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dann näher zeigen wird, welche untergeordnete oder hervors ragende Stelle sie durch die zu erschwingende Geistesbildung zu besehen haben werden. Auch über die nachmaligen, auf die erste Grandeintheilung gegründeten Abtheilungen in Klaffen werden die Lehrer zu entscheiden haben; und so ist denn klar, wie ich behauptete, daß der zweite Stand auch seinem Daseyn nach Produkt des Lehrerstandes ist, indem die ganze Eintheilung in Stände und Klaffen, und zu welchem der selben jedes Individuum für seine Person gehöre, ganz allein beruht auf der legten und inappellabeln Entscheidung des Lehrerstandes, welche dieser, daß sie nämlich nach seinem besten Wissen und Gewissen gemacht sey, freilich auf sein Gewiffen nehmen muß.

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(Die im Unterrichte gezeigte angeborne Verstandesanlage bestimmt die Stelle, die Jeber im Reiche einnimmt: jedwede ohne Ausnahme, nicht bloß die Oberstelle. Der Sohn des Niedrigsten kann zur höchsten, der Sohn des Höchsten zur niedrigsten Stelle kommen: nämlich die Geburt verhindert nicht. Eine solche Einrichtung müßte fogar 13 denen, die arch ihre Abstammung edler zu seyn behaupten, Höchst wünschenswerth feyn. Wie edlern Standes? Dies können fie immer nur fagen, niemals bewèssen, weil sie in der Bildung mit Undern nie auf gleichen Fuß gesezt werź den; und dies müßte ihnen, wenn sie wirklich Ehrgefühl Haben, sehr lästig seyn. Diese Einrichtung eröffnet ihnen den Beweis: ist ihre Uber wirklich golden, fo wird sie ja ohne Fehl so sich zeigen, und sie werden im unendlichen AbLaufe der Zeiten den Adel ihres Stammes nie verlieren. — Statt den Adel abzuschaffen, eine rechte Adelshewährung durch die That. Wollten sie dies nicht, so würden sie zeigen, daß fie ihrer Sache nicht sicher seyen.)

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2) Der zweite Stand, Produkt des ersten darin, daß er, und das ganze Reich überhaupt

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ein solcher ist.

Zuförderft: die Lehrer kennen die

Bildung des zweiten Standes durchaus, indem dieselbe ganz fo, wie fle ist, von ihnen ausgeht. (Daß es für das Volk andere Quellen der Bildung gebe, als ihre Schule, etwa Bücher, Umgang mit Undern aus andern und þeffern Schulen, Ueberlieferung, wie es wohl häufig in unsern Zeiten der Fall seyn mag, wäre ihnen die höchste Schmach. In ihrer Schule muß ja wohnen alle Bildung, deren in dieser Zeit das Volk fähig ist.) Allgemeine Verstandeserkenntniß von Recht, Sittlichkeit, Religion, um den freien Menschen auszustatten: technische Fertigkeit und die zur Ausz übung derselben gehörige Masse von Naturkenntnissen, daß Jeder seinen Plaß als Bürger behaupten könne. Sie durchschauen drum, als ihr Produkt, die gesammte Lebenskraft ihres Volkes; und genau den Gränjpunkt, wo diese steht; was sie vermag, und was sie nicht vermag, kurz die Wirklichkeit. - In der Lehrerschule, die diefer Stand ja gleichfalls übersteht, wird nun weiter entwickelt das Ges feb; das Ziel. Je klarer nun dies, desto sicherer findet er den Punkt, der nun betreten werden muß, und hat es in der Hand, dahin zu erziehen; weiß, was schlechthin und mit jeder Gefahr abgewehrt werden muß, und das, womit es noch Zeit hat.

Kurz das Zeitleben und feine Kraft kann gar wicht ein anderes seyn, als wie sie es erkennen; denn sie haben es ja gemachts fe haben kein anderes Erkenntnißmedium nöthig, als das ihrer Schule. Vielleicht hätten sie et was Befferes machen können, und dies könnte der Irrthum feyn: aber über die Wirklichkeit ist keiner möglich.

-Eben fo können sie nie einen unmöglichen und uns passenden Fortschritt fordern; denn dazu haben sie ja zu ers ziehen. Ist das Geforderte unpassend, so müßte diese Unpaßlichkeit sich schon in der Schule zeigen, ehe sie noch vom Leben gefordert werden könnte; und sie hätten da Zeit, den

Fehler durch Einschaltung des übersprungenen Mittelgliedes au verbessern,

Das Volk (der Repräsentant des Menschengeschlechts in diesem Raume) ist und bleibt ewig fort in seiner Ent; wicklung Effekt desjenigen Verstandes, der sich in der That als der höchste bewährt hat; und wenn diese Entwicklung, so weit fie kann, einhergehen soll nach einem Begriffe, nicht aber nach einem blinden Ohngefähr, das der Unverstand und der Gögenaberglaube sodann göttliche Vorsehung nennt, foll es so feyn; und so ist denn unsere Ableitung des rechts mäßigen Oberherrn die einzig richtige.

(Ob dies Recht nun, falls es Recht ist, und ich Sie havon überzeugt habe, gegenwärtig gelte, oder nicht, bedarf wohl keiner Frage; es kann nicht, weil es noch ganz unbekannt ist. Es fragt sich sogar, ob das von uns so ebon Erwiefene nicht durchaus neu sey, und vorher noch nicht ausgesprochen (so wenigftens, daß es nicht in der allgemei= men, sonst gelehrten Kenntniß ist.) Zur Fassung dessel= ben nach seiner Wichtigkeit; a) Muß über Sachen des Rechts eine Entscheidung irgend einmal in der Zeit durch irgend eine menschliche, Stimme gegeben werden; so gilt biese für das Recht selbs und demselben gleichbedeutend, im Leben nämlich, und für die Wirklichkeit, die sich in der Zeit entschließen muß; obwohl in der idealen Welt, die fich alle Zeit vorbehält, die Sache zur weitern Unters fuchung aufbehalten werden darf. Wer dies nicht ein: fieht, der hat das Recht nie als praktisches gebacht, als wahrhaften Unfänger, unmittelbar thatbegründend, sondern nur dapon geträumt. Ein Mensch muß reden; Gott selbst steigt nicht zur Entscheidung herab!

b) Die Aufgabe, wenn auch nicht das abfolute, doch

aber das diefem am meisten sich annähernde Recht zu reali: firen, hängt drum ab von der Ernennung dieses entscheiz denden Menschen. Was sie drum disputiren mochten in's Blaue hin, es hilft uns Alles Nichts; nur an diesem Punkte ift die Rechtslehre wahrhaft praktisch.

was von

c) Was nun fagen sie darüber? Erbe: der Voraussehung, daß der höchste Verstand forterbe, zu halten fey, bedarf wohl keiner ernsthaften, Prüfung. Ich wüßte auch nicht, daß sie irgend Jemand vorgebracht hätte.

Wahl;freie Wahl, hier Willkühr. - Auch solche, die sogar einen höchsten Entscheider, ein lestes Princip übers haupt läugnen, und dies auf einer Wechselwirkung bes ruhen lassen wollen: die franzöfifchen Revolutionisten. Nur in einer Verstandesverwirrung möglich. Nach uns wird der Oberherr durch das Gefeß der Geisterwelt selbst ernannt, sichts lich und offenkundig; und den Akt dieser Ernennung, das, wodurch sie sich unmittelbar ausspricht, haben wir angezeigt. Daß nun dieses Jemand vor uns gethan, wüßten wir nicht. Und so wäre es denn freilich bis jezt unbekannt gewefen.

-Plato: die Könige Philosophen: -oder die Philofophen Königes ein wikiger Einfall! Vom Könige ausgehend, der drum durch etwas Anderes schon bestimmt ist; oder von Philofophen, nicht durch sein Herrscherthum und Schöpferrecht im Reiche der Geister. Wer ist denn der Phis lofoph? Ift's genug, daß er es fage? Da werden sich viel Könige finden! Der Prophet, der in die Weltkommen foll,welch Zeichen und Wunder. wird er thun? Daß er die Lobten lebendig mache; belebende Kraft von ihm ausgehe,)

Unsere Frage über das Recht ist eine eigentlich thats begrünbende, (freilich bloß deliberativ:) beachtend das Ges seg, und dasselbe anwendend auf den gegenwärtig gegebenen

Zustand der Dinge; fie muß drum diesen gleichfalls beach:

ten.

Den ersten Theil haben wir abgehandelt, enthaltend, wie es seyn soll: diefes der Herrscher! Das Uebrige findet fich noch.

Jego: wie ist es? Und um dieses recht einzufchen, fassen wir es genetisch: wie ist es so geworden, um einzusehen, daß es nicht wohl anders seyn kann, und zugleich, bei welchem Zwischengliede die Einwirkung unmittelbar_be: ginnen müsse. Also eine geschichtliche Aufgabe!

Wir bekennen im Voraus, baß auch hier unsere Ansich ten sich sehr abweichend finden werden von den gewöhnlis chen; daher wir sie nicht als bekannt vorausseßen können, sondern sie begründen müssen. Dies daher: ein besonde res Geschichtliche ist verständlich nur durch Geschichte über: haupt; diese wiederum nur verständlich durch ihren Gegens fas, das streng Gefeßliche, wissenschaftlich zu Erkennende. Solch eine Ableitung derselben aus dem Gesammten der Ers kenntniß heraus flieht man gewöhnlich, will das Geschicht: liche zu einem absoluten für sich machen; weist jene durch Strafreden zurück, indem man selbst auf einen historischen Sinn und Takt sich beruft ein Unverstandenes und Unvers ständliches, und will dem Verstande eben schlechthin nicht Rede stehen. Jenen Lakt nun wollen wir wiederum nicht, sondern verwerfen ihn geradezu, indem wir mehr begehren, flare Einsicht.

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Also: was ist Gefchichte überhaupt? ben an von dem Bekanntesten und Allgemeinsten.

Wir he

Sie liefert ein Gegebenes, als zufällig, b. h. als auf

kein Gefeß sich gründend, nicht a priori zu erkennen. Wel: ches ist dieses? Woher kommt dasselbe - in dem ganzen Zus fammenhange unferer Anfangs aufgestellten Grundansicht, auf die ich stets mich beziehe, die Sie gegenwärtig haben műf fen, und die jest erweitert werden foll,,

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