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zugestehen, daß der Papst in Canossa eine nicht zu rechtfertigende, verwerfliche Handlung begangen habe. Aber Gregor sagt in dem vorhin angeführten Schreiben an die Deutschen (1. c. S. 258) ausdrücklich: »Devicti instantia compunctionis et multimodae penitudinis exhibitione ab anathematis vinculo absolutum regem in gratiam communionis recepimus.<<

Gregor war also durchaus nicht der Meinung, daß Heinrich in Canoffa ein falsches heuchlerisches Spiel getrieben habe: er glaubte eine aufrichtige Reue wahrzunehmen und hatte demgemäß sowohl die Berechtigung als die Verpflichtung, die Absolution zu gewähren. Wenn ich früher andeutete, daß Heinrich in Canossa einen politischen Erfolg errungen habe, so thut das dem eben Entwickelten keinen Eintrag. Man darf nemlich nicht vergessen, daß der König mehrfache fittliche Vergehen begangen und allen Grund hatte, in seiner außerordentlichen Lage derselben eingedenk zu sein. Hatte er im Jahre 1073 an den Papst geschrieben: »Eheu criminosos et infelices peccavimus in coelum et coram vobis: et jam digni non sumus vocatione vestrae filiationis<< (Reg. I, 29a S. 47): - warum sollten ihn vier Jahre später nicht ähnliche Empfindungen beseelt haben?

Die gegnerischen Fürsten waren, wie bemerkt, durch die Nachrichten aus Canossa in eine sehr üble Laune versegt worden. Sie hatten fest darauf gerechnet, daß der Papst den König auf einem deutschen Reichstage feierlich verdammen würde; statt dessen mußten sie erleben, daß Gregor dem Gebannten auf eigne Hand, in ihrer Abwesenheit die Lossprechung gewährte! Grollend traten

sie im März in Forchheim zusammen, um sich endgültig von Heinrich loszusagen, und Rudolf von Rheinfelden zu wählen. Dieser Schritt war, wenn ich mich so ausdrücken darf, eine Revange für Canossa. Hat der Papst den König Heinrich ohne uns absolvirt, so wollen wir jezt ohne den Papst den König beseitigen: Gregor ist uns nicht weiter nöthig“ so etwa werden die Miß

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vergnügten reflectirt haben.

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Dem neuen Gegenkönig widmet Bonitho kein besonderes Interesse. Er nennt Rudolf (S. 673) zwar: >vir magni consilii et armis strenuissimus«; aber das will nicht viel bedeuten, da auch Heinrich ein ähnliches Prädicat erhält. Wichtig ist dagegen folgender Punkt. Während die deutschen Rudolfianer, um ihrer ungerechten und kläglichen Sache aufzuhelfen, in verschiedenen Formen die Lüge colportirten, Gregor habe die Wahl Rudolf's gewünscht, betrieben, oder sogar förmlich bestätigt, erzählt der Bischof von Sutri in Uebereinstimmung mit Gregor's feierlichen und wiederholten Versicherungen, daß die Erhebung Rudolf's lediglich von den deutschen Fürsten ausgegangen sei. Wie hätte auch der Papst eine Handlung billigen oder loben können, deren Spiße unverkennbar gegen ihn selbst gerichtet war!

Die Periode vom März 1077 bis zum Ende des Jahres 1079 war für Gregor, was man meines Erachtens nicht hinreichend erkannt hat, eine Zeit trüber Erfahrungen und bitterer Enttäuschungen. Er hoffte den Streit zwischen den beiden Prätendenten als Schiedsrichter persönlich zu schlichten: aber seine Hoffnung ging nicht in Erfüllung: man verweigerte ihm das zur Reise nach Deutschland erforderliche Geleit. Um so

weniger gelang es den von ihm ausgesendeten Legaten, sich Gehör zu verschaffen. Weder Heinrich noch Rudolf waren geneigt, die Waffen niederzulegen: beide hatten für den Papst nur schöne Worte und wohlfeile Ergebenheitsversicherungen, kümmerten sich aber nicht im Geringsten um seine Bitten und Drohungen. Inmitten des erregten Parteitreibens war Gregor, welcher so gern den Frieden herbeigeführt hätte, völlig machtlos: der Vorwurf, als habe er in jener Zeit ein falsches Spiel getrieben und sich arger Doppelzüngigkeit schuldig gemacht, ist ungerecht und findet in den ächten Quellen auch nicht einen Schatten von Beglaubigung.

Vielleicht wäre Gregor noch länger in seiner mißlichen und unerquicklichen Lage verblieben; aber Heinrich selbst gab den Anstoß zu einem Umschwunge. Im Januar 1080 fand die Schlacht bei Flarchheim statt, und man muß troß der entgegenstehenden Versicherungen der Rudolfianer annehmen, daß Heinrich, wenngleich mit großen Opfern, über seinen Gegner den Sieg davon getragen habe. Dies wird durch sein weiteres Auftreten hinlänglich bekundet.

Er ordnete nemlich, wie Bonitho (S. 675) berichtet, eine aus deutschen Bischöfen bestehende Gesandtschaft mit einem Ultimatum nach Rom ab. Gregor soll sich ohne Weiteres definitiv gegen Rudolf erklären und ihn mit

dem Bann belegen, widrigenfalls der König dafür sorgen wird, daß ein anderer, ihm genehmer und willfähriger Papst eingesezt werde.

Dieses Ultimatum, welches eine Erneuerung der Scene von Worms erwarten ließ, überzeugte den Papst, daß Heinrich nichts gelernt und nichts vergessen habe. Der Entschluß war leicht gefaßt.

Gregor gab die un

glückliche und unfruchtbare Schiedsrichterrolle auf und erklärte sich nachdrücklich zu Gunsten Rudolf's. »Heinricum, quem regem dicunt, excommunicationi subjicio et anathematis vinculis alligo. Et iterum regnum Teutonicorum et Italiae interdicens ei, omnem potestatem et dignitatem regiam ei tollo.< Go sprach Gregor auf der Römischen Synode vom März 1080 (Reg. VII, 14a, S. 463).

Bonitho kommt zu dem Resultat, daß Gregor unbedingten Lobes würdig sei, Heinrich dagegen nur Tadel verdiene. Anders urtheilt eine unbefangene geschichtliche Betrachtung. Weder Heinrich noch Gregor haben Maß gehalten: jeder von ihnen machte sich einer Gebietsüberschreitung schuldig. Gregor hatte kein Recht, dem Könige die Regierung zu untersagen oder ihm die Krone abzusprechen. Heinrich war nicht befugt, dem Bapste seine geistliche Würde zu entziehen. Darum erscheint es denn auch durchaus nicht als zufällig, daß beide Männer vor dem Schluß ihrer irdischen Laufbahn gedemüthigt wurden. Welch' eine schmähliche Behandlung mußte der alte Kaiser von seinem treulosen Sohne erfahren! Wie empfindlich war es für Gregor, die Gräber der Apostel verlassen zu müssen und in der Verbannung als Gast eines früheren Kirchenräubers zu sterben! Schon ein Zeitgenosse des 11. Jahrhunderts hat den Kern des Conflicts treffend dargelegt:

>Quaerit apostolicus regem depellere regno,
Rex furit e contra, papatum tollere papae;
Si foret in medio, qui litem rumpere possit,

Sic, ut rex regnum, papatum papa teneret,
Jnter utrumque malum fieret discretio magna«.
(f. Jaffé Mon. Bambergensia S. 110, aus dem Codex
Udalrici N. 51).

II.

Recensionen.

1.

Atlas archéologique de la bible d'après les meilleurs documents, soit anciens, soit modernes et surtout d'après les découvertes les plus récentes faites dans la Palaestine, la Syrie, la Phénice, l'Égypte et l'Assyrie destiné à faciliter l'intelligence des saintes écritures par M. L. CI. Fillion, prêtre de Sainte-Sulpice, Professeur d'écriture sainte au grand séminaire de Lyon. Librairie Briday, Delhomme et Briguet, succésseurs. Lyon-Paris. 1883.

Es ist überflüssig zu bemerken, daß der Unterricht durch Demonstrationen besonders fruchtbar gemacht werden kann und soll. Denn der unsern Lesern bereits bekannte H. Verf. (vgl. S. 116) führt hiefür in der Einleitung den bekannten Ausspruch des Horaz (ar. p. 180) und seine eigene Erfahrung an. Gerade die biblische Exegese, welche sich vorwiegend mit dem morgenländischen Alterthum zu befaffen hat, kann durch Darstellungen aus dem privaten und öffentlichen Leben ungemein fruchtbar gemacht werden. Die neueren archäologischen Schriften

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