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so müßte er im Hinblick auf den Kanon 14 von Nicäa schwinden. Dieser Kanon, ein Gegenstück zu dem Kanon 5 son Stepcäfarea, lautet: Περὶ τῶν κατηχουμένων καὶ παραπεσόντων ἔδοξε τῇ ἁγίᾳ καὶ μεγάλῃ συνόδῳ, ὥστε τριῶν ἐτῶν αὐτοὺς ἀκροωμένους μόνον μετὰ ταῦτα εὔχεσθαι μετὰ τῶν κατηχουμένων. Die ακροώμενοι werden hier in einen derartigen Gegensaß zu den xɑryxovμevoi gestellt, daß sie nicht leicht als ein Theil von diesen zu fassen sind; denn ihr Antheil am Gottesdienst beschränkt sich auf das Hören, während diese auch am Gebete Theil haben. Zu den bereits angeführten Momenten, welche bei Ermittlung des Sinnes des Wortes angocóuevos in Betracht kommen, dem Sprachgebrauch und der allgemeinen Tendenz des Kanons, gesellt sich hier somit noch ein weiteres, die bestimmtere Fassung oder der Contert des Kanons, und für die Hörenden der Synode von Nicäa gibt es schlechterdings nur eine Deutung: sie sind Büßer. Wenn dem aber so ist, so ist auch die Frage entschieden, wie der angowμevos der Synode von Neocäsarea zu fassen ist. Nach der Analogie des Kanons 14 von Nicäa und aus den anderen namhaft gemachten Gründen kann unter dem Ausdruck nur eine Büßerclasse verstanden werden.

Indem wir nach Feststellung des Sinnes des Ausdruckes anqowuevos zu dem Ausdruck yóvv xλlvwv übergehen, ist vor allem zu bemerken, daß, so weit mir nach der mir zu Gebote stehenden Literatur ein Urtheil möglich ist, bezüglich seiner Deutung die Vertreter der Zweitheilung des Katechumenates in der Hauptsache mit den Verfechtern der Dreitheilung übereinstimmen, indem beide Theile die yów nλivovtes für Katechumenen halten, wenn

Theol. Quartalschrift. 1883. Heft I.

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auch die einen dieselben näherhin mit den Katechumenen überhaupt identificiren, während die anderen in ihnen nur eine bestimmte Classe der Katechumenen erblicken. Lettere Auffassung ist hinlänglich bekannt. Bezüglich der ersteren mögen aber einige Stimmen gehört werden. Martène z. B., der, wie wir gesehen haben, zwar drei Classen zählt, aber insofern doch auf dem Standpunkte der Zweitheilung steht, als seine beiden höheren Classen in Wirklichkeit nur eine bilden, bemerkt: Genuflectentes

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erant catechumeni simpliciter dicti, qui in paenam commissi alicuius peccati verbum Dei genuflexi audire cogebantur 1), und nach seiner Auffassung hätten näherhin die in der Strafclasse befindlichen Katechumenen und zwar beim Anhören des Wortes Gottes knieen müssen. Mayer 2) läßt die Katechumenen nicht bei der biblischen Lesung und bei der Predigt, sondern besser beim Gebete knieen. Im übrigen sind dieselben aber auch ihm mit den yóvv xhívovtes identisch und sie sollen diesen Namen sogar „bekanntlich" geführt haben. Beizufügen ist nur noch, daß er von dem Momente der Strafe absieht und demgemäß die Kniebeugenden mit den Katechumenen schlechthin und nicht bloß den straffälligen identificirt. Die Ansicht verdient jedenfalls, wenn sie gleich selbst schwerlich richtig ist, vor der anderen den Vorzug, und

1) De antiquis eccles. ritibus I (1700), 30. Aehnlich läßt auch Pseudoisidor die Katechumenen beim Anhören des Wortes Gottes knieen, indem er unseren Kanon folgendermaßen überseßt: Catechumenus, i. e. audiens, qui ingreditur ecelesiam et stat cum catechumenis, si peccare fuerit visus, figens genua audiat verbum, (ut) se abstineat ab illo peccato, quod fecit; quodsi in eo perdurat, abici omnino debet. Cf. Harduin I, 284. 2) Gesch. des Katechumenates. S. 66.

sie wurde auch von Hefele 1) adoptirt, indem er bei der Uebersehung des ¿àv μèv yóvv xhivwv zur Erklärung des Ausdruckes beifügt: Bezeichnung der Katechumenen, weil fie nach der Homilie, während der Diakon über sie betete, knieten. Als die ersten aber, die die Ansicht aufstellten, lassen sich die oben angeführten griechischen Kanonisten betrachten, indem sie die Katechumenen der oberen Classe bei dem Gebete, das ihrer Entlassung voranging, die Kniee beugen lassen. Allerdings führen sie den Namen yóvv xhívovtes noch nicht auf diesen Umstand zurück. Ihr Schweigen hat aber in dieser Beziehung nichts zu bedeuten. Die Consequenz ergab sich bei der Auffassung der Kniebeugenden als Katechumenen von selbst, sobald man nur einmal eine Erklärung des Namens versuchte.

Allein die Auffassung selbst unterliegt den größten Bedenken. Vor allem möge hervorgehoben werden, daß der Grund, auf den sich jene Namensableitung ftüßt, sehr zweifelhafter Natur ist. Die Katechumenen sollen yóvu alivovtes genannt worden sein, weil sie beim Gebete vor der Entlassung aus dem Gottesdienst knieten, und sie sollen allein diesen Namen erhalten haben, während doch die Energumenen und die Büßer bei dem gleichen Gebete die gleiche Haltung beobachteten! Das ist gewiß nicht wahrscheinlich und die Auffaffung ist um so eher abzulehnen, als sich der Ausdruck yóvv xlivwv in der alten Literatur, von unserem Kanon abgesehen, zur Bezeichnung eines kirchlichen Standes nirgends findet. Mayer läßt die Katechumenen zwar „bekanntlich“ diesen Namen führen. Er unterließ es aber, Belegstellen für

1) Conc.-Gesch. 2. 2. I, 246.

den Sprachgebrauch zu sammeln, und wenn er es je versucht hätte, so würde er alsbald die Unmöglichkeit der Aufgabe eingesehen haben.

Indessen möge jene Schwierigkeit nicht weiter betont werden. Aber auch der Kanon selbst erlaubt nicht, in den yóvu xhivovtes Katechumenen zu erblicken. Denn bei dieser Auffassung würde mit dem sav μèv yóvv κλίνων δαβ κατηχούμενος ἐὰν εἰσερχόμενος εἰς τὸ κυρι ακὸν ἐν τῇ τῶν κατηχουμένων τάξει στήκη und war mit anderen Worten wieder aufgenommen. Man braucht den Kanon nur unbefangen ins Auge zu faffen, um sofort die ganze Härte und Unerträglichkeit dieser Construction zu erkennen. Zwischen dem xatyzovuevos στήνη από sem ἐὰν μὲν γόνυ κλίνων ftehen nur die Borte οὗτος δὲ φανῇ ἁμαρτάνων, unb bet Siefem teintent Zwischenglied sollte eine Wiederholung des xatŋyovuevos u. s. w. anzunehmen sein, und dieß, obwohl das xarŋxovuevos mit allem Nachdruck an die Spiße des Kanons gestellt und in den nachfolgenden Worten noch besonders hervorgehoben ist, daß es sich um eine in den Katechumenat wirklich aufgenommene und in der Reihe der Katechumenen stehende Person handelt? Das wäre eine Tautologie, wie wohl in der gesammten Literatur keine zweite zu finden ist. Die Deutung ist daher unbedingt abzulehnen. Sie ist ganz unerträglich, und da sie gleichwohl die einzige ist, welche die Vertreter der Zweitheilung des Katechumenats bisher zu geben wußten, so begreift es sich, wenn eher die ganze Anschauung abgelehnt als jene Erklärung angenommen wurde.

Die Erklärung ist aber nicht die einzig mögliche. Sie ist nicht einmal die zunächst liegende. Es gibt noch

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eine andere, die näher liegt, und es ist nur zu verwundern, daß bis jezt noch niemand auf sie gekommen ist. Wenn wir auf den Kanon zurückblicken, so machen wir die Wahrnehmung, daß der yovv nlivan und der ἀκροώμενος correfpondirense Glieser find. Das ἐαν μév und das av dé lassen darüber keinen Zweifel aufkommen. Daraus folgt, daß beide Ausdrücke Classen derselben Art bezeichnen, und da sich uns der axpowuevos zweifellos als Büßer dargestellt hat, so ergibt sich weiterhin, daß auch der jóvv xhivov als solcher zu fassen ist. Der Sinn des Kanons ist demgemäß folgender: Wenn ein Katechumene sich als Sünder zeigt, soll er, wenn er wegen einer Sünde bereits unter die yóvu ulivovtes ge= stellt ist, unter die axoowuevo versezt werden; sündigt er aber auch als dxqowuevos wieder, so ist er gänzlich auszuschließen; m. a. W.: der fündigende Katechumene ist im ersten Fall unter die yovv xhivovtes und im zweiten unter die axoowuevo zu versehen, im dritten ist er gänzlich auszustoßen. Die Deutung unterliegt nur einer geringen Schwierigkeit. Die Synode sett nach ihr die Verweisung des sündigenden Katechumenen in die Classe der yovv xkivovtes mehr voraus, als fie von ihr redet. Allein die Schwierigkeit ist verschwindend klein gegenüber denjenigen, mit denen alle anderen Deutungen zu kämpfen haben, und sie reducirt sich im wesentlichen auf die Bedeutung einer prägnanten Ausdrucksweise. Ueberdieß zeigt eine genauere Betrachtung der Wortformen, daß sie nicht einmal so groß ist, als sie auf den ersten Anblick scheinen könnte. Die Synode fagt guerft φανῇ ἁμαρτάνων, [päter ἁμαρτάνῃ. Der Wechsel in der Form ist nicht bedeutungslos. Das

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