ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

στοιχεῖα τοῦ κόσμου V. 3 = ὑπὸ νόμον V. 4 u. 5) mit dem Stande des unmündigen Erben unter Aufsehern und Hausverwaltern verglichen, dessen Ende von dem (lebenden) Vater bestimmt wird; das ist die προθεσμία τοῦ πατρός, der vom Vater bestimmte Termin. Diese Bezeichnung setzt bei den Galatern ein Recht voraus, nach welchem die Zeit der Mündigkeitserklärung nicht durch ein Gesetz geregelt war, sondern bis zu einem gewissen Grade von dem Vater abhing, wie wir es auch bei den Römern 1) finden. Hieraus erklärt sich, dass die klein asiatischen Galater nach Gaj. 1, 55 glauben konnten und gegenüber der abweichenden Sitte ihrer griechischen Mitbewohner gewiss auch öfter geltend machten, ihre Kinder befänden sich in potestate 2) parentum, nur dass ihre potestas nur bis zur Mündigkeitserklärung ein Analogon zur patria potestas der Römer bildete. Eine solche patria potestas passt aufs beste zu dem germanischen Ursprung der kleinasiatischen Galater. Die Mündigkeit war bei den Germanen an kein bestimmtes Alter geknüpft (Caes. b. Gall. 6, 21). Die Mündigkeitserklärung der deutschen Jünglinge war mit der feierlichen Verleihung von Schild und Speer in öffentlicher Versammlung verbunden wie bei den Römern mit der Einkleidung in die toga civilis (Tac. Germ. 13). Bis dahin bilden sie einen Teil der Familie (domus pars vgl. c. 20), dann des Staatswesens. Darum schreibt Tacitus an der ersten Stelle: tum in ipso concilio vel principum aliquis vel pater vel propinqui scuto frameaque juvenem ornant; haec apud illos toga, hic primus juventae honos; ante hoc domus pars videntur, mox rei publicae." Es ist natürlich, dass die die Freiheit liebenden kleinasiatischen Galater, Kimbern und Gomerier, wie sie bei Diodorus, Josephus und Hieronymus genannt werden, die deutschen Tektosaken oder Sachsen, unter ihren Dynasten noch lange ihre heimische patria potestas beibehielten.

1) Marquardt a. a. O. V, 1. S. 130 ff.

[ocr errors]

2) Die potestas parentum geht nur auf die männliche Linie der parentes, nicht auch auf die Mutter, wie durch die gleichfolgenden Capitel bei Gajus 1, 56 u. 57, wo potestas patris und potestas parentum miteinander wechseln, bestätigt wird.

2.

Epistolae Reformatoru m.

I.

Mitgeteilt

von

Otto Waltz in Dorpat.

In demselben Masse, als die geistige Atmosphäre schwindet, in der unsere Altvordern wirkten und webten, tauchen die äusseren glaubwürdigen Zeugnisse über ihr Tun und Lassen auf. Wie wir an Kenntnis gewinnen, büssen wir an Verständnis ein. In der reicheren Kenntnis liegt die Stärke des spätgeborenen, in dem feineren Verständnis die Kraft des zeitgenössischen Forschers. Alles in allem erwogen, ist der eine kaum besser gestellt als der andere.

Zu dieser Betrachtung führt mich ein Fund, den ich im vorigen Jahre unter den Dorpater Handschriften machte. Er besteht in einer stattlichen Sammlung von vertraulichen Briefen und Aufzeichnungen aus der Reformationszeit. Wenn ich mich nicht irre, ist Nicolaus von Amsdorf als ihr Begründer anzusehen. Bei weitem die meisten Schreiben sind an ihn gerichtet oder gehen von ihm aus. Er bildet den eigentlichen Mittelpunkt der gesammten Briefschaften.

Cod. nr. 43 der Dorpater Universitätsbibliothek, welcher das kostbare Copialbuch enthält, ist eine Papierhandschrift in Quart mit modernem Einband und der Rückaufschrift,, Epistolae Reformatorum". Er stammt aus der Mitte des 16. Jahrhunderts. Die im Ganzen recht sorgfältigen Abschriften rühren von verschiedenen Händen her. Jetzt umfasst der Codex 210 beschriebene Blätter. Dabei ist ein gutes, gleichzeitiges Register, nach den Briefanfängen alphabetisch zusammengestellt, nicht mit eingerechnet. Die ursprüngliche Zahl der beschriebenen Blätter betrug zufolge der alten Inhaltsangabe mindestens 225. Wie und wann die Handschrift nach Dorpat gekommen ist, konnte nicht mehr ermittelt werden 1).

1) Möglicherweise stammt der Codex aus dem Nachlass des rigaschen Geistlichen Immanuel Justus von Essen (vgl. Caroli Morgensternii narratio de quadam epistolarum autographarum congerie p. 3 im Dorpater Lectionsverzeichnis v. J. 1807), dessen reiche Manuscripten

Bestätigt sich meine Vermutung über den Veranstalter der Sammlung, so beanspruchen die Abschriften der von Amsdorf'schen Correspondenz eine besondere Bedeutung. Denn dann werden sie unmittelbar nach den Originalien gefertigt sein.

Den wissenschaftlichen Wert des Fundes mögen Andere beurteilen. Ich verliere darüber kein Wort, um nicht ruhmredig zu erscheinen. Nur muss ich ausdrücklich bemerken, dass der Inhalt des beschriebenen Codex mit den nachfolgenden Mitteilungen noch lange nicht erschöpft ist. Mehr denn funfzig Briefe aus den unheilvollen Jahren 1548 und 1549 bleiben einstweilen unberücksichtigt; sie sollen später vollständig oder auszugsweise veröffentlicht werden.

Den Dorpater Schreiben vorangeschickt sind einige Spalatiniana aus dem Weimarer Gesammtarchiv und der Gothaer Bibliothek. Sie werfen auf das Verhalten des Kurfürsten Friedrich von Sachsen gegenüber Martin Luther das überraschendste Licht. Ja ein welthistorisches Ereignis erscheint hier in neuer Beleuchtung. Wir erfahren mit Erstaunen, dass Kurfürst Friedrich der Weise schon zum voraus Kunde hatte von der Absicht des Reformators, in der feierlichsten Weise, auf der Kanzel und öffentlich, die päpstliche Bannbulle zu verbrennen, und dass er diesen ruhig gewähren liess. Bereits am 3. December 1520 schreibt Spalatin aus Wittenberg an den sächsischen Kurfürsten:,, Doctor Martinus hat Decret und Decretales zusammen verordnet, dieselben zu verbrennen, sobald er in glaubliche Erfahrung kommt, dass sie zu Leipzig seine Bücher sich unterstanden zu verbrennen. Steht wohl darauf, dass er die Bulle auf der Kanzel öffentlich verbrennen wird, wenn sich die Misgünstigen ihrer Uebung und Handlung nicht mässigen werden."

Dass diese zeitige Mitteilung mit Luthers Wissen und Willen erfolgte, ist überaus wahrscheinlich. Denn bedächtig bei aller Erregung schritt der Wittenberger Augustiner zu der gewaltigen Demonstration.

Wer den handschriftlichen Briefwechsel Spalatins auf der Gothaer Bibliothek kennt, wird mit mir bedauern, dass diese umfassende Sammlung, welche Neudecker und Preller angelegt, nicht im Druck erschienen ist. Noch entraten wir der Mittel, um einen der klügsten Förderer der deutschen Reformation, um den vielgeschäftigen Vermittler zwischen Weimar und Wittenberg nach Gebür zu würdigen. Wie lange soll es noch währen, bis

sammlung im Jahre 1806 an die Dorpater Bibliothek gelangte. Darunter viele Briefe, welche einst Schuhmacher herausgegeben: Gelehrter Männer Briefe an die Könige in Dänemark“ (3 Thle. 1758.

der feine sächsische Hofcaplan aus seinem Halbdunkel heraustritt?

[ocr errors]

Gegen die Methode, welche ich bei der Herausgabe der nachfolgenden Schriftstücke angewandt habe, wird sich kein Widerspruch geltend machen. Ueberall sind die Fundorte der einzelnen Briefe angegeben, die unvollständigen Daten mit Sicherheit ergänzt, die dunkeln Stellen erläutert. Gelegentliche Verbesserungen zum Corpus Reformatorum beruhen fast ausnahmslos auf archivalischen Auszügen. Sollte, was immerhin möglich ist, ein schon gedrucktes Schreiben als unbekannt veröffentlicht sein, so bitte ich dieses entschuldigen und bedenken zu wollen, dass der Herausgeber ferne vom Vaterland weilt.

Ich schliesse diese Einleitung, indem ich Herrn Archivrat Dr. Burkhardt in Weimar für die Freundlichkeit danke, womit er einige Abschriften für mich collationirt hat.

Nr. 1 (1520).

Spalatin an Kurf. Friedrich von Sachsen.

Gnedigster her. Des doctor Martinus bücher sollen zu Mersburg auch verbrant sein worden. Nu hat man sie zu Leyptzick auch sollen verbrennen auf dem Montag oder Donnerstag acht tag vergangen. Ist aber desselben tags verbliben. Nicht weiss ich durch was hinderung. Das hat mir heut ein guter freund zuentboten, der dess schrifft entfangen.

Das hab e. c. g. ich unterteniger meinung nit wellen verhalten.

E. c. g.

unterteniger diener
Spalatinus.

Meinem gnedigsten hern dem churfursten zu Sachsen etc.
Cod. chart. Goth. A. 1289. 1. nr. 112.

Nr. 2 (Anfang Nov. 1520).

Spalatin an Kurf. Friedrich von Sachsen.

Hertzog Jorg zu Sachsen hat, so bald die bull kommen ist, den von Leyptzick geschriben, dem Ecken nit zugestatten die doselbst autzuschlagen, der meynung und hoffnung Mersburg und Meissen als die ordinarien und executores [werd]en 1) sich domit

1) Loch im Papier.

nicht seumen, domit er sich nit mit dem unglimpff überlüde 1). Weil er aber nit hat wellen anfahen, haben berurte bischofen auch unterlassen sich etwas domit zu unterwinden. Also hat der gut hertzog wider sein wunsch, willen, begir und eygen übung die bulla verhindert zu publiciren. Also das man augenscheynlich merckt, das gottes treybung in dieser sachen ist und es domit vil anders ergeeth, dann die menschen sich bearbeyten. Orig. Ernestin. Gesammtarchiv zu Weimar. Reg. N. p. 110. H. 43. 1 D.

[merged small][merged small][ocr errors]

Gnedigster herr. Dass buchlen, so 0. c. g. von hertzog Georgen zu Sachsen etc. entfangen, ist nichts anders, dann die erst bebstisch bloss und nacketh bull durch den Ecken mitgebracht.

Im eingang steeth meines gnedigen hern von Eysteth mandat, das e. c. g. zu einem untertenigen bericht ich hiemit verteutscht zuschicke. Dann mich siht die sach eben also an, als hett mein herr von Eisteth etwas musen thun. Das aber vil darauf ergangen sey, kan ich in keyn weg glauben. Wann ich hab etlich vil schrifften disen winter über auss meiner heymath, berurtem bistumb mit geistlicher und weltlicher untertenickeit unterworffen, entfangen, auch noch hie, aber nicht eyn eynigs wort dovon, das mir ungetzweivelt unverborgen wer bliben. Dann mein bruder 2) schreibt mir, das der gantz rat und commun in meiner heymath wunder wol an doctor Martinus seint. So hab ich vor meinem bruder kein rw, so vil und stetigs will er doctor Martinus bucher haben.

Der prior des prediger closters zu Augsburg hat mir heut aber angetzeigt, als solten etlich die mandat kay. Mayt. wider doctor Martinus erheben. Er will es aber nit fast loben. Gott gebe uns sein gnad.

E. c. g.

unterteniger diener
Spalatinus.

Meinem gnedigsten hern dem churfursten zu Sachsen etc.
Orig. Ernestin. Gesammtarch. Reg. N. p. 110 H. 43. 1 D.

1) Vgl. Corpus Reformat. ed. Bretschneider I, 267 ff.
2) Vgl. E. Engelhardt, G. Spalatins Leben, S. 2: Steph. Burck-

hard in Spalt (im baier. Kreise Mittelfranken).

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »