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bestreichen1, Opfer darbringen, neben die Inschrift seinen eigenen Namenszug setzen und die großen Götter, soviele ihrer auf der Inschrift verzeichnet sind, mögen ihm, wie (sie es) mir (getan haben), Macht und Stärke verleihen! Wer aber die Schriftzüge von meinem, meines Vaters, meines Großvaters Namen vernichten wird, den mögen Assur usw. durch ein Gericht mit der Nennung meines Namens richten. Am 15. Jjjar des Eponymats des N. N., Statthalters von Akkad.

Neben diesen Kompositionen großen Stils gibt es eine große Zahl kleiner Dokumente, die in der Hauptsache nur die Titel des Königs und allgemein gehaltene zusammenfassende Formeln über seine Tätigkeit enthalten. Meistens sind es Bauinschriften, die hierher gehören; die kürzesten sind lediglich als Eigentumsvermerke zu betrachten, die sich auf den verschiedensten Gegenständen finden. Hierher gehören auch die Beischriften zu Bildwerken, wie die Jagdinschriften Assurbanipals, die die Jagdszenen an den Wändenseiner Palasträume erläutern, und Weihinschriften. Besonders häufig sind aus allen Perioden der babylonisch-assyrischen Geschichte gestempelte Backsteine überliefert, die meist eine Inschrift etwa folgender Art enthalten:

Palast Assurnaçirpals, des Königs der Welt, des Königs von

Assyrien, Sohnes des Tukultininib, des Königs von Assyrien. Die namentlich bei den Assyrern weit verbreitete Sucht, überall das Andenken des Königs zu verewigen, hat dazu geführt, daß auf Fußbodenplatten, Türsteinen, auf den Körpern und Stützwänden der Löwen- und Stierkolosse, die die Eingänge des Palastes als Symbole des Schutzgottes zu schirmen hatten, in Fensterstöcken, kurz an jedem nur denkbaren Orte kürzere oder längere Inschriften angebracht wurden.

§ 56. Die historiographischen Texte.

Wie in den Königsinschriften, so sind die Babylonier und die Assyrer auch in den zusammenfassenden historiographischen Versuchen getrennte Wege gegangen. Verschieden war schon die rechnerische Grundlage der Chronologie. Die Babylonier zählten nach Königsjahren, die Assyrer nach Eponymenjahren. Der wichtigste Unterschied ist der, daß die Babylonier chronikartige

1 Damit sie deutlich hervortreten.

Das ganze ist eine Huldigung an die Totengeister, die in den geschriebenen ,,Namen" verkörpert sind.

Zusammenstellungen kannten, die Assyrer aber, soviel man bis jetzt sagen kann, nicht, denn der Ansatz, der in dem Text II R 69 (s. unten) nach dieser Richtung gemacht ist, fällt in eine Zeit, in der babylonische Vorbilder namentlich die literarische Produktion stark beeinflußten, in die Sargonidenzeit.

Man kann drei Gattungen historiographischer Texte unterscheiden: 1) Chroniken', 2) reine Listen von Königen bzw. Eponymen, 3) Jahreslisten. Unter diesen sind lediglich die Chroniken als schriftstellerische Erzeugnisse literarisch zu werten. Sie geben einen Extrakt aus der politischen Geschichte Vorderasiens, soweit sie Babylonien berührt und selbstverständlich von babylonischem Standpunkt aus. Sie zeichnen sich aus durch ungemein sorgfältige Datierung, nach Königsjahren, bei wichtigen Ereignissen sogar nach Monatstagen. So verzeichnen sie das genaue Datum der Regierungsantritte der babylonischen, assyrischen und, soweit sie in Betracht kommen, auch der elamitischen Herrscher, ebenso den Tag und die Art ihres Todes. Wie in den Königslisten wird die Summe der Regierungsjahre der Könige genau mitgeteilt.

Als Geschichtsquellen erscheinen auf den ersten Blick am vertrauenswürdigsten die Herrscherlisten. Aber hier zeigen sich unter den einzelnen Exemplaren oft sehr weitgehende Differenzen im einzelnen wie in der Zahl der Regierungsjahre. Selbst die Eponymennamenlisten weisen Differenzen unter einander auf. Die Differenzen lassen sich in vielen Fällen schlechterdings nicht ausgleichen und es bleibt nur die Erklärung möglich, daß einzelne Exemplare nichts weniger als offizielle Dokumente waren, sondern wohl, wie so viele andere Literaturstücke, als private Aufzeichnungen, vielleicht aus Schulen hervorgegangen, anzusehen sind. Über Einzelheiten ist bei den Texten selbst die Rede.

I. Die babylonischen Chroniken.

1. Die sog. synchronistische Geschichte.

Text: Winckler, UAOG, S. 148 ff.; Bearb. KB I, S. 194 ff.; bis Kol. III, 21 bei Budge-King, Annals I, in den Noten der Indroduktion S. XXII ff. (mit Transkr., Übers. im Text). Ergänzungen zu Kol. I und II: King, Studies I, S. 100 ff.

Der nur lückenhaft erhaltene Text von vier Kolumnen behandelt durch Teilstriche nach Regierungen abgetrennt unter gelegentlicher Erwähnung der wichtigen Kriegsereignisse

die Friedensschlüsse und Verträge, die zwischen Babylonien und Assyrien namentlich in Rücksicht auf die Regulierung der Grenzen seit Karaindas von Babylonien und Assur-rim-nischeschu von Assyrien (ca. 1500) bis auf Marduk-balathsu-iqbi von Babylonien und Adadnirari III. von Assyrien (812) festgesetzt worden sind. Das Dokument ist keine Chronik im gewöhnlichen Sinn, sondern ein diplomatisches Aktenstück, das bei Gelegenheit des letztgenannten Vertragsschlusses (812) abgefaßt worden ist, um die historischen Grundlagen für die Verhandlungen zu bieten. In Rücksicht auf ihren Inhalt ist sie hier eingereiht worden. Sie ist eine der wichtigsten Quellenschriften für die in Betracht kommenden Jahrhunderte. Die erhaltenen Fragmente sind Abschriften aus Assurbanipals Bibliothek.

2. Babylonische Chronik A (bzw. S.)

Text: Zuerst veröffentlicht von G. Smith, TSBA III, 361 ff., neu herausgegeben von Winckler, UAOG, S. 153. Bearb. KB II, S. 272 ff.; dort s. weitere Literatur.

Ursprünglich wohl aus sechs Kolumnen bestehend, deren erste und zweite die mythischen Dynastien vor und nach der Flut enthalten haben müssen; Kol. III muß bis auf die Hammurabizeit geführt haben. Diese drei Kolumnen fehlen bis jetzt vollständig. Von Kol. IV sind nur einige Namen aus der Hammurabidynastie erhalten; von Kol. V sind 14 Zeilen erhalten, die die Dynastien des Meerlandes, von Bazi und den Elamitern behandeln, entsprechend der Kol. III der Liste A. Von der Kol. VI ist nichts erhalten, sie scheint zum Teil unbeschrieben gewesen zu sein.

Die Angaben beschränken sich auf Namen und Genealogie, Regierungsjahre, Art des Todes, Begräbnisstätte des Königs. Am Schluß jeder Dynastie folgt zwischen Abteilungsstrichen die Datierung der Zahlen der Könige und der Regierungsjahre. Der äußere Befund der Fragmente spricht für ihre Zugehörigkeit zur Bibliothek Assurbanipals. Die Regierungszahlen differieren im einzelnen von denen der Liste A, stimmen aber inbezug auf die Gesamtsumme überein (vgl. Winckler, 1. c. S. 14).

3. Die babylonische Chronik P.

Text: Pinches, JRAS 1894, S. 811-815; Winckler, F. I. 297 ff.; für Kol. IV, 1–13 vgl. King, Studies I, S. 96 ff. Zur Übers. vgl. Pinches, 1. c. S. 816ff. Der sehr lückenhaft erhaltene Text stammt aus neubabylonischer Zeit.

Sie führt von Karaindasch (hier Karachardasch genannt) II. (ca. 1400) bis auf Adadschumiddin bzw. Tukultininib I. (ca. 1250).

4. Die babylonische Chronik B.

Text: ZA II, 148 ff.; Abel-Winckler, Keilschrifttexte, 47f. Bearb. KB II, 274 ff.; Winckler TB 59ff. Fast vollständig erhalten in einer Abschrift aus dem 22. Jahr des Darius.

Diese ausführlichste unter allen erhaltenen babylonischen Chroniken reicht von Nabonassar bis zum Antrittsjahr Samamssumukins (747-668). Sie scheint nur den ersten Teil einer weiterreichenden Chronik zu bilden. Den Anfang mit Nabonassar hat sie mit dem Ptolemäischen Kanon (s. S. 237) gemeinsam. Von Berosus hören wir, daß Nabonassar die Urkunden seiner Vorfahren habe zerstören lassen; dem darin zum Ausdruck kommenden Gedanken an den Beginn einer neuen Zeitrechnung und der damit Hand in Hand gehenden Durchführung einer Kalenderreform folgen auch die beiden chronologischen Werke. Der Beginn dieser neuen Ära fußt auf der Rechnung nach Präzessionszeitaltern und zieht aus dem Eintritt der Frühlings-Tagundnachtgleiche in das Sternbild des Widders die praktischen Folgerungen für den Kalender (vgl. KAT3 S. 333).

5. Die Nabonaid-Cyrus-Chronik.

Text: Winckler, UAOG 154f.; BA II nach S. 248. Bearb. KB II 128 ff., verbessert BA II, 214ff. Der nur sehr lückenhaft erhaltene Text stammt von Rassams Ausgrabungen in Babylonien.

Sie führt vom Anfangsjahr des Nabonaid (556) bis zur Eroberung Babels durch Cyrus (539).

Als Beispiel der Geschichtsschreibung, wie sie in den babylonischen Chroniken niedergelegt ist, sei der Anfang der. Chronik B mitgeteilt:

[Im dritten Jahre Nabonassars], Königs von Babylonien, bestieg Tiglatpileser in Assyrien den Thron. Im selben Jahre zog er nach Akkad und plünderte die Städte Rapiqu und Chamranu. Auch die Götter von Schapazza führte er weg (?). (Während der Regierung Nabonassars trennte sich Borsippa von Babylon. Die Schlacht, die Nabonassar bei (gegen) Borsippa lieferte, steht nicht verzeichnet.) Im fünften Jahre Nabonassars bestieg Ummanigasch in Elam den Thron. Im . 14. Jahre wurde Nabonassar krank und starb in seinem Palaste. 14 Jahre lang übte Nabonassar in Babylon die Herrschaft aus. Nadinu, sein Sohn, bestieg in Babylon den Thron. Dieses kurze Stück ist auch sachlich von größtem Interesse: das Unternehmen gegen Borsippa ist auf der Vorlage der Abschrift nicht verzeichnet, wird aber von dem geschichtskundigen späteren Abschreiber

wenigstens angedeutet. Auf einem erhaltenen Duplikat fehlen die eingeklammerten Sätze denn auch vollständig. Der Grund für dieses Manöver liegt natürlich in dem für den babylonischen König unrühmlichen Verlauf des Unternehmens.

II. Die chronologischen Listen der Babylonier..

1. In griechischer Überlieferung

sind vorhanden: a) die Reihen des Berosus, der die Urzeit vor der Flut mit 432000, die Sagenzeit nach der Flut mit 34 080, die historische Zeit, die mit der vorhergehenden einen Zyklus von 36000 Jahren bildet, mit 1920 Jahren berechnet. Als Endpunkt ist vielleicht der Beginn Seleucidenära, 312, anzusetzen. Für alles Nähere sei auf Rost, MVAG 1897, 2 verwiesen. Inwieweit diese Berechnungen auf fertig vorliegenden babylonischen Zusammenstellungen fußen, ist nicht auszumachen. b) Der Ptolemäische Kanon (mitgeteilt zuletzt bei Winckler, KT2 S. 72) beginnt, wie die babylonische Chronik, mit Nabonassar und reicht bis zu Darius III., also von 747-331. Daß er auf babylonische Vorbilder unmittelbar zurückgeht, beweist die staatsrechtliche Haltung, die er in strengster babylonischer Observanz festhält. So ist in ihm die Zeit, in der Senacherib, der bestgehaßte Feind der babylonischen Traditionen, über Babylonien selber die Herrschaft ausübte, als „königslose“ bezeichnet. Diejenigen assyrischen Herrscher, die die Herrschaft in Babylonien zwar selber, aber durch Respektierung der Tradition „,rite" ausübten, werden mit ihren spezifisch babylonischen Herrschernamen aufgeführt.

2. In keilschriftlicher Überlieferung

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sind vorhanden: a) die babylonische Königsliste B (Text: Winckler, UAOG, 145; Rost, MVAG 1897, 2, Tafel I; Bearb. KB II 288 ff., Winckler TB2 S. 69) enthält die Namen und die Zahlen der Regierungsjahre der babylonischen Könige der ersten und zweiten Dynastie. b) Die babylonische Königsliste A (Text: Winckler und Rost, 11. cc. S. 146 ff. bzw. Tafel II; Bearb. KB II 286f., KT2 S. 70f.). Von der ersten babylonischen Dynastie ist nur die Summierung erhalten. Die Liste führt in vier Kolumnen bis auf Kandalanu = Assurbanipal, doch fehlen etwa 14 Zeilen; sie ist nach Dynastien eingeteilt. Am Schluß jeder Dynastie werden die Zahlen der Könige und ihrer Regierungsjahre addiert. Der staatsrechtliche Standpunkt ist der babylonische, aber keineswegs strengster Observanz, wie im Ptolemai

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