ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Arbeitsgebiet, wie wir es hier im Auge haben, ein Hinaustreten aus den engen Grenzen einer einfacheren und niedrigeren Lebensstellung bedeutet; es ist ein Schritt in die Höhe, in eine exponirte Stellung, ein Wagniß, das nicht selten den Schein der Vermessenheit oder Arroganz annimmt, und vor welchem der weise Siracide zu warnen scheint: „Was über dir ist, darnach sollst du nichst streben, und was über deine Kräfte ist, sollst du nicht untersuchen“ (Effli. 3, 22). Je höher das Gebiet liegt, in welchem Jemand seine Lebensaufgabe sucht, desto mehr ist gewagt, wenn er seinen Beruf verfehlt, desto nothwendiger also die keusche Scheu, ehe man den entscheidenden Schritt thut.

Was gibt nun den Muth, den innern Antrieb und die endliche Entscheidung zu solchem Wagniß? Der Reiz, der in der Sache liegt und der von außen auf den Geist einwirkt, reicht als Erklärungsursache allein nicht aus; noch weniger die Zufälligkeiten, welche mit der Sache verbunden sind, wie Ehrenstellung, glänzende Aussichten. Wahrlich dem Ehrgeiz stehen ganz andere Mittel der Befriedigung zu Gebot! Die Entscheidung liegt vielmehr im tiefsten Inneren, im Bewußtsein des Könnens, das aber getragen ist von der Empfindung des Sollens. Das erstere mag aus mir selbst kommen, das andere aber kommt aus einem anderen Ursprung, aus jenem Urgrund, in welchem die Schicksale der Menschen von Gottes Hand beschlossen sind und durch die entgiltige freie Entschließung des Einzelnen entsiegelt werden.

Damit scheint es nun fast, daß unsere Erörterung auf ein nur sehr allgemeines und unbestimmtes Ergebniß hinausführe. Aber nicht allgemein und unbestimmt, sondern nur tief und geheimnißvoll wird uns bei dieser

40

Linsenmann, Schriftstellerthum und literarische Kritik.

Betrachtung der Beruf des Schriftstellers. Er unterscheidet sich in seiner Manifestation von anderen Berufsarten und entzieht sich den vulgären Kriterien über Standeswahl, und daher wird es hier schwerer als in anderen Dingen, zu einer vollen Ueberzeugung vom inneren Beruf zu gelangen; Täuschungen sind vielleicht häufiger. Die Usurpation, vermittelst deren Einer sich unberufen eindrängt, ist ebensowenig ein Beweis für die Entbehrlichkeit eines Berufs, als umgekehrt der Mißbrauch der Gaben und Kräfte von Seiten eines hochangelegten Geistes ein Beweis gegen den Beruf ist.

Es würde nun aber unsre ganze Beweisführung in der Luft hängen, wenn wir nicht auch im Stande wären, bestimmte Kennzeichen des Berufs zur schriststellerischen Thätigkeit aufzustellen; und hierin dürfte wohl die größte Schwierigkeit liegen. Wir erwiedern hierauf: Nach denjenigen Seiten hin, welche der Schriftstellerberuf mit andern hohen und edlen Berufsarten gemein hat, hat er mit dieser auch die Kriterien des Berufs gemein. So wie er sich aber von ihnen durch seinen besonderen Charakter unterscheidet, muß es für ihn auch besondere Kriterien geben; und sie zu ermitteln wird die Aufgabe eines eigenen Abschnittes sein.

Es wird ja thatsächlich oft genug über Beruf oder Nichtberuf eines Schriftstellers abgesprochen. Was wir in dieser unserer Abhandlung im Allgemeinen nachzuweisen suchten, das spricht die literarische Kritik in ihren Einzelurtheilen aus. Ob sie ein Recht dazu hat und ob die Kritik selbst vor der Kritik bestehen könne, das soll Gegenstand der folgenden Untersuchung werden.

(Fortseßung folgt.)

2.

Die Katechumenatsclassen des christlichen Alterthums.

Von Prof. Dr. Funk.

Es ist die vorherschende Ansicht der Kirchenhistoriker, Archäologen und Liturgiker, daß es in der zweiten Hälfte des christlichen Alterthums oder im vierten und den folgenden Jahrhunderten drei Classen von Katechumenen gegeben und daß die Mitglieder der einzelnen Caffen sie Stamen 1. ακροώμενοι, audientes, 2. γόνυ κλίVovtas, genuflectentes, 3. parisóuevoi, competentes oder electi geführt haben. Ich verweise nur auf Ducange 1), Augusti 2), Neander 3), Höfling 4), Hefele 5), Zezschwig 6).

1) Glossarium s. v. Catechumeni.

2) Denkwürdigkeiten aus der christl. Archäol. VII (1825), 54. 3) R. G. 3. A. I, 587 f.

4) Das Sacrament der Taufe I (1846), 153.

5) Conciliengeschichte 1. A. I (1855), 402.

6) Der Katechumenat 1863 S. 108 ff. Herzogs Real-Encyklopädie 2. A. VII (1880), 576 ff. Mit Rücksicht auf Kanon 95 des Quinisextum, bezw. Kanon 7 der Shnode v. Constantinopel 381 werden durch 3. den beiden ersten Classen außer den Namen xoowμενοι από γόνυ κλίνοντες auch noch sie tamen χριστιανοί από xατηzovμɛvoι beigelegt. Mit welchem Recht, werden wir später

Bona 1) nimmt sogar vier Classen an, indem er aus den zur Bezeichnung der dritten Classe üblichen verschiedenen Namen zwei Classen macht. Ebenso kennt Bingham 2) vier Claffen, indem er den gewöhnlichen drei Classen die ¿§wdovμevor als vierte oder niedrigste Classe vorausgehen läßt, und er stüßt sich für diese Eintheilung auf die Verordnung der Synode von Neocäsarea c. 5, der Katechumene solle, wenn er wiederholt fündige, schließlich ausgestoßen werden (¿§wdeio9w), indem er annimmt, die bezüglichen Katechumenen seien nicht ganz zu den Heiden verstoßen, sondern nur in den Stand zurückversezt worden, in dem sie vorher waren, als sie durch die erste Handauflegung Katechumenen geworden seien, in den Stand des Privatunterrichtes, in dem sie sich befunden haben, bevor sie die Erlaubniß erhielten, die Kirche zu betreten.

Die Annahme von vier Classen ist aber entschieden unrichtig. Das wɛio9w im Kanon 5 von Neocäsarea hat nicht die Bedeutung, die ihm Bingham gab. Das Wort ist im Sinne der Ercommunication oder eines gänzlichen Ausschlusses aus der kirchlichen Gemeinschaft zu verstehen, und die ¿¿wDovuɛvo sind deßwegen unmöglich als eine besondere Claffe der Katechumenen zu fassen. Ebenso grundlos ist die Ansicht Bona's. Sie beruht auf einer Verwechslung zwischen Classen und Namen. Die Viertheilung des Katechumenats ist deß

[ocr errors]

sehen. Den angeführten Gelehrten könnte auch Martène beigefügt werden, sofern auch er (De antiquis eccles. ritibus. Rotomagi 1700. I, 29) drei Classen annimmt. Nur hat er die Reihenfolge, bezw. Namen: 1. audientes, 2. electi, 3. competentes.

1) Rerum liturg. lib. 1 c. 16 n. 4.

2) Orig. eccles. X c. 2 § 2.

[graphic]

halb in der Gegenwart, so viel ich sehe, allgemein aufgegeben.

Indessen blieb auch die Dreitheilung nicht unbestritten. Einige Theologen glaubten nur zwei Classen annehmen zu sollen, die catechumeni im engeren Sinne, auch audientes genannt, und die competentes oder electi, und sie legen dementsprechend dem Worte catechumeni eine doppelte Bedeutung bei, eine engere und eine weitere, sofern es einerseits die Katechumenen der ersten Claffe und andererseits die Katechumenen überhaupt und mit Einschluß der competentes bezeichnen soll 1). In der neueren Zeit trat namentlich Mayer 2) für diese Ansicht ein, und seine Beweisführung ist nach ihrer negativen Seite im ganzen überzeugend. Nach seiner Darlegung konnte so viel als sicher gelten, daß die Dreitheilung auf sehr schwachen Füßen ruht und daß die weitaus größere Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein nur zweier Katechumenatsclaffen spricht. Ale Schwierigkeiten wurden aber auch durch ihn noch nicht gelöst, und so begreift es sich, daß der Thesis, die er vertrat, die verdiente Zustimmung nicht zu Theil wurde. Hefele 3) schenkte zwar der Erklärung Beifall, die er von den einschlägigen Verordnungen der Synoden von Neocäsarea c. 5 und Nicäa c. 14 gab. Ganz vermochte indessen auch er von der früheren Anschauung sich noch nicht loszusagen, wie er namentlich durch die Bemerkung zu verstehen gibt, zur Zeit des Nicänums habe es noch nicht mehrere Stufen des Katechumenats gegeben.

1) Vgl. Weiß, Altkirchliche Pädagogik 1869 S. 100.
2) Geschichte des Katechumenats 1866 S. 47-66.

3) Conc.-Gesch. 2. 2. I (1873), 246. 418.

[graphic]
[graphic]
« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »