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er die Gnade für eine Vollendung, Unterstüßung der Natur ansehe, die Uebernatur also verkenne.

Qui bene distinguit, bene docet. Klasen zeichnet uns den „innern Entwicklungsgang des Pelagianismus“ und unterscheidet zu diesem Zweck bei allen Einzelfragen genau zwischen den drei Vertretern der Häresie, Pelagius, Cälestius und Julian von Eklaunum, dem scharfsinnigen Vertheidiger und Begründer derselben. Dadurch ergibt sich ihm auf die erste der obigen Fragen die Antwort: Für den Anfang des Pelagianismus gilt die Aufstellung Wörter's, die Vorstellung von der ursprünglichen Vollkommenheit, die auch moralisch nicht hätte verändert werden können, bilde dialektisch die oberste Lehre im System des Pelagianismus, materiell komme daher zuerst der Freiheitsbegriff zur Darstellung. Für Julian aber muß man Voigt und Wiggers beistimmen. Die Leugnung der Erbsünde ist schließlich der oberste Saß, nach welchem und zu dessen Begründung alle andern sich richten müssen. Die zweite Frage beantwortet Klafen: Pelagius und Cäleftius bedienen sich noch einer nüchternen Exegese, führen den Schriftbeweis durch logische Schlüsse. Julians Standpunkt ist der „subjektive Rationalismus“ des Theodor von Mopsveste. Die Schrift ist ihm Glaubensquelle, aber fie muß sich von Anfang an die Censur der subjektiven Vernunft gefallen lassen. Man hat in Julian mehr einen Schüler der Stoa, als einen christlichen Bischof vor sich. Interessant ist der durch das ganze Buch sich hinziehende Beweis dieses legten Sazes. Die Gnadenlehre der Pelagianer endlich beurtheilt Klasen also: Weder Pelagius und noch viel weniger Julian hat den Begriff der inneren Gnade.

Die Pelagianer sahen sich zulezt zum reinen Naturalismus gedrängt. Sie hielten die natürlichen Kräfte zugleich für Gnade. Man kann darum (gegen v. Schäßler) beffer sagen, ihr Grundgedanke war eine Ueberschäßung der Natur, als man sagen köunte, ihr Grundgedanke war eine Verkennung der Uebernatur. Die Uebernatur war nicht verkannt, sondern nicht erkannt (vgl. v. Kuhn, die Lehre von der göttlichen Gnade S. 290 ff.).

Die Begründung dieser Säße ist mit großer Schärfe und nach unserer Ansicht überzeugend geführt. Die großen Schwierigkeiten, welche das Quellenmaterial besonders deshalb bietet, weil sowohl Pelagius als Julian ihre Lehren zum großen Theil verhüllen und mit der kirchlichen Lehre in Uebereinstimmung bringen wollen, sind fast ganz überwunden. Namentlich ist dies durch eine übersichtliche und sachgemäße Disposition gelungen. Gelegentlich ist wohl auch der Grundirrthum des Pe= lagianismus aufgezeigt. Er liegt nach Klasen in dem falschen Begriff von Person, den die Pelagianer von dem Begriff der Natur nicht unterschieden. Der Ge= danke, daß der Unterschied zwischen Natürlichkeit und Persönlichkeit bei den Pelagianern und auch bei Augustin nicht genügend zur Geltung kommt, trifft zu. Ob dagegen die Darstellung bei Klasen (S. 142), daß „die Natur fündig werden könne, ohne daß dadurch der Mensch, die Person schlecht wird", dogmatisch korrekt oder überhaupt, zumal auf dem Boden des Kreatianismus, verständlich sei, lassen wir dahingestellt (vgl. die richtigere Fassung bei Augustinus op. imp. 5, 21 Klasen S. 168 Anm.). Doch bleibt Klasen im ganzen streng bei seinem Thema und hält deßhalb mit dem

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Urtheil zurück. Referent spricht daher zum Schluffe die Hoffnung aus, daß der Verfasser recht bald dieser Studie, wie wiederholt angedeutet ist, eine Darstellung der Anthropologie und Gnadenlehre des Hl. Augustinus folgen lasse, welche zugleich die Haltlosigkeit der Julianischen Sophistik überall aufzeigt.

Repetent Dr. Schmid.

6.

Salviani presbyteri Massiliensis opera omnia recensuit et commentario critico instruxit Fr. Pauly. Vindobonae ap. C. Geroldi filium. 1883. XVI, 360 S. 8. (A. u. d. T. Corpus Script. eccles. lat. Vol. VIII). Preis M. 7.

Von Salvian besißen wir außer 9 Briefen die Schriften Ad ecclesiam und De gubernatione Dei. Jene veröffentlichte er pseudonym als Timotheus, und er rechtfertigt sein Verfahren in Ep. IX gegenüber seinem Schüler, dem B. Salonius, dem Sohn des B. Eucherius von Lyon, den wir wohl mit dem B. Salonius identificiren dürfen, der unter den Mitgliedern der Synode von Arles 455 aufgeführt wird. Er habe seinen Namen nicht genannt, um den Lockungen der Eitelkeit zu widerstehen und das Gewicht seiner Mahnworte nicht durch die Geringfügigkeit seiner Person zu vermindern. Die Schrift tritt dem habsüchtigen Streben nach Reichthum entgegen und wird dementsprechend von Gennadius unter dem Titel Adv. avaritian erwähnt. Die zweite, spätere und größere Schrift ist jenem Salonius gewidmet. Sie sezt sich die Aufgabe, gegenüber den in Folge der

Drangsale der Völkerwanderung und der Unglücksfälle des römischen Reiches und seiner Bevölkerung vielfach erwachten Zweifeln den Glauben an die göttliche Vorsehung zu rechtfertigen, und sie ist bemerkenswerth durch die Aufschlüsse, die sie über den sittlichen Zustand der römischen Welt im 5. Jahrhundert gibt. Es ist ein schwarzes Blatt, das uns hier vor die Augen tritt, und wenn bei der Tendenz des Schriftstellers hie und da auch eine Uebertreibung anzunehmen sein wird, so wird seine Schilderung doch im ganzen auf Wahrheit beruhen. Unter den Briefen ragt außer dem bereits angeführten noch der vierte hervor, jenes rührende Schreiben, das Salvian mit seiner Frau und Tochter an seine Schwiegereltern richtete, um den Unwillen zu beschwichtigen, den dieselben wegen der Zuwendung der Ihrigen zur ascetischen Lebensweise hegten. Der Stil des Schriftstellers leidet zwar an rhetorischer Breite und Weitschweifigkeit. Auf der anderen Seite zeichnet sich seine Darstellung durch eine für seine Zeit seltene Correctheit und schönen Redefluß aus. Die Lectüre seiner Schriften ist daher ebenso angenehm als belehrend. Was die vorliegende Ausgabe anlangt, so reiht sich der Band in würdiger Weise seinen Vorgängern im Wiener Corpus script. eccl. lat. an. Auch nach der gründlichen Ausgabe von Halm (1877) gelang es dem Hg. noch, an verschiedenen Stellen weiter zu schreiten.

Funk.

7.

F. E. Kopp: Der Geschichten von der Wiederherstellung und dem Verfalle des heiligen römischen Reiches zwölftes

Buch. Ludwig der Baier und seine Zeit
1330-1336. Erste Hälfte 1330–1334. Bearbeitet von
Alois Lütolf. Nach seinem Tode herausgegeben von Franz
Rohrer. Basel 1882. F. Schneider. XXII, 688 S. 8.

A. u. d. T. Geschichte der eidgenöffischen Bünde. Mit Urkunden. Fünfter Bd. Zweite Abtheilung. Ludwig d. B. und seine Zeit. 1330-1336 u. f. w.

Das große Geschichtswerk, das die Zeit von 1273 bis 1336 umfassen soll und von dem wieder ein Band erschienen ist, war ursprünglich auf zwei Bände mit 7, bezw. 4 u. 3 Büchern berechnet. Daraus wurden aber später fünf Bände in 12 Büchern, und die Bücher I-IV u. VI-XI fonnten von dem trefflichen Kopp selbst noch herausgegeben werden. Die Fortseßung und Vollendung des Werkes wurde von dem Autor auf dem Sterbelager († 25. Dkt. 1866) seinem Schüler A. Lütolf übertragen, und die Wedekind'sche Stiftung in Göttingen, die das Unternehmen schon bisher unterstüzt hatte, war mit dem Entschluß einverstanden. A. Busson in Innsbruck übernahm nun die Bearbeitung des fünften Buches (des Reiches Verhältnisse in Italien und König Rudolf's Ausgang), das 1871 erschienen ist. Lütolf selbst nahm das zwölfte Buch in Angriff, und die erste Hälfte deffelben liegt nunmehr vor. Die Arbeit ist ein schöner Beweis deutscher Gelehrsamkeit und Gründlichkeit. Der Verfaffer erlebte indessen das Erscheinen nicht mehr. Er starb, allzufrüh, am 8. April 1879, und es ward seinem Nachfolger auf dem kirchenhistorischen Lehrstuhl von Luzern der ehrende Auftrag zu Theil, das bereits Vollendete herauszugeben und das noch Fehlende zu bearbeiten.

Der erste Theil der Aufgabe wurde von Rohrer

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