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weihen könne, daß in irgend einer Vorstellung diese Möglichkeit gesest sey. - Sie flieht drum überhaupt alle beutlichen Vorstellungen dieses Gegenstandes, alles Erheben zum Begriffe, weil dieses nur durch den Gegensag möglich ist der rechte Zweck gesezt werden kann nur durch Sehung und Negirung seines Gegentheils. Ein in das ́ganze Seyn verflochtenes, und körperlich sich ausdrückendes, den Körper selbst modificirendes Sittliche.

Weiter in der Bestimmung des ursprünglichen Menschengeschlechts:

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Aus dieser natürlichen Keuschheit desselben nun die Ehe, als die für das Leben dauernde, und unabtrennliche Bereinigung eines Mannes und Weibes als gebundene Zeugungskraft. Es findet in dieser Rücksicht eine ewige Bin: dung der Willen Statt; die Freiheit ist abgeschlossen mit Einem Male für immer. Dieser Begriff wird klar feyn, wenn ich zeige, wie die Ehe aus der Keuschheit nothwen: dig folgt. Keuschheit richtet die Zeugungskraft nur auf den Zweck der Erzeugung dieser ist erreicht, wenn die Männlichkeit überhaupt die Weiblichkeit findet; sie fiehet im Geschlechte nur das Geschlecht, nichts mehr. Sollte fie auch nach geschehener Wahl sich diese noch offen behal ten, so müßte sie noch etwas Anderes suchen, als den Ei nen Zweck; (wie dies in der spätern Welt geschieht, wohl auch geschehen muß.) Reines Aufgehen im Zwecke und Unterordnen alles Anderen unter ihn; Bestimmung rein und allein nach ihm.

Möglichkeit der Scheidung also feßt keine Ehe: diese hebt den Begriff ihrer Ewigkeit auf, und macht sie in der Zeit abhängig von andern-willkührlich zu sehenden Nebenzwecken. Hier, wo wir Geschichtli= ches behandeln, ein geschichtliches Beispiel. Jesus - der

als ein Abkömmling der uranfänglichen sittlichen und relisgiösen Vorstellungen betrachtet wird - spricht: Moses hat euch erlaubet zu scheiden von euern Weibern, von eures Herzens Härtigkeit wegen; vom Anbeginn aber ist es nicht so gewesen. Die Zwei sind durch einmal einges gangene Verbindung von nun an nur Ein Leib. *)

Durch diese Ehe nun wird constituirt die Familie. Das Kind durch seine Geburt aus der Mutter, dadurch, daß die erste Nahrung für dasselbe in ihr bereitet wird, wels che sie ein eben so großes Bedürfniß hat zu geben, als das Kind,' sie zu nehmen, selbst physisch mit derfelben verbunben. Der Mann, durch die uranfängliche und ewig dauernde Verbindung an fie geknüpft, und bewegt zu lieben, was fie liebt. So ist begründet, wodurch allein Erziehung möglich wird, die Theilnahme an fremder Einsicht und Bils dung, wie an seiner eigenen: so, wie wir oben dieses Glied gerade suchten. Eine natürliche, ohne vorherges hende freie Ueberlegung und Ueberzeugung des Verstandes; worauf sich dieselbe Theilnahme wohl späterhin gränden mag.

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Bemerken wir, daß in einer solchen Ordnung der Dinge alle Bildung schlechthin und einzig aus der Familie hervors. gehe. Im Ganzen keine, die nicht ist eben in den einzelnen Familien. In ihr wird der Mensch fertig für die Ges meine. Es kommt bei dieser Auseinanderseßung ganz besonders darauf an, die Unterschiede zwischen unserer durch den Verstand auf den Begriff der Freiheit gegründeten Vers faffung der Menschen, und der in diesem angebornen Zus stande gegebenen in's Auge zu fassen. Hier zeigt sich einer dieser Unterschiede. Dort Bildung in der Familie; drum ungleiche, je nachdem die Familien ungleich seyn mögen. Bei uns - absolut gleiche Bildung Aller durch die allges

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*) S. Matth. 19, 3-9. Daza 5, 31. 32.

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meine Volkserziehung. gelegenheit daher, daß der eine Theil die Ureinrichtung erz greift und von ihr begeistert ist, der andere den Verstan desbegriff des Verhältnisses. Ein solcher Streit bricht aus, wenn einer der Gegensäge und da hebt denn allemal der Verstandes begriff an, dem Seynsbegriffe fein Recht des Besizes und der Verjährung zu bestreiten → jur Spra che kommt. Durch Pestalozzi und Andere ist Volkserzie-hung gefordert, wo allerdings die Vorausseßung ist, der Familie die Kinder zu nehmen. Dagegen erheben sich Anbere, und klagen, als über die Trennung der heiligsten Bande. Ein solcher Streit ist nur so zu schlichten, indem man den Grund des Gegners (oft beffer als er selbst) kennt,' und würdigt; ihn erst in sein volles Recht einseßt, um das seinige dagegen zu sehen. Wir werden an sei: nem Orte den Streit gründlich scheiden. Was wir wollen, ift indeß schon oben ausgesprochen.

Alle Streitigkeiten in diefer An=

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Diese Familien standen nun in einem Rechtsvereinë, einem Staate, der eben schlechtweg war, so wie sie selber.

1) Es waren mehrere Familien, denn der Staat mußte: uranfänglich dargestellt feyn: ein Volk drum. Dies geht daraus hervor, daß die Vernunft zuförderst sich dar stellen muß in der Form des gegebenen Seyns: - hier der oben versprochene Beweis.

2) Sie alle von Natur rechtlich, Jeder drum die Freiheit des Andern achtend, sie nicht verlehen wollend: also keiner Zwangsgewalt bedürftig. Aber was ge: hört Sedem; welcher Besis kommt jeder einzelnen Fa milie zu? Wohl also eines Richterthums. Die Einheit des Willens wird abèr repräsentirt in der physischen Einheit einer Person: also Monarchie. Er der Mo narch war es eben schlechthin durch sein Daseynt er er: kannte sich also, und sie erkannten ihn. So war es Got: tes Wille, seine Entscheidung war durchaus keinem Zwei:

fel unterworfen; denn darüber hinaus ging ihr Wille gar nicht.

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3) Der Staat aus den Familien gebildet: "diese "die integrirenden Theile des Rechtsganzen. Innerhalb der Fas milien kein Rechtsstreit, keine Absonderung, kein Mein und Dein, sondern ihre Mitglieder stehen unter dem Ober: haupte“ derselben, der Eigenthümer und Berechtigter ist.. Was in jener vorgeht, gehört gar nicht für die Kundneh mung des Richters. Der Staat bestand aus den ewig les benden, unsterblichen Stämmen: Erbe oder eigent lich, ewiger, durch keinen Tod und keine Geburt unterbro chener Besit des Stammes. (Ein Hauptbegriff, der indeß bloß historisch, aus einer uranfänglichen Gegebenheit zu erklären ist, und aus Verstandesgesehen sich nicht ableiten läßt: er hält auch, wie wir zu feiner Zeit sehen werden, gegen das Verstandes: d. i. Freiheitsgefeß gar nicht Stand.) Aber auch nur den ursprünglichen Unterschied des Richters und der zu Richtenden gefeßt — gab es eine Ungleichheit, sich zeigend in der Bildung der Familien, und fo fich fortpflanzend, Forterbung des Standes, Ursprung dese Kastenwesens. In einer spätern Betrachtung wird die: fer Ursprung der Ungleichheit sich noch schärfer ergeben. Wo es keine andere Bildung giebt, da bildet der Ackerbauer zu Ackerbauern, der Löpfer zum Löpfer, der Priester zum Priester; und anders kann es bei ruhigem Fortgange ohne totale Revolution nicht werden zu ewigen Zeiten. Hier liegt auch einer der Grundunterschiede des geschichtlich, und nach den Gefeßen des ursprünglich Gegebenen fich machenden Staates, und des Verstandes Reichs. Der erstere aus Stämmen bestehend, die sich in's Unendliche forterzeugen aus uranfänglichen Familien: und so ist es immerfort gewesen, ohne daß es Jemand gemerkt, weil der Gegenfaz fehlte. In unsern Zeiten wollte die französi fche Revolution gerade die Stämme auflösen, und aus die

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fen zu Individuen aufgelößten den Staat constituiren. Da versicherte denn ein Deutscher: fie feyen ja toll; das fey, eben das weŵror Yeûdos; der Staat bestehe nicht aus Individuen, sondern aus Stämmen. Er hatte ganz recht, und das Gegebene wohl verstanden; und seine Be lehrung hätte wohl den Dank der Revolutionirenden verdient, wenn sie es nicht gewußt hätten. Aber davon war eigentlich nicht die Rede, sondern davon: ób: nach dem Freis heitsgefeße er aus Stämmen oder Individuen bestehen folle: ob also die Familien eben zu Individuen aufgelöst werden sollen? Wie wir das ist schon deutlich, und foll zu seiner Zeit in scharfem Erweise gegeben werden.

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4) Alles Obige nur möglich durch eine gemeinschaftliche angeborene Sprache, die da fertig war vom Seyn aus, und verständlich vom Seyn aus, - für alle die Be= griffe und Verhältnisse, deren Erkenntniß angeboren war. Der Gedanke redete ohne dazwischentretende Willkühr: die bewußte Welt gestaltete sich zugleich in einem allgemeinverftändlichen Schallbilde. Der Gedanke, fagen wir; nicht etwą bloß die Empfindung. Man hat sich viel Mühe gege= ben, die Entstehung der Sprache zu erklären. So ge= faßt, ein Zirkel; jene fezt voraus gebildeten Verstand; die: se Verstandesbildung aber wieder Sprachzeichen. Von da= her hätte man darauf kommen sollen: hat auch diese An: ficht aufgestellt, aber freilich nur Bibelglaubend ;-- bei uns anders. Es ist noch merklich in gewissen Grundbedeutungen einzelner Buchstaben, z. B. F. R. L., in allen Sprac chen. Die Abweichungen wären historisch zu erklären. — Die Sprache verständiger, als wir: in ihr nach Herder, Jacobi, Reinhold die Weisheit niedergelegt. Ja, wenn sie überall niedergelegt, und die Sprache nicht zugleich auch schöpferisches Produkt wäre der Freiheit aus Nichts heraus! Die freizubildende ist durchaus eine andere, als bie aners

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