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sie sterben. Unter den neueren Theologen nimmt Oswald an, daß der Tod und die Schrecken des Todes allerdings auch diese Menschen ergreifen, jedoch so, „daß an einen eigentlichen Todeszustand und an eine Zeitdauer in Anspruch nehmende Auflösung und Verwesung des Leibes schwerlich zu denken sein möchte" 1). Wirklich ist eine Umwandlung des irdischen zum Verklärungsleibe, so daß das Sterbliche vom Leben verschlungen, also gänzlich abgethan und beseitigt wird, ohne ein dem Sterben ähnliches Moment nicht wohl zu begreifen. Daher neigt sich auch die Lehre der Kirche zur zweiten Ansicht hin 2), ohne die erstere als häretisch auszuschließen.

Der h. Paulus bemerkt nicht umsonst: Ich sage euch ein Geheimniß; ein solches mag dieser Punkt immerhin bleiben; um so mehr als dessen Enthüllung für uns zum Heile nicht nothwendig ist. Ueberhaupt liegt es in der Natur der aufs Zukünftige gehenden Glaubenswahrheiten, daß ihnen mehr Dunkles anhängt als den übrigen. Es geht hier dem betrachtenden Geiste ähnlich wie einem Wanderer, der eine Gebirgskette von entfernter Ebene aus betrachtet: viele Berge scheinen in andern Formen und näher beisammen, als sie es in Wirklichkeit sind. Daher bleibt hierin doppelt wichtig, uns genauestens an das zu halten, was von den Höhen göttlicher Offenbarung mitgetheilt wurde. Zudem ge= hören diese Wahrheiten zu den wichtigsten; denn wie im irdischen Leben, so müßte noch mehr im religiösen Leben alles erschlaffen, wenn nicht mehr der hoffnungsvolle

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1) Oswald, Eschatologie S. 18.
2) Jungmann, 1. c. Seite 214.

270 Joseph Holl, die Lehre v. d Auferstehung des Fleisches.

Ausblick in die Zukunft die Segel schwellte. Gerade in unserer Zeit scheint eine Vertiefung des religiösen Lebens nach dieser Seite in mehrfacher Beziehung geboten. Die centrale Bedeutung der Auferstehung Christi und die darauf gegründete Hoffnung ins rechte Licht zu sehen, dazu bietet die Seelsorge so vielfachen Anlaß, an den kirchlichen Festen ebenso wie an den Gräbern unserer Entschlafenen. Nach dieser Seite anregend zu wirken ist der Zweck dieser Abhandlung, was ihre Veröffentlichung in dieser Zeitschrift rechtfertigen möchte.

4.

Der Kanon XXXVI von Elvira.

Von Prof. Dr. Funt.

Der Kanon XXXVI der Synode von Elvira: Placuit picturas in ecclesia esse non debere, ne quod colitur et adoratur in parietibus depingatur, hat zu den vielfachsten Verhandlungen Anlaß gegeben und die verschiedensten Deutungen erfahren. Gams 1) nennt die Zahl seiner Erklärer Legion, und es waren hauptsächlich confessionelle Rücksichten, wodurch die Aufmerksamkeit so häufig auf ihn gelenkt wurde. Die Protestanten beriefen sich auf ihn, um ihre Stellung zur Bilderfrage zu rechtfertigen, und die Katholiken sahen sich dadurch zur Untersuchung veranlaßt, ob er denn wirklich die Bilderverehrung so unbedingt verbiete, als jene behaupteten. Wir führen, bevor wir den Kanon einer erneuten Prüfung unterziehen, zunächst die bemerkenswerthesten der bisherigen Erklärungen an.

Die wie es scheint älteste Deutung, zu der sich u.

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1) K.-G. von Spanien II. I, 95 Eine sehr eingehende, wenn auch nicht richtige Erklärung gibt Mendoza in der Schrift De confirmando concilio Illiberitano, abgedruckt von Mansi, Conc. Coll. II, 57–397. Die Erklärung unseres Kanons steht p. 265–281.

a. auch der Cardinal Bellarmin 1) bekannte, ist folgende. Indem man die Worte in parietibus besonders betonte, erklärte man, die Synode habe nur die Wandgemälde verboten, sei es damit nicht durch das Abbröckeln der Wände die den heiligen Bildern schuldige Verehrung Noth leide, sei es, damit sie nicht zur Zeit der Verfolgung den Heiden zum Gespötte dienen, da sie der Natur der Sache nach nicht entfernt werden können; Tafelbilder aber seien durch ihr Verbot nicht berührt worden.

Die Erklärung wird schon durch Baronius (Ann. 57, 124) berücksichtigt. Sie scheint ihn aber nicht befriedigt zu haben, und sie ist in der That schwerlich stichhaltig. Der erste Saß des Kanons schließt in seiner allgemeinen Fassung ebenso die Tafelbilder wie die Wandgemälde aus 2). Der große Kirchenhistoriker suchte deßhalb dem Kanon auf eine andere Weise beizukommen. Er erklärte ihn für eine spätere Fälschung, näherhin für das Product eines Schülers des ikonoklastisch gesinnten Bischofs Claudius von Turin. Doch befriedigte ihn auch diese Lösung nicht ganz, da er beifügte: Sed esto, absit fraus et impostura; ecquam tandem fidem meretur tam paucorum episcoporum canon, quem totius catholicae ecclesia usus contrarius continuo abolevit, immo antequam nasceretur exstinxit?

Eine andere Deutung, bei der das Hauptgewicht auf das adoratur gelegt wird, geht dahin: es seien wohl die Bilder des unsichtbaren Gottes, nicht aber die

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1) De imagin. II. c. 9.

2) Cf. Natal. Alex. H. E. Saec. III. Diss. XXI. Ed. Paris 1677 p. 688 sq.

Bilder Christi und der Heiligen verboten worden. Sie beruht aber auf mangelhafter Kenntniß des altchristlichen Sprachgebrauchs, sie ist auch nicht einmal mit dem Wortlaut des Kanons zu vereinbaren und deßwegen so unhaltbar als die erste 1).

Nach einer dritten Deutung 2) hat die Synode den Gebrauch der Bilder wohl überhaupt verboten, aber nicht, weil sie etwa geglaubt hätte, dieselben seien nicht zu verehren, da sie ihre Verehrung mehr vorausseßt als untersagt, sondern weil diese Uebung der christlichen Religion in jener Zeit mehr schädlich als nüßlich gewesen wäre, wenn sie in allen Kirchen Eingang gefunden hätte, indem sie den Heiden zum Glauben Anlaß geben konnte, die Christen hätten die Götterbilder eher gewechselt als verlassen.

Am Anfang des vorigen Jahrhunderts endlich wurde die erste Deutung durch Burnarotti etwas modificirt. Es wurde geltend gemacht, in den gottesdienstlichen Localen über der Erde seien die Wandgemälde verboten worden, weil sie hier den Heiden leicht zugänglich und so der Zerstörung und Verunehrung preisgegeben waren, nicht aber auch in den schwer zugänglichen und vor Profanation geschüßten Katakomben, und zur Begründung dieser Erklärung ward neuerdings auf die von de Rossi gemachte Beobachtung hingewiesen, daß auch in Rom die über der Erde gelegenen Oratorien

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1) Cf. Natal. Alex. 1. c. p. 698. Die Deutung ist ebenfall sehr alt. Bereits Bellarmin a. a. D. erwähnt sie. U. a. vertrat sie auch Aubespine in seiner Erklärung der Kanonen von Elvira. Vgl. Mansi II, 46.

3) Natal. Alex. 1. c. p. 691 sq. Theol. Quartalshrift. 1883. Heft II.

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