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2.

Zur Chronologie Tatian's.

Von Prof. Dr. Funt.

Früher wurde allgemein angenommen, die Apologie Latian's sei erst nach Justin's Tod, somit erst nach den Jahren 163-167 entstanden, in welche dieser nach den neuesten Berechnungen fällt. In jüngster Zeit wurde aber diese Annahme, da die eigenen Worte Tatian's (Orat. c. 19) Justin nicht als todt, sondern im Gegentheil noch als lebend erscheinen lassen, energisch bestritten und das Schriftstück bis gegen die Mitte des zweiten Jahrhunderts hin vorgerückt. Zahn 1) meinte, weil Tatian ebenso wie Justin des Cynifers Crescens gedenke, so könnten die Apologien beider Männer ziemlich gleichzeitig geschrieben sein, also etwa um 150. Es würden dann die Nachstellungen, welche Crescens gegen Tatian, den bereits Bekehrten, also kurz vor Abfassung der Griechenrede richtete (Orat. c. 19), mit denjenigen, deren Ziel Justin war (Apol. II c. 3), zeitlich zusammenfallen, was sehr natürlich wäre. Doch soll die Möglichkeit nicht zu bestreiten sein, daß jene Nachstellungen zeitlich aus

1) Tatian's Diateffaron 1881 S. 274–280.

einander fallen, und so würden sich für die Abfassungszeit die Jahre 150-161 ergeben, da dieses Jahr, das erste des Lucius Verus als Mitregenten des Kaisers Mark Aurel, wegen der in der Rede vorkommenden Alleinherrschaft als terminus ad quem zu gelten habe. Harnack 1) glaubte die Apologie auf 152/3 anseßen zu sollen und er stüßte sich, von der aus der Erwähnung des Crescens folgenden zeitlichen Zusammengehörigkeit der Apologien Tatian's und Justin's abgesehen (die des lezteren werden oder vielmehr wird, da die zwei in Wahrheit nur eine sein sollen, nach der Chronik des Eusebius, bezw. Julius Africanus, dem Jahr 152 zugewiesen), auf die Erwähnung des Cynikers Proteus (Or. c. 25), indem er aus den lebhaften Farben, mit denen Tatian desselben gedenkt, schließt, der Apologete habe dessen Treiben mit eigenen Augen und zwar zu Rom um 152 gesehen, da derselbe um diese Zeit aus der Reichshauptstadt ausgewiesen worden sei.

Ich führte kürzlich (S. 161 f.) diese Chronologie an, ohne sie weiter zu prüfen. Als ich bald darauf Gelegenheit erhielt, mich näher mit ihr zu befassen, stiegen mir sofort die gewichtigsten Bedenken auf, und sie betreffen nicht bloß die bereits früher bestrittene Ansicht über die zweite Apologie Justin's als einem bloßen Nachtrag zur ersten, sondern auch die übrige Beweisführung. Zahn und Harnack betrachten den Tert der einschlägigen Stelle der Tatian'schen Apologie, so wie er in den Handschriften vorliegt, ohne weiteres als unantastbar und bezichtigen Eusebius, der uns einen abweichenden Text

1) Die Ueberlieferung der christlichen Apologeten des zweiten Jahrhunderts 1882. G. 196-213.

überliefert (H. E. IV c. 16), der Fälschung. Es wurde bereits früher bemerkt, daß diese Beschuldigung nicht ge= rechtfertigt ist. Bei genauerem Nachsehen dürfte sich der eusebianische Text sogar als der bessere herausstellen. Unterziehen wir ihn deshalb einer näheren Prüfung.

Indem wir den Text nach der zweiten Ausgabe von Otto in der Weise folgen lassen, daß wir die in Frage stehenden Worte mit gesperrter Schrift geben und die Lesart des Eusebius in Klammern beiseßen, lautet der in Betracht kommende Sat (Or. c. 19) folgendermagen: Κρίσκης οὖν (γοῦν) ὁ ἐννεοττεύσας τῇ μεγάλῃ πόλει παιδεραστίᾳ μὲν πάντας υπερήνεγκεν, φιλαργυρία δὲ πάνυ προσεχὴς ἦν. Θανάτου δὲ ὁ καταφρονῶν (καταφρονεῖν συμβουλεύων) οὕτως αὐτὸν αὐτός ἐδεδίει τὸν θάνατον, ὡς καὶ Ἰουστῖνον καθάπερ καὶ ἐμὲ ὡς (μεγάλῳ) κακῷ τῷ θανάτῳ περιβαλεῖν πραγματεύσασθαι, διότι κηρύττων τὴν ἀλήθειαν λίχνους καὶ ἀπατεῶνας τοὺς φιλοσόφους συνήλεγχεν (τοὺς φιλ. καὶ ἀπ

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leyxev). Es handelt sich also, da die erste Differenz ebenso wie die leßte auf sich beruhen kann, vor allem darum, ob atian καταφρονῶν pet καταφρονεῖν συμβουλεύων schrieb, und es ist einzuräumen, daß hier eine Entschei dung schwer ist. Die Lesart der Handschriften ist prägnanter als der eusebianische Text und sie scheint insofern die Präsumption der Ursprünglichkeit für sich zu haben. Liber δας καταφρονεῖν συμβουλεύων läßt Sen Gegeniat zwischen der Lehre und dem Verhalten des Cynikers stärker hervortreten. Es findet zudem eine gewisse Beftätigung an bem furg vorausgebenben λέγοντες θανάτου xaτapoovεiv, und dürfte vielleicht insofern den Vorzug verdienen. Doch sei dem, wie ihm wolle. Von größe

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rer Bedeutung ist die Differenz nicht, und eine Sicherheit ist kaum zu gewinnen, da die Gründe für die beiden Lesarten sich so ziemlich das Gleichgewicht halten.

Aehnlich verhält es sich mit der zweiten Stelle. Beide Lesarten lassen sich rechtfertigen. Das avróv dient zur Verstärkung des Gedankens, daß es gerade der Tod war, den Crescens zu verachten lehrte, den er andererseits wieder so sehr fürchtete. Nehmen wir dagegen avtós, so wird der Umstand in ein stärkeres Licht gerückt, daß derselbe Mann, der den Tod verachten wollte, vor dem Tod hinwiederum eine so große Furcht empfand. Die Entscheidung ist auch hier schwierig. Doch möchte ich mit Rücksicht auf die Stellung das Javátov am Anfang des Sages den Handschriften gegen Eusebius den Vorzug einräumen.

Dazu

Anders dagegen dürfte in dem dritten Fall zu entscheiden sein. Die Handschriften bieten hier nicht einmal einen lesbaren Text. Sie enthalten nämlich die oben stehenden Worte selbst nicht. Wir lesen vielmehr xai què ovs (statt ws), und ihr Text ist so unmöglich ganz beizuhalten. Wir müssen uns vielmehr eine Emendation erlauben, um ihn erträglich zu machen, und dieser Umstand dient ihm gewiß nicht zur Empfehlung. kommt, daß das μɛɣáhų aus inneren Gründen vor der anderen Lesart ganz entschieden den Vorzug verdient. Der Nachdruck in dem Saßglied liegt offenbar auf dem naną, und die Voranstellung des μeydlą stellt sich daher ebenso als angemessen dar, als das nadáneq xaì èμé wie ein überflüssiges und schleppendes Einschiebsel aussieht. Hier dürfte also über den ursprünglichen Text kein starker Zweifel obwalten, und mit der Sicherheit,

die überhaupt zu gewinnen ist, wird zu Gunsten des Eusebius zu entscheiden sein. Die Worte, nach denen zur Zeit der Entscheidung der Tatian'schen Apologie Justin noch als lebend erscheint, kommen demnach in Wegfall.

Indessen sollen auch noch die folgenden Worte des Schülers für das förtdauernde Leben des Lehrers zeugen. Im unmittelbaren Anschluß an das oben Angeführte fährt nämlich Tatian fort: Tivas dè àv naì dıw§αı τῶν φιλοσόφων εἰ μὴ μόνους ὑμᾶς εἴωθεν; unb man betont, daß es elw9ev heiße, und nicht ɛiwódeɩ, und daß elwder die Bedeutung des Präsens, nicht des Präteritums habe. Lassen wir dieses zunächst auf sich beruhen, so ist einzuwenden, daß Justin gar nicht, wie Zahn wollte, als Subject in dem Sage zu denken ist, sondern vielmehr Crescens. Wäre der Otto'sche Text richtig, so würde freilich jene Annahme zulässig sein. Aber das ist schwerlich anzunehmen. Das Wort, daß hier den Ausschlag gibt, das vuev steht allerdings in den Handschriften. Allein es ist nichts weniger als haltbar, und die gelehrten Franzosen Cotelier (Eccl. gr. Monum. III, 678) und Maran haben in ihm mit Recht ein Beispiel der häufig in den Handschriften vorkommenden Verwechslung der zweiten Person mit der ersten gesehen. Man braucht, um die Richtigkeit dieses Urtheils zu erkennen, die Stelle nur genauer ins Auge zu fassen. Ich will nicht die Frage aufwerfen, ob wohl Tatian seinem Lehrer öffentlich ein Verfolgen von Personen zugeschrieben haben würde, wenn sich derselbe diese Handlung je hätte zu Schulden kommen lassen. Die Worte Tatian's selbst zeigen mit aller Bestimmtheit, wer als Verfolger anzu

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