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zu lauten scheint. Danach scheint aber die Annahme, dass wir es hier mit Autorennamen zu tun hätten, auch durch den Befund der Texte vollkommen ausgeschlossen. Unklar bleibt noch die Phrase scha pî N. N. und damit auch das Verhältnis des N. N. zu den jeweils vorhergenannten Literaturstücken. Man würde zunächst natürlich daran denken, daß hier die Namen der von Assurbanipal beschäftigten Kopisten und die ihnen zugewiesene Aufgabe genannt seien. Dagegen scheint aber zu sprechen, daß in den wenigen Fällen, in denen die stark verstümmelten Texte den Berufsnamen erkennen lassen, stets die Titel maschmaschu und ummanu1 dem N. N. folgen, von denen jedenfalls der erstere eine hohe Priesterklasse bezeichnet. Das Verständnis der Texte wird vor allem aber dadurch erschwert, daß in keinem einzigen Falle ein vollständiger Satz erhalten ist.

$73. Sonstige „wissenschaftliche" Texte.

1. Was wir an Texten zur Zoologie, Botanik und Mineralogie haben, sind ausschließlich Listen, deren Zweck jedenfalls zunächst ein literarischer ist. In ihnen ist der Wortschatz nach sachlichen Gesichtspunkten, nach Begriffskategorien zusammengestellt. Wenn diese Texte auch uns ein willkommenes Material bieten zur Beurteilung der naturkundlichen Kenntnisse der Alten, so ist bei ihrer Zusammenstellung das naturwissen schaftliche Interesse sicherlich nicht in erster Linie maßgebend gewesen. Vgl. oben S. 293 f..

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2. Auch bei den geographischen Texten überwiegen weitaus die Listen. Solche sind, wie es scheint, schon aus altbabylonischer Zeit überliefert (4 R2 36, wohl in der Kassitenzeit umredigiert, vgl. Hommel, Grundriß S. 344). Sie zählen Städte, Landschaften, Berge, Gebirge, Ströme, Kanäle, Tempel Babyloniens und seiner nächsten Nachbarländer, der Text 2 R 53 Nr. 1 rev. auch solche Syriens und Kleinasiens auf. Welchem Zwecke diese Listen gedient haben mögen, ist nicht völlig klar. Sie

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[Me-A.

geschr. Um-Me-A; K 9717, 20 steht, wie es scheint, Nu Um

2 CT XIV, vgl. Meißner, MVAG 1904, 3; Delitzsch, Assyr. Studien I; Bezold, Lit. § 113, a—c; Teloni § 40.

3 IV Ro 36; II R 50–53. 61, zum großen Teil bearbeitet bei Delitzsch, Paradies; vgl. auch Bezold, Lit. § 114; Hommel, Grundriß S. 325 Anm. 2; Teloni § 41.

mögen wohl im Unterricht Verwendung gefunden haben, aber auch von den Verfassern der Königsinschriften und den Historiographen als Nachschlagewerke benutzt worden sein. Von großer Wichtigkeit sind die Routenlisten oder Itinerare, wie sie in den historischen Texten sich finden, besonders aber die Liste K 4315 + K 4379, die sich fast ausschließlich mit dem Osttigrisgebiet befaßt1.

Speziell auf einen in seiner Art wissenschaftlichen Betrieb der geographischen Studien lassen aber die erhaltenen Kartenskizzen schließen, von denen eine (Sp II 967, CT XXII, 49) das Fragment eines Stadtplanes von Babel, die andere (Br. M. 82, 7-11, 509, ZA IV, 369, CT XXII, 48) eine Weltkarte darzustellen scheint. Daß die Topographie schon seit den ältesten Zeiten bewußtermaßen gepflegt wurde, beweisen die Planskizzen von Örtlichkeiten, Fortifikationen, Kanälen, Tempeln u. a., die in Telloh aufgefunden worden sind, wie auch die Bronzetore von Balawat aus dem 9. Jahrhundert. Neben diesen bildlichen Darstellungen darf man wohl auch an die epischen Stellen, die Anweisung zum Bau der Arche (vgl. oben S. 94), und das an den Himmel gezeichnete Bild des Labbu (S. 64) erinnern.

3. Die Texte, die als literarische Zeugen des theoretischen Betriebs der Mathematik, der Astronomie und Astrologie in Betracht kommen, tragen nichts weniger als literarischen Charakter. Von den mathematischen Texten sind es vor allem die Tabellen, in denen mathematische Verhältnisse verschiedener Zahlen fertig für den Gebrauch des Geometers vorliegen (z. B. für die ersten 38 Zahlen die Quadrate und Kuben im Sexagesimalsystem ausgedrückt 4 R2 37).

Von größtem Interesse schon durch ihr Alter - sie gehören etwa in die Zeit kurz vor der ersten Dynastie von Babel sind die CT IX, 8-13 und 14-15 veröffentlichten beiden Sammlungen von offenbar vollständig durchgeführten mathematischen Aufgaben. Die einzelnen Aufgaben sind durch Striche abgeteilt

1 Text: 5 R 12 Nr. 6+ 2 R 52 Nr. 2; bearb. von Jensen, ZA XV und jetzt (nach persönlicher Mitteilung) von Hommel im Grundriß S. 459 ff.

2 vgl. Hommel, Grundriß 253f., Jeremias ATAO, 16. Eine andere, ebenfalls CT XXII, 49 veröffentlichte Planskizze läßt sich noch nicht bestimmen.

3 Thureau-Dangin, RTC passim, vgl. Teloni § 43.

und endigen immer mit den Worten ,,Kiâm ne-bi-sum" bzw. lediglich „ne-bi-sum", was offenbar soviel als „,quod erat demonstrandum" bedeutet. Das bis jetzt recht spärliche Material von theoretischen Tafeln mathematischen Inhalts wird durch den XX. Band der Babylonian Expedition of the Univers. of Pennsylvania ergänzt werden, in dem H. V. Hilprecht die „Mathematical and Astronomical Tablets from the Temple Library at Nippur" vorlegen wird.

Von eigentlichen astronomischen Inschriften aus Assurbanipals Bibliothek scheint nach Bezold bisher nur ein einziges Fragment gefunden,,,auf dem von der Umlaufszeit eines Planeten und der Entfernung gewisser Sterne von bestimmten Punkten die Rede zu sein scheint" (Ninive und Babylon S. 88). Dagegen stammen aus der Bibliothek einige Sternlisten (vgl. Bezold, Catalogue S. 2096). Das neubabylonisch-chaldäische Reich hat auch eine größere Anzahl theoretischer Texte astronomischen Inhalts hinterlassen,,,rechnungsmäßige astronomische Aufzeichnungen, bei denen sich Beobachtungstafeln und Berechnungstafeln unterscheiden lassen" (ebenda S. 90). Von den astrologischen Texten war oben § 51 die Rede. Hier sei noch der sog. Astrolabe, die zur Berechnung der Gestirnhöhe dienen (vgl. z. B. Hommel, Aufss. u. Abhh. S. 242, 458 ff.) gedacht.

4. Was endlich die babylonisch-assyrische Heilkunde anlangt, so haben wir wiederum nur wenige Reste der früher zweifellos umfangreichen theoretischen Literatur. Zunächst liegen auch hier wieder Zusammenstellungen in der Form von Listen vor, Namen von Ingredienzien bestimmter Arzeneien. Sodann aber scheint es auch Handbücher der Heilkunde gegeben zu haben. Dafür dürfen wir jedenfalls z. B. den Text K 191 usw. halten, von dem F. v. Öfele sagt, er behandle die Heilkunde in einer Weise, daß er in griechischer Übersetzung unbedenklich den Knidischen Schriften innerhalb des hippokratischen Corpus zugezählt würde". Der Text gehört zu der Serie „Wenn ein Mensch (suâlam) krankt, es zu Leibschneiden wird", von der Küchler die erhaltenen Fragmente bearbeitet hat. Eine Probe dieses Textes lautet (nach Küchler):

an

1 oder ne-pi-schum zu lesen?

2 vgl. zur Einführung F. von Öfele: Keilschriftmedizin in Parallelen (AO IV 2o); ders. im Handbuch der Geschichte der Medizin, 1901. Küchler Beiträge zur Kenntnis der assyrischen Medizin, 1902.

Wenn ein Mensch Rauschtrank getrunken hat und sein Kopf ihm gepackt ist, er sein Wort vergißt, während seines Redens (sie) „auswischt“, seinen Verstand nicht festhält, dem betreffenden Menschen seine Augen starr sind (?), sollst du zu seiner Genesung .. (folgen die Namen von 11 Pflanzen) diese 11 Pflanzen in eins zerreiben, er soll (es) mit Öl und Rauschtrank vor dem Herankommen der Göttin Gula, am Morgen, ehe die Sonne aufgeht (und) ehe jemand ihn geküßt hat, trinken, so wird er genesen."

Dieses Beispiel zeigt die Formulierung der Diagnose und die Kranhkeitsbehandlung. Es ist aber auch charakteristisch dafür, daß die Heilkunde auch da, wo sie rationell war, nie die Krücken der Magie entbehren konnte. Aller Wissenschaft und Kunst wurde doch erst auf magischem Wege der Erfolg garantiert.

Als Belege für die babylonisch-assyrische Heilkunde können auch fast alle Beschwörungstexte gelten; vgl. auch den „Zahnschmerzwurm"-Text oben § 17.

Kap. 20: Volkstümliche Literatur.

§ 74. Allgemeines.

In diesem Kapitel sollen die spärlichen Reste der volkstümlichen Literatur zu kurzer Besprechung kommen.

Was zunächst die sog. Tierfabeln anlangt, so gehören sie ihrem literarischen Charakter nach eigentlich zu der Gruppe der epischen Dichtungen. Wenn sie dort nicht eingereiht worden sind, so liegt der Grund hierfür in der speziellen Eigenart des babylonischen Epos, das durchaus auf den grandiosen Grundton der Göttersage, der Mythologie aufgebaut ist, zu dem der naive, volkstümliche Charakter der Tierfabel in keinerlei Beziehung steht. In einem Stück scheinen wohl beide Kategorien auch inhaltlich sich eng zu berühren, in der Tendenz: sie haben beide einen lehrhaften Charakter. Aber diese Verwandtschaft ist eine rein äußerliche, der Inhalt der jeweiligen Lehre ist hier und dort so verschieden wie das ganze Milieu. Das babylonische Epos ist ein Lehrgedicht in dem Sinne, daß es die geltende Weltanschauung in faßliche Form einkleidet und dem Volk zugänglich macht, es bietet mit anderen Worten die Begründung der herrschenden Welt- und Staatsordnung in dichterischer Form. Das Epos be

lehrt über die Beziehungen zwischen Göttern und Menschen, Schicksal und Welt, Diesseits und Jenseits. Die „Lehre" der Fabeln dagegen erstreckt sich ausschließlich auf Gegenstände und Verhältnisse dieser Erde, die Beziehungen zwischen Mensch und Mensch; sie entwickeln keine Dogmatik, sondern eine Ethik, sind nicht Verdeutlichungen von Theorien, sondern Einkleidungen von praktischen Lebenswahrheiten.

Daher gebührt ihnen eine vom Epos durchaus gesonderte Stellung in der Literatur, und als passende Gefährten werden ihnen am besten die wenigen, aber hochinteressanten Bruchstücke einer Literatur an die Seite gestellt, die aus dem praktischen Leben erwachsen ist und, was jene im Gleichnis ausdrücken, in die Form des Erfahrungssatzes, der Lebensregel gießt, der Spruch

literatur.

Während Fabeln und Sprüche für die sittlichen Forderungen des täglichen Lebens eine aus dem gesunden Volksempfinden für Recht, Sitte und Zuträglichkeit herausgewachsene Formulierung vermitteln, geben andere Texte theoretische Verhaltungsmaßregeln, so das Königsgesetz (DT1), das sog. Sabbatgesetz u. a. Für die Erkenntnis der sittlichen Forderungen, die man als,,ungeschriebenes Gesetz“ bezeichnen kann, weil sie nicht wie ein staatliches Gesetz niedergeschrieben und sanktioniert zu werden brauchten, da sie sich in jeder Gesellschaft von selbst durchsetzen und nicht erschöpfend beschrieben werden können, weil sie zu sehr in ihren Einzelheiten von Zufälligkeiten und Imponderabilien bestimmt sind, besitzen wir im Zusammenhang von Texten verschiedener Literaturgattungen, namentlich der Beschwörungsformeln und Bußpsalmen, wertvolle Belege. Wir sehen da, daß das Gefühl für das ungeschriebene Gesetz des Taktes, der Liebe, der Rücksicht auf den Nächsten außerordentlich verfeinert und empfindlich war. Die wirkungsvollste Begründung war für alle diese Forderungen ihre Verknüpfung mit der Religion. Wir haben oben schon hervorgehoben, daß der Kodex Hammurabi — und ebenso ist es mit den sumerischen Familiengesetzen auf jede Motivierung durch religiöse oder moralisierende Tendenzen verzichtet und sich mit der Ordnung der bürgerlichen Rechtsverhältnisse unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit begnügt. Das konnte er ruhig tun, da die Religion das ganze weite Gebiet der Sitte und der Moral des guten Willens zu ihrer Einflußsphäre gemacht hatte.

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