserem Umfange, als Hunziker dieses angenommen. 2) Eine genaue Untersuchung des Charakters und der Politik Diocletians, auch auf Grund der mortes, ergiebt, dass Burckhardt und seine Nachfolger diesen,, neuen Augustus" nicht nur nicht überschätzt haben, sondern vielmehr noch hinter der epochemachenden Bedeutung des Mannes mit ihrer Beurteilung zurückgeblieben sind: Diocletian hat ein Staatswesen einrichten wollen, was nicht als Wiederherstellung alter Zustände, sondern als eine völlige Neuschöpfung zu gelten hat. 3) Es kann sichergestellt werden, dass Diocletian, ein Christenfreund, zur Christenverfolgung nur durch seine Umgebung, vor allem von dem bigotten Galerius, gedrängt worden ist, und dass er in sie endlich nur gewilligt hat, um mit staatskluger Milde vorsichtig eine Bewegung selbst noch wenigstens einzuleiten, deren Unvermeidlichkeit sich ihm zu seinem Schmerze aufdrängte, die er eben deshalb der Initiative des rohen Galerius, dessen Tronbesteigung bevorstand. im Interesse der Ruhe und Sicherheit des Staates nicht überlassen durfte. Nicht Krönung des Gebäudes, nicht Abschluss des grossen politischen Reformwerkes also ist der Entschluss zur Verfolgung der Kirche gewesen, sondern ein mächtiger Riss in dasselbe. Dennoch erweist sich die Milde und Staatsklugheit Diocletians noch in der Formulirung des ersten Edictes, während das vierte hinter seinem Rücken von Maximinian gegeben worden ist. Diocletians Religionspolitik zielte im Grunde schon auf die constantinischen Grundsätze ab:,,Es mag grade für sein klägliches Ende noch ein kleiner Trost gewesen sein, dass er das Edict von Mailand, den Abschluss seiner eignen unterbrochenen Reform

politik, noch gesehen hat."- So Mason. Referent hat sich schon an einem andern Ort 1) darüber ausgesprochen, dass er diese Darstellung für übertrieben, unvorsichtig und unhaltbar halten muss. Die Stärke der Arbeit liegt in einer grossen Reihe vortrefflich und abschliessend geführter Einzeluntersuchungen, vor allem in der Beurteilung des in den,, mortes" enthaltenen Materials. An der Hand des Verfassers, unter steter Controle seiner Schlüsse, wird man am besten zu derjenigen Erkenntnis über die denkwürdige Epoche, die er beschreibt, gelangen, die bei dem äusserst spärlichen Quellenmaterial überhaupt erreichbar ist. Die entscheidensten Fragen freilich werden ungelöst bleiben, so lange wir nicht über neue Urkunden verfügen. Auch die lichtere Periode, die mit dem Edict von Mailand beginnt, ist von Mason an einigen Stellen beleuchtet worden, vor allem der Charakter und die Stellung Constantins selbst. Aus diesen Andeutungen ist zu schliessen, dass Mason uns ein allzugünstiges Bild von diesem Kaiser entwerfen würde, falls er sich entschlösse, seine Geschichte fortzuführen. Zahn hat sich in seinem inhaltsreichen Vortrage über Constantin von jeder Uebertreibung fern gehalten und sehr unparteiisch über den Kaiser geurteilt. Es trägt dabei wenig aus, ob man die politischen Beweggründe, die Constantin zweifellos geleitet haben, noch stärker betonen will; denn das religiöse Element in Constantin wird man nie verkennen dürfen, wenn man sich dasselbe nur nicht gleich in Analogie der Religiosität eines Karls des Grossen oder unter Verknüpfung mit einer sittlichen Selbstbeurteilung denkt. Die ganze Nachkommenschaft des Constantius trägt ja unverkennbar dieselben Züge eines auch heute nicht so unverständlichen, gegen das Sittliche gleichgültigen, aber sehr energisch sich ausprägenden Glaubens an eine göttliche Leitung und Bestimmung. Man mag Bedenken tragen dies Religiosität zu nennen aber es war jedenfalls sehr unvorsichtig von Burckhardt, die Triebfedern für die Politik Constantins auf den Egoismus und die staatskluge Herrschsucht zu beschränken. Das Urteil über die von Constantin

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1) Theol. Lit.-Ztg. 1877, Nr. 7, S. 169–174.

geschaffene Reichskirche, welches Zahn fällt, wäre vielleicht etwas anders ausgefallen, wenn der Zustand der Kirche in den letzten Decennien vor Constantin eingehender erwogen worden wäre 1). Die Abhandlung von F. Görres über die angebliche Christlichkeit des Licinius enthält das Richtige; nur ist die Beweisführung wiederum unnütz weitschweifig. Einige Kleinigkeiten zu verbessern, resp. über sie zu verhandeln, ist hier nicht der Ort; nur darauf sei hingewiesen, dass die Rede des Licinius bei Euseb. Vita Const. II, 5 überhaupt ausser Betracht bleiben muss.

Die neue Auflage des Niehues'schen Werkes, in welchem S. 1-160 das Verhältnis von Kirche und Kaisertum bis zum Mailänder Edict besprochen wird, fordert uns, die Kritik an der ersten vorausgesetzt, zu keiner Besprechung auf. Die Darstellung ist so unparteiisch, wie es der römisch-katholische Standpunkt des Verfassers nur irgend zulässt 2).

1) Vgl. Theol. Lit.-Ztg. 1876, Nr. 14, S. 377-379. In einem Excurse sucht Zahn auf Grund einer Combination von Euseb. H. e. VIII, 17, 9 u. X, 5, 1sq. zu beweisen, dass die von Galerius angekündigte Weisung an die Richter wirklich noch durch die drei Regenten, also vor Mai 311, erfolgt sei, und das Mailänder Edict sich in seinem Eingange eben auf diese berufe. Ref. scheint der Beweis gelungen zu sein. Dagegen hat Keim (Protest. K.-Ztg. 1877, Nr. 15) Einsprache erhoben; er will an der Annahme, dem Mailänder Edict sei ein Toleranzedict des Constantin vorangegangen, noch festhalten.

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2) Eine sehr kurze Uebersicht über das Verhältnis von Staat und Kirche in der römischen Kaiserzeit hat M. Ritter im Histor. Taschenbuch 1876, S. 35 - 58 gegeben. Die einleitenden Bemerkungen (S. 3-5) über die Anfänge des Papsttums in W. Wattenbachs Gesch. d. röm. Papsttums (Berlin 1876, W. Hertz [VII, 318 S. in gr. 8o]) bedürfen überall sehr gründlicher Correcturen. Da die Geschichte der Juden in Rom und im Kaiserreich auch für die älteste Kirchengeschichte von Bedeutung ist, so seien die wichtigsten neueren Arbeiten hier vermerkt. H. Grätz, Präcisirung der Zeit für die die Judäer betreffenden Vorgänge unter dem Kaiser Caligula (in d. Monatsschr. f. Gesch. u. Wissenschaft d. Judentums 1877 März S. 97-107; April, S. 145-156, z. Tl. gegen Schürers chronologische Ansätze). E. Renan, La guerre des Juifs sous Adrien (in d. Rev. historique 1876 Juill.-Sept.). Renan sucht zu erweisen, dass die Aufständischen im Barkochbakriege Jerusalem in Besitz hatten und eine förmliche Belagerung und Eroberung der Stadt

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