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Und jezt an dem Zusammentreten der beiden Ürgeschlech: ter ist der Anfangspunkt der Geschichte, ihr eigentlicher Geist und ihr Grundgesek, und alle Hauptmomente, die in der felben fich ereignen müssen, gegeben: und dies läßt sogar a priori sich erkennen. Mit einer solchen Erkenntniß haben wir als Philosophen es einzig zu thung dieselben in den vorhandenen Erzählungen vom Leben unseres Geschlechtes auffinden, mag nun Jeder für sich selbst.

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Dies drum der Grundriß der ganzen möglichen Mens fchengeschichte: Nach der Vereinigung bringen Abkömmlin ge des ersten Gefchlechtes die ihnen bekannt gewordenen des zweiten zu ihrer Ordnung; welche in ihnen selbst sich gründet auf das nicht weiter zu begründende kategorische: So ift's fittlich nothwendig; die fittliche Noth wendigkeit Gott genannt, fo, sift's Gottes: Wille. Ihr Glaube absoluter Naturglaube. Sie können jens feit dieser Vorstellung ihr Wefen nicht weiter auflösen, und so sich nicht losreißen von jener Ansicht des Seyns. (Man hat den Begriff des Glaubens nicht immer verstans den: Glaube geht allemal auf ein gegebenes Bild, demfels ben absolutes Seyn beimeffend; und nur vom Bilde einer fittlichen Ordnung braucht man dieses Wort; - geht drum allemal auf ein geschichtlich Gegebenes. Beimessen der Realität einem unbildlichen Geseze dagegen ist Einficht, nicht Glaube. Mendelssohn, Jacobi:- was dabei weiter gesprochen worden, davon zu seiner Zeit.) Diese Umschaffung ist ihnen möglich durch die Achtung, welche ihre Lodnung dem zweiten Geschlecht gebietet. Sie imponirt diesem in ihrer Neuheit: diese Achtung nämlich ist Suspension ihrer Freiheit; fich loszureißen und darüber hinauszugehen:) gegründet auf das abfolute Weltgeset der Möglichkeit einer Geschichte, d. i. der Sichtbarkeit der Freis heit überhaupt. Sie sind, betäubt und genöthigt, jenes Bild eben so als abfolates zu sehen, wie die Erstern es thun;

auch weil es ihnen am Gegensahe gebricht. Es ist eben die Unmöglichkeit, der fremden Ansicht nicht die feinige zu unte terwerfen; doch so, daß sie uns eine fremde bleibt, weil das dunkel gefühlte, nur jeht noch nicht ins Werk gefeßte Vermögen, dennoch darüber hinauszugehen, nicht vertilgt ist.

Auch ein Glaube, aber ein anderer, Autoritätsglaus be; bedingt in seinem Daseyn durch die Betäubung durch den fremden Naturglauben.

Wie jedoch die Erscheinung ihre Neuheit verliert, weicht die Betäubung; die freie Phantasie des zweiten Geschlechtes reißt sich los, wirft den Glauben ab, und bildet den Ge: gensaß gegen das, was bisher das einzig Mögliche schien, und erregt den Krieg dagegen: für's erße innerlich, in seis nen Vorstellungen; sodann auch äußerlich, gegen das ihm aufgedrungene fremde Gefeß und Ordnung. Es sind zwei Fälle: entweder die andere Parthei giebt nicht nach, обес fie giebt nach. Giebt sie nicht nach, so ist die Vereinigung getrennt, beide sind wieder sich selbst überlassen, wie vorher; alle die obigen Folgen treten wieder ein, es entsteht keine Geschichte: teine Erscheinung der Freiheit ist möglich, die da doch seyn soll schlechthin. (Getrennt sind beide; denn was dem ersten Geschlechte das Uebergewicht versicher: te, die Achtung und der Glaube, ist für diesen Punkt verloren.)

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Also das Zweite allein bleibt übrig: die Parthei des Glaubens giebt nach zufolge eines Gesezes. Auch läßt dieses Gefes fich bestimmt nachweisen. Ist gleich ges fagt, die Glieder des ersten Geschlechts hätten durch sich von jenem Bilde, als dem abfolut feyn müssenden, sich nicht losreißen können, so ist doch nicht gesagt, daß sie dies nicht nach Anleitung Underer vermöchten, und wenn Andere ih: nen dies Losreißen vorkonstruiren. Hier tritt wieder ein das allgemeine Gefeß der Geisterwelt, die Ausströmung näm: lich des freien Verstandes, wenn er irgendwo durchgebro

then und Kraft gewonnen, und die geistige Urheberschaft und Fortpflanzung überhaupt. Die erste Parthei sieht ein, daß die zweite Recht hat, macht sich selbst frei; und die Aufhebung des Autoritätsglaubens für diesen Punkt wird zugleich die Aufhebung und Vernichtung des Naturglaubens. Die Rollen ändern sich: wie, das erste Geschlecht die Wechselwirkung anfing durch das Gebot der Achtung, seht das zweite fie fort durch Entwicklung des Verstandes, und wird nun Lehrer und Urheber an seinem Theile.

Wie wird der Streit in diesem Punkte, wo er angehoben hat, vermittelt werden? Auf diese Weise: Die Ver: einigung soll bleiben; Verfassung und Ordnung über die streitig gewordenen Verhältnisse, über die die bisherige Ord: nung freilich keinen Streit mehr gelten ließ, muß drum auch seyn: also ein neues Band. Die freigewordene Phan. tafie aber wird gebunden nur durch klare Einsicht. Also es müßte über die streitigen Punkte eine Ordnung gefunden werden, die der Freiheit ihr Recht angedeihen läßt, und sie bindet nur durch Verstandesgründe, durch Ueberzeugung; welche Ordnung vielleicht von der erstern gar sehr sich unter: scheiden könnte. - Ein neues Band also — ein durch den Verstand gefeßtes.

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Diese freie Einsicht indeß ist logische Folge aus festen Vorausseßungen; aber das vorhandene Feste ist Glaube: jene beruht also auf Folgerungen aus dem vorhandenen Naturglauben, in der Region, wo er noch hält, durch die freie Phantasie noch nicht aufgelöst, drum zugleich auch Aus toritätsglaube ist. Der Friede ist hergestellt; aber nur für gewisse Zeit: auch das neue Glaubensband als Princip ist dem folgenden Verstande zur Prüfung bloßgestellt. Es kann gar nicht fehlen, daß dieser in denen, wo dieses Prin cip vorherrscht, durch die Gewohnheit von der Heiligkeit des Geglaubten nicht mehr geschreckt, nicht auch jenseits desselben sich versuche, das Princip auflöse und so streitig

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mache. Es wird erfolgen, was das erste Mal: der Verständige wird mit fortreißen den Gläubigen, es wird das Be dürfniß eintreten, die Einsicht zu finden, eine neue Ord: nung auch über diesen Punkt auf Verstandes- Einsicht aufgebaut werden: - Verstandes-Einsicht, die drum, wie die erste, gegründet ist auf irgend einen Glaubensartikel im Hins tergrunde, für den die Zeit der Anfechtung auch kommen wird, und der eben also genöthigt seyn wird, sich zu vers wandeln in eine Verstandes: Einsicht, und sich zu stügen auf einen im Hintergrunde liegenden Glaubensartikel: und die ses nach demselben Einen Geseze immerfort; so lange bis der legte Glaubensartikel und das lezte Resultat desselben. im Zustande der Menschheit aufgehoben ist, und unser Ges schlecht aus reiner und klarer Einsicht, drum mit reis ner Freiheit sich selbst erbaut hat; womit denn wohl seine ganze Geschichte in diesem irdischen Daseyn abgeschlof sen wäre, und es betreten dürfte die Sphären höherer Welten.

So drum verhält sich die Sache: Glaube und Verstand. die beiden Grundprincipien der Menschheit, aus deren Wechselwirkung sich erzeugt die Geschichte. Durch den Glauben ist das Menschengeschlecht fertig, und erhält einen Anfangspunkt seines Laufes: durch ihn wird es immerfort im Seyn erhalten, und ein Beständiges und der Grund einer Dauer ihm eingepflanzt: durch den Verstand erhält es Bewegung; ja diefer sich selbst überlassen, würde sie fortreißen zu einer Bewegung ohne allen inneren Anhalt, und so sie vernichten. Nur in der Vereinigung der beiden Principien wird ein wahrhafter Fortgang gewonnen, dadurch eben, wenn der Glaube in Verstand sich auflöst, der Verstand dagegen an einem Glauben sich hält. Daß, wenn der Glaube allein herrscht, kein Fortgang sey, haben wir schon ersehen; was da erfolge, wenn der Verstand den Glauben verläßt, werden ́wir zu seiner Zeit Gelegenheit haben, in Beispielen anzugeben.

Das aber ist der Fortgang der Geschichte, daß immerfort der Verstand Feld gewinne über den Glauben, so lange bis der erste den legten ganz vernichtet, und seinen Inhalt aufgenommen hat in die edlere Form der klaren Einsicht: daß jener diesem immer mehr die Aussenwerke nehme, und ihn nöthige, ins Fanere sich zurückzuziehen nach einer bestimm: ten Richtung und Regel. (Aus dem Befite geworfener Glaube heißt seitdem Aberglaube. Seitdem: dies wird uns Veranlassung geben, eine wichtige Bemerkung zu mas chen.)

Man versteht ein geschichtliches Zeitaltet, wenn man anzugeben vermag, wieweit dasselbe bestimmt sey durch den Verstand, wieweit durch den Glauben, an welcher bestimmt ten Stelle die beiden Principien mit einander im Streite liegen. Wie der Streit endigen werde, welches drum das Nächste seyn werde für diesen, läßt sich übersehen. Dies drum ist der Schlüssel zum Verständnisse åller Geschichte.

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Beide Principien haben ihre gebornen Wortführer; im Beginne bestimmt durch die Abstammung aus dem ersten oder zweiten Urgeschlechte; nach geschehener inniger Vers schmelzung nicht gerade dadurch mehr, sondern durch alle die besondern Umstände, welche die individuelle Denkart der Menschen bestimmen. Beide sind abgefagte Widersacher; auch ist die Form der Beschuldigung immer dieselbe, hart ausgedrückt: Du Gottlofer -du Dummkopf! Es sagt aber immer vasselbe: Dir gilt der Glaube nicht als höchstes Princip; bir gilt der Verstand nicht als höchstes Princip, worin beide Theile Recht haben. Der Streit kann zu Ende gebracht werden nur durch den ganz aufs Reine gekommenen, d. i. den, allen Glauben aus sich ausscheidenden Verstand: denn das ist das Vorrecht des Verstandes, daß er sich selber erkennt, indem er ist, und darum auch er: kennt, versteht und zu würdigen weiß seinen natürlichen Gegenfat, den Glauben: dagegen der Glaube nuk ist, nicht

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