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Tod auf 1171 fällt? Gerhoh sagt, daß sich die neuen Nestorianer auf Magister Giselbert berufen, und Binterim (1. c. 206) vermuthet darunter einen Deutschen (Migne 1. c. 1080; SS. XVII. 637). Da übrigens Gerhoh die Schriften großer Gelehrter nicht verstehe, oder dieselben absichtlich mißdeute und die Begriffe Person und Natur verwechsle, man überdies am hellen Tage keine Lampe brauche, so erklärte Eberhard den Briefwechsel für abgebrochen (Pez VI. I. 531).

Aber nicht nur in Briefen, sondern auch in größeren Schriften wurden diese Thesen verfochten: Eberhard von Bamberg schrieb einen Apologeticus; Gerhoh arbeitete an einem Werke: »De gloria et honore filii hominis<< und verfocht seine Ansicht auch in seinen übrigen Schriften, zumal in seiner Psalmenerkärung nnd in seinen Abhandlungen: »De investigatione antichristi« und >>Contra duas haereses«; überdies schrieb Gerhohs Bruder Arno, Dechant in Reichersberg, noch ein Buch gegen Folmar (Pez VI. I. 464; Migne l. c. 1074. 1530).

Indessen entfaltete auch Folmar eine rastlose Thätigkeit, und suchte dem Streite erhöhte Bedeutung zu geben, indem er ihn auf das politische Gebiet hinüber spielte. Am 7. September 1159 war nemlich die zwiespältige Wahl vor sich gegangen, welche die Kirche in zwei Lager zerlegte, in die Partei Alexanders III. und jene Viktors IV. Je treuer Eberhard von Salzburg und Gerhoh zu Mexander hielten, desto fester klammerten sich. die Gegner an Viktor und dessen Gönner Kaiser Friedrich I. Daher hatte Folmar freies Spiel; es glaubte derselbe, schreibt Gerhoh (1. c. 1125), gegen uns mündlich und schriftlich vorgehen zu können »putans ille mi

ser, quod ei sit liberum quaecunque voluerit contra nos gannire seu garrire pro eo quod sedes apostolica nunc est perturbata et quassatur Petri navicula< . . . >>baereticus quasi vulpes demoliens vineam videlicet ecclesiam Wirtzelburgensem in qua latitat nectens truffas in.. Trufenstain.<< Rings herum verbreitete er Schriften „über die Häresien Gerhohs“ und verschrie ihn mit Erfolg am Hoflager des Kaisers!

Im September 1161 tagte eine Synode zu Friesach in Kärnten, an welcher außer Eberhard von Salzburg noch drei andere Bischöfe und Gerhohs Brüder Arno und Rudiger, Dekan des Klosters Neuburg, anwesend waren, welche ihn vertheidigten. Man beschloß in Glaubenssachen sich nicht an die „Determinationen der Scholastiker oder Scholaren" sondern an jene der Väter zu halten und das Urtheil dem Nachfolger Petri zu überlassen (Pez VI. I. 537. Migne 1. c. 1136). Der Standpunkt, welchen Eberhard von Salzburg vom Anfange an in dieser Frage eingehalten, ist hier deutlich zum Ausdrucke gebracht. Gerhoh, welcher im 17. Kapitel seines Buches über die Glorie des Menschensohnes die Friesacher Synode erwähnt, erklärte noch immer, sich dem Urtheile seines Erzbischofes zu unterwerfen, nun soll unter dessen Berathern derjenige nicht vorkommen, welcher zur Untergrabung seiner Ehre eine Schmähschrift verfaßt habe; er bitte um diese Berücksichtigung, obwohl er weder den Namen des Verfaffers, noch den genaueren Inhalt des Buches kenne. Je klarer Gerhoh erkannte, daß seine Sache von Alexander III. selbst entschieden werden müsse, desto mehr Briefe schrieb er an die Curie und endlich an den Papst selbst. So schreibt

er an Cardinal Heinrich, sein Alter, die Gefahren des Weges und der kaum besänftigte Zorn des Kaisers hätten ihm nicht erlaubt, persönlich zum Papste nach Frankreich zu kommen; wurde jezt seine Sache günstig erledigt, so wäre eine Ermahnung an die beiden Eberharde erwünscht > ad assistendum mihi et ad resistendum scholaribus«. Aehnlich schreibt er an Cardinal Hyacinth, das Collegium der Cardinäle und an Alexander III.

Im Jahre 1164 am 22. März schrieb der Papst von Sens aus sowohl an Eberhard von Salzburg als an Gerhoh. Er bezeichnet die Sache nicht als spruchreif, ehedem mit beiden Theilen mündlich verhandelt worden sei; auch sehe er den Nußen nicht ein, welchen solche Kämpfe bringen sollen; daher möge man bei der Lehre der Väter und zumal bei dem Athanasianum stehen bleiben. Er versichert Gerhoh seiner Liebe und bittet ihn hienach zu handeln; Eberhard aber beauftragt er zu wachen, daß von beiden Parteien der Kampf eingestellt werde. (Pez VI. I. 398. 399). Da Eberhard von Salzburg am 22. Juni 1164 starb, hatte er den päpstlichen Erlaß wohl nicht mehr erhalten. Demungeachtet ruhte dieser Streit in Deutschland. Wohl aber erlebte Gerhoh die Freude, daß in Frankreich sich der Streit zu Gunsten seiner Ansichten wendete und Eberhard von Bamberg wieder zu seinen Freunden zählte. Aber bereits 1169 starb Gerhoh, den die Nachwelt nicht ohne Grund den Großen nannte.

2.

Zur Chronologie der Gefangenschaft Pauli.

Von Rector Aberle in Cosel.

Der H. Apostel Paulus kam von seiner dritten Missionsreise um das Pfingstfest in Jerusalem an, um der dortigen zahlreichen, aber armen Christengemeinde eine auf seiner leßten Reise zusammengebrachte Kollekte zu übergeben. Hier wurde der Heidenapostel, da er gerade im Tempel weilte, durch einen fanatisierten Haufen von Juden überfallen und wäre von ihnen umgebracht worden, hätte sie von diesem frevelhaften Treiben nicht der römische Tribun Claudius Lysias abgehalten. Nachdem der Apostel einige Tage in der Burg Antonia ge= fangen gehalten worden, sandte ihn der Tribun auf die Nachricht, die Juden suchten den Paulus zu töten, zum Prokurator Felir in Cäsarea. Hier, in der Residenzstadt des jüdischen Landpflegers, blieb er zwei Jahre hindurch als Gefangener, worauf er in Folge seiner Berufung, die er an den Kaiser eingelegt hatte, nach Rom geschickt wurde.

Diese Nachrichten über den großen Weltapostel giebt uns sein Begleiter auf fast allen seinen Reisen, der

Theol. Quartalschrift. 1883. Heft IV.

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Evangelist Lukas, in der Apostelgeschichte. So umständlich auch der heilige Verfaffer viele Teile der Reise nach Jerusalem und Rom beschreibt, ebenso schweigsam verhält er sich über die Zeit, wann Paulus von den Juden in Jerusalem gefangen worden ist, sowie über das Jahr, in welchem er nach Rom gesandt worden ist. Ueber diese zwei nicht unwichtigen Fragen fehlen uns leider auch anderweitige verbürgte Nachrichten aus der christlichen Urzeit, so daß wir zu ihrer Beantwortung auf die Methode der geschichtlichen Kombination meistentheils angewiesen sind. Wir wollen in vorliegender Abhandlung daher die beiden Fragen zu beantworten versuchen:

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1. In welchem Jahre wurde der Apostel Paulus zu

Jerusalem von den Juden gefangen genommen? 2. In welchem Jahre ist er nach Rom geschickt worden?

Die früheste Auskunft über die lettere Frage, aus welcher sich selbstverständlich die erstere leicht beantworten läßt, giebt uns der älteste Kirchengeschichtsschreiber Eusebius, und feinen Angaben folgt später der in demselben Jahrhundert lebende heilige Hieronymus. Ersterer berichtet in seinem Chronicon ad ann. 55, daß der Apostel Paulus im Jahre 55 nach Rom geschickt worden sei. Dieser älteste Bericht eines christlichen Schriftstellers erweiset sich jedoch nicht als ein glaubwürdiger, kann somit keineswegs einer authentischen Tradition entsprungen sein, sondern ist, wie wir mit guten Gründen annehmen dürfen, nur das Resultat einer, auf unrichtigen Voraussetzungen angestellten Berechnung oder allenfalls die Wiedergabe einer falschen, dem Berichterstatter vorgelegenen Notiz. Wir müssen uns sonach klar machen, wie Eusebius zu

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